Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ethikrats­vorsitzende: Kein Bedarf für Gesetz zur Suizidbeih

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2015, 07:43

Deutsches Ärzteblatt:
Ethikrats­vorsitzende: Kein Bedarf für Gesetz zur Suizidbeihilfe
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, hält eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe in Deutschland für unnötig.
Die Bundestagsabgeordneten sollten es „bei der Straflosigkeit der Beihilfe zu einem frei verantwortlichen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe

Ärztekammer Baden-Württemberg gegen neue gesetzliche Regelungen zum assistierten Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ten-Suizid
Niederlande: „Es wäre besser gewesen, die aktive Sterbehilfe zu begrenzen“
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -begrenzen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Streit um Sterbehilfe: Politischer Showdown naht

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2015, 07:27

Ärzte Zeitung vom 03.11.2015:
Streit um Sterbehilfe: Politischer Showdown naht
Zwei Abgeordnetengruppen warnen jetzt vor dem Mehrheitsentwurf zur Sterbehilfe-Reform.
In dieser Woche soll im Parlament eine Entscheidung fallen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=897 ... ung&n=4589
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist ein Menschenrecht

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2015, 07:41

Pressemitteilung | 2. November 2015 | Berlin
----------------------------------------------------------
Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist ein Menschenrecht
Sterbehilfe-Debatte: Humanistischer Verband fordert Bundestagsabgeordnete auf, alle bislang vorgelegten Suizidhilfe-Gesetzentwürfe abzulehnen.

„Keiner der vier in die Sterbehilfe-Debatte bislang eingebrachten Gesetzentwürfe bietet aus unserer Sicht eine akzeptable und überzeugende Regelung.“ Das hat Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) und Sprecher zum Themenbereich Autonomie am Lebensende, heute in Berlin zu der für kommenden Freitag anstehenden Lesung zur Regelung von Suizidbeihilfe im Deutschen Bundestag gesagt. Kress betonte dabei, dass die Anträge aller Parlamentariergruppen zu einer Verschlechterung der bisherigen Rechtslage führen werden. Er appellierte an die Abgeordneten, für keinen der vorgelegten Entwürfe zu stimmen. „Beugen Sie sich nicht dem Druck eines einmal in Gang gesetzten, vermeintlich unabdingbaren, Gesetzgebungsverfahrens! Im Interesse von uns allen sollte die bestehende Rechtslage zur Sterbehilfe erhalten und keinesfalls verschärft werden“, so Kress.

Zuvor hatten sich ebenfalls zahlreiche Vertreter der Ärzteschaft sowie 140 Strafrechtshochschullehrer gegen ein Gesetz zur verschärften Regelung von Suizidbeihilfe ausgesprochen, ebenso wie die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen. Diese sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“ vom Samstag, es existieren „in unserer Gesellschaft keine gravierenden Missstände, dass ein Gesetz notwendig wäre“ und es gebe „keinen dringenden Gesetzesbedarf.“ Woopen sprach sich dafür aus, stattdessen ein Gesetz zur Vorbeugung von Suiziden zu beschließen.

HVD-Vizepräsident Erwin Kress sagte weiter, dass außerhalb der Abgeordnetenkreise auf Bundesebene eine deutliche gesellschaftliche Mehrheit weder Verbote von Suizidhilfe noch deren gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen wie Mediziner will. „Dies zeigen uns die repräsentativen Umfragen, dies zeigen uns die Stellungnahmen von juristischen und medizinischen Expertengruppen und dies zeigen die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich in den letzten Tagen mit eindringlichen schriftlichen Appellen an die Abgeordneten gewandt haben. Mitglieder eines demokratischen Parlaments sollten sich in der Pflicht sehen, diese Voten wirklich ernst zu nehmen“, so Kress. Er begrüßte daher die Ankündigung von Vertretern der zwei Gruppenanträge um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grüne) und Petra Sitte (DIE LINKE) sowie um Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD), im Falle fehlender Mehrheiten für den eigenen Entwurf gegen jede weitere Regelung zu stimmen.

Deutliche Kritik äußerte er hingegen an Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel. Diese hatten sich zuvor offiziell hinter den Entwurf der Abgeordnetengruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) gestellt, der „geschäftsmäßige“, d.h. wiederholte, und „organisierte“ Suizidbeihilfe kriminalisieren will. „Bei einer Gewissensentscheidung, wie sie in dieser Debatte auf der Tagesordnung stehen sollte, hätte es den Spitzenvertretern der zwei größten Fraktionen im Bundestag besser gestanden, keinen Druck auf die Abgeordneten ihrer Fraktionen durch eine eigene Positionierung im Vorfeld der Abstimmung auszuüben“, so Erwin Kress.

