Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Verfassungsrechtliche Zweifel an Sterbehilfe-Entwürfen

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2015, 12:30

Ärzte Zeitung vom 26.08.2015:
Medienbericht: Verfassungsrechtliche Zweifel an Sterbehilfe-Entwürfen
Bei drei der bislang vorgelegten Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe hat der Wissenschaftliche Dienst
des Bundestages einem Zeitungsbericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=892 ... ung&n=4441
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Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2015, 12:33

Pressemitteilung | 26. August 2015
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Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende nicht verbieten, sondern stärken

Suizidbeihilfe: Humanistischer Verband Deutschlands begrüßt wissenschaftliches Rechtsgutachten zu den bisher vorliegenden Gesetzentwürfen.

„Suizidbeihilfe muss wie bisher straffrei bleiben. Die Bundestagsabgeordneten sollten den Willen der Bevölkerungsmehrheit endlich ernst zunehmen beginnen, anstatt das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende durch dilettantische Gesetze zu untergraben.“ Dies sagte der Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands und Sprecher zum Thema Autonomie am Lebensende, Erwin Kress, am Mittwochvormittag mit Blick auf ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Die von der Bundestagsabgeordneten Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) in Auftrag gegebene Expertise weist auf verfassungsrechtlich bedenkliche Mängel in allen vier bisher vorgelegten Gesetzentwürfen hin. Die Initiative der Abgeordneten Keul bezeichnete Erwin Kress als „weisen und umsichtigen Schritt, der die laufenden Diskussionen konstruktiv und im Interesse des Selbstbestimmungsrechts der Menschen in Deutschland voranbringt.“

Das nun vorgelegte Rechtsgutachten äußert deutliche verfassungsrechtliche Zweifel an allen vier vorgelegten Gesetzentwürfen. Drei der Gesetzentwürfe entsprechen der Expertise zufolge nicht dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Gegenüber dem von den Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (DIE LINKE) vorgelegten Gesetzentwurf äußert das Gutachten „verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Bundesgesetzgebungskompetenz.“ Der Bundestag könne ärztliche Berufsordnungen, die von Landesärztekammern erlassen wurden und eine ärztliche Suizidassistenz verbieten, nicht aufheben. Ein neben diesen vier Gesetzentwürfen von Katja Keul, Brigitte Zypries (SPD) und anderen Bundestagsabgeordneten ebenfalls eingebrachter Antrag plädiert hingegen dafür, keine neuen Straftatbestände zu schaffen.

Erwin Kress sagte dazu: „Das Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt, was wir seit langem und wiederholt kritisiert haben: Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten will bei diesem Thema mit dem Kopf durch die Wand. Deshalb erwarte ich, dass das Gutachten dazu beiträgt, nun endlich die dringend nötige Ordnung in diese Debatte zu bringen.“ Kress betonte, dass auch die sogenannte geschäftsmäßige und organisierte Suizidbeihilfe straffrei bleiben müsse, wenn die Politik der Komplexität möglicher Lebenslagen der von Sterbewünschen betroffenen Menschen wirklich gerecht werden wolle. „Aus humanistischer Perspektive vertretbar ist lediglich ein Verbot von Werbung für solche Dienstleistungen sowie kommerziell geprägte, d.h. profitorientierte, Sterbehilfe. Keinesfalls dürfen schlecht durchdachte Regelungen vom Gesetzgeber verabschiedet werden, die dann anschließend in einem mühsamen und langwierigen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen“, so Kress weiter. Die Entstehung von Unsicherheiten bei Betroffenen, Angehörigen oder Ärzten, die die vermeidbare Verlängerung von menschlichem Leiden zur Folge haben, sei nicht akzeptabel.

Als eine neben dem Verbot kommerzieller Suizidbeihilfe und der Werbung für Suizidbeihilfe sinnvolle Möglichkeit zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, die strafrechtlich konkretisiert werden könnte, bezeichnete Kress die Aufhebung der Garantenpflicht bei Suiziden, die Menschen freiwillensfähig und nach ausreichender Bedenkzeit vollziehen. „Hier wäre ein geeigneter Rechtsrahmen zu schaffen, der den wohlerwogenen und nachweislich freien Entschluss von Personen respektiert“, so Kress.

Er rief die Bundestagsabgeordneten außerdem dazu auf, das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende durch eine verbesserte Suizidprävention in Form von Regelungen zur Einrichtung neutraler Beratungsstellen zu stärken. „Wenn Menschen, ob todkrank und leidend oder nur eines von beidem, einen Sterbewunsch verspüren, muss dies selbstverständlich ernst genommen werden. Doch genauso wie die Heroisierung des Suizids abzulehnen ist, darf auch keine Tabuisierung erfolgen. Die Schaffung von qualifizierten Suizidkonfliktberatungsstellen wären ein wichtiger Schritt, um die Zahl vermeidbarer Selbsttötungen zu verringern.“

Zum Thema: Humanistische Positionen und Argumente zur Debatte um den assistierten Suizid

Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein zentraler humanistischer Wert – bis zum Lebensende. Insbesondere die Frage des assistierten Suizids steht im Mittelpunkt der laufenden politischen und gesellschaftlichen Debatte. Profilierte Vertreter des Humanistischen Verbandes Deutschlands haben dazu in einer Positionsbroschüre Stellung genommen und eigene Vorschläge unterbreitet. Dazu gehört nicht nur – unter bestimmten Voraussetzungen – die kontrollierte Ermöglichung der ärztlichen Hilfe beim Sterben, sondern auch die Einführung einer qualifizierten Suizidkonfliktberatung, um Selbsttötungen vorzubeugen. Den vollständigen Text finden Sie hier: www.am-ende-des-weges.de

Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende

Als Reaktion auf die Bestrebungen zur Kriminalisierung der Suizidbeihilfe ist im März 2014 das Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende entstanden. Dieses wendet sich gegen jegliche Verschärfungen der bisherigen Gesetzeslage. Das Bündnis hatte dazu u.a. 10 Leitsätze gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland vorgestellt. Die Leitsätze und das Bündnis können Sie durch Ihre Mitzeichnung unterstützen: www.mein-ende-gehoert-mir.de

Über den Humanistischen Verband Deutschlands
Der Humanistische Verband ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.
Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei an religiösen Glaubensvorstellungen zu orientieren.
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Sterbehilfe: ... Entwürfe verfassungswidrig ?

Beitrag von WernerSchell » 27.08.2015, 06:38

Ärzte Zeitung vom 27.08.2015:
Sterbehilfe: Sind drei von vier Gesetzentwürfen verfassungswidrig?
Bei drei der bislang vier vorgelegten Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid hat der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken. Parlamentarier weisen die
Kritik vehement zurück. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=892 ... ung&n=4442
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Rechtsexperten des Bundestages beanstanden Suizidhilferegelu

Beitrag von WernerSchell » 27.08.2015, 06:42

Rechtsexperten des Bundestages beanstanden Suizidhilferegelungen

Noch im Herbst wollte der Bundestag über eine Suizidhilfe-Regelung entscheiden. Nun kommt eine blamierende Bewertung durch die völlig wertneutralen Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestags - also aus dem eigenen Haus. Sie haben in den Gutachten WD 3-188 und WD3-155 große Zweifel geäußert, dass drei der bisher vier vorliegenden Entwürfe mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die beiden Gutachten liegen der Redaktion von pv-newsletter vor.
Demnach bliebe nur der strikteste Gesetzentwurf theoretisch übrig: Der stammt von Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) und sieht ein Totalverbot jeder Suizidhilfe vor. Er wäre damit immerhin strafrechtlich eindeutig und verfassungskonform. Die anderen Entwürfe aber würden gegen das „Bestimmtheitsgebot“ bei einem Strafrechtparagraphen verstoßen (niemand könnte sicher gehen, ob er sich denn nun strafbar macht oder nicht). Oder sie würden nicht der Gesetzgebungskompetenz des Bundes entsprechen (mit letzterer Begründung wurde bekanntlich unlängst auch das Betreuungsgelt für unrechtmäßig erklärt …). Oder beides, was bei dem Entwurf Künast /Sitte der Fall sei.
Das Gutachten war von der Bundestagsabgeordneten Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen http://www.sueddeutsche.de/politik/guta ... -1.2622694 ) in Auftrag gegeben worden, die sich dafür ausspricht, die bisherige liberale Gesetzeslage (Suizidhilfe ist straffrei) so zu belassen. Sie hat ihre Kolleg/innen aufgerufen, gegen alle vier Gesetzentwürfe gleichermaßen zu stimmen (der pv-newsletter berichtete bereits darüber). Nach der Sommerpause wird der Bundestag weiter debattieren.

Der auch von Merkel favorisierte "Brand-Entwurf" besonders beanstandet
In erster Lesung hatten die Abgeordneten http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 41747.html Anfang Juli über die insgesamt vier fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfe diskutiert. Es zeichnete sich als absolute Priorität des Bundestages ab, künftig geschäftsmäßige Sterbehilfe von Vereinen oder Einzelpersonen verbieten will. Was aber wem als Beihilfe zur Selbsttötung noch erlaubt bleiben sollte, ist strittig. Im Gutachten WD 3-188 wird ausgerechnet der Verbotsvorschlag der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), KathrinaVogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) am schärfsten kritisiert. Ausgerechnet – denn dieser hatte bisher im Regierungs- wie im Oppositionslager mit Abstand den größten Zuspruch der Bundestagsabgeordneten bekommen, auch Kanzlerin Angela Merkel hatte ihre Unterstützung signalisiert. Siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 49838.html
Der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestages warnt nun eindrücklich vor einem Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Denn es werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall getroffen werden könne. Nach dem Gesetzentwurf, führen die Juristen des WD aus, soll die geschäftsmäßige im strafrechtlichen Sinn definiert werden als „das nachhaltige Betreiben oder Anbieten gegenüber Dritten mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“ – es genüge, „wenn jemand die Wiederholung gleichartiger Taten zum Gegenstand seiner Beschäftigung machen wolle.“ Die Bundestagsjuristen kommen in ihrem Gutachten zu dem Fazit: Es sei zweifelhaft, ob der Gesetzentwurf Brand/Griese „im Hinblick auf die unter Strafe gestellte geschäftsmäßige Sterbehilfe dem verfassungsrechtlich geforderten Bestimmtheitsgebot genügt.“
Die Bundestagsjuristen verweisen dabei z. B. auf Palliativärzte in Hospizen und Intensivmediziner. Diese "könnten regelmäßig aus einem ohnehin bestehenden Behandlungsverhältnis dazu übergehen, ihre Patienten auch hinsichtlich der Sterbehilfe zu beraten und Medikamente zu verschreiben". Sofern diese Ärzte "auf die Wünsche ihrer Patienten eingingen, wäre schnell die Schwelle erreicht, bei der auch das Leisten von Sterbehilfe zu einem wiederkehrenden Bestandteil ihrer Tätigkeit würde". Somit wäre es unmöglich, zwischen dem erlaubten Einzelfall und der strafbaren Wiederholung (oder Absicht dazu) zu unterscheiden.
Das ficht jedoch den Initiator Michael Brand keineswegs an. Jahrelang hätten er und seine Kollegen der anderen Fraktionen mit dutzenden Juristen an dem Gesetzentwurf gearbeitet, so Brand. Er ist sich sicher, dass der Antrag am Ende genauso auch vor dem Bundesverfassungsgericht durch geht: "Wir sind wirklich optimistisch, weil wir sauber gearbeitet haben, weil wir gründlich gearbeitet haben. Und weil wir auch versucht haben, ein maßvolles Gesetz auf den Weg zu bringen, das nicht über das Ziel hinausschießt." Das berichtet die Tagesschau. http://www.tagesschau.de/inland/sterbeh ... k-103.html

