Sterbehilfe - Statement von BMG Hermann Gröhe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Palliative Sedierung als seltene Option ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2014, 16:24

Palliative Sedierung als seltene Option zur Linderung unerträglicher Symptome

„Es gibt keine Situation, in der die Palliativmedizin nichts mehr anzubieten hat.“ betonte Prof. Dr. Lukas Radbruch,Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), bei einem parlamentarischen Abend zum Thema Sterbehilfe, zu dem die wissenschaftliche Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) Bundestagsabgeordnete sämtlicher Fraktionen eingeladen hatte.Bei den allermeisten schwerkranken Patientinnen und Patienten lassen sich mit einfachen palliativmedizinischen Strategien belastende Krankheitssymptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst wie auch psychosoziale Belastungen weitestgehend und eng entlang ihrer Bedürfnisse lindern.

In der gegenwärtigen Diskussion wird von vielen Seiten gefordert, dass es Ärzten unter bestimmten geregelten Bedingungen erlaubt sein soll, schwerkranken Patienten beim Suizid zu helfen. Die Erfahrungen aus der klinischen Praxis zeigen, dass eine adäquate ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung Möglichkeiten bietet, mit denen der Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausgeräumt werden kann. Selbst in Grenzsituationen stehen Handlungsoptionen zur Verfügung. „Den sehr wenigen Patienten, bei denen keine ausreichende Symptomlinderung erreicht werden kann, bleibt die Palliative Sedierung als Option, um unerträgliches Leid zu lindern“ so der Arzt und Wissenschaftler Radbruch. Der überwachte Einsatz von Medikamenten dient dem Ziel, das Bewusstsein zu reduzieren oder auszuschalten, um so die Belastung durch unerträgliches und durch keine anderen Mittel beherrschbares Leiden zu lindern. Dies sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen versagt hätten.

Diese Behandlungsform erfordere große Sorgfalt, umsichtiges Vorgehen und erhebliche klinische Erfahrung, erklärte Prof. Radbruch, welcher gemeinsam mit europäischen Kollegen eine Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung verfasst hat. Die wenigen Male, in denen er nach interdisziplinärer Rücksprache mit Kollegen und Teammitgliedern, mit dem Patienten und dessen Angehörigen die palliative Se-dierung anwende, ließen sich pro Jahr an einer Hand abzählen. Die Intention der palliativen Sedierung besteht „eindeutig in der Symptomlinderung, nicht in einer Beschleunigung des Todeseintrittes“, unterstreicht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer aktuellen Veröffentlichung.

Eine qualifizierte palliativmedizinische Aus- und Weiterbildung sowie der kontinuierliche Austausch der in der Palliativversorgung Tätigen sei essentiell und habe in den vergangenen 20 Jahren vieles vorangebracht, hob Heiner Melching als Geschäftsführer der Fachgesellschaft mit 5.000 Mitgliedern hervor. So könne man heute den großen Ängsten der Menschen bezüglich eines vermeintlichen Ausgeliefertseins an eine lebensbedrohliche Erkrankung eine breite Palette ambulanter und stationärer palliativmedizinischer Möglichkeiten entgegensetzen. Allerdings seien auf dem Weg zu einer bundesweit bedarfsdeckenden Palliativversorgung für schwerkranke Menschen jeden Lebensalters noch eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, so die DGP.

Bis Ende 2013 haben über 8.000 Ärztinnen und Ärzte bundesweit die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erworben. Die Lehre der Palliativmedizin gehört verpflichtend als eigenständiges Querschnittsfach zur universitären Ausbildung von Medizinstudenten. Mehr als 20.000 Pflegende haben die ‘Palliative Care’‐Weiterbildung nach den anerkannten Kriterien der DGP und des DHPV durchlaufen. Für weitere Berufsgruppen existieren eigene Curricula.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: Ärztlich assistierter Suizid: Wenn die Ausnahme zur Regel wird http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... Suizid.pdf

Ärztlich assistierter Suizid – Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Sedierung in der Palliativmedizin – Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung:
http://www.eapcnet.eu/LinkClick.aspx?fi ... 43nqYRA%3D

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Karin Dlubis-Mertens,
06.11.2014
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Selbstbestimmungsrecht achten ...