„Selbstbestimmung ist ein Grund- und Menschenrecht, bis zum Lebensende“, unterstrich Kress abschließend. „Ich appelliere deshalb an alle Bundestagsabgeordneten, die die Wünsche der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen sind oder sich sogar unsicher fühlen: Stimmen Sie am 6. November 2015 viermal mit Nein!“

Zum Thema

Appell 2015: Das auf Initiative des Humanistischen Verbandes im März 2014 entstandene Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende hat vor kurzem einen Aufruf an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages anlässlich der Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Kriminalisierung von Suizidbeihilfe/Sterbehilfe veröffentlicht. Dieser kann von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Erhalt der bestehenden Straffreiheit von Suizidhilfe einsetzen wollen, in ihrem eigenen Namen einfach und unkompliziert direkt an die mehr als 600 Mitglieder des Bundestages versendet werden.

Hier finden Sie den Aufruf: http://www.mein-ende-gehoert-mir.de/appell2015

„Am Ende des Weges – Humanistische Positionen und Argumente zur Debatte um den assistierten Suizid“ – In der im Oktober 2014 vorgestellten Broschüre plädieren drei profilierte Autoren des Humanistischen Verbandes für eine Enttabuisierung der Suizidbeihilfe und für die Schaffung einer qualifizierten und ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung sowie eine bessere Regelung des assistierten Suizids.

Hier können Sie die Broschüre herunterladen: http://www.humanismus.de/node/2960/
--
Arik Platzek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T: 030 613904-61
M: 0176 23572451
http://www.facebook.com/humanismus
http://www.twitter.com/humanismus_de

Humanistischer Verband Deutschlands
– Bundesverband –
Wallstr. 61 - 65, 10179 Berlin
T: 030 613904-34
F: 030 613904-50
info@humanismus.de
http://www.humanismus.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:36

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

Bild

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Bild

+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Hilfe beim oder zum Sterben: Die Ärzte sind gespalten

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 08:05

Ärzte Zeitung vom 04.11.2015:
Hilfe beim oder zum Sterben: Die Ärzte sind gespalten
Am Freitag entscheidet der Bundestag über neue Regeln für Sterbehilfe und -begleitung.
Das Ergebnis ist völlig ungewiss. Der Zwiespalt der Ärzte in dieser Frage aber wird bleiben,
zeigen Stimmen von Lesern. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ung&n=4592

Sterbehilfe-Reformen: Montgomery schickt Brief an Parlamentarier
Im Vorfeld der Bundestagsentscheidung am Freitag über Reformen bei der Sterbehilfe und Sterbebegleitung
hat die Bundesärztekammer einmal mehr ihre Forderung nach einem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bekräftigt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ung&n=4592

Ringen um Sterbehilfe: Verhindern ist oberstes Ziel
Gemeinsam wollen Bundestagsabgeordnete verhindern, dass am Freitag eine "Kriminalisierung der Suizidhilfe"
beschlossen wird. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ung&n=4592
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbebegleitung in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 12:23

Diakonie: Entscheidend für Sterbebegleitung in Pflegeheimen ist die Personalausstattung

Berlin, 4. November 2015 Diese Woche entscheidet der Bundestag über eine Neuregelung des assistierten Suizids. "Bei der engagiert geführten Diskussion wurde viel zu wenig an die Wünsche nach Selbstbestimmung der vielen sehr alten und pflegebedürftigen Menschen in unserem Land gedacht. Menschen, die häufig nicht mehr für sich selber sorgen können. Sie sind in einem besonderen Maße darauf angewiesen, dass wir ihnen ein hohes Maß an Lebensqualität und Selbstbestimmung am Lebensende garantieren", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch in Berlin.

Umfragen zeigten, dass viele Menschen in Deutschland Angst vor einem langen qualvollen Sterbeprozess in hohem Alter hätten und deshalb Sterbehilfe befürworteten. "Diese Angst können wir ihnen nur nehmen, wenn sie sich auch am Lebensende gut versorgt wissen. Dazu müssen wir dringend die palliative Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden in Altenpflegeheimen verbessern", betont Lilie.

