Sterbehilfe - Statement von BMG Hermann Gröhe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe - Statement von BMG Hermann Gröhe

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2014, 06:54

Namensartikel
Namensartikel für "Zeitzeichen" vom 01. September 2014

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Sterbehilfe

Berlin, 01. September 2014

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:

Wie geht eine Gesellschaft mit Leiden und Hilflosigkeit um? Welche Aufgaben haben Ärzte in Grenzsituationen des Lebens? Was bedeuten Menschenwürde und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase? Wie schützt der Staat beides am besten? Und wie gehen wir damit um, wenn ein Mensch das eigene Leben nicht mehr als lebenswert empfindet?

Auf diese existenziellen Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Sie fordern zu vertieftem Nachdenken und zu ernsthaftem Diskutieren auf. Dabei sollten wir uns wechselseitig guten Willen zugestehen und der Versuchung widerstehen, Lebensschutz und Selbstbestimmung gegeneinander auszuspielen. Unser Ziel muss vielmehr sein, Selbstbestimmung und Lebensschutz zusammenzudenken, einen Weg zu finden, um beides angemessen zu berücksichtigen.

Das Grundgesetz lässt die "Würde des Menschen" inhaltlich undefiniert, verpflichtet aber alle staatliche Gewalt, "sie zu achten und zu schützen", und er anerkennt "darum" zugleich unveräußerliche Menschenrechte "als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Auch wenn in der Tradition der Aufklärung gerne die Selbstbestimmung als "Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur" (Immanuel Kant, "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten") gesehen wird, knüpft das Grundgesetz die Würde explizit nicht daran. Jeder Mensch, ob der Selbstbestimmung fähig oder nicht, besitzt aufgrund seiner bloßen Existenz als Mensch die durch unsere Rechtsordnung zu schützende Würde.

Das heißt in meinem Verständnis: Die Würde des Menschen wird in bedenklicher Weise reduziert, wenn sie mit Selbstbestimmung gleichgesetzt wird. Wir Menschen sind keine reinen Vernunftwesen. Zu unserem Menschsein gehört unsere Leiblichkeit, gehört Bedürftigkeit, und das schließt ein: Fürsorge zu geben - und Fürsorge zu empfangen. Daran ist nichts Würdeloses. Im Gegenteil: Der Umsorgende und der Umsorgte halten zusammen die Würde des Menschen hoch. Der Reisende, der unter die Räuber fiel, hat nicht weniger Würde als der Barmherzige, der sich seiner annimmt. Der Samariter kann in dem Zusammengeschlagenen den Menschen sehen - und ihm in seiner Hilfebedürftigkeit Nächster werden. Die tätige Nächstenliebe ist sein Verdienst, die Würde ist aber beiden in gleicher Weise zu eigen.

Das Gesetz des Stärkeren ist das Gesetz einer vorzivilisatorischen Zeit. Die Fürsorge für den Schwächeren, die Achtung vor dem Kranken und vor dem Sterbenden sind Gebote der Menschlichkeit, Zivilisationsfortschritte, deren Bedeutung wir kaum überschätzen können. Sie gehören zur "Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft", von der das Grundgesetz spricht.

Wir können die Würde des Menschen nicht schützen, wenn wir nicht das Leben schützen. Jedes menschliche Leben ist ein kostbares Geschenk, etwas Unwiederbringliches und Einzigartiges, das gerade darin - in seiner Einzigartigkeit und auch in seiner Verletzlichkeit - seine Würde hat, die es zu achten und zu schützen gilt.

Was heißt das nun für die letzte Lebensphase? Wir achten und schützen die Würde des Schwerstkranken und des Sterbenden am besten, indem wir ihm als Menschen Nähe und Zuwendung geben, ihn medizinisch und pflegerisch, aber auch psychologisch und seelsorglich gut betreuen. Dazu gehören auch der Ausbau der Palliativversorgung und die Unterstützung der stationären und ambulanten Hospizarbeit. Seit den Neunzigerjahren wurden dafür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Wir haben in den letzten Jahren beachtliche Fortschritte im Bereich der Palliativmedizin und Hospizarbeit erreicht und sind auf einem guten Wege, den wir gemeinsam weitergehen und ausbauen sollten.

