Ehegatten - Gesetzliches Vertretungsrecht im Pflegefall?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ehegatten - Gesetzliches Vertretungsrecht im Pflegefall?

Beitrag von WernerSchell » 12.12.2014, 07:25

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NRW-Justizminister will Ehegattenrechte stärken
Gesetzliches Vertretungsrecht im Pflegefall

Legal Tribune ONLINE - 08.12.2014

Nordrhein-Westfalen will über eine Reform des bundesweiten Betreuungsrechts Ehepartner im Pflegefall deutlich besser stellen. Erreicht werden solle,
dass eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gelte, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus.
Kritiker halten dies für verfassungswidrig.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Tomas Kutschaty (SPD) plant, eine Gesetzes-Initiative in den Bundesrat einzubringen. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf
soll eine weitreichende Reform des Betreuungsrechts für behinderte oder psychisch erkrankte Menschen auf den Weg gebracht werden.
... (weiter lesen unter) ... http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... kutschaty/
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Ehegatten - Gesetzliches Vertretungsrecht im Pflegefall?

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2016, 18:32

Ehepartner sollen bei Krankheit auch ohne Vollmacht handeln dürfen
Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen - zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in Stuttgart am 18.02.2016 mit. Die Justizminister sollen darüber bei ihrer Konferenz Anfang Juni 2016 in Nauen (Brandenburg) beraten.
Die Regelung solle genau das umsetzen, was die Mehrheit der Bevölkerung ohnehin denke: dass Ehepartner in medizinischen Fragen entscheiden dürften, betonte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Ohne Vorsorgevollmacht sei das bisher aber nicht möglich. Die Regelung solle für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gelten, wenn diese nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt haben. Es gehe auch nicht um eine umfassende Vollmacht. Für Vermögensfragen zum Beispiel gelte sie nicht, betonte Stickelberger.
Quelle:
http://www.kohlhammer-pflege.de/news/in ... um=twitter
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... caabc.html

Anmerkung der Moderation:
Die angesprochene Vertretungsregelung wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit keine Verbindlichkeit erlangen. Der Bundestag hat bereits vor einiger Zeit diesbezügliche Vorstellungen klar abgeschmettert. Auch Eheleute sollen, wenn sie bei wichtigen Vorgängen vertreten werden sollen, darüber ausdrücklich per Vollmacht befinden. Dass ausgerechnet von der Länderseite Vorschläge für eine Neuregelung kommen, hat möglicherweise seinen Grund darin, dass ggf. bei notwendig werdenden Betreuungsfällen finanzieller Aufwand der Staatskasse eingespart werden soll.
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Automatisches Ehegattenvertretungsrecht ?

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2016, 07:26

Entscheidung über Leben und Tod durch Ehegatten?
Änderung des Betreuungsrechts!?


Justizministerkonferenz der Länder im brandenburgischen Nauen (01. – 02.06.2016):

Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern Uta-Maria Kuder (CDU) hat zu Beginn der Konferenz für das „automatische“ Vertretungsrecht von Ehegatten bei Entscheidungen über medizinische Behandlungen geworben, um Betreuerbestellungen zu vermeiden. Sie sollten künftig das Vertretungsrecht erhalten, wenn der schwer erkrankte Partner dazu nicht mehr in der Lage ist. Neun Bundesländer unterstützen dies bisher. Erklärtes Ziel ist es auch, damit Kosten für Betreuungen in den Justizhaushalten einzusparen.
Andere Punkte zum Betreuungsrecht, z.B. die unbedingt notwendige Erhöhung der Betreuervergütung, standen nicht auf der Tagesordnung!
Die ebenfalls auf Kostensenkung zielende Stärkung der Vorsorgevollmachten wird – trotz sich abzeichnenden massenhaften Missbrauchs und schadenserzeugender Wahrnehmung durch Angehörige – weiter als der „sicherste Weg“ bezeichnet. Der BVfB e.V. Berlin (Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.) zeigte jetzt mit einer Untersuchung die hohe Zahl des Vollmachtsmissbrauches auf und wies auf die dadurch entstehenden erheblichen Kosten in den Sozialhaushalten, aber gerade auch in den Justizhaushalten, hin (siehe Link unten).

