Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung ...

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2014, 17:46

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08.10.2014

Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM – z.B. Fixierungen) - Zurückführung in den stationären Pflegeeinrichtungen dringend geboten

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in den letzten Jahren wiederholt zum Thema FEM zu Wort gemeldet und eine deutliche Zurückführung solcher Maßnahmen gefordert. Dabei wurde u.a. die Auffassung vertreten, dass vor allem die Trägerverantwortlichen bzw. die Führungskräfte in die Pflicht zu nehmen sind. Dort, wie seitens der Heimverantwortlichen die Zurückführung von FEM gewollt ist, findet sie auch statt. Erörterungen über den „Werdenfelser Weg“ und das Einsetzen von Verfahrenspflegern erscheinen deshalb völlig entbehrlich.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass sich trotz der gegebenen Hinweise keine wesentlichen Veränderungen im Umgang mit FEM ergeben haben, erscheint es geboten, geeignete heimaufsichtliche Folgerungen zu ziehen. Dabei wird Bezug genommen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 01.09.2014 – W 3 S 14.778 – (der rd. achtseitige Beschlusstext liegt vor), mit dem bestätigt wurde, dass heimaufsichtsrechtliche Anordnungen zur Anschaffung von Niederflurbetten zur Vermeidung von FEM rechtens sind. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, in allen geeigneten Einzelsituationen, in denen mittels eines Niederflurbettes eine FEM vermieden werden kann, entsprechende Anordnungen zu treffen. Ob und ggf. inwieweit solche Betten hilfreich sind, kann m.E. kurzfristig geprüft und danach entsprechend gehandelt werden.

Es erscheint sinnvoll, diejenigen Heimträger, die sich zu einer Niederflurbettenbeschaffung kurzfristig nicht entschließen können, durch entsprechende Anordnungen unter Fristsetzung in die Pflicht zu nehmen.

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in seinem Beschlussverfahren ausdrücklich herausgestellt, dass wirtschaftliche Interessen der Heimträger bei der Prüfung von Alternativen für FEM unbeachtlich seien. Die Bereitstellung absenkbarer Pflegebetten gehöre zur Grundausstattung eines Heimes mit schwerstpflegebedürftigen Bewohnern. Im Übrigen müssten Heimträger eine angemessene Qualität der pflegerischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem allgemein anerkannten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse gewährleisten (vgl. auch § 11 SGB XI). Dazu gehöre u.a., FEM nur anzuwenden, wenn sie zum Schutz gegen eine dringende Gefahr für Leib und Leben wirklich unerlässlich seien.

Ein schnelles Tätigwerden der Heimaufsichten im Sinne der gemachten Ausführungen macht auch deshalb Sinn, weil das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW in einer Pressemitteilung vom 01.10.2014 zur Pflegereform NRW erklärt hat:

„Verzicht auf freiheitseinschränkende Maßnahmen in Pflegeheimen. Alle Heime müssen künftig Konzepte erarbeiten, um Gewalt im Pflegeheim vorzubeugen und auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen möglichst ganz zu verzichten. Nur das im Einzelfall unbedingt notwendige Maß an freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ist überhaupt noch zulässig und bei Anwendung zu dokumentieren.“

In anderen Statements hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bereits klargestellt, dass für eine gute Pflege und sonstige Versorgung der HeimbewohnerInnen deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich ist und folgerichtig die entsprechenden Stellenschlüssel bundeseinheitlich verbessert werden müssen. Weniger FEM bedeutet meistens auch, die Zuwendung durch ausreichend qualifiziertes Personal intensiver zu gestalten.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
Der Text ist auch als pdf-Datei abrufbar unter >
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 102014.pdf

+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/368 ... boten.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Freihei ... gen-754749
http://www.openpr.de/news/820103.html
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Re: Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2014, 17:48