Gegen Künast/ Sitte und Hintze/ Lauterbach ebenso Bedenken
In einem etwas früheren, dem pv-newsletter auch vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD3 – 155) gibt es ähnliche Bedenken gegen den Entwurf der Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke). Er ginge von „spezifischen, neuen (strafbewehrten) Verhaltenspflichten aus“, meinen die Bundestagsjuristen. Vor allem (aber nicht nur) Ärzten soll darin bei Verletzung von strengsten Sorgfaltskriterien Strafe drohen. Regelhaft mit Gefängnis bestraft werden soll eine kommerzielle ("gewerbsmäßige") Suizidhilfe. Auch hier beanstanden die Bundestagsjuristen des WD „verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot“. Zudem würden Ärzte würden grundsätzlich gewerbsmäßig handeln, indem sie Leistungen abrechnen. Wenn todkranke Patienten nun Sterbewünsche äußern und ihre (Palliativ-)Ärzte sie dabei beraten, geschähe dies wohl i.d.R. im Rahmen des gewerbsmäßigen Handelns einer Arzt-Patienten-Beziehung. Insofern sei hier von einer Unvorhersehbarkeit strafbaren ärztlichen Handelns, d.h. ebenfalls einem Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot auszugehen.
Zudem gebe es noch einen weiteren kritischen Punkt, monieren die Gutachte des Wissenschaftlichen Dientes: Dem Bundesgesetzgeber stünde es nicht zu, das ärztliche Berufsrecht (als Landesrecht) auszuhebeln. Denselben Vorwurf bringen sie gegen den Entwurf um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) vor. Diese Gruppe will in engen Ausnahmefällen einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, um das nach ihrer Einschätzung schärfere Berufsrecht einiger Landesärztekammern auszuhebeln. Für solche Eingriffe in das den Ländern obliegende Standesrecht fehle dem Bundesgesetzgeber jedoch die Kompetenz, schreiben die Bundestagsjuristen in ihrem Gutachten.
Mehr siehe heutige Presseerklärung des Humanistischen Verbandes Deutschlands > http://www.humanismus.de/pressemitteilu ... n-staerken

Quelle: Mitteilung vom 26.08.2015
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Sterbehilfe: Bundestags-Juristen heftig in der Kritik

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2015, 06:26

Ärzte Zeitung vom 28.08.2015:
Sterbehilfe: Bundestags-Juristen heftig in der Kritik
Nach der vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags formulierten Kritik an drei
Gesetzesentwürfen zum assistierten Suizid stellen Politiker klar, dass sie bei ihren
Initiativen durchaus auf juristischem Sachverstand gesetzt haben.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=892 ... ung&n=4446
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Stellungnahme zur Sterbehilfe-Debatte

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2015, 17:22

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie zur Sterbehilfe-Debatte

(03.09.2015) Im Januar 2014 hat Bundesgesundheitsminister Gröhe eine gesetzliche Neuregelung der „Sterbehilfe“ angekündigt. Fraktionsübergreifend sind inzwischen von verschiedenen Abgeordneten mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt worden, die derzeit im Deutschen Bundestag diskutiert werden. Im November 2015 soll die Abstimmung darüber erfolgen. In der Praxis betreffen die diskutierten Vorschläge in erster Linie ältere Menschen. Deshalb sieht sich der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) in der Pflicht, zur Sterbehilfe-Debatte insgesamt Position zu beziehen.

1. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie wird in seinen Überlegungen von den ethischen Prinzipien ärztlichen Handelns geleitet, nach denen es gilt, dem Patienten nicht zu schaden, sein Leben und seine Gesundheit zu schützen, seine Wünsche und Wertvorstellungen zu respektieren und seine Würde zu achten. Die Sorgen von Patienten, dass in Folge der technischen Entwicklung der modernen Medizin der eigene Sterbeprozess künstlich verlängert wird, mit Schmerzen verbunden ist und Behandlungen gegen den eigenen Willen erfolgen, gilt es ebenso ernst zu nehmen wie die Diskussion um die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Sterbeprozesses, da hier tiefgreifende Sorgen und Ängste zum Ausdruck kommen. So soll ein direkt oder indirekt vorgetragener Wunsch nach Beendigung des Lebens für Ärzte nie das Ende eines Gesprächs bedeuten, sondern vielmehr zu einem vertieften Gespräch mit dem Patienten über seine Sorgen und Ängste führen, in dem ihm die verschiedenen Hilfsangebote – etwa der Schmerz- und Palliativmedizin - nahegebracht werden können. Ein gutes Arzt-Patient-Verhältnis erfordert Vertrauen, damit auch tief gehende existentielle Fragen besprochen werden können.