Nun haben sich die medizinischen Möglichkeiten in den letzten Jahrzehnten so rasant entwickelt, dass nicht wenige Menschen Angst haben, in ihrer letzten Lebensphase einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, die ihr Sterben unnötig verlängert. Diesen Menschen möchte ich sagen: Gegen den erklärten Willen des Patienten dürfen keine lebensverlängernden Maßnahmen eingeleitet oder aufrechterhalten werden - weder die künstliche Beatmung noch die Ernährung durch eine Magensonde. Jeder Arzt würde sich einer strafbaren Körperverletzung schuldig machen. Dies wurde zuletzt 2010 in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes klargestellt (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09).

Wir als potenzielle Patienten sollten unsererseits die rechtlichen Möglichkeiten nutzen und klarstellen, was wir wollen - sei es durch eine Patientenverfügung, in wiederholten Gesprächen mit Angehörigen, durch eine Vorsorgevollmacht oder im Gespräch mit dem behandelnden Arzt, damit dieser wiederum gut beraten und den Patientenwillen voll berücksichtigen kann. Diese Klarheit über den Patientenwillen ist auch wichtig für die Nutzung der Möglichkeiten der Palliativmedizin, die Schmerzen in den allermeisten Fällen mit allen Mitteln ärztlicher Kunst stillen oder jedenfalls wesentlich lindern kann, selbst wenn dies die Lebensdauer verkürzen könnte.

Wenn lebensverlängernde Maßnahmen nach dem Willen des Patienten eingestellt oder erst gar nicht eingeleitet werden, wird oft von "passiver Sterbehilfe" gesprochen, werden Schmerzen gelindert und dabei eine Verkürzung der Lebenszeit in Kauf genommen, von "indirekter Sterbehilfe". Beides ist rechtlich zulässig. Allerdings ist die Unterscheidung von unzulässiger "aktiver" oder "direkter" und zulässiger "passiver" oder "indirekter" Sterbehilfe schwierig, denn ärztliches Handeln ist oft aktiv und direkt. Entscheidend ist, ob das dahinterstehende Ziel - unter Beachtung des Patientenwillens - auf Schmerzlinderung ausgerichtet ist oder auf die Beendigung des Lebens. Die 2011 aktualisierten Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung stellen hierzu klar: "Ein offensichtlicher Sterbevorgang soll nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge gezogen werden. Darüber hinaus darf das Sterben durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung ermöglicht werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. [...] Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, dass eine möglicherweise dadurch bedingte unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf."

Die Schmerzstillung kann bis zur so genannten palliativen Sedierung gehen, die, falls den einschlägigen Leitlinien gemäß ausgeführt (insbesondere in Dosierung und Überwachung), eben nicht, wie manche meinen, dem ärztlich begleiteten Suizid sehr ähnlich, sondern eine ultima ratio der Schmerztherapie ist.

Dem also, wovor die meisten Menschen Angst haben - in ihrer letzten Lebensphase gegen ihren Willen lebensverlängernden Maßnahmen unterworfen oder mit Schmerzen allein gelassen zu werden - , kann bereits im Rahmen des geltenden Rechts abgeholfen werden. Die zulässigen Möglichkeiten der Sterbehilfe vereinen Lebensschutz und Selbstbestimmung, indem sie den Willen des Patienten zu lebensverlängernden Maßnahmen und Schmerzstillung beachten.

Ich hielte es für einen verhängnisvollen Schritt, unseren Ärzten die aktive Tötung zu erlauben. Die Mehrheit der Ärzte in Deutschland will dies auch nicht - in Übereinstimmung mit dem Weltärztebund. Wichtig ist stattdessen, dass wir in der Bevölkerung wie auch in der Ärzteschaft und unter Pflegenden besser über die medizinischen Standards und die rechtlichen Gegebenheiten informieren.

