Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Merkel gegen geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2015, 09:29

Ärzte Zeitung vom 23.06.2015:
Sterbehilfe: Merkel gegen geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich gegen jegliche gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe ausgesprochen.
"Es darf mit dem Tod und dem Sterben kein Geschäft gemacht werden", sagte Merkel am Freitag in Berlin bei einer
Veranstaltung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK).
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... ung&n=4302
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Sterbehilfe: Theologe stärkt BÄK den Rücken

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2015, 06:29

Ärzte Zeitung vom 25.06.2015:
Sterbehilfe: Theologe stärkt BÄK den Rücken
In einer Woche werden die kontroversen Positionen zur Sterbehilfe bei der Beratung im Bundestag ausgetauscht.
Die Bundesärztekammer spricht sich klar gegen eine Freigabe aus. Jetzt erhält sie Unterstützung aus der Theologie.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ung&n=4308
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Sterbehilfe: Noch etwa die Hälfte der Abgeordneten unentschi

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2015, 07:26

Deutsches Ärzteblatt:
Sterbehilfe: Noch etwa die Hälfte der Abgeordneten unentschieden
Bei der Regelung der Beihilfe zum Suizid hat sich erst etwas mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten für einen der vorliegenden Entwürfe entschieden.
Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vom ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ntschieden

DÄ print: Sterbehilfe versus Suizidbeihilfe: Eine Frage des Gewissens
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171119 ... -Gewissens
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Sterbehilfe-Debatte: "Niemand von uns weiß, wie das geht ...

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2015, 06:22

Ärzte Zeitung vom 01.07.2015:
Sterbehilfe-Debatte: "Niemand von uns weiß,
wie das geht - das Sterben"
Morgen diskutiert der Bundestag das schwierige Thema Sterbehilfe.
Vier äußerst unterschiedliche Gesetzentwürfe und ein Antrag liegen vor - ein Überblick.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ung&n=4319
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Sterbehilfevereine verbieten - ja oder nein?

Beitrag von WernerSchell » 02.07.2015, 06:40

Ärzte Zeitung vom 02.07.2015:
Pro und Contra: Sterbehilfevereine verbieten - ja oder nein?
Heute diskutiert der Bundestag das schwierige Thema Sterbehilfe (wir berichten ab 9 Uhr live).
Ein Verbot von Sterbehilfevereinen wird teils befürwortet, teils abgelehnt. Auch in der "Ärzte Zeitung"- Redaktion ist das umstritten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ung&n=4322
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Am Lebensende ist kein Platz für staatliche Regulierungswut

Beitrag von WernerSchell » 02.07.2015, 06:58

Pressemitteilung | 1. Juli 2015
-------------------------------------------------
Humanistischer Verband:
Am Lebensende ist kein Platz für staatliche Regulierungswut

Die Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe, die der Bundestag am 2. Juli 2015 behandeln will, schränken das Recht auf Selbstbestimmung ein und gehen am Willen der Mehrheitsbevölkerung vorbei. Der Humanistische Verband wendet sich klar gegen ein Verbot organisierter Suizidhilfe.

Der Bundestag berät am morgigen Donnerstag in erster Lesung über eine künftige Regulierung der Suizidhilfe. Keiner der bisher vorliegenden Gesetzesentwürfe wird dem Willen der Bevölkerung in ausreichendem Maße gerecht und kommt ohne Einschränkung bestehender Rechte aus. Darauf hat der Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Erwin Kress, am Mittwoch in Berlin hingewiesen. „Drei Viertel der Bevölkerung wollen am Ende ihres Lebens kompetente Hilfe finden können, falls sie ihr Leben freiwillig beenden möchten. Die Politik reagiert darauf vielfach mit staatlicher Regulierungswut. Selbstbestimmung und das Recht auf freie Entscheidung werden von übereifrigem Lebensschutz und aufgezwungener Fürsorge erdrückt“, sagte Kress.