Leider reiche das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern, über das der Bundestag ebenfalls diese Woche abstimmt, dafür nicht aus. " Eine abgestimmte Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, wie sie der Gesetzgeber vorsieht, ist zwar ein viel versprechendes Instrument. Aber der entscheidende Faktor ist die Personalausstattung.
Pflegeheime brauchen koordinierende palliativ ausgebildete Fachkräfte. Damit würde die Sterbebegleitung in den Pflegeheimen einen Quantensprung machen", sagt Lilie. Die Regelungen für die Krankenhäuser begrüßt der Diakonie-Präsident.
Krankenhäuser könnten nun einen stationsunabhängigen Palliativdienst einrichten - das sei bedarfsgerecht, aber auch dringend notwendig.

Wie gute Sterbebegleitung aussehen kann, erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in einem Video:
http://www.diakonie.de/video-botschaft- ... 16609.html
Informationen zu Hospizarbeit und Palliativversorgung finde Sie in unserem Thema
kompakt:
http://www.diakonie.de/thema-kompakt-ho ... 16374.html
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
http://www.diakonie.de/sterbebegleitung

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 04.11.2015
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | www.diakonie.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kein Strafrecht bei Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 12:38

Kein Strafrecht bei Sterbehilfe
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um den assistierten Suizid fordert eine Gruppe von Abgeordneten, auf jedwede strafrechtliche Regelung dieser Form von Sterbehilfe zu verzichten. In einem Antrag (18/6546 http://dip.bundestag.de/btd/18/065/1806546.pdf ) von Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und 35 weiteren Abgeordneten heißt es, dass neue Straftatbestände "nicht erforderlich" seien. Der Antrag wird am Freitag zusammen mit den vier Gruppenentwürfen zum assistierten Suizid um die Abgeordneten Brand-Griese (18/5373 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805373.pdf ), Hintze-Reimann (18/5374), Künast-Sitte (18/5375 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805375.pdf ) und Sensburg-Dörflinger (18/5376 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805376.pdf ) abschließend beraten.
Die Antragssteller argumentieren, dass der Gesetzgeber Menschen, die über einen Suizid nachdenken, nicht vorschreiben dürfe, an wen sie sich zu wenden haben, ganz gleich, ob es sich dabei um Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine handle. Eine Unterscheidung von zu verbietender gewerblicher und erlaubter, weil nicht-kommerzieller geschäftsmäßiger Sterbehilfe sei ebenfalls nicht tragfähig, da zumindest Ärzte immer auch gewerblich handelten.
Unseriöse Angebote könnten vielmehr gewerberechtlich reguliert werden. Wichtig seien zudem Regelungen im Arzneimittel- beziehungsweise Betäubungsmittelgesetz. "Diese haben auch bisher schon verhindert, dass organisierte Sterbehilfe in Deutschland zu einem Massenphänomen geworden ist", heißt es in dem Antrag.

Quelle: Mitteilung vom 04.11.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbehilfe: Nervosität vor der Entscheidung

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2015, 07:22

Ärzte Zeitung vom 05.11.2015:
Sterbehilfe: Nervosität vor der Entscheidung
Monatelang hat der Bundestag über Positionen zu Sterbehilfe gestritten. Jetzt, kurz vor der endgültigen Entscheidung im Parlament,
mehren sich die Stimmen, alles so zu lassen, wie es ist.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ung&n=4595
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Bundestag hat über Sterbehilfe entschieden

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:16

Bundestag hat über Sterbehilfe entschieden

Nach gut zwei Jahren intensiver Debatte über Sterbehilfe und -begleitung hat der Bundestag heute über die vier Gesetzentwürfe abgestimmt, hinter denen fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten standen.

Davor hatten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier knapp drei Stunden debattiert. Die große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für den Gesetzentwurf (Drs. 18/5373 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf ) hinter dem neben Kerstin Griese, Eva Högl (SPD), Michael Brand, Michael Frieser, Claudia Lücking-Michel, Ansgar Heveling (alle CDU/CSU), Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak (beide Linke), Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (beide Grüne) als Initiatorinnen und Initiatoren standen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dass der assistierte Suizid nicht zu einer „gesundheitlichen Dienstleistung“ wird.