Mehr Informationen:
Presse (NDR) dazu:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... ht110.html
87. Justizministerkonferenz in Nauen:
http://www.mdjev.brandenburg.de/sixcms/ ... php/731531
Beschluss der Justizministerkonferenz zum Angehörigenvertretungsrecht (Reform des Betreuungsrechts):
https://sixcms.brandenburg.de/media_fas ... srecht.pdf

Quelle: Mailingliste Betreuungsrecht - 03.06.2016
Dateianhänge
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Vorsorgevollmacht
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Re: Ehegatten - Gesetzliches Vertretungsrecht im Pflegefall?

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2016, 07:22

Die Rheinische Post / NGZ berichtet am 13.10.2016:

Ehepartner soll im Notfall entscheiden
Düsseldorf (ots) - Die Bundesländer wollen Ehepartnern ein umfassendes Recht einräumen, im Notfall alle Fragen zu Gesundheit, Pflege und Reha für den andern zu regeln. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Länder hervor, den der Bundesrat am Freitag beschließen will. "Auch wenn Gerichte gut und schnell entscheiden, kennt niemand die Bedürfnisse des Betroffenen besser als die eigene Ehefrau oder der eigene Ehemann", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Die Initiative für das Gesetz stammt aus NRW und Baden-Württemberg, die erwarten, dass alle Länder dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Kutschaty sieht Handlungsbedarf, weil er davon ausgeht, dass die meisten Bürger die geltende Rechtslage falsch einschätzen. Es sei ein verbreiteter Irrglaube, dass ein Ehepartner für den anderen im Notfall Entscheidungen treffen könne, sagte Kutschaty. Das sei in der aktuellen Rechtslage aber nicht der Fall. "Stellen sie sich vor, die Ehefrau steht am Krankenbett ihres Ehemannes und hört: Sie können nichts entscheiden. Das kann nur der Richter." KONTEXT: Bislang benötigen Ehepartner eine schriftliche Vollmacht, damit sie über Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe entscheiden können. Wenn eine solche Vollmacht nicht vorliegt, muss ein Gericht einen Betreuer für die Person suchen, die nicht mehr selbst über ihre Belange entscheiden kann. In die Rolle der Betreuer können auch die Ehegatten kommen - bislang aber nur durch Gerichtsentscheid. Die bisherige Rechtslage soll ins Gegenteil verkehrt werden. Bislang galt: Wenn der Ehepartner keine Vorsorgeerklärung hinterlassen hat, ist das Gericht zuständig. Künftig soll nach dem Willen der Länder gelten: Wenn der Ehepartner nicht ausdrücklich widersprochen hat, soll der eigene Mann oder die eigene Frau die Betreuung übernehmen.

OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2621
Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-007.htm

Analyse
Bis dass der Tod uns scheidet

Berlin. Ehepartner sind oft böse überrascht, wenn sie in Notlagen den geliebten Menschen nicht vertreten dürfen. Nordrhein-Westfalen will diesen Zustand nun ändern.
Von Eva Quadbeck
Die Länder sind sich einig, dass in Fragen von Gesundheit, Pflege und Rehabilitation künftig der Ehepartner als Betreuer auftreten soll, wenn der andere keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Der Bundesrat will einen entsprechenden Gesetzentwurf morgen beschließen. Die Entscheidung geht von dem Ansatz aus, dass der geliebte Mensch die Bedürfnisse des Betroffenen am besten kennt.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/bis-das ... -1.6323046
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Notfallvertretungsrecht für Ehegatten