Anlässlich der aktuellen Debatte um die Reduzierung von Fixierungen in Heimen weist das NRW-Gesundheits- und Pflegeministerium auf eine neue Regelung für stationären Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen hin, mit der das Bewusstsein für die Rechte der Pflegebedürftigen sowie auch für das Bedürfnis nach Freiheit der Pflegebedürftigen weiter geschärft werden soll. Dazu erklärt die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Pflegeministerin Babara Steffens (Grüne):
"Wir müssen den Fokus auch noch viel stärker auf die Vermeidung von Fixierungen richten, für die erst gar keine Genehmigung bei Gericht beantragt werden. Gerne wird zur Verhinderung von Stürzen auch mal der Nachtisch vors Bett geschoben. Das ist in der Regel gut gemeint, aber dabei handelt es sich ebenso um eine freiheitseinschränkende Maßnahme wie beim Einsatz von Bettgittern.
Wir haben jetzt alle Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen gesetzlich dazu verpflichtet, Konzepte zu erarbeiten, um Gewalt in ihren Einrichtungen vorzubeugen und auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen möglichst ganz zu verzichten."
Dies gilt seit 1. Oktober in NRW für die rund 2.200 stationären Pflegeheime. Nur im Einzelfall ist ein unbedingt notwendiges Maß an freiheitsbeschränkenden Maßnahmen überhaupt noch zulässig und bei Anwendung zu dokumentieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.11.2014
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
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Fixierungen in Heimen - Schutz oder Freiheitsberaubung?

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2014, 17:35

NRW-Justizminister will Fixierungen in Heimen reduzieren

Alte Menschen können sich bei Stürzen schwer verletzen. In Heimen werden sie daher oft mit Gurten oder Bettgittern fixiert. Aber wo ist die Grenze zwischen Schutz und Freiheitsberaubung? Düsseldorf (dpa) - In Deutschland werden nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) zu viele Menschen in Alten- und Pflegeheimen fixiert. In den Jahren 2000 bis 2010 habe sich die Zahl solcher betreuungsgerichtlich erteilter Genehmigungen bundesweit auf fast 100 000 Fälle verdoppelt, sagte Kutschaty der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf. Er will bei der Herbstkonferenz der Justizminister von Bund und Ländern am Donnerstag in Berlin für eine Verringerung solcher freiheitsbeschränkender Maßnahmen werben.

In NRW sei die Zahl der genehmigten Fixierungen deutlich gesunken. Dies sei durch Schulung und Sensibilisierung der Richter gelungen. Dadurch seien im vergangenen Jahr rund 40 Prozent weniger Fixierungen in Alten- und Pflegeheimen genehmigt worden als noch 2010.

Bei der Justizministerkonferenz werde er den anderen Bundesländern anbieten, ihre Richter an Schulungen in NRW teilnehmen zu lassen, kündigte der SPD-Politiker an. «Es gibt sehr gute Alternativen zu Bettgittern und Bauchgurten, wie zum Beispiel herunter fahrbare Betten oder spezielle Polster, die besonders sturzempfindliche Körperregionen schützen.»

NRW-Justizminister will Fixierungen in Heimen reduzieren

Stationäre Pflegeheime in NRW seien nach einer aktuellen Gesetzesänderung verpflichtet, Konzepte gegen Fixierungen vorzulegen, teilte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) mit. Mit der seit Oktober geltenden Regelung solle das Bewusstsein für die Rechte von Pflegebedürftigen und deren Bedürfnis nach Freiheit weiter geschärft werden.

Patientenschützer gehen davon aus, dass für 20 Prozent der sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen keine notwendige richterliche Erlaubnis vorliegt. Die Justizminister der Länder müssten den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auffordern, nicht genehmigte Fixierungen anzuzeigen, forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Beschneidung von Grundrechten sei kein Kavaliersdelikt, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

Statistisch gesehen stürze etwa ein Drittel aller 65-Jährigen mindestens einmal pro Jahr, berichtete Kutschaty. Bei Pflegebedürftigen in Einrichtungen oder Krankenhäusern könne sich das Sturzrisiko durch Krankheit noch erheblich erhöhen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz von Personen, die unter Betreuung stehen, müssen von Amtsgerichten genehmigt werden. Die Zahl der gesetzlichen Betreuungen ist nach Angaben des NRW-Justizministeriums zwischen 2000 und 2012 bundesweit um über 400 000 auf rund 1,3 Millionen gestiegen. Bei sturzgefährdeten Personen in diesem Kreis können Genehmigungen für Fixierungen mit Leibgurten oder Bettgittern erteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.11.2014
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa ... /index.php
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Fixierungen in Heimen - Schutz oder Freiheitsberaubung?