Kein Geschäft mit dem Tod von Menschen

In der Debatte hatte Kerstin Griese noch einmal deutlich gemacht, dass eine gesetzliche Regelung notwendig sei, „weil es in Deutschland Vereine und Einzelpersonen gibt, die als ihr Hauptgeschäft die Selbsttötung fördern, unterstützen und durchführen.“ Es sei ein Erfolg der Debatte, wenn in Familien, Freundeskreisen und Vereinen darüber geredet werde, „wie wir über das Sterben denken und wie wir füreinander sorgen können“, sagte Griese. Ein Geschäft mit dem Tod von Menschen dürfe es nicht geben. Der Gesetzentwurf sei ein Weg der Mitte. Die grundsätzliche Rechtsordnung bleibe erhalten. Der Fall, indem ein Arzt im „ethisch begründeten Einzelfall dem Wunsch des Patienten nachkommt und ihm hilft, aus dem Leben zu scheiden bleibt straffrei“, betonte Griese. Unter den Begriff „geschäftsmäßig“ falle nicht die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, wie sie in der Hospizarbeit, der Palliativmedizin und der Behandlung von Schwerkranken stattfinde. „Die Anhörung und zahlreiche Stellungnahmen von Juristen, der Bundesärztekammer und den großen Hospiz- und Palliativverbänden haben klar gestellt, dass unser Gesetzentwurf keine Kriminalisierung von Ärzten bewirkt“. Der Staat könne und werde nie alle Facetten des Sterbens regeln können. „Aber wir können als Gesetzgeber klar machen, dass wir den assistierten Suizid als ärztliche Regelleistung oder als frei verfügbares Vereinsangebot nicht wollen“, unterstrich Griese.

Ärzte haben großen Spielraum und Patienten größtmögliche Selbstbestimmung

„Jeder Mensch kann frei entscheiden, sein Leben zu beenden“, sagte Eva Högl. Ärztinnen und Ärzte hätten einen großen Freiraum. Sie müssten den Willen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen, und das täten sie auch: „Sie unterlassen Behandlungen, sie nehmen sie gar nicht erst auf. Sie müssen Behandlungen abbrechen, wenn der Patient das nicht mehr möchte, und sie dürfen sogar Behandlungen aufnehmen, die schneller zum Tod führen, als es ohne Behandlung der Fall wäre“, erläuterte Högl. Die Ärzte hätten einen großen Spielraum, und die Patientinnen und Patienten verfügten über eine größtmögliche Selbstbestimmung. „Genau das wollen wir alle erhalten“, stellte sie klar. „Der Beruf des Arztes ist nicht darauf ausgelegt, Menschen den Tod zu bringen“.

„Bis zuletzt gut leben und am Ende gut sterben, das steht im Mittelpunkt der Debatte“, sagte Andrea Nahles (SPD). Dafür sei vieles auf den Weg gebracht worden, wie die Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung in dieser Woche. Wer als Arzt Leiden lindern will und im „Grenzfall seinem Gewissen folgt und Sterbehilfe leistet, fällt nicht unter das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit“, machte Nahles deutlich. Sterbehilfe sei ein Grenzfall, und sie wolle nicht, dass dies zur gewöhnlichen Handlung werde. Sterbehilfevereine würden nachweislich auch Menschen beim Sterben helfen, die einsam seien oder nicht mehr weiter wüssten. „Diese Menschen brauchen Hilfe, aber keine Sterbehilfe“, betonte Nahles.



Was steht im Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (Drs. 18/5373 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf ) verfolgt das Ziel, dass der assistierte Suizid nicht zu einer „gesundheitlichen Dienstleistung“ wird.

Dadurch, dass zunehmend Einzelpersonen oder Vereine, die Beihilfe zur Selbsttötung durch die Bereitstellung oder Beschaffung eines tödlichen Medikaments regelmäßig anbieten würden, drohe eine gesellschaftliche „Normalisierung“ oder ein „Gewöhnungseffekt“ gegenüber organisierten Formen des assistierten Suizids, heißt es im Gesetzentwurf. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen könnten sich gedrängt fühlen, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen. Deshalb sollen auch nichtkommerzielle, aber geschäftsmäßige, also auf Wiederholung angelegte Handlungen strafrechtlich verboten werden. Dafür soll ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt werden, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.

Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Suizidhilfe, die „im Einzelfall in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird“, wird nicht kriminalisiert, unabhängig davon, ob die Suizidhelfer Angehörige, Ärztinnen und Ärzte oder andere Personen sind. Insbesondere sind individuelle ärztliche Entscheidungen am Lebensende auch weiterhin möglich. Ein vollständiges strafbewehrtes Verbot wird abgelehnt, weil es „politisch nicht gewollt“ und mit den „verfassungspolitischen Grundentscheidungen des Grundgesetzes kaum zu vereinbaren“ sei.

So sieht aktuell die rechtliche Situation in Deutschland aus:

Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht.

Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen) ist zulässig.

Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Mittels, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt.

Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.