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2014, 14:19

Kolpingwerk Deutschland achtet das Selbstbestimmungsrecht und lehnt organisierte Sterbehilfe ab

Köln (ots) - Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland wendet sich gegen jede Form organisierter und kommerzieller Sterbehilfe. Die unantastbare Würde des Menschen und der notwendige Schutz Schwerkranker vor Fremdbestimmung machen nach Ansicht des katholischen Sozialverbandes eine solche Ablehnung notwendig.

Sterbehilfe sei keine Privatsache. "Wer es unterlässt, sein Selbstbestimmungsrecht rechtzeitig auszuüben, bringt möglicherweise durch das Verlangen einer Sterbehilfe andere Menschen in eine unzumutbare Situation", betont das Kolpingwerk. Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige dürften nicht in Gewissenskonflikte gebracht werden.
Organisierte Sterbehilfe wirkt sich nach Ansicht des Kolpingwerkes belastend auf die Schwachen der Gesellschaft aus: auf schwerkranke Menschen, die der Fürsorge und Zuwendung bedürfen, und die vor der Möglichkeit geschützt werden müssen, sich selbst schnell das Ende zu bereiten, damit sie anderen Menschen nicht zur Last fallen.

Viele Menschen befürchten eine mögliche Hilflosigkeit im hohen Alter, besonders bei einer schweren Krankheit. Sie sehen dies als eine Bedrohung an, für die sie einen Ausweg suchen. Nach Ansicht des Kolpingwerkes Deutschland sind weder Suizid noch aktive Sterbehilfe eine Lösung. "Die zuletzt vor drei Jahren veränderte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung hat hier Klarheit geschaffen", betont das Kolpingwerk. Gleichrangige Aufgabe des Arztes ist es demnach, unter Achtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen.

Die Ärzteschaft betont selbst, dass es Situationen gibt, in denen Therapieverfahren nicht mehr angezeigt sind, sondern eine palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund tritt. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist dagegen keine ärztliche Aufgabe.

Auch bei Patienten, die sich noch nicht im Sterben befinden, aber nach ärztlicher Erkenntnis aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit sterben werden, ist gemäß der ärztlichen Richtlinie eine Änderung des Behandlungszieles geboten, wenn lebenserhaltende Maßnahmen Leiden nur verlängern oder die Änderung des Behandlungsziels dem Willen des Patienten entspricht. An die Stelle von Lebensverlängerung und Lebenserhaltung tritt dann die palliativmedizinische Versorgung einschließlich pflegerischer Maßnahmen.

Zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes als Patient ist es nach Auffassung des Kolpingwerkes unerlässlich, die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören Willensbekundungen gegenüber den Vertrauenspersonen über Behandlungswünsche im Krankheitsfall sowie rechtliche Regelungen durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2014 Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald
Pressesprecher (kommiss.)
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-220
Mobil: 0170-8003971
E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de
Homepage: www.kolping.de
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Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2014, 08:07

Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf
Bundestags-Vize Peter Hintze (CDU) will nicht unter allen Umständen auf seinem Vorstoß für eine gesetzliche Zulassung
des ärztlich assistierten Suizid beharren - die Ärzte könnten auch ihr Berufsrecht ändern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ung&n=3852
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Gesetzentwurf: Koalition will Hospize aufwerten

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2014, 08:06

Gesetzentwurf: Koalition will Hospize aufwerten
Deutschland debattiert das Pro und Contra von Sterbehilfe. Die Koalition liefert als eine Alternative eine Gesetzesskizze
für eine bessere medizinische und pflegerische Versorgung am Lebensende. Kritik kommt von Patientenschützern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3855
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Keinen Tod auf Rezept!

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2014, 12:44

Keinen Tod auf Rezept!

Diakonie Deutschland setzt sich für ein generelles Verbot der organisierten Sterbehilfe ein. Sie fordert eine flächendeckende Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Berlin, 12. November 2014 Die Selbsttötung des ehemaligen MDR-Intendanten Udo Reiter und der ärztlich begleitete Suizid der unheilbar erkrankten 29-jährigen Brittany Maynard in den USA haben in Deutschland die Diskussion über den assistierten Suizid angefacht. Im kommenden Jahr will der Bundestag eine gesetzliche Neuregelung für die Beihilfe zur Selbsttötung verabschieden. Nach geltendem Recht ist in Deutschland aktive Sterbehilfe, insbesondere die Tötung auf Verlagen, verboten. Nicht strafbar ist - bislang - die Beihilfe zum Suizid, auch in ihrer gewerblichen, gewinnorientierten sowie generell in organisierter Form.

Die Diakonie setzt sich für ein generelles Verbot organisierter Sterbehilfe ein. - Ebenso plädiert sie für die Beibehaltung des Verbots einer ärztlichen Mitwirkung am Suizid und für die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung. "Die meisten Menschen wollen zu Hause im Kreis von vertrauten Menschen sterben. - Aber in der Realität sterben 90 Prozent der Menschen in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen. Deshalb setzt sich die Diakonie dafür ein, dass jeder Mensch in der Sterbephase die erforderliche hospizliche Begleitung und palliative Versorgung erhält. Unabhängig von dem Ort, an dem er stirbt", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte. "Wir müssen zuerst der Angst vor einem Tod in Einsamkeit und Abhängigkeit, vor Schmerzen und Kontrollverlust am Lebensende mit einer hospizlich-palliativen Versorgung und Begleitung begegnen, welche die Würde der Sterbenden achtet."

Die Diakonie fordert eine flächendeckende ambulante und stationäre palliative Versorgung: "Wir alle brauchen in der Sterbephase Schutz, Begleitung und Unterstützung. Dies ist nicht allein eine Aufgabe der Familie, von Angehörigen und Freunden. Hier ist die Gesellschaft insgesamt gefordert. Wer die Würde des Menschen schützen will, muss das Leben schützen", bekräftigt Lilie. Neben den ambulanten Diensten müssten auch die Institutionen, in denen Menschen sterben, in der Lage sein, in der letzten Lebensphase eine würdevolle und individuelle Begleitung anbieten zu können.

Mit Blick auf die etwa eine Million Menschen, die in Deutschland in stationären Altenpflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten arbeiten, fordert die Diakonie darüber hinaus, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen im Rahmen eines Therapieabbruchs oder -verzichts sowie die palliative Sedierung als Hilfe beim Sterben ausschließlich Aufgaben der Ärzte bleiben und nicht Pflegekräften übertragen werden können.

"Die letzte Wegstrecke im Leben eines jeden Menschen verdient besondere Aufmerksamkeit. Immer wenn ein Mensch in der Sterbephase eine intensive palliative Versorgung benötigt, muss diese im Hospiz, Zuhause oder in der Pflegeeinrichtung vorbehaltlos ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen würdevoll sterben und Angehörige und Pflegekräfte sterbende Menschen mit Zeit und Kompetenz begleiten können. Dies gehört zum Grundverständnis des christlichen Glaubens", betont Lilie.

Rund 3.000 diakonische ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege wie auch der Hospiz- und Palliativversorgung sorgen mit hauptberuflichen und freiwillig Engagierten um die besonderen Bedürfnisse hochbetagter, kranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

Die Position der Diakonie Deutschland zur aktuellen Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung finden Sie unter http://www.diakonie.de/grenzen-des-helf ... 15702.html

Ihre Forderungen zur Stärkung der palliativen Versorgung hat die Diakonie im Diakonie Text "Finanzierung palliativ kompetenter Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen" veröffentlicht: http://www.diakonie.de/08-2014-finanzie ... 15746.html

Ein Interview mit der Theologin Astrid Giebel "Die Prävention muss dringend verstärkt werden!" finden Sie unter http://www.diakonie.de/nachgefragt-ster ... 15727.html

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin

Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
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Künast und Sitte präsentieren Thesenpapier

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2014, 15:05

Sterbehilfe-Debatte: Künast und Sitte präsentieren Thesenpapier
Einen Tag vor der vierstündigen Bundestagsdebatte zum Thema Sterbehilfe stellen die Abgeordneten
Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Die Linke) heute ein gemeinsames Papier zum assistierten Suizid vor.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3857
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Versorgungslücken schließen: Schmerzmedizin als Pflichtfach?

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2014, 07:35

Versorgungslücken schließen: Schmerzmedizin als Pflichtfach?
Wer Versorgungslücken in der Schmerzmedizin angehen will, kommt um ein Bündel von Strukturreformen
nicht herum - das war der Tenor bei einer Diskussionsveranstaltung in Kiel.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... tik&n=3858
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Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2014, 15:17

Lokale Nachrichten von Newss89.4
Das Radio im Rhein-Kreis Neuss


Sterbehilfe wird diskutiert

Der Bundestag diskutiert heute Vormittag über das Thema Sterbehilfe. Bei uns in Deutschland ist die Sterbehilfe verboten. Werner Schell vom Neusser Netzwerk "Pro Pflege" findet, dass das auch in Zukunft so bleiben sollte. Er fordert statt einer gesetzlichen Sterbehilfe eine bessere Betreuung vom Schwerstkranken. Also eine bessere Palliativmedizin und mehr Unterstützung für die Hospizarbeit. Der Bundestag will sich ab jetzt ein Jahr lang intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Eine endgültige Entscheidung zu dem Thema soll es im nächsten Herbst geben.
Quelle: http://www.news894.de/ 13-11-2ß14
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Sterbehilfe - Debatte

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2014, 07:32

Ärzte Zeitung online, 13.11.2014
Bundestag

Gutes Sterben - Braucht es neue Gesetze?
Mehr Palliativversorgung: Ja. Aber sind neue Regeln für den assistierten Suizid nötig? Der Bundestag ringt um eine Position.
BERLIN. Fast fünf Stunden offene Debatte, 48 Redebeiträge: Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag um Orientierung beim Thema Sterbehilfe und Sterbebegleitung gerungen.
Grundlage der Diskussion bildeten fünf Positionspapiere jeweils fraktionsübergreifender Gruppen. Einigkeit herrschte über den Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung und ein Verbot gewerblicher Sterbehilfevereine.
Die herausragende Rolle der Ärzteschaft dabei betonten alle Redner. "Ich möchte davor warnen, das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis zu verrechtlichen", warnte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn.
... (weiter lesen unter) ...
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3861

+++

Sterbehilfe: Tod eines gepflegten Lebensendes / bpa lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab

Berlin (ots) - "Niemand darf sich anmaßen, über Leben und Tod zu entscheiden. Sterbehilfe lehnen wir ab", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa), die aktuelle Auseinandersetzung um organisierte Sterbehilfe.
"Schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase erfahren von Pflegediensten oder in Pflegeheimen die qualifizierte und umsorgende Pflege, die in dieser so schwierigen Zeit notwendig ist. In Heimen erleben sie oft schon nach kurzer Zeit, dass sich die vorher empfundene Einsamkeit durch neu geknüpfte Kontakte und zahlreiche Aktivitäten deutlich mindert. Dadurch entwickeln viele Pflegebedürftige wieder neue Perspektiven."

Meurer betont weiter: "Wir leisten täglich aktivierende Pflege und keine aktive Sterbeassistenz. Diese emotionalen Konflikte dürfen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinesfalls zumuten."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.
030-30878860, http://www.bpa.de
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Ein Lebensende in Würde

Beitrag von WernerSchell » 21.11.2014, 16:03

ML mona lisa | 15.11.2014
Ein Lebensende in Würde
Was sagen Ärzte und Sterbehelfer?


Angst vor Schmerzen am Lebensende, davor, einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, das fürchten viele Menschen. Und in bestimmten Fällen möchten sie dann ihrem Leben selbst ein Ende setzen können, notfalls mit der Hilfe anderer. Kaum eine Frage polarisiert derzeit die Menschen in Deutschland so sehr wie diese: Darf man sein Ende selbststimmt in die Hand nehmen? Laut Umfragen sind zwei Drittel aller Deutschen für mehr Selbststimmung am Lebensende. ML sprach mit zwei Ärzten, Dr. Eckhard Nagel und Dr. Uwe-Christian Arnold, die zwei unterschiedliche Standpunkte zu diesem Thema vertreten.
... (weiter unter) ... http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/sterbehi ... 07628.html
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Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab

Beitrag von WernerSchell » 25.11.2014, 08:10

Dtsch Arztebl 2014; 111(47)
Richter-Kuhlmann, Eva
Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab
http://www.aerzteblatt.de/archiv/163755 ... en-sich-ab

zum Positionspapier Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne)
http://www.renate-kuenast.de/w/files/pa ... hilfe_.pdf
zum Positionspapier Claudia Lücking-Michel, Michael Brand (beide CDU), Michael Frieser (CSU)
https://www.epenportal.de/web/datapool/ ... orgung.pdf
zum Eckpunktepapier Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka (SPD),
Katherina Reiche (CDU), Dagmar Wöhrl (CSU)
http://www.carola-reimann.de/images/201 ... eimann.pdf
zum Positionspapier Eva Högl und Kerstin Griese (SPD)
http://kerstin-griese.de/Positionierung ... eHoegl.pdf
zum Autorenpapier von Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (Grüne)
http://www.gruene-bundestag.de/fraktion ... 93282.html
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Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2014, 17:15

Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe

Der Deutsche Ethikrat hat sich im Rahmen seiner öffentlichen Plenarsitzung am 27. November mit Fragen der Beihilfe zur Selbsttötung beschäftigt und plant, auf Grundlage der gestrigen Sitzung eine Empfehlung vorzulegen.

Im Mittelpunkt der Beiträge der Ratsmitglieder und der anschließenden Diskussion standen die ethische und rechtliche Verortung der Begriffe Würde, Autonomie und Selbstbestimmung, die Sicht der Palliativmedizin und Suizidprävention, das Selbst- und Fremdverständnis des ärztlichen Auftrags, die besondere Rolle von Sterbehilfeorganisationen sowie mögliche gesetzliche Regelungsmodelle und ihre Implikationen.

Im zusammenfassenden Beitrag untersuchte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen die grundsätzlich möglichen gesetzlichen Regelungsansätze auf Stärken und Schwächen. Diese Analyse ergab, dass es keine durchweg optimale gesetzgeberische Lösung gibt, sondern nur eine möglichst gute, wenn Lebensorientierung, Selbstbestimmung, Solidarität und die Integrität des ärztlichen Berufs angemessen berücksichtigt werden sollen. In diesem Abwägungsprozess muss der Gesetzgeber den unterschiedlichen Überzeugungen in der Gesellschaft Rechnung tragen.

Konsens bestand unter den Ratsmitgliedern in der Einschätzung, dass die geltende Rechtslage im Grunde ausreichend ist. In den Angeboten organisierter Suizidbeihilfe, insbesondere den gewerbsmäßigen, wurden erhebliche Probleme und Gefährdungen im Hinblick auf eine gründliche Berücksichtigung unklarer Situationen von Selbstbestimmung gesehen. Für den Fall einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe wurde die Problematik diskutiert, konstruktive und praktikable Lösungen zu finden, die die intime Situation des Sterbens in der Privatsphäre belassen und das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis vor belastenden Eingriffen durch den Gesetzgeber schützen.

Einigkeit herrschte auch darin, dass die ärztliche Suizidbeihilfe als Gewissensentscheidung im Einzelfall möglich sein sollte, ohne dass sie ein reguläres Angebot der Ärzteschaft oder die Aufgabe eines Arztes wäre. Als problematisch schätzt der Ethikrat das derzeit uneinheitlich geregelte ärztliche Standesrecht ein. Es gelte sowohl die Verantwortung der Ärzte als auch ihre Gewissensfreiheit zu berücksichtigen.

Der Ethikrat hat beschlossen, eine Ad-hoc-Empfehlung zur Suizidbeihilfe zu erarbeiten, die er in seiner Dezember-Sitzung verabschieden wird.
Die Beiträge der Sitzung können unter http://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/ ... bsttoetung nachgehört und nachgelesen werden.

Weitere Informationen:
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/ ... bsttoetung

Quelle: Pressemitteilung vom 28.11.2014
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
http://idw-online.de/de/news615831
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Sterbehilfe: Ethikrat lenkt Blick auf Suizidbeihelfer

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2014, 07:47

Sterbehilfe: Ethikrat lenkt Blick auf Suizidbeihelfer
Sehr kontrovers und offen setzte sich der Deutsche Ethikrat gestern in Berlin sowohl in einer öffentlichen vierstündigen
Debatte als auch in nicht öffentlicher Sitzung mit Fragen der ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... dbeihelfer

Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab
http://www.aerzteblatt.de/archiv/163755 ... en-sich-ab
Schweizer Ärzte: Beihilfe zum Suizid für vertretbar, aber nur wenige beteiligen sich
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... sich-daran
Palliativmedizin kann Leiden praktisch immer lindern
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... er-lindern
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Ärztlich assistierte Selbsttötung: ...