2. Derartige Gespräche finden stets vor dem Hintergrund der eigenen ethischen Bewertung und des rechtlichen Kontextes statt. Unabhängig davon, wie der einzelne Arzt selbst über Suizid und Suizidbeihilfe denkt und dies moralisch bewertet, sollte er in seiner Funktion als Arzt auf die dadurch zum Ausdruck gebrachte Notlage des Patienten reagieren können und sich einem solchen Gespräch nicht entziehen. Das bedeutet zugleich, dass sich Ärztinnen und Ärzte ihrer eigenen Haltung in dieser Fragestellung bewusst sein sollen, um dem Patienten ein guter und professioneller Gesprächspartner sein zu können.

3. Da in diesen Gesprächen stets auch der rechtliche Kontext eine entscheidende Bedeutung hat, ist kritisch zu prüfen, welche Veränderungen der aktuellen Rechtslage wünschenswert erscheinen. In der aktuellen Sterbehilfe-Debatte geht es zum einen um die Frage, ob die Beihilfe zum Suizid neu geregelt werden sollte, zum anderen um ein Verbot organisierter Sterbehilfevereine. In der aktuellen politischen Diskussion geht es somit nicht um die Frage der aktiven Sterbehilfe durch einen Arzt. Diese „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland strafrechtlich verboten und keiner der aktuellen Gesetzentwürfe schlägt hier eine Änderung vor. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie begrüßt ausdrücklich, dass in der aktuellen Gesetzgebungsdebatte die aktive Tötung durch einen Arzt auf Wunsch des Patienten nicht zur Diskussion steht.

4. Da im deutschen Recht der Suizid nicht als Straftat gilt, wird auch die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht als Straftat gewertet. Allerdings muss dieser Suizid freiverantwortlich erfolgt sein. Wer einen Patienten zu einem Suizid „überredet“, indem er ihm etwa über die bestehende Krankheitssituation nicht zutreffende Angaben macht, also beispielsweise bewusst eine falsche Diagnose mitteilt oder die aktuelle Situation als eine „ausweglose“ Krankheitssituation darstellt, um den Patienten in einen Suizid zu drängen, macht sich nach der aktuellen Rechtslage strafbar. Auch wenn die Beihilfe zum Suizid somit nicht in allen Fällen straflos ist, so ist im europäischen Vergleich die strafrechtliche Regelung der Beihilfe zum Suizid in Deutschland seit mehr als 100 Jahren liberal. Dennoch gehört es grundsätzlich nicht zur Aufgabe des Arztes, Beihilfe zum Suizid zu leisten. Allerdings weiß jeder, der längere Zeit ärztlich tätig ist, von Grenzsituationen bei schwerstkranken Patienten am Ende ihres Lebens. Hier sollte aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie nicht versucht werden, alle derartigen Fälle im Voraus rechtlich zu regeln.

5. Die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion zur Sterbehilfe ist grundsätzlich zu begrüßen, da auf diesem Wege auch wichtige Informationen weitergetragen und Wissenslücken geschlossen werden können. So ist zum einen verstärkt darauf hinzuweisen, dass durch die gesetzliche Regelungen im Umgang mit Patientenverfügungen vom 1. September 2009 jeder volljährige Bürger verbindlich festlegen kann, wo für ihn persönlich die Grenzen der medizinischen Behandlung verlaufen. Dass dazu auch gehört, dass lebenserhaltende Maßnahmen (wie eine künstliche Ernährung) beendet werden können, wenn dies mit dem Willen des Patienten in Einklang steht, hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 klargestellt.
Für die Praxis im Krankenhaus, dem Alten- und Pflegeheim, sowie in der häuslichen Versorgung ist bei Fragen am Ende des Lebens vor allem eine Verbesserung der Vorsorgeplanung (Advance Care Planning) anzustreben. Durch eine angemessene Aufklärung über die Möglichkeiten eines Patienten, eine medizinische Behandlung zu begrenzen, können auch die Sorgen der Menschen vor einem Ausgeliefertsein an eine „Apparate-Medizin“ und ein „Sterben an Schläuchen“ verringert werden.

6. Zudem muss bei der aktuellen Sterbehilfe-Debatte aus geriatrischer Sicht kritisch eingewandt werden, dass die jahrelangen Bemühungen um Suizidprävention in der aktuellen Debatte bedauerlicherweise in den Hintergrund geraten sind. Die Suizidprävention ist gerade in Hinblick auf ältere Menschen besonders zu betonen, da Alterssuizide in ihrer Bedeutung häufig unterschätzt werden. Gerade ältere Menschen gehören zu den Hochrisikogruppen für Suizide. Bei den Frauen wird fast jeder zweite Suizid von einer Frau über 60 Jahre begangen, und bei den Männern nehmen sich - prozentual auf die Altersgruppe bezogen - Männer über 75 Jahre am häufigsten das Leben. Das in der aktuellen Sterbehilfedebatte zentrale Element der Selbstbestimmung und der Freiverantwortlichkeit muss aus medizinisch-psychologischer Sicht kritisch hinterfragt werden, da die Belastungen und Einschränkungen für viele Menschen im Alter erheblich zunehmen können (Multimorbidität, Schmerzen, chronische Krankheitsverläufe) und bisher funktionierende Lösungsstrategien wegbrechen (Tod des Partners, Verlust familiärer Beziehung, soziale Vereinsamung). Ein hoher Anteil der älteren Menschen, die durch Suizid verstorben waren, hatte psychische Störungen. Depressionen werden bei älteren Menschen häufig nicht erkannt, gerade wenn auch das Umfeld fälschlicher Weise der Meinung ist, dass eine „gedrückte Stimmung“ zum Alter dazugehöre und als eine unbedenkliche, „normale“ Reaktion altersbedingter Einschränkungen zu verstehen sei. So weist die Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ im Nationalen Suizidpräventionsprogramm eindringlich darauf hin, dass gerade ältere Männer ihr Umfeld auf eine „falsche Fährte“ führten, wenn sie die Zeichen einer Depression auf die Benennung körperlicher Symptome reduzieren. Wichtig ist es wahrzunehmen, dass eine Depression auch im Alter eine Krankheit darstellt, die erfolgreich behandelt werden kann. Auch wird häufig zu wenig beachtet, dass ältere Suizidopfer an einer Suchterkrankung gelitten haben (etwa ein Drittel). Hier sind vor allem Alkohol und Beruhigungsmittel zu nennen. Insofern stimmen wir mit der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates überein, der in der aktuellen Sterbehilfe-Debatte eine Schieflage in der Thematisierung ausgemacht hat und sich dafür ausspricht, in der Suizidprävention das zentrale gesellschaftspolitische Anliegen zu sehen.