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2014, 17:47

WernerSchell hat geschrieben:NRW-Justizminister will Fixierungen in Heimen reduzieren
Zu der o.a. Pressemitteilung wurde dem Justizministerium NRW der nachfolgende Text übermittelt:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Pressemitteilung ins hiesige Forum übernommen. Den Text finden Sie unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=2&t=20662&p=83073#p83073
Tatsächlich können die FEM weitgehend zurückgeführt werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt dafür seit Jahren. Es geht z.T. mit einfachsten Mittel, z.B. absenkbare Betten. Im Übrigen muss auch mit gesundem Menschenverstand abgewogen werden: Alte Menschen bzw. pflegebedürftige Menschen dürfen auch stürzen. usw.
Wenn nun auch seitens des Justizministeriums NRW eine Reduzierung der Fixierungen unterstützt wird, ist das löblich. Allerdings sind es doch auch die Betreuungsgerichte, die allzu leichtfertig FEM genehmigen. Sie nehmen sich zur Prüfung vielleicht nicht genügend Zeit oder verlassen sich einfach auf vorgelegte Bescheinigungen, die besser hinterfragt werden müssten. Der "Werdenfelser Weg" und die Einsetzung von besonderen Verfahrenspflegern sind überflüssig. Die Heimträger bzw. die Führungskräfte sind gefordert. Und genau an dieser Stelle muss Druck gemacht werden, und dies sofort. Ich verweise auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 01.09.2014 – W 3 S 14.778 –. Er bietet eine gute Grundlage, die Heimträger in die Pflicht zu nehmen.

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Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Re: Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2014, 07:57

Text bei Facebook: https://www.facebook.com/werner.schell.7

Die Zurückführung Freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FEM – z.B. Fixierungen) in den stationären Pflegeeinrichtungen ist, wie oft bemerkt, dringend geboten. Ein aktueller Gerichtsbeschluss verdeutlicht die Rechtslage. Am 02.11.2014 hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung ebenfalls auf die Handlungserfordernisse aufmerksam gemacht. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich verstärkt um eine Umsetzung der vorhandenen Erkenntnisse bemühen. Wir brauchen insoweit keinen "Werdenfelser Weg" und keine zusätzlichen Verfahrenspfleger. Hinweise auf die Freiheitsgebote (Art. 2 Grundgesetz) und der gesunde Menschenverstand müssen reichen, die Heimträger und die Führungsverantwortlichen zu veranlassen, die notwendigen Folgerungen zu ziehen, und zwar umgehend! - Siehe auch unter > viewtopic.php?f=2&t=20662
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Re: Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung

Beitrag von WernerSchell » 02.05.2015, 07:22

Zitat der Woche:
"Wenn immer noch mehr als jeder zehnte Heimbewohner fixiert wird, ist das skandalös.
Bei uns in den Einrichtungen liegen wir bei zwei Prozent."

Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozialholding der Stadt Mönchengladbach,
in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung über die Ergebnisse des jüngst erschienenen
Qualítätsberichts des MDS.

Quelle: "CAREkonkret", Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (30.04.2015)
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Re: Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2015, 06:40

Anmerkung der Moderation:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk konnte beim Pflegeministerium NRW abklären, dass auch absenkbare Betten, die vielfach eine Fixierung vermeiden helfen, finanziell gefördert werden können. Ausreden der Heimträger, es sei kein Geld für solche Maßnahmen vorhanden, können nun nicht mehr gelten. - Werner Schell
Näheres sieh unter > viewtopic.php?f=4&t=21025
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Verzicht auf unnötige Fixierungen in der Pflege ...