Anja Linnekugel

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2015
SPD-Bundestagsfraktion
Öffentlichkeitsarbeit
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon (0 30) 227-5 49 07
Telefax (0 30) 227-5 68 00

E-Mail: webteam@spdfraktion.de
Internet: http://www.spdfraktion.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kein Geschäft mit dem Tod

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:20

Bundestag setzt wichtiges Signal: Kein Geschäft mit dem Tod

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Dr. Peter Tauber:

Der Deutsche Bundestag hat heute nach einer intensiven Debatte ein wichtiges Signal gesetzt: Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben. Künftig steht die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Wir wollen damit Schwerstkranke und Sterbende davor schützen, sich in die Hände von windigen Geschäftemachern zu begeben, die den Eindruck erwecken, dass die Beihilfe zur Selbsttötung ein ganz normaler Vorgang sei. Diese Beihilfe ist kein normaler Vorgang, sondern sie findet häufig in extremen Notsituationen statt. Deshalb bleibt die Beihilfe im Einzelfall auch weiterhin straffrei. Aber wer Beihilfe organisiert und auf Wiederholung angelegt anbietet, dem setzt der deutsche Gesetzgeber nun ein klares Stoppsignal. Schwerstkranke und Sterbende brauchen eine gute palliativmedizinische Versorgung und menschliche Zuwendung, kein vermeintlich normales Angebot von Suizidbeihilfe. Das, was der Deutsche Bundestag heute verabschiedet hat, entspricht der Position, die wir als CDU Deutschlands nach langer, intensiver, von großem gegenseitigem Respekt geprägten Debatte auf unserem Bundesparteitag 2012 in Hannover beschlossen haben.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2015
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon: 030-22070-0
Telefax: 030-22070-111
E-Mail: pressemitteilung@cdu.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ein schlechtes Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:22

Pressemitteilung | 6. November 2015 | Berlin
----------------------------------------------------------
Ein schlechtes Gesetz

Humanistischer Verband äußert scharfe Kritik an Bundestagsentscheidung zur Kriminalisierung der Suizidbeihilfe. HVD-Vizepräsident Erwin Kress weist das neue Suizidhilfe-Verbot zurück.

Als einen „Schlag gegen die Selbstbestimmung am Lebensende, den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewissensfreiheit und Rechtssicherheit von Ärzten“ hat Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag über Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe bezeichnet. „Mit dem neuen Gesetz stehen alle Menschen in Deutschland, die im schlimmsten Fall nicht bis zum bitteren Ende ausharren wollen, schlechter da als bislang. Klug und human wäre es gewesen, die bisherige Straffreiheit beizubehalten“, so Kress.

Im Anschluss an die Debatte stimmten am Freitag 360 Abgeordnete für den Entwurf der Parlamentariergruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). 233 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag und 9 Abgeordnete des Deutschen Bundestages enthielten sich.

Damit habe sich nun eine deutliche Mehrheit im Bundestag gegen das entschieden, was die Mehrheit der Bevölkerung will: Hilfe erhalten zu können, wenn das Weiterleben nicht mehr ertragbar ist. „In den USA, Frankreich, England und Kanada geht die Entwicklung dahin, dass den Menschen ärztliche Suizidhilfe ermöglicht wird. In Deutschland hat das Parlament sich hingegen dazu entschlossen, dem Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende einen Riegel vorzuschieben“, so Kress weiter.

„Katholische Moraltheologen und evangelische Sozialethiker haben sich leider durchgesetzt. In ihrem Fahrwasser sammelten sich Abgeordnete, denen man Überheblichkeit und Unfähigkeit vorwerfen muss. Überheblich meinen diese, besser zu wissen, was alte und kranke Menschen am Lebensende ertragen müssen. Unfähig sind sie, einen vermeintlich nötigen Schutz gegen den Druck zur Selbsttötung anders zu regeln als durch ein Verbot organisierter Hilfe“, sagte Erwin Kress dazu.

Für die über 200 Abgeordneten, die gegen ein neues Gesetz zur Kriminalisierung von Suizidbeihilfe gestimmt haben, äußerte Erwin Kress anerkennende und lobende Worte. „Trotz des höchst bedauernswerten Ergebnisses bei der heutigen Abstimmung haben viele Mitglieder des Deutschen Bundestages gezeigt, dass sie die aufgeworfenen Themen ernsthaft ergründet und einer ideologisch, religiös und paternalistisch geprägten Politik der Entmündigung eine Absage erteilen. Ich bin für dieses starke Signal sehr dankbar“, sagte Kress.