Nun lässt sich die aktive Tötung, wie sie im Rahmen entsprechender "Euthanasie-Gesetze" in Belgien und den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen zulässig ist, vom ärztlich assistierten Suizid unterscheiden, wie er in der Schweiz und in einigen US-Bundesstaaten gesetzlich geregelt ist (auch in Belgien und den Niederlanden, zusätzlich zur Euthanasie).

Es wird argumentiert: Da der Suizid und die individuelle Hilfe dazu in Deutschland straffrei seien, sei es inkonsequent, solche Hilfe gerade einem Arzt nicht zu erlauben oder ihm sogar als Straftat oder als Verstoß gegen die Berufsordnung zuzurechnen. Bei dieser Argumentation fällt auf, dass im Weiteren nicht vom behandelnden Arzt und seinem individuellen Verhältnis zum Patienten die Rede ist. Vielmehr wird dann von organisierter Sterbehilfe oder organisierter Suizidbegleitung gesprochen. Darin stört mich weniger das tendenziell verharmlosende Wort "Begleitung", sondern vor allem das Konzept des "Organisierten".

Wer außerhalb eines begonnenen Sterbeprozesses und den darin gebotenen Hilfen der Hospiz- und Palliativversorgung den Wunsch äußert, sich selbst zu töten, dem soll unsere Gesellschaft und unsere Rechtsordnung organisierte Hilfe zum Leben anbieten - nicht zum Tode!

Das Strafrecht schweigt zu Recht zu dem Drama individueller Selbsttötung. Damit bleibt auch die individuelle Beihilfehandlung straffrei. Doch sollte man sich hüten, Selbsttötung zu einem Akt wahrer Freiheit zu verklären. Die allermeisten Menschen mit Suizidabsicht wollen eine schmerzvolle oder existenziell belastende Lebenssituation beenden und sehen keinen anderen Ausweg als den Tod. Da gilt es, gemeinsam andere Auswege zu finden.

Kein Ausweg ist es, einen Anspruch einzuräumen, Hilfe zur Selbsttötung als professionelle Dienstleistung, von einem anderen verlangen oder organisiert, anbieten zu können. Die Autonomie des Einzelnen stößt hier an die Grenzen dessen, was andere tun sollen oder dürfen. Sonst muss sich am Ende derjenige rechtfertigen, der die organisierte Suizidbegleitung trotz schwerer psychischer oder physischer Erkrankung nicht "nutzt" und weiterhin seinen Angehörigen und der Solidargemeinschaft "zur Last fällt". Wollen wir eine solche Entwicklung riskieren?

Meine Auffassung ist, dass wir die gewerbsmäßige, also auf Gewinnerzielung gerichtete, aber auch jede andere Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe stellen sollten. Dafür setze ich mich als Abgeordneter ein. Durch organisierte Sterbehilfe würde die Selbsttötung gleichsam zur Behandlungsvariante werden, die öffentlich beworben werden könnte.

Manche kritisieren, hier sollten bestimmte, vor allem religiöse Wertvorstellungen anderen, die anders darüber denken, per Gesetz aufgezwungen werden. Dazu sage ich: Im Ringen um diese Fragen bin ich motiviert durch meine christliche Überzeugung, dass das menschliche Leben ein Geschenk Gottes ist. Aber die Inhalte meiner Position ergeben sich aus meinem Verständnis der Lebensschutzorientierung des Grundgesetzes. Dafür werbe ich. Am Ende entscheidet in der Demokratie die Mehrheit. Und dann gilt das Beschlossene für alle. Aber gerade weil ein Gesetz für alle gilt, wollen wir uns zuvor darüber austauschen und miteinander abwägen, was uns wichtig ist, wie wir sterben, vor allem aber auch: in was für einer Gesellschaft wir leben wollen.

Auch die, die organisierte Sterbehilfe gesetzlich erlauben wollen, wollen das aufgrund ihrer Wertvorstellungen. Sie sagen zwar, keiner müsse diese Option für sich realisieren. Aber sie verschweigen oder unterschätzen, wie eine solche gesetzliche Regelung auf die Gesellschaft insgesamt wirkt.