7. Sterbehilfeorganisationen und -vereine, die aufgrund von kommerziellen Interessen Information zur Selbsttötung und Suizidbegleitung zur Verfügung stellen, sollten verboten werden. Die deutsche Gesellschaft für Geriatrie sieht eine negative Veränderung des gesellschaftspolitischen Klimas, wenn der Suizid als „normale Option“ unterstützt und als Dienstleistung im Rahmen des Gesundheitswesens verfügbar wird. Gerade für vulnerable ältere Menschen sehen wir die Gefahr, dass sie in Rechtfertigungsdruck geraten können, warum sie das „Angebot“ der Beihilfe zum Suizid nicht annehmen wollen.

8. Fazit:
a. Es müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, die eine gute ärztliche Begleitung schwerstkranker älterer Patienten bis an ihr Lebensende ermöglichen.
b. Bei der engen Assoziation von Suizid und psychischen Erkrankungen muss in der Debatte über Suizid der Gedanke der Suizidprävention stärker berücksichtigt werden.
c. Die bestehenden strafrechtlichen Regelungen zum Suizid und zur Suizidbeihilfe sollten bestehen bleiben.
d. Organisierte Sterbehilfevereine, die kommerzielle Interessen verfolgen, sollten verboten werden.

Literatur (Auswahl)
Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ im Nationalen Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro) Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) (2015) Wenn alte Menschen nicht mehr leben wollen. Situation und Perspektiven der Suizidprävention im Alter. Köln.
Deutscher Ethikrat (2014) Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der Suizidprävention. Ad-hoc-Empfehlung. Berlin
Wolfslast, G.; Schmidt K.W. (Hrsg.) (2005) Suizid und Suizidversuch. Ethische und rechtliche Herausforderung im klinischen Alltag. C.H. Beck-Verlag, München.

Auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) vom 03. bis 05. September 2015 in Frankfurt am Main wird sich das Symposium „Sterben und Sterben lassen in der Geriatrie“ ebenfalls der Thematik widmen. In drei Vorträgen wird auf rechtliche und ethische Aspekte der Sterbehilfe eingegangen. Das Symposium findet statt am Freitag, den 04. September um 11 Uhr in Hörsaal 2. Alle Vertreter der Presse laden wir hierzu herzlich ein. Bei Interesse melden Sie sich bitte vorab über presse@dggeriatrie.de an.

Weitere Informationen:
http://www.dggeriatrie.de/presse-469/10 ... -debatte.h...

Anhang
attachment icon Pressemeldung DGG
https://idw-online.de/de/attachment45124

Quelle: Pressemitteilung vom 03.09.2015
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Suizidprävention: Hausärzten mit Schlüsselrolle

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2015, 06:15

Ärzte Zeitung vom 11.09.2015:
Suizidprävention: "Hausärzten kommt eine Schlüsselrolle zu"
Jedes Jahr versuchen mehr als 100.000 Menschen in Deutschland, sich das Leben zu nehmen.
Zur Suizidprävention sind Politiker ebenso gefordert wie Ärzte - und womöglich auch die Architektur.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=893 ... ion&n=4476

Anmerkung der Moderation:
Die Palliativversorgung und Hospizarbeit muss gestärkt werden. Ob dies mit den aktuell geplanten Neuerungen
gelingen kann, ist fraglich.
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Lücken in der palliativen Versorgung schließen