Was der Bundestag im Ergebnis beschlossen hat, sei aber auch verfassungsmäßig äußerst bedenklich. Dies gelte nicht nur für die Aufhebung des Prinzips, dass Hilfe zu straffreien Taten nicht strafbar sein kann. Auch die Gewissensfreiheit der Ärzte und das Selbstbestimmungsrecht wurden unzulässig eingeschränkt. „Wir wissen nicht, ob Karlsruhe diese Selbstherrlichkeit der Abgeordnetenmehrheit kassieren wird. Doch auf Dauer wird sich die gesellschaftliche Entwicklung hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit auch am Lebensende nicht aufhalten lassen“, betonte Kress.

Er unterstrich abschließend, dass der Humanistische Verband weiterhin Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger sowie Ärztinnen und Ärzte biete, die sich mit entsprechenden Konfliktsituationen beschäftigen müssen. „Auch nach dieser heute durch den Deutschen Bundestag verschlechterten Gesetzgebung werden wir die Menschen mit ihren konkreten Nöten nicht allein lassen. Gerade trotz dieser grotesken Regelung von heute ist es unsere humanistische Pflicht, unsere bisherigen Angebote zur Beratung und Begleitung zu stärken. Wir werden dafür kämpfen, dass Lebensschutz und Lebenspflicht nicht länger gleichgesetzt werden“, so Erwin Kress.

Über den Humanistischen Verband Deutschlands

Der Humanistische Verband ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.

Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei an religiösen Glaubensvorstellungen zu orientieren.
--
Arik Platzek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T: 030 613904-61
M: 0176 23572451
http://www.facebook.com/humanismus
http://www.twitter.com/humanismus_de

Humanistischer Verband Deutschlands
– Bundesverband –
Wallstr. 61 - 65, 10179 Berlin
T: 030 613904-34
F: 030 613904-50
info@humanismus.de
http://www.humanismus.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Diakonie-Zitat: Für mehr Würde am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:34

Diakonie-Zitat: Für mehr Würde am Lebensende

Berlin, 6. November 2015 - Zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Verbot gewerblicher Sterbehilfe sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Es ist richtig und gut, dass der Bundestag heute entschieden hat, Geschäfte mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid zu verbieten. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft kann es nicht darum gehen, ob und wie Menschen auf Verlangen geholfen werden kann, aus dem Leben zu scheiden.

Das Verbot allein reicht aber nicht. Es braucht eine nachhaltige und bessere Finanzierung der Pflege und palliativen Versorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe und den Krankenhäusern um ein Leben und Sterben in Würde zu gewährleisten. Gerade sehr alte und pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr für sich selber sorgen und diese Entscheidungen nicht treffen können sind ganz besonders darauf angewiesen, dass wir ihnen ein hohes Maß an Lebensqualität und Selbstbestimmung am Lebensende garantieren.

Pflegeheime brauchen koordinierende palliativ ausgebildete Fachkräfte. Damit würde die Sterbebegleitung in den Pflegeheimen einen Quantensprung machen."

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2015
Stephan Röger, stellv. Pressesprecher

Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | www.diakonie.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Re: Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:42

Sterbehilfe-Abstimmungsergebnis: absolute Mehrheit für Brand-Griese bereits im ersten Durchgang

Abstimmungsergebnis zweite Lesung, erster Durchgang
(Stimmzettelverfahren)
Abgegeben 602
Ungültig 3
Gültig 599

Brand/Griese 309
Hintze/Reimann 128
Künast/Sitte 52
Sensburg 37
Nein zu allen GEs 70
Enthaltungen 3

Damit erhielt Brand/Griese mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abzüglich der Enthaltungen.

Abstimmungsergebnis dritte Lesung (namentliche Abstimmung mit
Stimmkarte)
Brand/Griese 360
Nein 233
Enthaltungen 9

Damit entfiel eine Abstimmung über den Antrag von Katja Keul und anderen.

Die Gesetzentwürfe stehen online unter:

Brand/Griese http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/053/1805373.pdf
Hintze/Reimann http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/053/1805374.pdf
Künast/Sitte http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/053/1805375.pdf
Sensburg http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/053/1805376.pdf

Antrag Keul http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/065/1806546.pdf

Quelle: Info Dr. Arnd T. May - Mailingliste Betreuungsrecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2015, 08:02

Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird bestraft

Bild

Die Sterbehilfe wird in Deutschland neu geregelt. Der Bundestag entschied sich am Freitag, 6. November 2015, für die Annahme eines von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs (18/5373 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805373.pdf ). Darin ist vorgesehen, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit gewerbsmäßiger Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sind hingegen von der Strafandrohung ausgenommen.