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2016, 17:23

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Notfallvertretungsrecht für Ehegatten
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Für den Fall, dass ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/10485 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810485.pdf ) vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Der Bundesrat verweist darauf, dass Ehepartner überwiegend glauben, sie hätten schon jetzt ein solches Vertretungsrecht im Notfall. Tatsächlich aber müsse durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden, der dann tatsächlich der Ehe- oder Lebenspartner sein kann.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig grundsätzlich angenommen werden, dass eine Vertretungsvollmacht für den Gatten besteht, sofern keine entgegenstehende Erklärung des Verunglückten oder Erkrankten vorliegt. Ärzte sollen dem Partner gegenüber von der Schweigepflicht entbunden werden. Diese "Vollmachtsvermutung" soll es allerdings nicht geben, wenn die Partner getrennt leben.
Die Bundesregierung "begrüßt" in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich das Anliegen der Länder, dem Wunsch vieler Bürger nachzukommen, im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten von ihrem Partner ohne weitere Formalitäten vertreten werden zu können". Sie unterstützt auch das Ziel der Länder, kurzfristige Betreuerbestellungen zu vermeiden. Allerdings äußert die Regierung Bedenken gegen den dafür gewählte Weg einer gesetzlichen Vollmachtsvermutung. Dieser sei in vielen Fällen nicht praktikabel und vor allem mißbrauchsanfällig. Vorrangig solle daher die weitere Verbreitung der Vorsorgevollmacht gefördert werden. Allerdings hält es die Bundesregierung für denkbar, ein auf die reine Gesundheitssorge beschränktes Notvertretungsrecht für maximal wenige Wochen einzuführen. Erst bei einem längeren Vertretungsbedarf müsste dann ein Betreuer bestellt werden. Dies würde ebenfalls die Betreuungsgerichte entlasten und Missbrauchsgefahren verhindern, argumentiert die Bundesregierung.

Quelle: Mitteilung vom 01.12.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

+++
Es ist u.a. folgende neue Regelung geplant:

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"§ 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und
in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten


(1) Soweit ein volljähriger Ehegatte auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die nachgenannten Angelegenheiten
nicht besorgen kann und weder einen entgegenstehenden Willen geäußert noch eine
andere Person zur Wahrnehmung dieser Angelegenheiten bevollmächtigt hat und kein
Betreuer bestellt ist, gilt sein volljähriger Ehegatte als bevollmächtigt,
1. für den anderen Ehegatten gemäß § 630d Absatz 1 Satz 2 in Untersuchungen des
Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen
oder die Einwilligung zu versagen sowie ärztliche Aufklärungen nach § 630e Absatz
4 entgegen zu nehmen,
2. für den anderen Ehegatten Willenserklärungen in Bezug auf ärztliche Behandlungsverträge,
Krankenhausverträge sowie sonstige Verträge abzugeben und entgegenzunehmen,
die der medizinischen Versorgung, Pflege, Betreuung oder Rehabilitation
dienen, und dessen Rechte gegenüber den Erbringern solcher Leistungen wahrzunehmen,
3. über Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 und 2 in Bezug
auf den anderen Ehegatten zu entscheiden und deren betreuungsgerichtliche Genehmigung
einzuholen,
4. für den anderen Ehegatten Ansprüche, die diesem aus Anlass von Krankheit, Behinderung,
Pflegebedürftigkeit oder damit einhergehender Hilfebedürftigkeit zustehen,
geltend zu machen und im rechtlich zulässigen Rahmen an Erbringer von
medizinischen Leistungen, Pflege- oder Rehabilitationsleistungen abzutreten oder
Zahlung an diese zu verlangen,
5. zur Wahrnehmung der Angelegenheiten nach Nummer 1 bis 4 die Post des anderen
Ehegatten entgegenzunehmen und zu öffnen.
Dies gilt nicht, wenn die Ehegatten nach § 1567 Absatz 1 getrennt leben.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 und zur Wahrnehmung der dort genannten
Angelegenheiten sind behandelnde Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger von ihrer
Schweigepflicht gegenüber dem Ehegatten entbunden. Der Ehegatte kann unter denselben
Voraussetzungen Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte
bewilligen sowie seinerseits behandelnde Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger von
ihrer Schweigepflicht im Verhältnis zu Dritten entbinden.

(3) Erklärt der handelnde Ehegatte gegenüber dem behandelnden Arzt, der betroffenen
Einrichtung, dem Empfänger der Willenserklärung oder der für die Gewährung von Ansprüchen
nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständigen Stelle,
1. mit dem anderen Ehegatten verheiratet zu sein,
2. nicht getrennt zu leben und
3. dass ihm weder das Vorliegen einer Vollmacht oder das Bestehen einer Betreuung
noch ein entgegenstehender Wille des anderen Ehegatten bekannt ist,
und legt er in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 4 zusätzlich ein ärztliches Zeugnis
vor, das nicht älter als sechs Monate ist und aus dem sich die Unfähigkeit des anderen
Ehegatten zur Besorgung der Angelegenheiten nach Absatz 1 Satz 1 ergibt, so gelten
die Voraussetzungen des Absatzes 1 gegenüber der jeweiligen Person oder Stelle als
erfüllt, es sei denn, dass diese deren Fehlen kennt oder kennen muss. Der Vorlage eines
ärztlichen Zeugnisses bedarf es nicht, sofern die jeweilige Person oder Stelle die Unfähigkeit
des anderen Ehegatten zur Besorgung der Angelegenheiten nach Absatz 1 Satz
1 nach den ihr vorliegenden Informationen selbst beurteilen kann.