Beitrag von WernerSchell » 14.09.2015, 06:16

Lücken in der palliativen Versorgung schließen

(Quelle: Diakonie Deutschland) Im November dieses Jahres entscheidet der Deutsche Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung. Gemeinsam mit der evangelischen Kirche beteiligt sich die Diakonie intensiv an der gesellschaftlichen Debatte um die Frage des assistierten Suizids und setzt sich für ein Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe ein.
Eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD hat gezeigt, dass viele Menschen Angst vor einem langen qualvollen Sterbeprozess haben und aus dieser Angst heraus Beihilfe zur Selbsttötung befürworten. "Organisierte Sterbehilfe zu verbieten, ist aus vielen Gründen wichtig und richtig. Mindestens ebenso wichtig ist aber, die Ursachen dafür, warum Menschen Beihilfe zur Selbsttötung wünschen, zu beheben", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie anlässlich eines Besuches des Alten- und Pflegeheimes der Inneren Mission in Northeim.
"Deshalb müssen wir zuerst dafür Sorge tragen, dass jeder Mensch sicher sein kann, am Lebensende gut versorgt zu werden", betont Lilie. Die Diakonie fordert deutlich mehr Anstrengungen dabei, die Lücken in der palliativen Versorgung zu schließen. Das betrifft eben nicht nur spezialisierte Einrichtungen wie Hospize und Palliativstationen in Krankenhäusern, sondern ganz besonders die Versorgung in Altenpflegeheimen. "Es darf nicht sein, dass hochaltrige pflegebedürftige Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine Odyssee zwischen Krankenhaus und Pflegeheim erleben müssen", sagt Lilie. " Das ist mit einer höheren Anzahl von Fachkräften und einer damit verbundenen guten palliativen Versorgung, vorausschauender Pflege und Medizin in den stationären Einrichtungen sehr einfach vermeidbar."
Die ausführliche Position der Diakonie zur Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter http://www.diakonie.de/entwurf-eines-ge ... 16175.html

Quelle: Mitteilung vom 13.09.2015
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
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Re: Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 16.09.2015, 06:48

Deutsches Ärzteblatt:

Beerheide, Rebecca; Klinkhammer, Gisela
Gutachten: Verfassungsrechtliche Bedenken
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171952 ... e-Bedenken

Sterbehilfe versus Suizidbeihilfe: Eine Frage des Gewissens
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171119 ... -Gewissens
Suizidbeihilfe Antrag Thomas Dörfler und Patrick Sensburg (beide CDU)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14957
Suizidbeihilfe Antrag Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linkspartei)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14959
Suizidbeihilfe Antrag Peter Hintze (CDU), Karl Lauterbach und Carola Reimann (beide SPD)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14958
Suizidbeihilfe Antrag Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Harald Terpe (Grüne), Kathrin Vogler (Linkspartei), Michael Frieser (CSU)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14882
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Patienten am Lebensende schützen

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2015, 06:33

DGHO gegen Veränderung des Strafrechts bei ärztlicher Hilfe zur Selbsttötung
Das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patienten am Lebensende schützen

Die Betreuung von Menschen am Lebensende ist eine besondere Herausforderung für Ärzte. Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am kommenden Mittwoch fordert die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. die Politik auf, die ärztliche Zuwendung für diese Patienten nicht durch Strafandrohungen zu gefährden.

Zentrale Aufgaben des Arztes sind der Erhalt des Lebens und der Schutz bzw. die Wiederherstellung von Gesundheit. Am Lebensende stehen für Patienten und Ärzte die Linderung von Leiden und ein würdiges Sterben im Vordergrund. Die DGHO hat sich in den letzten 20 Jahren stark in der Förderung der Palliativmedizin engagiert. Sie nimmt aber auch wahr, dass bei einigen Patienten der Wunsch entsteht, ihrem Leben bei unerträglichem Leiden selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Die Äußerung des Wunsches nach Selbsttötung ist zugleich immer ein Hilferuf. In einer Umfrage unter den DGHO-Mitgliedern hatte die Fachgesellschaft gezeigt, dass viele Ärzte im Verlauf einer fortschreitenden Krebserkrankung von Patienten auf das Thema angesprochen werden, auch wenn nur sehr wenige Ärzte konkret um Unterstützung einer Selbsttötung gebeten werden.

Im Bundestag werden zurzeit vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe diskutiert. Die Fachgesellschaft ist sich einig darin, dass mit Sterbehilfe kein Geld verdient werden darf. Kritisch sieht die DGHO, dass die Definitionen der „Geschäftsmäßigkeit“ oder der „Gewerbsmäßigkeit“ in den entsprechenden Gesetzentwürfen begrifflich so unscharf gefasst sind, dass schon Gespräche mit Patienten über Selbsttötung unter den Verdacht einer kriminellen Handlung geraten können.

Die DGHO fordert die Politik auf, die palliativmedizinische Versorgung weiter zu verbessern, die Kommunikation mit dem Patienten als zentrale ärztliche Aufgabe anzuerkennen und Maßnahmen zur Suizidprävention zu fördern. Gleichzeitig hält sie die jetzt bestehenden strafrechtlichen Regelungen für ausreichend. Ähnlich hatte sich Anfang September die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie geäußert. Prof. Dr. med. Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO: „Die Not des Patienten muss im Mittelpunkt des ärztlichen Gespräches bleiben. Sie darf nicht von der Angst vor dem Staatsanwalt überschattet werden.“

Die Stellungnahme der DGHO zu den im Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe kann unter folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.dgho.de/informationen/stellu ... ehilfe.pdf

Die Stellungnahme der DGG kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.dggeriatrie.de/dgg/stellungn ... batte.html

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
e. V. besteht seit über 75 Jahren und hat heute mehr als 3.000 Mitglieder, die in
der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen
tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-, Fort- und Weiterbildung,
mit der Erstellung der Onkopedia-Leitlinien, mit der Wissensdatenbank, mit der
Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren sowie mit ihrem
gesundheitspolitischen Engagement fördert die Fachgesellschaft die hochwertige
Versorgung von Patientinnen und Patienten im Fachgebiet

Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2015
DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.
V., Ulrike Feldhusen

Pressemitteilung als PDF-Datei zum Downloaden:
PM_DGHO_Stellungnahme_Sterbehilfe_180915_final.pdf — PDF document, 267Kb
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2015, 09:30

"Je näher Befragte dem Leiden Sterbender sind,
desto größer ist ihre Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall."

Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichen Befragung von Palliativmedizinern in NRW.

Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 29.12.2014 > viewtopic.php?f=2&t=20836

Zur Sterbehilfe gibt es mehrere Gesetzentwürfe, über die der Deutsche Bundestag zu befinden hat.
Dazu gibt es zahlreiche Beiträge im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

> viewtopic.php?f=2&t=20596
Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wurde von Eva Quadbeck u.a. gefragt:
Auf welcher Seite stehen Sie in der Debatte um die Sterbehilfe?
Gassen:
"Persönlich und als Arzt bin ich der Meinung, dass in den Fällen, in denen ein Patient
unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und schwerstes Leiden durch einen
Suizid beenden möchte, die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt sein sollte.
Die Hilfestellung des Arztes sollte freiwillig sein. …"

(Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 19.09.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/andr ... -1.5407276 ).
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Das sind die vier Entwürfe für die neue Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 22.09.2015, 06:43

Ärzte Zeitung vom 22.09.2015:
Unter der Lupe: Das sind die vier Entwürfe für die neue Sterbehilfe
Die Neuregelung der Sterbehilfe beschäftigt am Mittwoch die Parlamentarier. In einer Ausschuss-Anhörung werden Experten zu den vier vorliegenden Gesetzentwürfen gehört.
Wir blicken auf die einzelnen Positionen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=894 ... ung&n=4497
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Re: Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2015, 06:33

Ärzte Zeitung vom 02.10.2015:
Sterbehilfe: Ärzte nicht kriminalisieren!
Im Streit um die Regelung der Sterbehilfe werben Bundestagsabgeordnete um die Stimmen ihrer noch unentschlossenen Kollegen.
Dabei wird der Ton in der Debatte schärfer.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=895 ... ung&n=4520
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Ambivalenz zwischen Lebens- und Sterbewünschen

Beitrag von WernerSchell » 23.10.2015, 06:41

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin zu den vier Gesetzentwürfen zur Suizidbeihilfe
Entwurf zur „ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ öffnet eine Tür, die sich nicht mehr schließen lässt - Palliativmedizin als geschützter Raum für Ambivalenz zwischen Lebens- und Sterbewünschen


Berlin, 16.10.2015.„Schwerkranke müssen über etwaige Sterbewünsche offen sprechen können - ohne Sanktionen für sich, ihre Angehörigen oder ihre Behandler befürchten zu müssen, und mit der Gewissheit, dass dies nicht gleich als Aufforderung zur Suizidassistenz, sondern als Signal, so nicht mehr leben zu wollen, verstanden wird.“ resümiert Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Position der DGP zu den vorliegenden vier Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Sterbehilfe, die vom Verbot bis zur weitgehenden Freigabe reichen. Aus Sicht der DGP gibt es grundsätzlich keinen Grund für eine Verschärfung des gültigen Strafrechts. Nur 21 Prozent der kürzlich befragten DGP-Mitglieder hatten sich für eine strafrechtliche Änderung ausgesprochen.
Der fraktionsübergreifende „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ um Michael Brand (CDU/CSU) und Kerstin Griese (SPD) zielt darauf ab, die geschäftsmäßige, d. h. die organisierte und auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid zu verhindern. Betroffen wären sowohl Vereine und Organisationen als auch Einzelpersonen, die mit oder ohne gewerbsmäßige Absicht Suizidbeihilfe anbieten. Dies ist aus Sicht der DGP der geeignetste Gesetzentwurf, sofern eine Änderung bestehender Gesetze unumgänglich ist. Allerdings hält die DGP hier dringend eine Differenzierung des Begriffs „Sterbehilfe“ für notwendig, „da Palliativversorgung ja auch „Sterbehilfe“ ist, aber eben Hilfe beim Sterben und nicht Hilfe zum Sterben“, wie Radbruch die derzeitige Diskussion zuspitzt: Noch sei nicht hinreichend, trennscharf und zweifelsfrei formuliert, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sich Ärzte, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit wiederkehrend „Sterbehilfe“ leisten, strafbar machen. 56 Prozent der antwortenden DGP-Mitglieder sprechen sich für eine gesetzliche Regelung aus, welche die organisierte („geschäftsmäßige“) Suizidhilfe in Deutschland grundsätzlich verbietet.
Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD) und Dr. Karl Lauterbach (SPD) „zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)“, der eine zivilrechtliche Regelung der ärztlichen Suizidbeihilfe vorsieht, ist aus Sicht der DGP abzulehnen, „weil man nicht die wenigen Ausnahmen zur Regel machen sollte“, wie Radbruch auch als ehemaliger Präsident der europäischen Fachgesellschaft EAPC betont: „Erfahrungen aus den Benelux-Ländern zeigen, dass die Regelungen im Lauf der Zeit erweitert und oft nicht im ursprünglich engen Sinn eingehalten werden. Diese Tür lässt sich nicht mehr schließen.“ Die Skepsis gegenüber dem Gesetzentwurf zeigt sich auch innerhalb der DGP deutlich: Nur 16 Prozent der im Sommer befragten Mitglieder der wissenschaftlichen Fachgesellschaft hatten sich für eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausgesprochen.
Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Renate Künast (Grüne) und Dr. Petra Sitte (Linke) über „die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ ist aus Sicht der DGP ebenfalls abzulehnen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, nur die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, ansonsten soll die Suizidassistenz straffrei bleiben. „Dafür erleben wir zu viel Ambivalenz und andere Bedeutungen eines Sterbewunsches“, unterstreicht Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der DGP, nachdrücklich. Dabei stützt er sich nicht nur auf seine Erfahrungen in der Leitung einer Palliativstation, sondern auch auf eine aktuelle Befragung unter Mitgliedern der DGP zu „Einstellungen und Erfahrungen zu ärztlich assistiertem Suizid“: 95 Prozent von 1.836 Antwortenden haben zwei Aussagen grundsätzlich bejaht: „Ein Sterbewunsch ist nicht absolut und ausschließlich zu sehen, sondern oft Ausdruck einer Ambivalenz.“ Und weiter: „Schwerkranke Menschen, die den Wunsch nach Suizidhilfe äußern, wünschen nicht zwingend den sofortigen eigenen Tod, sondern oftmals das Ende einer unerträglichen Situation.“ In der vulnerablen Situation am Lebensende könnten sie allzu leicht unter Druck geraten, wenn Weiterleben nur noch eine von zwei angebotenen Optionen darstelle.
Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Dr. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) „über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung“ stellt aus Sicht der DGP genauso wenig eine Option dar: Die Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf die Anstiftung wie auch die Beihilfe zum Suizid - ohne Ausnahmen - ist ebenfalls unbedingt abzulehnen, und zwar mit ähnlicher Begründung wie zuvor: „Entscheidend ist“, so Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP, „dass wir heute in einer Kommunikationskultur angekommen sind, in der schwerkranke Patienten und ihre Angehörigen über ihre Angst, ihre Sorgen, ihre Belastungen und ihre Bedürfnisse offen sprechen dürfen. Eben auch über ihren Wunsch, so nicht mehr weiterleben zu wollen.“ Mehr als 1.750 Mitglieder der DGP (96 Prozent der Antworten) hatten unterstrichen, dass „das Gespräch über einen Sterbewunsch Entlastung bedeute.“
Solche Gespräche brauchen jedoch eine geschützte Atmosphäre. Dazu der Erlanger Palliativmediziner Ostgathe: „Das Nebeneinander und den Wechsel von Lebe- und Sterbewünschen auszuhalten, den Schwerkranken eng entlang seines Leidens und seiner Bedürfnisse palliativmedizinisch und hospizlich zu versorgen und zu begleiten sowie ihm und seiner Familie auf ihrem individuellen Weg Sicherheit und Halt zu geben, darin besteht die menschliche Herausforderung für das gesamte Team.“
In diesem Zusammenhang weist die DGP auch auf eine Diskussionsveranstaltung am 28. Oktober in Berlin hin, die in Kooperation mit dem „dialogforum pluralismus in der medizin“ stattfindet:
28.10.2015: „Ärztlich assistierter Suizid in Deutschland? Menschenbild und kommunikative Herausforderungen“
21.09.2015: DGP-Stellungnahme zur Anhörung Sterbebegleitung incl aktueller Ergebnisse DGP-Befragung zum ärztlich assistierten Suizid
20.01.2016: „Ärztlich assistierter Suizid - Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin“