Die Befürworter der organisierten Sterbehilfe argumentieren, diese solle "nur" unter strengen gesetzlichen Auflagen erlaubt sein: Volljährigkeit, volle Einsichtsfähigkeit, schwerste unheilbare Erkrankung müssten gegeben, eine Selbsttötungsabsicht aus kurzfristigem Affekt oder aufgrund behandelbarer Depression müsse ausgeschlossen sein. Doch wie schnell würden die einzelnen Kriterien im Namen der Selbstbestimmung in Frage gestellt werden? Und wie schnell würde die organisierte Sterbehilfe unter Berufung auf eine Patientenverfügung doch zum Recht auf Euthanasie als einer Form vorab delegierter und autorisierter "Selbsttötung" für den Fall, dass der Verfügende etwa wegen eingetretener Demenz seine Suizidabsicht nicht mehr bestätigen und ausführen kann?

Im Hinblick auf die Tötung durch einen Arzt hat Hans Jonas 1989 in einem Interview aufgefordert, man solle sich klarmachen, "was da an Konsequenzen drinsteckt, für die menschliche Einstellung zum Akt des Tötens, zum Mittel des Tötens als eines routinemäßig zu Gebote stehenden Weges, gewisse Notlagen zu beenden, was sich da auftut für eine [...] progressive und kumulative Gewöhnung an den Gedanken und die Praxis des Tötens" (Hans Jonas, Mitleid allein begründet keine Ethik. S. 72).

In Belgien und den Niederlanden gibt es erste Anzeichen dafür, wie sich die Einstellungen ändern, wenn einmal das Mittel des Tötens als ein routinemäßig zu Gebote stehender Weg angesehen wird, gewisse Notlagen zu beenden. Angefangen hat man mit Euthanasie für klar suizidwillige schwerstkranke Erwachsene, dann wurde sie auf Demenzkranke ausgedehnt, und inzwischen ist in Belgien das Angebot ärztlicher Sterbehilfe auch für Minderjährige eröffnet. Diesen Weg sollten wir nicht einschlagen.

Ich bin der festen Überzeugung: Die Lebensschutzorientierung unserer Rechtsordnung gebietet, mit Sterbenden und Menschen mit Suizidabsicht andere Wege zu gehen - die menschlicher Zuwendung und umfassender Hilfe. Dafür trete ich ein.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... 10914.html

+++
Siehe dazu auch:
CDU-Politikerin Widmann-Mauz zur Sterbehilfe-Debatte
"Keine falschen Signale aussenden"

Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Peter Hintze (CDU) und andere Politiker fordern nun für Deutschland eine Straffreiheit von ärztlich assistiertem Suizid . Doch da gibt es große Vorbehalte, sowohl bei den Kirchen als auch in der Politik. Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) warnt im domradio-Interview vor einer Verunsicherung der Menschen.

Quelle: http://www.domradio.de/themen/ethik-und ... fe-debatte

Pro- und Contra-Argumente zur Sterbehilfe
Siehe unter >>>
http://www.schulstoff.net/sterbehilfe~p ... hik-59.htm
http://www.ardmediathek.de/tv/WESTPOL/S ... d=12877276 (Film verfügbar bis 16.02.2015)
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Re: Sterbehilfe - Statement von BMG Hermann Gröhe

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2014, 06:56

Zu dem vorstehenden Beitrag wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetz Stellung genommen (bei Facebook):