Entscheidung im Stimmzettelverfahren

Die Entscheidung fiel im sogenannten Stimmzettelverfahren. Dies war nötig geworden, da sich im Vorfeld die Initiatoren der vier Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe nicht auf eine Reihenfolge für die Einzelabstimmung der Vorlagen einigen konnten. Neben dem Brand-Entwurf lagen den Abgeordneten noch drei weitere Gesetzentwürfe vor. In der dritten Beratung erhielt der Brand-Griese-Gesetzentwurf 360 von 602 Stimmen. Es gab 233 Gegenstimmen und neun Enthaltungen. In der zweiten Lesung lang der Entwurf mit 309 Ja-Stimmen vor dem Hintze-Reimann-Entwurf mit 128 Stimmen, dem Künast-Sitte-Entwurf mit 52 Stimmen und dem Sensburg-Dörflinger-Entwurf mit 37 Stimmen. 70 Abgeordnete lehnten alle vier Vorlagen ab, es gab drei Enthaltungen. In der dritten Beratung wurde nur noch über den Brand-Griese-Entwurf abgestimmt, weil dieser in der zweiten Beratung mehr Stimmen erhalten hatte als alle übrigen Gesetzentwürfe und die Nein-Stimmen zusammen.

Eine Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich in ihrem Entwurf (18/5375 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805375.pdf ) für die Straffreiheit des Suizids und der Beihilfe aus. Für Ärzte sah der Entwurf vor, dass sie freiwillig beim Suizid assistieren und dabei nicht durch berufsständische Regelung eingeschränkt werden dürfen. Beihilfe sollte auch von Vereinen oder Organisationen geleistet werden, sofern diese nicht gewerbsmäßig handeln. Nur die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung sollte demnach strafbar sein.

„Anstiftung und Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen“

In der Vorlage der Gruppe um die Abgeordneten Prof. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU) (18/5376 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805376.pdf ) war eine Verschärfung des Strafrechts vorgesehen, um sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Ausnahmen, etwa für Ärzte und Angehörige oder für bestimmte Krankheitsbilder, sollte es danach nicht geben.

Die dritte Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD) (18/5374 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805374.pdf ) wollte ärztliche Suizidbeihilfe ermöglichen. Dazu war in dem Entwurf vorgesehen, eine entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen, die die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt und anleitet. Voraussetzung für die Suizidassistenz soll sein, dass der volljährige Patient unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und ein krankheitsbedingtes Leiden durch Suizid abwenden möchte.

Intensive Debatte

Der Entscheidung ging eine intensive Debatte voraus, in der sich die Befürworter des Künast-Entwurfes und des Hintze-Entwurfs deutlich von dem Sensburg-Entwurf aber auch vom dem Brand-Entwurf distanzierten. Der Sensburg-Entwurf verhindere selbstbestimmtes Handeln, während der Brand-Entwurf die Suizidhilfe von Ärzten strafrechtlich relevant mache.

Befürworter der Sensburg-Initiative betonten, sie seien für ein Verbot der Hilfe zur Selbsttötung, da Sterbehilfe keine Alternative zur Pflege und Sterbebegleitung sein dürfe. Die Anhänger des Brand-Entwurfs wandten sich gegen den Vorwurf, ihr Entwurf beinhalte eine Kriminalisierung von Ärzten.

„Entwurf führt zu keiner Kriminalisierung“

Michael Brand sagte, in dem Entwurf werde eine präzise Trennung gezogen zwischen Ärzten, „die in schweren Situationen nach ihrem Gewissen handeln und anderen, die es darauf anlegen, geschäftsmäßig, mit Absicht und auf Wiederholung angelegt, die Suizidbeihilfe zu fördern“. Sowohl die Bundesärztekammer als auch Palliativmediziner hätten im Übrigen deutlich gemacht, dass dieser Entwurf zu keiner Kriminalisierung führe.

Brand verwies auch darauf, dass sich in Deutschland immer mehr kommerzielle Vereine ansiedelten, die für Suizidbegleitung werben würden. Die Erfahrungen aus Nachbarländern, wie etwa der Schweiz oder Holland zeigten: „Auch bei der Sterbehilfe schafft das Angebot eine Nachfrage.“

Wo die Palliativmedizin nicht mehr helfen kann

„Geschäftsmäßig“, das sei der Schlüsselbegriff in dem Brand-Entwurf, sagte Peter Hintze. Dies bedeute, dass es eine auf Wiederholung angelegte Handlung sein müsse. „Ein Schmerzmediziner, der Patienten zweimal hilft, steht schon im Widerholungsverdacht“, gab Hintze zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft würde so geradezu aufgefordert zu ermitteln, mit der Folge, dass Ärzte sich zurückziehen und ihre Patienten in dieser existenziellen Not allein lassen würden.