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2015, 06:42

Huml wirbt für Verzicht auf unnötige Fixierungen in der Pflege - Bayerns Pflegeministerin: DVD stellt Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen vor

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml wirbt dafür, die Freiheit Pflegebedürftiger zu wahren. Huml betonte am Montag: "Bis zu zehn Prozent der Bewohner in deutschen Pflegeheimen werden täglich körpernah fixiert. Grund dafür ist häufig die Sorge vor Stürzen. Es gibt aber oft sinnvolle Alternativen zu solchen freiheitsentziehenden Maßnahmen."
Wichtige Informationen zu diesem Thema bietet eine DVD mit Broschüre des Bayerischen Pflegeministeriums mit dem Titel "Eure Sorge fesselt mich". Sie enthält Anregungen für Pflegekräfte und Angehörige, wie zum Beispiel Bettgitter und Bauchgurte vermieden werden können.
Huml erläuterte: "Es ist eine immense Belastung, zum Beispiel einen Menschen zu betreuen, der unruhig ist und zum Weglaufen neigt. Gerade Menschen, die an kognitiven Einschränkungen leiden, fehlt aber für eigentlich fürsorglich gemeinte Maßnahmen die Einsichtsfähigkeit. Damit kann Angst ausgelöst werden, die die Unruhe verstärkt und einen Teufelskreis in Gang setzt."
Die Ministerin fügte hinzu: "Freiheitsentziehende Maßnahmen können letztlich sogar das Verletzungsrisiko erhöhen. Wir wollen dazu beitragen, Fixierungen auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. Wichtig sind regelmäßige Betreuungs- und Beschäftigungsangebote, die den Tag strukturieren, dadurch Sicherheit vermitteln und die Mobilität stärken - wie zum Beispiel Kraft- und Balancetraining."
Huml unterstrich: "Auch der Einsatz von Niederflurbetten kann helfen, freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden. Klar ist: Nicht jeder Sturz lässt sich verhindern. Daher ist die Verwendung von Protektoren hilfreich, um das Risiko von Sturzfolgen zu reduzieren."


Den Link zur DVD finden Sie im Internet unter:
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink ... ge_002.htm

Quelle: Pressemitteilung vom 10.08.2015
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Weniger Gitter und Gurte in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2015, 06:40

Ärzte Zeitung vom 14.10.2015:
Techniker Krankenkasse: Weniger Gitter und Gurte in Pflegeheimen

Stuttgart – Pflegeheime im Südwesten verzichten nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) zunehmend auf die umstrittenen Fixiergurte und Bettgitter für ihre Bewohner. Im vergangenen Jahr seien knapp 8.500 Pflegebedürftige an Betten und Stühle gebunden oder eingesperrt worden – mehr als 20 Prozent weniger als noch im Jahr 2013, teilte die TK am Mittwoch in Stuttgart mit. Damals seien rund 10.800 Menschen von solchen Einschränkungen betroffen gewesen, 2012 waren es 12.200.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/64479
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Nachtwache statt Fixierung

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2015, 07:01

Bild - Bild

Bedarf ein Pflegebedürftiger aufgrund psychischer Erkrankungen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten einer nächtlichen 1:1-Betreuung um Selbst- bzw. Fremdgefährdungen zu verhindern, kann dies eine vom Sozialhilfeträger neben den sonstigen Kosten der Pflege zusätzlich zu tragende "Hilfe für andere Verrichtungen" gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 dritte Alternative SGB XII darstellen (Leitsatz).

Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 08.07.2015 - Az. L 2 SO 1431/13 -

Die Urteilsschrift liegt hier vor.
Siehe auch die Bewertung unter > http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/ Dort wird u.a. ausgeführt, dass dem Urteil eine weitreichende menschenrechtliche Bedeutung zukommt. U.a. heißt es: " Im Kern geht es in diesem Verfahren damit um die Frage, ob Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen einen schweren Eingriff (wie das allnächtliche zwölfstündige Festbinden am Bett) erdulden müssen, oder ob sie einen Rechtsanspruch auf die Hilfen haben, die einen solchen Eingriff entbehrlich machen. Aus menschenrechtlicher Perspektive kann diese Frage nur so beantwortet werden, wie das LSG Stuttgart das nun getan hat."

Vgl. aber das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. September 2014 • Az. B 8 SO 8/13 R - in einer anderen Streitsache:
Quelle: https://openjur.de/u/749056.html
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Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung ...