Sehr geehrter Herr Gröhe,
Ihrer Auffassung bezüglich Sterbebegleitung / Zuwendung stimme ich grundsätzlich zu. Es muss aber, um die allseits immer wieder angesprochene gute Palliativersorgung und Hospizarbeit zu verbessern, noch einiges passieren. Auch in den stationären Pflegeeinrichtungen gibt es dringlich Verbesserungsnotwendigkeiten. … Und das hat immer mit gut qualifiziertem Pflegepersonal zu tun (siehe dazu mein Statement vom 13.05.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Verständlich, dass sich bei noch vorhandenen Lücken viele Menschen in Richtung assistierten Suizid so ihre Gedanken machen. In diesem Sinne hat ja auch Dr. Borasio, einer der "Palliativpäpste" (kürzlich auch Gast beim Neusser Augistinusforum), - mit anderen - votiert. Siehe dazu die Hinweise zu einer entsprechenden Buchveröffentlichung > viewtopic.php?f=7&t=20451 Wir werden darüber sicherlich auch bei unserem Pflegetreff am 22.10.2014 sprechen müssen > viewtopic.php?f=7&t=20451 Schade, dass Sie nicht dabei sein können. -
MfG Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Nur kommerzielle Vereine für Suizidbeihilfe verbieten

Beitrag von Presse » 24.09.2014, 06:49

Künast: Nur kommerzielle Vereine für Suizidbeihilfe verbieten
Der Gesetzgeber sollte nach Ansicht von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) nur kommerzielle Sterbehilfevereine verbieten.
„Wir brauchen Regeln für diese Vereine, damit die sich nicht eine goldene Nase verdienen“, sagte ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -verbieten

Montgomery warnt vor ärztlich assistiertem Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... tem-Suizid
SPD lehnt gewerbliche Sterbehilfe ab
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... behilfe-ab
Gesetzentwurf zur Regelung des assistierten Suizids vorgelegt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -vorgelegt

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Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2014, 07:42

Deutsches Ärzteblatt:
Wunsch nach Sterbehilfe steigt in Niederlanden und Belgien an
Wenn die Psyche krank ist, kann das Leben eines Menschen erheblich beeinträchtigt sein.
Bis zu 40 Prozent aller Menschen leiden nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Laufe
ihres Lebens mindestens einmal an ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... Belgien-an

Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe
Belgischer Sexualstraftäter darf sterben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... rf-sterben
Lehmann sieht bei Suizidbeihilfe Dissens zwischen Kirchen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... en-Kirchen
Montgomery warnt vor ärztlich assistiertem Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... tem-Suizid
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Sterbehilfe - 4 von 5 Deutschen wünschen sich Arztunterstüt

Beitrag von WernerSchell » 06.10.2014, 15:51

Legale Suizidbeihilfe - Vier von fünf Deutschen wünschen sich Unterstützung vom Arzt - Infratest dimap Umfrage im Auftrag von "hart aber fair"

Köln/Berlin (ots) - Vier von fünf Deutschen wünschen sich, dass Ärzte schwerkranken Menschen beim Suizid assistieren dürfen. In einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag der ARD-Sendung "hart aber fair" (WDR) erklärten 79 Prozent der Befragten, dass es Ärzten erlaubt sein solle, in solchen Fällen ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen. Nur 17 Prozent der Befragten wünschen sich ein Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe, wie es derzeit unter anderem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordert.

In den vergangenen Jahren ist die Zustimmung zur ärztlichen Suizidbeihilfe damit sogar noch einmal gestiegen: Im November 2012 hatten sich in einer ebenfalls von "hart aber fair" beauftragten infratest dimap-Befragung noch 76 Prozent der Deutschen für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ausgesprochen. Die Zustimmung ist dabei weitgehend unabhängig von Alter und Bildungsgrad.

Eine große Mehrheit der Deutschen gibt an, mit ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt des Vertrauens offen über das Thema Sterbehilfe sprechen zu können - das erklärten 81 Prozent der Befragten. Nur 15 Prozent glauben, dass ein solches Gespräch nicht möglich ist.
Tatsächlich hat bisher aber nur ein Prozent der Befragten mit einem Arzt über Sterbehilfe gesprochen.

Bei "hart aber fair" mit Frank Plasberg diskutieren am Montagabend um 21 Uhr unter anderem der Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), die Medizinerin und Schauspielerin Marianne Koch sowie der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt (Redaktion Matthias Radner/WDR).