Es gebe, so Hintze, auch Grenzen, wo die Palliativmedizin nicht mehr helfen könne. Es sei daher ein „Gebot der Nächstenliebe, den Sterbenden beim friedlichen Entschlafen zu helfen“, sagte der Unionsabgeordnete. Seiner Ansicht nach müsse sich der Staat in der größten existenziellen Not des Menschen zurückhalten. „Sagen Sie Nein zu einem Verbot und Ja zu unseren freiheitlichen Entwurf, der das Gewissen schützt und die Selbstbestimmung der Menschen sichert“, rief er die Abgeordneten auf.

Nur gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten

Für das Recht auf Selbstbestimmung in der Frage des Sterbens sprach sich auch Renate Künast aus. Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei der Ansicht, „dass der Staat sich in der Frage, wie ich gehe, raushalten soll“, sagte sie. Dazu gehöre auch, dass über dem Arzt, dem man sich anvertrauen möchte, nicht das Damoklesschwert einer Gefängnisstrafe hängen dürfe.

Wenn an der Formulierung „geschäftsmäßig“ festgehalten werde, habe das zur Folge, dass der Arzt auf die Frage nach einer Sterbehilfe immer sagen müsse, „nein, das gehört nicht zu meinem Beschäftigungsfeld“. Wichtig sei hingegen, die Möglichkeit für ein offenes Beratungsgespräch zu geben. Der von ihr mitinitiierte Entwurf sehe daher vor, lediglich das gewerbsmäßige Anbieten der Sterbehilfe zu verbieten.

Gegen die Hilfe bei der Selbsttötung

Nicht durch die Hand eines anderen sondern an der Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sagte Patrick Sensburg. Er sei gegen die Hilfe bei der Selbsttötung und für die Steigerung der Akzeptanz der Palliativmedizin und den Ausbau von Hospizen. Sensburg verwies auf viele europäische Staaten, in denen die Suizidassistenz verboten sei. Dazu gehöre auch Großbritannien. Dessen Premierminister David Cameron habe in der Debatte ausgeführt, der Druck auf alte, schwache und depressive Menschen würde zunehmen, wenn es kein Verbot gebe.

Statt auf Pflege, Betreuung und Palliativmedizin zu setzen machten die Abgeordneten-Gruppen um Peter Hintze und Renate Künast Angst mit dem Szenario eines Qualtodes, dem sie die Hilfe zur Selbsttötung als humane Tat gegenüberstellten. „Das ist unseriös“, urteilte Sensburg.

Für Beibehaltung des Status quo

Für die Beibehaltung des Status quo sprach sich Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) aus. Über den von ihr mitgetragenen Antrag (18/6546 http://dip.bundestag.de/btd/18/065/1806546.pdf ) wurde schlussendlich angesichts der Mehrheitsentscheidung für den Brand-Entwurf nicht abgestimmt. Keul hatte argumentiert, für ein selbstbestimmtes Handeln brauche es die Straffreiheit.

Es gebe im Übrigen keinerlei Anhaltspunkte, dass die heutige Rechtslage in Deutschland zu einem Anstieg assistierter Suizide geführt hätte. „Es geht um derart geringe Fallzahlen, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht erkennbar ist“, sagte sie. (hau/06.11.2015)

Weitere Informationen
Stimmzettelverfahren zur Sterbebegleitungsdebatte > http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... tte/394492
Abstimmung über die Sterbebegleitung > http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... ung/392446

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages
http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... ung/392450
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Bundestag legt Sterbehilfevereine an die Kette

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2015, 07:23

Ärzte Zeitung vom 09.11.2015:

Entscheidung ist gefallen: Bundestag legt Sterbehilfevereine an die Kette
Mit klarer Mehrheit votiert der Bundestag für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe.
Spannend wird die Rechtsanwendung dieses Gesetzes werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ung&n=4602

Sterbehilfe: So denken BÄK und Co. über die Entscheidung
Wir haben Stimmen zum Verbot der organisierten Suizidbeihilfe gesammelt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ung&n=4602

Kommentar zur Sterbehilfe: Rechtsfrieden gesucht
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ung&n=4602

+++
Deutsches Ärzteblatt:
Bundestag stimmt für Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten