Haftung wegen inicht-indizierter fehlerhafter Operation

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WernerSchell
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Haftung wegen inicht-indizierter fehlerhafter Operation

Beitrag von WernerSchell » 02.09.2014, 06:56

50.000 Euro Schmerzensgeld nach
Funktionsverlust der linken
Schulter


Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten
und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nicht mehr einsetzen
kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu. Das hat
der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 01.07.2014 unter
Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Arnsberg
entschieden.
Weil sie an Schulterbeschwerden litt, ließ sich die 1958 geborene Klägerin
aus Arnsberg im November 2005 im erstbeklagten Krankenhaus
in Soest von den dort beschäftigten, zweit- und drittbeklagten Ärzten
an der linken Schulter operieren. Seit diesem Eingriff kann die Klägerin
ihren linken Arm nicht mehr richtig heben. Nach weiteren operativen
Eingriffen musste die linke Schulter der Klägerin im Februar 2009 versteift
werden. Mit der Begründung, sie sei unter Entfernung ihres
Schulterdachs fehlerhaft operiert worden, hat die Klägerin von den Beklagten
Schadensersatz verlangt, u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe
von 50.000 Euro.
Das Klagebegehren hatte Erfolg. Nach dem Einholen eines medizinischen
Sachverständigengutachtens hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Hamm festgestellt, dass die Klägerin im November
2005 im beklagten Krankenhaus von den beiden beklagten Operateuren
grob fehlerhaft behandelt wurde. Sowohl die Wahl einer offenen
Schultergelenksoperation als auch die Durchführung dieser Operation
verstießen gegen den ärztlichen Standard. Nach dem vor der Operation
erhobenen MRT-Befund sei allein ein arthroskopischer Eingriff zur
Entfernung des Schleimbeutels und zur Dekompression der Enge im
Schultergelenk der Klägerin indiziert gewesen. Der tatsächlich vorgenommene
Eingriff sei zudem fehlerhaft durchgeführt worden, weil intraoperativ
wesentliche Teile des Schulterdachs entfernt worden seien.
Dadurch sei das Schulterdach zerstört worden. Dies habe die Versteifung
der linken Schulter der Klägerin erfordert, so dass der linke Arm
funktionsunfähig geworden sei. Von diesem Kausalzusammenhang sei
auszugehen, weil den Beklagten ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen
sei, der zu einer Beweislast hinsichtlich der eingetretenen
Schadensfolgen führe.
Rechtskräftiges Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
Hamm vom 01.07.2014 (26 U 4/13)

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 01.09.2014
Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

+++
Urteilsschrift unter folgender Adresse:
http://openjur.de/u/704174.html
Leitsatz:
Für den Funktionsverlust der linken Schulter erscheint ein Schmerzensgeld von 50.000,- €
angemessen. Bei der Bewertung als grober Behandlungsfehler kann auch berücksichtigt werden,
dass die gewählte Operationsart nicht die Methode der Wahl war und selbst fehlerhaft durchgeführt worden ist
.

+++
Die Ärzte Zeitung berichtet am 02.09.2014:

Urteil - 50.000-Euro-Entschädigung nach Pfusch-Op
KÖLN. Wegen nicht-indizierter fehlerhafter Operation, die zu einem Funktionsverlust der linken Schulter führt,
muss eine Klinik der Patientin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm
(OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.
Az.: 26 U 4/13
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 02-_-Recht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Viele Schulteroperationen sind überflüssig

Beitrag von WernerSchell » 23.11.2017, 11:44

Ärzte Zeitung vom 23.11.2017:
Viele Schulteroperationen sind überflüssig
Bei Schulterschmerzen operieren Ärzte oft, doch der Eingriff verbessert die Situation kaum.
Viel häufiger müssten Mediziner auf Physiotherapie und Schmerzmittel setzen.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 79494.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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