Infratest dimap hat im Auftrag von "hart aber fair" vom 2. bis zum 4. Oktober 2014 insgesamt 1.005 repräsentativ ausgewählte Deutsche ab
14 Jahren befragt.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.10.2014 WDR Westdeutscher Rundfunk
Pressekontakt: WDR Presse und Information, Annette Metzinger Telefon 0221 220 7100
E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de
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Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2014, 06:27

Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen
Rechtssicherheit für Ärzte einerseits, ein Verbot jeder organisierten Form von Sterbehilfe andererseits:
Politiker von Union und SPD gehen gemeinsam in die Debatte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3781
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Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe wächst

Beitrag von WernerSchell » 11.10.2014, 10:43

Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe wächst / Politiker dürfen den Willen der Bevölkerungsmehrheit nicht ignorieren

Berlin (ots) - 80 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten ein Recht auf Letzte Hilfe, doch führende Politiker wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wollen die Sterbehilfe durch Verbotsgesetze weiter einschränken. Scharfe Kritik dazu kommt vom Vorsitzenden der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, dem Medizinethiker Dieter Birnbacher. In einer Stellungnahme, die am Freitagmorgen im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, erklärt Birnbacher, dass "der Versuch, die ohnehin erheblich eingeengten Möglichkeiten der Sterbehilfe zu beschneiden", nicht nur von einer "Geringschätzung des Rechts auf Patientenselbstbestimmung"
zeuge, "sondern auch von mangelnder Fürsorge".

Birnbacher zählt neben Prominenten wie dem Liedermacher Konstantin Wecker, den Schriftstellern Ralph Giordano und Fritz J. Raddatz und den Schauspielerinnen Eva Mattes, Gudrun Landgrebe und Petra Nadolny zu den Unterstützern der "Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe", die seit Wochenbeginn mit Großplakaten in Berlin und Frankfurt auf sich aufmerksam macht. Im Haus der Bundespressekonferenz stellte der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon heute die Ziele der Kampagne vor. Der Philosoph und Schriftsteller wies darauf hin, "dass der Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe in der Bevölkerung kontinuierlich wächst": "Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden es nicht hinnehmen, dass man ihnen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende entzieht. Wir werden unsere Aktionen für das Recht auf Letzte Hilfe solange fortsetzen, bis das klare Votum der Bevölkerungsmehrheit in der Politik und Ärzteschaft berücksichtigt wird."

Auch die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Elke Baezner, ließ an den ambitionierten Zielen der Kampagne keinen Zweifel aufkommen: "Politiker sind vom Volk gewählt und haben somit "Volkes Stimme" umzusetzen, anstatt uns zu bevormunden und unsere individuellen, vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte beschneiden zu wollen. Eine Minderheit von 14 Prozent unserer Gesellschaft darf sich nicht anmaßen, der Mehrheit vorschreiben zu wollen, wie, wann und mit welchen Mitteln sie zu sterben hat. Wir fordern von der Politik "praktizierte Toleranz", d.h. Wahlfreiheit für alle Betroffenen. Wir alle haben ein Recht auf Selbstbestimmung im Leben wie auch im Sterben."

Anfang der Woche hatte die Kampagne sämtlichen Bundestagsabgeordneten das Buch "Letzte Hilfe" des Arztes und Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold zukommen lassen:
"Bedauerlicherweise haben nur die wenigsten Politiker Kenntnis von den realen Nöten schwerstleidender Patienten", sagte Arnold heute in Berlin. "Sie spekulieren wild über die möglichen Konsequenzen der Sterbehilfe, nehmen aber die empirischen Daten aus Ländern, die Freitodbegleitungen seit Jahren praktizieren, überhaupt nicht zur Kenntnis. Tatsächlich nämlich führt die Akzeptanz von Freitodbegleitungen nicht zur einer Verschlechterung, sondern zu einer Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Und die Zahl der Verzweiflungssuizide steigt nicht etwa an, sondern geht zurück. Hier ist Aufklärung dringend erforderlich!"