Der Entwurf (Drs. 18/5373) einer Gruppe um den Abgeordneten Michael Brand (CDU) will jede organisierte Suizidhilfe mit Freiheitsentzug bestrafen und nur eine Hilfe durch Angehörige und Nahestehende erlauben. „Warum dilettantische Suizidhilfe durch nicht immer selbstlose Angehörige besser sein soll als professionelle Hilfe, vermag dieser Entwurf nicht zu erklären“, kritisierte Erwin Kress hier. „Der Entwurf geht so weit, dass sogar deutsche Helfer für eine Freitodbegleitung in der Schweiz bestraft werden können. Kollateralschäden durch gewaltsame und riskante Suizide werden billigend in Kauf genommen“, so der Vizepräsident des Humanistischen Verbandes weiter. Zudem werden mit diesem Entwurf Palliativ- oder Hausärzte, die schwerkranken und hochbetagten Patienten auf deren reiflich überlegten Wunsch hin Sterbe- oder Suizidhilfe leisten, mit Gefängnisstrafe bedroht, wenn sie dies mehr als einmal tun.

Dem Brand-Entwurf setzen Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Sitte (DIE LINKE) und andere einen Gesetzentwurf (Drs. 18/5375) entgegen, der die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung am Lebensende verteidigen soll. Erwin Kress sagte dazu: „Den Grundgedanken, dass zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes das Angebot einer organisierten Suizidhilfe und -beratung bestehen muss, halten wir für richtig. Wir sehen das ja auch in der Schweiz. Dort machen über 80.000 Mitglieder der Sterbehilfeorganisation EXIT deutlich, dass die Menschen eine Wahlfreiheit am Lebensende haben wollen. Leider weicht der Künast-Entwurf in seinen untergeordneten Regelungen weit von dem in der Schweiz bewährten Verfahren ab.“

Ein etwas realistischeres Bild der Lebenswirklichkeit hätte auch die Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Karl Lauterbach (SPD) und anderen in ihrem Entwurf (Drs. 18/5374) erkennbar gemacht, sagte Erwin Kress weiter. „Sie wissen um grausame Krankheiten am Lebensende und machen das Durchleiden nicht zur Pflicht. Ärzte sollen beim Freitod helfen dürfen, ohne durch Standesrecht bedroht zu werden. Die Beschränkung auf Fälle, in denen palliativ nichts mehr geht außer Sedierung, ist jedoch wieder bevormundend. Auch multimorbiden Menschen oder z.B. ALS-Patienten darf man die Freiheit nicht nehmen, sich für ein selbstbestimmtes Lebensende zu entscheiden“, so Kress.

Bei diesem Gruppenantrag würden in allen dort nicht geregelten Fällen die Verhältnisse bleiben wie sie sind. Sonstige organisierte Suizidhilfe bliebe weiterhin straffrei. Daher sollte er ursprünglich mit ergänzenden Suizidhilfe-Verboten durch andere Gesetzentwürfe gekoppelt werden. Mit dem Brand-Entwurf, den u.a. Horst Seehofer, Volker Kauder und Hermann Gröhe unterstützen, werde dies nicht zu machen sein, so Kress.

Er betonte: „Das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger darf nicht parlamentarischer Bevormundung zum Opfer fallen. Gegen vermeintlichen Missbrauch oder Verleitung zur Selbsttötung reichen die bestehenden Gesetze aus. Anstatt über Verbote zu diskutieren, sollte besser ein bundesweites Netz von Suizidberatungsstellen aufgebaut werden, um Menschen in ihrer Not ergebnisoffen beraten und mit ihnen Alternativen erarbeiten zu können. Schließlich ist auch bekannt, dass organisierte Sterbehilfe in vielen Fällen suizidverhindernd wirkt.“

Bisher trügen viele Äußerungen zur Regelung der Suizidhilfe absurd anmutende Züge, so Erwin Kress weiter. „Menschen dürfen sich künstliche Ernährung und künstliche Beatmung wünschen. Sie dürfen auch vom Arzt verlangen, dass künstliche Ernährung oder Beatmung eingestellt werden, damit sie sterben können. Aber wenn sie aus freien Stücken und wohlbegründet um ein zum schnellen und friedlichen Sterben geeignetes Mittel bitten, soll ihnen dies verwehrt werden und es droht denjenigen Freiheitsentzug, die zu helfen bereit sind. Das ist weder für die Mehrheit der Bevölkerung noch für viele Ärzte eine akzeptable Situation“, so Kress.

Kontakt für Fragen
Bei weiteren Fragen erreichen Sie HVD-Vizepräsident Erwin Kress per E-Mail an erwin.kress@humanismus.de oder telefonisch unter +49 (0) 30 613 904 19/32.

Über den Humanistischen Verband Deutschlands
Der Humanistische Verband ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.
Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei an religiösen Glaubensvorstellungen zu orientieren.
--
Arik Platzek
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Normalisierung des ärztlich assistierten Suizids ...

Beitrag von WernerSchell » 02.07.2015, 08:46

PRESSEMITTEILUNG vom 02.07.2015

DGP: Normalisierung des ärztlich assistierten Suizids wäre der falsche Weg - Auch unter engen Sorgfaltskriterien bleiben Fragen offen - Verschärfung des Strafrechts nicht notwendig

Berlin, 2.7.2015. „Die Normalisierung des ärztlich assistierten Suizids wäre der falsche Weg.“ warnt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Prof. Dr. Lukas Radbruch, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zu den Gesetzentwürfen zur Sterbebegleitung. Auch der Versuch, mit engen Sorgfaltskriterien die Bedingungen klar zu definieren, unter denen der Arzt dies tun darf, sei zum Scheitern verurteilt, weil das Lebensende nicht klar zu definieren ist. Wer entscheidet, ab wann das Leid unerträglich genug ist? Wie sicher kann eine Depression ausgeschlossen werden? Wann ist ein Patientenwunsch, insbesondere bei schwerer Krankheit, wirklich frei von inneren Zwängen oder äußeren Einflüssen? Wer entscheidet, wenn Arzt, Patient und Angehörige unterschiedlicher Meinung sind?
Das Sterben lasse sich nicht in solch einfache Definitionen zwängen, so der erfahrene Palliativmediziner. In Nachbarländern wie Belgien oder den Niederlanden denken Menschen am Lebensende inzwischen viel selbstverständlicher über Sterbehilfe nach, allein, weil Weiterleben nur eine von zwei möglichen Optionen darstellt.
Auf der anderen Seite würde eine Verschärfung des geltenden Strafrechts im Sinne eines Verbots der Beihilfe zum Suizid einzelne Patienten über die Maßen isolieren. Für diese sehr wenigen Einzelfälle brauche man keine Gesetzesänderung. Eine organisierte Sterbehilfe, sei es von Vereinen oder von einzelnen, sieht der DGP-Präsident allerdings kritisch: „Deshalb unterstütze ich den Entwurf der Bundestagsabgeordneten um Michael Brand, der die geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet, aber sonst nichts ändert im Straf- oder Zivilrecht.“
Grundsätzlich gelte: „Nach wie vor werden die Optionen für die Begleitung am Lebensende nicht ausgereizt. Eine adäquate ambulante und stationäre Palliativversorgung kann den Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausräumen.“ Heutzutage seien Beschwerden wie Schmerzen oder Luftnot in aller Regel in den Griff zu bekommen, erklärt Radbruch. Jenseits der körperlichen Belastungen leiden Patienten häufig unter der Angst vor dem, was auf sie zukommen könnte. Gegen übertriebene Schreckensbilder zu der befürchteten Zukunft hilft Aufklärung über den Krankheitsverlauf und die weitreichenden Möglichkeiten der palliativmedizinischen Versorgung.
Viele der 5.100 in der Palliativversorgung tätigen DGP-Mitglieder teilen außerdem folgende Erfahrung: Menschen, die sich für „Sterbehilfe“ aussprechen, verleihen insbesondere ihrer Furcht Ausdruck, am Ende ihres Lebens nicht mehr freiverantwortlich über das Unterlassen, Begrenzen oder Abbrechen lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse oder Reanimation entscheiden zu können.
Deshalb ist es besonders wichtig, Patienten, Angehörige und auch Ärzte darüber aufzuklären, dass nach aktueller Rechtslage kein medizinischer Eingriff und auch keine lebensverlängernde Maßnahme gegen den Willen eines Patienten erfolgen darf. Radbruch nennt ein Beispiel: So kann nach Absprache mit dem Patienten selbst die künstliche Beatmung abgestellt werden, ja, sie muss sogar abgestellt werden, wenn der Patient dies eindeutig einfordert. Dazu Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der DGP: „Viele ärztliche Kollegen tun sich schwer, auf medizinisch machbare Therapiemaßnahmen, die das Leben verlängern könnten, zu verzichten oder diese zu beenden.“

