Beihilfe zum Suizid - DHPV fordert bestimmte Verbote!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab

Beitrag von WernerSchell » 25.11.2014, 08:13

Dtsch Arztebl 2014; 111(47)
Richter-Kuhlmann, Eva
Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab
http://www.aerzteblatt.de/archiv/163755 ... en-sich-ab

zum Positionspapier Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne)
http://www.renate-kuenast.de/w/files/pa ... hilfe_.pdf
zum Positionspapier Claudia Lücking-Michel, Michael Brand (beide CDU), Michael Frieser (CSU)
https://www.epenportal.de/web/datapool/ ... orgung.pdf
zum Eckpunktepapier Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka (SPD),
Katherina Reiche (CDU), Dagmar Wöhrl (CSU)
http://www.carola-reimann.de/images/201 ... eimann.pdf
zum Positionspapier Eva Högl und Kerstin Griese (SPD)
http://kerstin-griese.de/Positionierung ... eHoegl.pdf
zum Autorenpapier von Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (Grüne)
http://www.gruene-bundestag.de/fraktion ... 93282.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2015, 13:58

Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten! - „Die Defizite des Umsetzungsstandes der Palliativversorgung sind so groß, dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist“ = Lesen Sie dazu die Einbecker Empfehlungen (von 10/2014) mit Kommentierung > viewtopic.php?f=2&t=20869 - Zu der konkreten Hospizarbeit in Neuss informieren wir am 28.01.2015, 14.30 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Näheres > viewtopic.php?f=7&t=20743
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Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2015, 06:29

Ärzte Zeitung vom 16.04.2015
Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung
135 Strafrechtsexperten haben in die Diskussion über Sterbehilfe eingegriffen und warnen davor,
den bisherigen Rechtsrahmen zu verschärfen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=883 ... ung&n=4164
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Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2015, 07:13

Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben
Menschen mit einem Sterbewunsch benötigen Fürsorge und Begleitung, keine Änderung des Strafrechts


Berlin, 16.4.2015. „Einrichtungen der Palliativ- und Hospizversorgung leisten Hilfe beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben.“ Dies stellt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) anlässlich einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur „geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe“ klar. Die DGP befürchtet Verwirrung durch eine missverständliche Herauslösung einzelner Sätze zur Sterbehilfe aus der beim Informationsdienst Wissenschaft (idw) herausgegebenen Stellungnahme - ohne den Kontext der dort verwendeten juristischen Begrifflichkeiten. Dies könne zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen der Hospiz- und Palliativversorgung führen, so Radbruch.

Deshalb weist die wissenschaftliche Fachgesellschaft noch einmal ausdrücklich auf relevante Definitionen der Beihilfe zum Suizid, des ärztlich assistierten Suizids, des Therapieverzichts, der Therapiezieländerung und des Therapieabbruchs hin, nachzulesen in den Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum ärztlich assistierten Suizid: http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Tötung auf Verlangen liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn jemand durch das „ausdrückliche und ernstliche Verlangen“ des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeiführt (in Deutschland verboten).
Sterben zulassen: Nicht strafbar ist das Unterlassen, Begrenzen oder Abbrechen (Beenden) lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse, Reanimation bzw. deren Abbruch vor Eintritt des Hirntodes.

Behandlung am L ebensende: Die Gabe stark wirksamer Medikamente kann zur Symptomkontrolle notwendig sein. Dabei ist nicht auszuschließen, dass durch unbeabsichtigte Nebenwirkungen der medikamentösen Symptomlinderung der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Dies ist in Deutschland auch berufsrechtlich zulässig, wenn sie dem ausgesprochenen oder – bei Einwilligungsunfähigkeit – vorab geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Prinzipiell begrüßt die DGP die durch die Strafrechtslehrer vertretene Position, dass Menschen mit einem Sterbewunsch in besonderer Weise Fürsorge und Begleitung benötigen und dass das Strafrecht „ein gänzlich ungeeignetes Mittel“ sei, um möglichst viele Menschen mit einem Sterbewunsch zu erreichen. Eine Änderung des Strafrechts sei nicht notwendig.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG 16.04.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 17:01

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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