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2016, 07:44

Am 28.01.2016 bei Facebook gepostet:
Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM): Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 01.09.2014 – W 3 S 14.778 –, der sich mit der gebotenen Zurückführung FEM (z.B. Fixierungen) befasst, wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits in einer Pressemitteilung vom 08.10.2014 aufgegriffen > viewtopic.php?f=2&t=20662 - Inzwischen wurde geklärt, dass Investitionen in absenkbare Betten gefördert und in die Finanzplanungen der Heime eingefügt werden können. Es gibt, soweit hier überschaubar, auch vielfältige Anhaltspunkte dafür, dass die Pflegeeinrichtungen damit begonnen haben, FEM, soweit dies gerechtfertigt werden kann, deutlich zurückzuführen. Wie schon 2014 herausgestellt, sind Erörterungen über den „Werdenfelser Weg“ und das Einsetzen von Verfahrenspflegern völlig entbehrlich. - W.S. http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Grundgesetz - Menschenwürdeganrantie und Grundrechte

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2016, 09:14

Am 23.05.2016 bei Facebook gepostet:
Der Tag des Grundgesetzes am 23.05.2016 ist der Jahrestag seiner Verkündung 1949. Das Grundgesetz, die geltende "Verfassung der Deutschen", ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland - ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Das Deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die im Verfassungstext ausgeführten Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Es versteht sich, dass diesen zwingenden Rechtsregeln im Gesundheits- und Pflegesystem große Bedeutung zukommt. Alle untergesetzlichen Vorschriften müssen mit der an der Menschenwürdegarantie ausgerichteten Grundordnung in Einklang stehen. In diesem Sinne ist Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren bemüht, auf die jeweiligen Entscheidungsträger einzuwirken! - Werner Schell
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Sendearmband - FEM ?

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2016, 06:49

AG Garmisch-Partenkirchen:
Sendearmband, das beim Verlassen der Einrichtung Signal gibt, ist feM, wenn Bewohner ausnahmslos von der Fortsetzung seines Ausflugs abgehalten werden soll.
Allein das Anbringen eines Sendearmbands, das beim Verlassen der Einrichtung Signal gibt, erlaubt noch keine rechtliche Beurteilung als freiheitsentziehende Maßnahme, entscheidend ist vielmehr, welche mit dem Betreuer abgesprochene Reaktion darauf erfolgt.
Auch wenn die Planung darauf hinausläuft, dass der Bewohner nur durch Überredung dazu gebracht werden soll, umzukehren und in die Einrichtung zurückzukehren, handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Maßnahme, wenn klar ist, dass der Bewohner in jedem Fall von der Fortsetzung seines Ausflugs abgehalten werden soll.


Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 25.05.2016, A XVII 398/13

Link zur Entscheidung
> http://werdenfelser-weg-original.de/amt ... vii-39813/

Quelle: http://werdenfelser-weg-original.de/ag- ... rden-soll/ - Mitteilung bei Facebook > https://www.facebook.com/profile.php?id ... 6&fref=ufi
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Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung ...

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2016, 07:14

Am 27.05.2016 bei Facebook gepostet:
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der Pflege. "Eure Sorge fesselt mich", Film des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (rd. 20 Min.) sensibilisiert pflegende Angehörige und Personal in Pflegeeinrichtungen und stellt bewährte Alternativen zu FEM vor: > https://www.youtube.com/watch?v=0APRzj1HsNY - Eine weitere Filmdokumentation von Prof. Dr. Volker Großkopf (rd. 32 Min.) informiert ebenfalls zum Thema FEM, und zwar bei demenziell erkrankten Menschen: > https://www.youtube.com/watch?v=WJp6F24 ... ture=share
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert seit Jahren umfänglich zum Thema FEM. Siehe u.a. die Beiträge
:
viewtopic.php?f=2&t=21046
viewtopic.php?f=2&t=20662
viewtopic.php?f=2&t=21136
viewtopic.php?f=2&t=17643
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Fixierungen zurückführen

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2016, 06:43

Am 23.06.2016 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit vielen Jahren: Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM – z.B. Fixierungen)
- Zurückführung in den stationären Pflegeeinrichtungen dringend geboten!
> viewtopic.php?f=2&t=20662


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