Tötung einer Patientin - Zahnarzt & Anästhesist angeklagt

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Tötung einer Patientin - Zahnarzt & Anästhesist angeklagt

Beitrag von WernerSchell » 29.11.2014, 07:37

Zahnarzt und Anästhesist in Augsburg wegen Tötung einer Patientin angeklagt
Prozessbeginn am 27.11.2014

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Wir möchten Sie auf einen bedeutsamen Strafprozess in Augsburg aufmerksam machen, der morgen beginnt. Hier vertreten wir die Nebenklage. Angeklagt sind ein Zahnarzt und ein Anästhesist. Die beiden haben zusammen Implantatversorgungen in der Praxis des Zahnarztes gemacht. Vermutlich um Kosten zu sparen, verzichtete der Zahnarzt auf Narkosen während der komplizierten Implantatbehandlungen (sogar hier bei einer Behinderten mit Mongolismus und vergrößerter Zunge), obwohl ihm aus früheren Behandlungen und aus einer Schulung bekannt war, dass dies unter Vollnarkose geschehen muss. Insofern ist auch am nachfolgenden Verlauf der Zahnarzt voll mitschuldig, durch Auswahl und Mitorganisation des Anästhesisten und des Anästhesieverfahrens. Bei der streitgegenständlichen Behandlung wurde dann auch noch ein grober Anästhesiefehler gemacht. Es wurde ein kontraindiziert und während der Narkose verbotenes Mittel eingesetzt. Es kam deswegen zum Herzkreislaufstillstand. Es kam zu einer katastrophal schlechten Reanimation durch Anästhesist und Zahnarzt. Als der Kreislauf wiederhergestellt war, wurde schlicht weiter operiert. Erst dann merkte man, dass die Patientin nicht mehr aufwachte. Inzwischen trafen die Angehörigen ein. Diese erkannten, dass die gesamte Mannschaft, Anästhesist, Zahnarzt und alle Helferinnen, völlig geschockt waren und wie paralysiert herumstanden. Auf Frage, was geschehen war, wurde ausgewichen. Bis der Bruder und Betreuer der behinderten Frau explodierte und wutentbrannt nach dem Notarzt verlangte. Dieser wurde dann alarmiert. Die Notärztin kam Minuten später. Sie konnte aus dem völlig geschockten Anästhesisten praktisch nicht herausholen, was passiert war. Letztendlich wurde die Patientin so schnell wie möglich in das Klinikum verbracht. Leider kam alles zu spät. Die Patientin verblieb im Koma und starb daran inzwischen. Die Anklage war sogar ursprünglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge wegen vorsätzlichen Handelns geplant. Jetzt ist sie wegen fahrlässiger Tötung erhoben und die Termine sind festgesetzt auf morgen, den 27.11.2014, 2.12.14 und 15.12.14, jeweils 09.30 Uhr im Amtsgericht Augsburg, Göggingerstraße 110, SS 120/EG.

Das der Anklageschrift zu Grunde liegende Gutachten ist vernichtend. Der beschuldigte Zahnarzt scheint noch immer in gleicher Weise weiter zu handeln. Die Regierung von Schwaben als Aufsichtsbehörde verfolgt interessiert den Fall.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.11.2014
Wolfgang Putz
Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der LMU München
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