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) steht als wissenschaftliche Fachgesellschaft für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung. Ihre 5.200 Mitglieder aus Medizin, Pflege und weiteren Berufsgruppen engagieren sich für eine umfassende Palliativ- und Hospizversorgung in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Im Zentrum steht die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Gemeinsames Ziel ist es, für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen - in welchem Umfeld auch immer Betroffene dies wünschen. http://www.palliativmedizin.de

Quelle: Pressemitteilung vom 16.10.2015
Karin Dlubis-Mertens
Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Aachener Str. 5 / 10713 Berlin
Tel.: 030 / 30 10 100 - 13
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Sterbehilfe: bisherige gesetzliche Regelungen ausreichend

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2015, 17:40

Sterbehilfe: bisherige gesetzliche Regelungen ausreichend!
Baden-württembergische Ärzteschaft: Am besten kein neues Gesetz


Stuttgart, 30.10.2015. In die Diskussion um eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe ist aktuell Bewegung gekommen: Obwohl schon länger vier von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen ausgearbeitete Gesetzentwürfe für die Abstimmung im Bundestag am kommenden Freitag vorliegen, haben sich jetzt zwei der vier Gruppen zusammengetan, um den derzeit aussichtsreichsten Antrag, der eine deutliche Strafverschärfung brächte, zu stoppen. Daher gilt es momentan als wahrscheinlich, dass der Bundestag am Ende gar keine Änderung beschließen und alles beim Alten belassen wird.

Das höchste Organ der baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte, die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, fordert seit Beginn der Debatte, keinerlei Veränderungen an den bestehenden Regelungen vorzunehmen. Bisher ist der Suizid keine Straftat, und so ist die Mithilfe dazu („assistierter Suizid“) ebenfalls nicht strafbewehrt. „Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind vollkommen ausreichend“, sagt Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Nach Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft müssen letzte, höchst individuelle Fragen und Entscheidungen den eigenen Tod betreffend als oberstes Gut und auf der Basis einer umfassend informierten Selbstbestimmung am Lebensende vertrauensvoll mit dem Arzt oder der Ärztin und den nahen Angehörigen besprochen werden und dann in der Entscheidungshoheit des Sterbenden und im Einvernehmen mit seinen Angehörigen und den betreuenden Ärzten verbleiben. Ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt könne im Einzelfall die passive Sterbebegleitung ermöglichen und sei nicht zuletzt im ärztlichen Berufsrecht in Baden-Württemberg so auch verankert: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen“, heißt es dort.

Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt rund 65.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.10.2015
________________________________________
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Pressestelle
Jahnstraße 38a, D-70597 Stuttgart

Telefon: 0711-76989-99
Telefax: 0711-764523

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