(4) Die §§ 1901a und 1901b sowie § 1904 Absatz 1 bis 4 gelten entsprechend. Übernimmt
der Ehegatte die Besorgung der Angelegenheiten nach Absatz 1, so findet im
Übrigen auf das Verhältnis der Ehegatten, soweit diese nichts anderes vereinbart haben,
das Recht des Auftrags Anwendung."
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Betreuungsrecht für Ehepaare wird überarbeitet

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 09:34

Ärzte Zeitung vom 15.02.2017:
Neuregelung: Betreuungsrecht für Ehepaare wird überarbeitet
Eheleute sollen künftig automatisch als Betreuer eingesetzt werden, wenn der Partner schwer verunglückt oder psychisch erkrankt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... ege&n=5566
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Bundesregierung greift Länderinitiative auf

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 09:38

Mitteilung des Bundesrates vom 16.02.2017:

Bundesregierung greift Länderinitiative auf
Re­form des Ver­tre­tungs­rechts für Ehe­part­ner geht vor­an


Bild
Foto: Ärztin am Krankenbett
© panthermedia | Wavebreakmedia ltd

Ehegatten und Lebenspartner sollen sich bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. Die Bundesregierung trägt eine entsprechende Initiative des Bundesrates mit.

Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat erreichen, dass die gesetzliche Vertretungsbefugnis unter Ehegatten und Lebenspartner praktikabler und lebensnäher wird. Bislang ist hierfür die schriftliche Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung erforderlich.

Formulierungshilfe für den Bundestag

Das Bundeskabinett begrüßt die Vorlage der Länder. Am 15. Februar 2017 beschloss es eine so genannte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetzentwurf der Länder. Danach soll sich die geplante Vollmacht ausdrücklich auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. Partner könnten dann über Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe für den jeweils anderen entscheiden, wenn dieser dazu selbst nicht in der Lage ist.

Vergütung für Berufsbetreuer soll erhöht werden
Zugleich nimmt die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zum Anlass, die Vergütung der Berufsbetreuer und -vormünder zu erhöhen. Sie ist seit 2005 nicht mehr angehoben worden.

Wie es weitergeht
Der Bundestag berät den Gesetzentwurf des Bundesrates am 16. Februar 2017 in erster Lesung. Wann und in welcher Fassung er den Gesetzentwurf beschließt, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung wird sich der Bundesrat abschließend damit befassen.

Plenum KOMPAKT:
Beistand im Krankheitsfall

http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... nn=4969076
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Ehegatten - Gesetzliches Vertretungsrecht im Pflegefall?

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 09:46

Formulierungshilfe
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern

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Foto: Thinkstock / iStock

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern beschlossen.

Mit der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD soll die Ehegattenvertretung auf die reine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkt werden. Durch diese Einschränkung des Anwendungsbereichs und die sich daraus ergebende zeitliche Begrenzung wird gleichzeitig einem Missbrauch der Vertretungs-macht auf effiziente Weise vorgebeugt. Auf die im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Mechanismen zum Schutz vor Missbrauch kann daher weitgehend verzichtet werden, was gleichzeitig zu einer Vereinfachung und größeren Praktikabilität der Regelung führen wird.

Darüber hinaus sieht die Formulierungshilfe eine Erhöhung der seit 2005 unveränderten Pauschalvergütung für Berufsbetreuer vor. Hierzu werden die gesetzlich bestimmten Stundensätze um 15 Prozent angehoben. Diese Erhöhung erscheint nach über elf Jahren mit Rücksicht auf die gestiegenen Kosten und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen angezeigt. Hierfür spricht in erster Linie ein Abgleich der Einkommensentwicklung bei Berufsbetreuern mit im öffentlichen Dienst beschäftigten Sozialpädagogen, die von den beruflichen Anforderungen her in etwa vergleichbar mit einem selbständigen Berufsbetreuer sind.