Diese Meinung vertrat auch der renommierte Jurist und Rechtsphilosoph Eric Hilgendorf, der den Bundestag bereits mehrfach in Fragen des Medizinstrafrechts beraten hat. Im Haus der Bundespressekonferenz führte Hilgendorf aus, dass es unsinnig wäre, die Sterbehilfe über das Strafgesetzbuch einzuschränken. Die geltende Rechtslage reiche völlig aus, um Fehlentwicklungen sicher in den Griff zu bekommen: "Eine Neukriminalisierung von Ärzten ist unnötig und schadet weit mehr, als sie nützt", sagte Hilgendorf. "Der Gesetzgeber sollte den nötigen Respekt vor der Gewissensentscheidung der Ärzte zeigen."

Weitere Informationen zur Kampagne unter:
http://www.letzte-hilfe.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.10.2014 Giordano Bruno Stiftung

Kontakt: Wega Wetzel (DGHS), 030/21 22 23 37-22, presse@dghs.de Elke Held (gbs), presse@giordano-bruno-stiftung.de
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Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2014, 06:33

Ärzte Zeitung, 13.10.2014
Sterbehilfe: SPD-Politiker wollen Status quo für Ärzte erhalten
Zwei SPD-Bundestagsabgeordnete haben am Freitag Eckpunkte für einen Gruppenantrag in der Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung vorgelegt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3790

Sterbehilfe: Debatte über Leben und Tod
Rechtsfragen der Sterbehilfe zu regeln - das sprengt den Rahmen des herkömmlichen Parlamentsbetriebs. Nun ist jeder Abgeordnete gefragt, frei - nur seinem Gewissen verpflichtet. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ama&n=3790
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Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2014, 12:38

Ärzte Zeitung, 16.10.2014
Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern
Beim assistierten Suizid befinden sich Ärzte bisher in einer rechtlichen Grauzone. Die Regelungen im Berufsrecht
sind in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Eine Initiative von Bundestagsabgeordneten will nun mehr
Klarheit schaffen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ung&n=3801
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Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen - Klarstellung ...

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 06:35

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20675

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

Pressemitteilung vom 17.10.2014

Bei der Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist der Patientenwille entscheidend

In einem betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gelten die zu stellenden strengen Anforderungen nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht. Eine Reichweitenbegrenzung gibt es nicht!

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. In dem in der Streitsache ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.09. 2014 – XII ZB 202/13 – wurde u.a. ausgeführt:

„Nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund des Unterbleibens bzw. des Abbruchs der lebenserhaltenden Maßnahme stirbt. Eine solche betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer bindenden Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Liegt dagegen keine wirksame Patientenverfügung vor, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Die hierauf beruhende Entscheidung des Betreuers bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn zwischen ihm und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem festgestellten Willen des Betroffenen entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
In den verbleibenden Fällen, in denen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese gemäß § 1904 Abs. 3 BGB vom Betreuungsgericht zu erteilen, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Bei dieser Prüfung ist nach § 1901 a Abs. 2 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits zu unterscheiden. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.“

Auf der Grundlage der am 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen nach § 1901a ff. BGB hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Chemnitz aufgehoben. Das LG Chemnitz sei, so der BGH, zu Unrecht davon ausgegangen, dass wegen des nicht unmittelbar bevorstehenden Todes der betroffenen Person noch strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, als in anderen Fällen. Bei seiner erneuten Prüfung wird das LG Chemnitz etwaige geäußerte Behandlungswünsche der Betroffenen unter Anlegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs neu zu ermitteln haben.

Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München, hat in einer Erklärung vom 16.10.2014 ausgeführt, dass mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH der Versuch korrekterweise zurückgewiesen worden sei, bei der passiven Sterbehilfe einen weder nach dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz noch nach dem Grundgesetz zulässigen, überzogenen Maßstab anzusetzen (vgl. dazu auch die Hinweise unter folgender Internetadresse> viewtopic.php?f=2&t=20675 ).

Auch der Medizinethiker Dr. Arnd May, Zentrum für Angewandte Ethik der Universität Bochum, hat die Entscheidung begrüßt und wie folgt klar Position bezogen:

„Dabei ist erfreulich, dass der BGH bestätigt, dass es für den mutmaßlichen Willen (Stufe 3) keine Reichweitenbegrenzung bzw. erhöhte Anforderungen bei nicht irreversiblen Krankheitssituationen gibt.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schließt sich diesen Einschätzungen uneingeschränkt an.

Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in der o.a. Streitsache maßgeblich gewesenen Vorschriften auch beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 angesprochen werden. Denn dann geht es mit hochkarätigen Podiumsgästen um die „Patientenautonomie am Lebensende“ – und damit auch um die Frage, inwieweit durch vorsorgliche Festlegungen über das Unterbleiben bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verfügt werden kann. - Nähere Informationen zu dieser wichtigen Veranstaltung sind nachlesbar unter folgenden Internetadressen: viewtopic.php?f=2&t=20652 / viewtopic.php?f=7&t=20451 .

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 10:22

Aktive Sterbehilfe
Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Abgeordnete von SPD und Union wollen die Sterbehilfe neu regeln. In einem Papier fordern Parlamentarier wie Peter Hintze das Selbstbestimmungsrecht von Todkranken zu stärken. Ärzte sollen ohne Angst vor Strafe beim Sterben aktiv helfen dürfen.
ine Gruppe von SPD- und Unions-Parlamentariern um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) will bei einer Neuregelung der Sterbehilfe das Selbstbestimmungsrecht des Todkranken in den Mittelpunkt rücken. Der Mensch am Ende seines Lebens „muss selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“, sagte Hintze (CDU) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers der Abgeordneten zur Regelung der Sterbehilfe.
... (weiter lesen unter) ... http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 12160.html
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Positionspapier zum assistierten Suizid ...

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 17:14

Deutsches Ärzteblatt:

Montgomery lehnt Positionspapier zum assistierten Suizid ab
Die Bundesärztekamme (BÄK) lehnt das Positionspapier einiger Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze
und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zur Sterbehilfe entschieden ab. „Dieser Vorschlag mündet in die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Suizid-ab
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Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2014, 07:23

Neuss-Grevenbroicher Zeit / Rheinische Post, 20.10.2014:
"Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe". - In dem Beitrag wird deutlich gemacht, dass sich die Evangelische Kirche
gegen eine Erlaubnis ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung gewandt hat.
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Pflegeetreff > „Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2014, 06:59

„Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“
- so titelte die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) zum Pflegetreff am 22.10.2014.
Der Bericht der NGZ wird mit Erlaubnis der Redaktion vollständig vorgestellt.
Weitere Informationen (Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Bilddatei …) folgen.

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Dort können Bild und Text vergrößert aufgerufen werden.
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Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2014, 16:04

Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

München (ots) - Die Delegierten des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden sind der Überzeugung, dass es spezieller gesetzlicher Regelungen zur ärztlichen Sterbebegleitung, wie der geplanten Regelung zum ärztlich assistierten Suizid, nicht bedarf. "Ärztliche Tätigkeit ist darauf gerichtet, Leben zu retten und Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu mindern und Sterbenden beizustehen. Geprägt wird diese Tätigkeit vom Primat des Patientenwohls (primum nil nocere) und des Respekts gegenüber der Patientenautonomie (voluntas aegroti suprema lex)", heißt es wörtlich im Beschlusstext.

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber mit dem Beschluss auf, auf entsprechende Formulierungen in Gesetzesvorschlägen zu verzichten. In § 16 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, der lautet: "Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.", kommt zum Ausdruck, dass bereits bestehende gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches ohne Einschränkung auch für Ärztinnen und Ärzte gelten und daher nicht erneut in die Berufsordnung aufzunehmen sind. Dahinter steht auch die Überzeugung, dass nicht jede Phase des menschlichen Lebens, insbesondere die letzte Lebensphase unmittelbar vor dem Tod, durch gesetzliche Normen regelbar sein kann oder geregelt werden muss.

Der 73. Bayerische Ärztetag sprach sich klar gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid, die Ärztinnen und Ärzte, betreffend aus, signalisierten dem Gesetzgeber jedoch, dass sie die Festschreibung des Verbots der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe im Strafgesetzbuch (StGB) befürworten.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.10.2014 Bayerische Landesärztekammer
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
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