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2014, 08:09

RUB-Studie zur ärztlich assistierten Selbsttötung: Selten, aber Ärzte wollen kein Verbot

Bochumer Studie zeigt: Ärztlich assistierte Selbsttötung ist in der Praxis selten
Aber: Nur wenige Ärzte unterstützen ein berufsrechtliches Verbot
RUB-Medizinethiker befragten über 700 Ärztinnen und Ärzte


Die Einstellungen gegenüber der aktuell viel diskutierten ärztlich assistierten Selbsttötung sind auch innerhalb der Ärzteschaft unterschiedlich. Ein Verbot befürwortet allerdings nur eine Minderheit von 25% der Ärzte. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (Direktor: Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann) unter Leitung von PD Dr. Jan Schildmann. Die Forscher befragten dafür 734 Ärztinnen und Ärzte.

Es zeigte sich, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist. Häufig werden in der letzten Lebensphase Maßnahmen zur Symptomlinderung und Begrenzung medizinischer Maßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Deutsche Medizinische Wochenschrift veröffentlicht.

Ärztlich assistierte Selbsttötung: Nur ein Viertel möchte ein berufsrechtliches Verbot
40% der befragten Mediziner können sich vorstellen, unter bestimmten Bedingungen ärztliche Assistenz zur Selbsttötung zu leisten, während sich 42% dies nicht vorstellen können. In der Praxis ist eine ärztlich assistierte Selbsttötung, bei der der Patient die letzte Handlung durchführt, selten. Im Rahmen der Studie wurde nur ein Fall (0,3%) berichtet. Ein berufsrechtliches Verbot der ärztlich assistierten Selbsttötung, wie es vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützt wird, befürworten nur 25% der Befragten. 34% lehnen dies ab und 41% sind unentschieden. „Das vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützte berufsrechtliche Verbot wird nur von einer Minderheit der Ärzte befürwortet“, kommentiert Studienleiter Jan Schildmann das Ergebnis. „Innerhalb der Ärzteschaft gibt es, wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, unterschiedliche Werthaltungen zu kontroversen ethischen Themen. Dieser Wertepluralismus kann nicht durch Mehrheitsentscheidungen geregelt werden“, ergänzt Jochen Vollmann.

Handlungspraxis am Lebensende: nur wenige Fälle „aktiver Sterbehilfe“
403 der befragten Ärzte berichteten, dass sie mindestens einen erwachsenen Patienten betreut hatten, der innerhalb der letzten zwölf Monate gestorben war. Bei 87% dieser Fälle von verstorbenen Patienten wurden symptomlindernde Maßnahmen durchgeführt. Bei mehr als der Hälfte der Patienten (51%) wurde auf eine medizinische Maßnahme verzichtet (sogenannte passive Sterbehilfe) und immerhin 20% der befragten Ärzte berichteten, dass mit diesem Verzicht eine Verkürzung der Lebenszeit beabsichtigt gewesen war. „Entscheidungen über die Durchführung beziehungsweise die Begrenzung medizinischer Maßnahmen sind in der klinischen Praxis nicht nur häufig, sondern werfen vielfach auch ethisch relevante Fragen auf“, kommentiert Jan Schildmann diese Ergebnisse. Die sogenannte aktive Sterbehilfe, also die (strafrechtlich verbotene) Verabreichung einer Substanz mit dem Ziel der Tötung des Patienten wurde in zwei Fällen angegeben (0,6%).