„Wir begrüßen das Ziel der Bundesratsinitiative, Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls die Möglichkeit zur Vertretung des Partners zu eröffnen. Mit der heute von der Bundesregierung beschlossenen Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf soll Missbrauch noch besser vorgebeugt und das Regelwerk vereinfacht werden. Auch soll die Bereitschaft zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht beeinträchtigt werden. Die außerdem von der Formulierungshilfe vorgesehene Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer und -vormünder halte ich für essentiell. Die Vergütung ist seit 2005 nicht mehr erhöht worden. Hier müssen wir der Einkommensentwicklung bei vergleichbaren Berufsgruppen Rechnung tragen. Eine höhere Vergütung käme außerdem den Betreuungsvereinen zu Gute. Nur so können diese weiterhin ihre Aufgaben mit der gebotenen Qualität erfüllen.“

Bundesminister Heiko Maas


Formulierungshilfe

Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
(PDF, 182KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb ... onFile&v=1

Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
(PDF, 291KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=1

Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/D ... nn=6704238
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Betreuungsrecht: Partner sollen temporär entscheiden dürfen

Beitrag von WernerSchell » 21.02.2017, 19:43

Ärzte Zeitung vom 16.02.2017:
Betreuungsrecht: Partner sollen temporär entscheiden dürfen
Bislang durften Ehe- und Lebenspartner für ihren nicht mehr handlungsfähigen Partner nicht ohne Weiteres Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen.
Das könnte sich bald ändern. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... ege&n=5567
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Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten

Beitrag von WernerSchell » 07.03.2017, 18:36

Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten
Ausschusssitzung im Bundestag

Weitere Informationen
•  Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10485) > https://www.bundestag.de/blob/494264/9c ... f-data.pdf
•  A-Drs. 18(6)308 > https://www.bundestag.de/blob/495966/52 ... e-data.pdf
•  Liste der Sachverständigen > https://www.bundestag.de/blob/495914/ed ... e-data.pdf
•  132. Sitzung am Mittwoch, 8. März 2017, 15.30 Uhr - öffentlich > https://www.bundestag.de/blob/496026/c8 ... a-data.pdf
•  Stellungnahmen der Sachverständigen > https://www.bundestag.de/ausschuesse18/ ... men/495970
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Ehegatten-Entscheidung: Ein Gesetz, das Ärzten nicht hilft

Beitrag von WernerSchell » 13.03.2017, 07:40

Ärzte Zeitung vom 13.03.2017:
Ehegatten-Entscheidung: Ein Gesetz, das Ärzten nicht hilft
Die Idee ist populär: Wer nicht mehr entscheidungsfähig ist, für den regelt der Ehepartner die ärztliche Behandlung.
Doch Sachverständige halten die Vorschläge von Bundesrat und Bundesrat nicht für praxistauglich.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=931 ... cht&n=5619
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Automatische Vertretungsbefugnis schränkt Autonomie ein

Beitrag von WernerSchell » 18.03.2017, 17:17

Automatische Vertretungsbefugnis schränkt Autonomie ein
Wenn der Ernstfall eintritt, dürfen Ehepartner nicht automatisch füreinander in Gesundheitsfragen entscheiden. Das wollen Bundesrat und Bundesregierung mit einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis für Ehe- und eingetragene Lebenspartner ändern. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert, dass eine solche Regelung die Autonomie einschränkt und die Instrumente der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung schwächt. Dies erläuterten die Patientenschützer auch bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag.
Schriftliche Stellungnahme der Patientenschützer für den Rechtsausschuss des Bundestages: https://www.stiftung-patientenschutz.de ... 2017_2.pdf
Bericht zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses: http://www.bundestag.de/do-kumente/text ... cht/494904

Anmerkung der Moderation:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht die geplante Regelung ebenso kritisch. Anscheinend sind die geplanten Regelungen aber auch vornehmlich aus Kostengründen gedacht. Denn die Bundesländer wollen z.B. die steigenden Kosten betreuungsrechtlicher Vorgänge in
Grenzen halten. - Werner Schell
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