DGP-Stellungnahme: Ärztlich assistierter Suizid: Wenn die Ausnahme zur Regel wird
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... ehilfe.pdf
„Ärztlich assistierter Suizid - Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin“
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 02.07.2015, 12:19

hib - heute im bundestag Nr. 346
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi., 01. Juli 2015, Redaktionsschluss: 18.01 Uhr
Auszug:
---
03. Sterbehilfe: Straffrei nur im Einzelfall
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5373 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805373.pdf ) um die Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen wären Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit oder ohne gewerbsmäßige Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen drohte bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sollen hingegen von der Strafandrohung ausgenommen sein.
Den Gesetzentwurf begründen die 210 unterzeichnenden Abgeordneten, damit, dass eine geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe die Selbsttötung als "normale Behandlungsoption erscheinen lassen und Menschen dazu verleiten können, sich das Leben zu nehmen". Der Einzelfall der Suizidbeihilfe in einer "schwierigen Konfliktsituation" beziehungsweise durch Angehörige werde hingegen nicht kriminalisiert. Ebenso wenig sei die passive Sterbehilfe betroffen.

04. Sterbehilfe: Straffreiheit beibehalten
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5375 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805375.pdf ) um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) sieht vor, die Straffreiheit des Suizids und der Beihilfe positivrechtlich mit einem eigenen Gesetz zu normieren. Nur die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung soll demnach strafbar sein. Für Ärzte sieht der Entwurf vor, dass sie freiwillig beim Suizid assistieren und dabei nicht durch berufsständische Regelung eingeschränkt werden dürfen. Beihilfe kann laut dem Entwurf auch von Vereinen oder Organisationen geleistet werden, sofern diese nicht gewerbsmäßig handeln. Ärzte als auch Organisationen sollen zur Beratung und Dokumentation verpflichtet werden.
Zur Begründung führen die 53 unterzeichnenden Abgeordneten an, dass es keinem Menschen von Staat und Gesellschaft abverlangt werden dürfe, "einen qualvollen Weg bis zum bitteren Ende zu gehen und zu durchleiden". Suizid und Beihilfe dazu seien ohnehin bereits straffrei, es bestehe auch keine Strafbarkeitslücke. Mit dem Entwurf werde die Rechtsunsicherheit für Ärzte und Patienten beseitigt. Die kommerzielle Sterbehilfe lehnen die Abgeordneten ab: Dabei bestünde die Gefahr, dass "für den Suizid geworben würde oder Menschen gar dazu verleitet würden", schreiben die Abgeordneten.

05. Sterbehilfe: Ärztliche Beihilfe erlauben
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5374 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805374.pdf ) um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) sieht vor, ärztliche Suizidbeihilfe zu ermöglichen. Dazu ist in dem Entwurf vorgesehen, eine entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen, die die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt und anleitet. Voraussetzung für die Suizidassistenz soll sein, dass der volljährige Patient unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und ein krankheitsbedingtes Leiden durch Suizid abwenden möchte. Die Regelung soll zudem klarstellen, dass die Hilfestellung des Arztes freiwillig ist.
Zur Begründung führen die 107 unterzeichnenden Abgeordneten aus, dass die Regelung zur Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten notwendig sei und zudem die Selbstbestimmung der Patienten stärke. Obwohl Suizid und Suizidbeihilfe straffrei seien, sehe das ärztliche Standesrecht in zehn von 17 Ärztekammerbezirken vor, jede Form von ärztlicher Suizidbeihilfe zu untersagen, kritisieren die Abgeordneten. In der Bevölkerung gebe es aber den Wunsch, einen ärztlich assistierten Suizid bei "unheilbaren, irreversibel zum Tode führenden Erkrankungen" zu ermöglichen.