Empirisch-ethische Analysen als Voraussetzungen für die Diskussion
Die Bochumer Forscher konnten die Untersuchung mit Unterstützung von nur fünf der 17 Landesärztekammern durchführen. „Die fehlende Kooperation der Mehrheit der Landesärztekammern ist sehr bedauerlich und behindert die wissenschaftliche Forschung in diesem wichtigen Bereich“, kritisiert Jochen Vollmann. „Gerade in ethisch und gesellschaftlich kontroversen Fragen wie der Handlungspraxis am Lebensende können empirische Forschungsergebnisse einen wichtigen Beitrag zu einer informierten ethischen und politischen Diskussion leisten“, betont Jan Schildmann.

Forschungsförderung
Die empirische Untersuchung ist Bestandteil klinisch-ethischer Forschungsvorhaben im Rahmen der durch das NRW-Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung geförderten NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ (Leiter: PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A.).

Titelaufnahme
Schildmann J, Dahmen B, Vollmann J.: Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende. Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland. Deutsche Medizinische Wochenschrift. DOI 10.1055/s-0034-1387410

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PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A., Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum, Malakowturm, Markstr. 258a, 44799 Bochum, Tel.: 0234/32-23394, E-Mail: jan.schildmann@rub.de, E-Mail: jochen.vollmann@rub.de

Weitere Informationen:
http://www.rub.de/malakow - Homepage des Instituts

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2014
Meike Drießen Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum
http://idw-online.de/de/news615949
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Ärztlich assistierte Selbsttötung ...

Beitrag von WernerSchell » 12.12.2014, 07:45

Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab

fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Zur ausführlichen Pressemitteilung
https://www.thieme.de/de/presse/assisti ... -66263.htm
(Pressemitteilung ist auch unten angefügt)

J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014; Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410

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Pressemitteilung:
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab

fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.

Bei einer ärztlich assistierten Selbsttötung stellt der Arzt dem Patienten ein tödliches Medikament zur Verfügung. Den letzten Schritt zum Suizid vollzieht der Patient jedoch selbst.
Die Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung ist kein Gegenstand des deutschen Strafgesetzbuchs, allerdings schafften verschiedenen Gerichtsurteile in der Vergangenheit bei Ärzten Verunsicherung. Auch berufsrechtlich ist die Situation nicht eindeutig. Der Deutsche Ärztetag hat zwar 2011 ein Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung in die Musterberufsordnung aufgenommen. Einige Landesärztekammern, wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, haben das strikte Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung jedoch nicht in Berufsordnungen umgesetzt.

Vor diesem strafrechtlich und berufsrechtlich unklaren Hintergrund, sind Umfragen zur ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende wichtig und, wie die Studie zeigt, nicht einfach durchzuführen. Das Forscherteam um Dr. Schildmann von der Ruhr-Universität Bochum hatte das Studienprotokoll und den Fragebogen allen 17 Landesärztekammern mit der Bitte um Kooperation bei der Stichprobenziehung vorgelegt. Jedoch nur die Ärztekammern Westfalen-Lippe, Nordrhein, Saarland, Sachsen und Thüringen, also fünf, stimmten einer Zusammenarbeit zu. Sechs Landesärztekammern lehnten zum Bedauern des Forschungsteams eine Kooperation ab. Als Gründe gaben sie unter anderem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sowie Inhalt und Methode der geplanten Studie an. Sechs weitere Landesärztekammern antworteten gar nicht auf die wiederholten schriftlichen Anfragen. Diese methodische Limitation muss bei der Interpretation berücksichtigt werden, gibt der Leiter der NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ zu bedenken.

Die Antworten zur Handlungspraxis zeigen, dass Ärzte sehr unterschiedlich auf die Bitten ihrer Patienten reagieren. Fast 87 Prozent der 403 befragten Ärzte, die einen erwachsenen Patienten betreuten, der in den letzten 12 Monaten verstorben war, verordneten Mittel zur Symptomlinderung. Etwa die Hälfte verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen. Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung gingen die Ansichten weit auseinander: Rund 34 Prozent lehnten das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung ab, ein Viertel der Befragten befürwortete es und gut 41 Prozent waren unentschieden. Jeder Fünfte war bereits um eine assistierte Selbsttötung gebeten worden. Etwa 40 Prozent meinten, dass sie sich dies auch unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnten. Die Studie belegt zudem, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist – nur in einem der 403 untersuchten Fälle, also bei 0,3 Prozent, wurde davon berichtet.

J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014, Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410
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