06. Sterbehilfe: Verbot der Suizidbeihilfe
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe um Patrick Sensburg (CDU) und Thomas Dörflinger (CDU) (18/5376 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805376.pdf ) fordert eine Verschärfung des Strafrechtes, um sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Ausnahmen, etwa für Ärzte und Angehörige oder für bestimmte Krankheitsbilder, sind nicht vorgesehen. Laut dem Entwurf soll in dem neu zu schaffenden Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren für Beihilfe und Anstiftung zur Selbsttötung normiert werden.
Zur Begründung führen die 35 unterzeichnenden Abgeordneten an, dass der Gehilfe bei der Suizidbeihilfe nicht nur die Wertentscheidung des Suizidenten billigt, sondern selbst den Tötungserfolg durch notwendiges Handeln anstrebe, indem er etwa das Mittel zur Verfügung stellt. "Der assistierte Suizid ist daher keine Sterbebegleitung, sondern das Beenden des Lebens in Fällen, in denen der Tod noch nicht von allein kommt. Das wollen wir nicht", heißt es in der Begründung. Passive Sterbehilfe soll von dem Entwurf nicht beeinträchtigt werden. Vielmehr solle die "gute Arbeit in Hospizen" gefördert werden.

Quelle: Mitteilung vom 02.07.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Befürworter des Sterbehilfe-Totalverbots liegen derzeit vorn

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2015, 06:54

Deutsches Ärzteblatt vom 02.07.2015:
Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe: Viele Unterstützer im Bundestag
In Erster Lesung beschäftigte sich der Deutsche Bundestag heute mit den möglichen Regelungen des assistierten Suizids.
Die Parlamentarier debattierten unabhängig von den eigenen Fraktionen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Bundestag

Montgomery: Suizidbeihilfe ist nicht Aufgabe der Ärzte
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... der-Aerzte
Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“ in der Debatte
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... er-Debatte
Merkel gegen geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... bsttoetung

Ärzte Zeitung vom 03.07.2015:
Im Bundestag: Befürworter des Sterbehilfe-Totalverbots liegen derzeit vorn
Der Bundestag hat in seiner ersten Beratung über das Maß der geplanten Sterbehilfe-Reform gestritten.
Viele Abgeordnete beanspruchen, mit ihren Gesetzentwürfen die "Mitte" zu repräsentieren - und liegen weit auseinander.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ung&n=4325
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Regulierungseifer am Sterbebett

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2015, 13:46

Bundestagsdebatte zur Rolle der Ärzte - staatlicher Regulierungseifer am Sterbebett
3. Juli 2015

INHALT:
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 2.7.15, in erster Beratung über vier Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe debattiert.
1. Hauptstreitpunkt: Rolle der Ärzte
2. Antrag von Katja Keul (Grüne): Keinem der vorliegenden Entwürfe zustimmmen!
3. Mehrheit für restriktives Suizidverbot wahrscheinlich – Statements von Verbänden
4. Kommentar: Staatlicher Regulierungseifer am Sterbebett

1. Hauptstreitpunkt: Rolle der Ärzte
Ein Hauptstreitpunkt in der Bundestagsdebatte: Sollen Ärzte nur im Einzelfall Patienten beim Suizid helfen dürfen, bei Wiederholung aber als „organisierter“ Sterbehelfer mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden? Dies sieht der fraktionsübergreifende Antrag von Matthias Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vor. Der Arzt und Grünenpolitiker Harald Terpe (Grüne) unterstützt diesen, weil er "kein Sonderrecht für Ärzte" will. Die vorgesehene Strafe auch für Suizidhilfe durch Ärzte würde dem Grundsatz gerecht "Weder besondere Verbote, noch besondere Vorrechte“ für diese Berufsgruppe. Dieser Entwurf hat bereits über 200 Unterstützer, vielleicht auch, weil er sich als „Weg der Mitte“ anpreist. Er betont seine angebliche Liberaltät, da er Angehörigen und Nahestehenden (wozu dann auch ein Arzt gehören kann) die Beteiligung an einem Suizidgeschehen im Einzelfall weiterhin erlauben will.
Karl Lauterbach (SPD) etwa glaubt jedoch nicht, dass dann noch irgendein Arzt einem sterbewilligen Patienten helfen würde, wenn bei wiederholter Tat (oder mit einer nicht auszuschließenden Absicht zur Wiederholung) das Strafrecht greift. "Stellen Sie sich doch nicht dumm, das macht kein Arzt mehr!", rief der Mediziner seinen Parlamentskollegen um Brand/Griese zu. Lauterbach und sein CDU-Kollege Peter Hintze wollen den assistierten Suizid deswegen als ärztliches Angebot unter streng eingeschränkten Bedingungen per Zivilgesetz ausdrücklich erlauben. "Wir wollen nicht, dass sich ein verzweifelter Todkranker aus dem Fenster stürzen muss", so Hintze. Rund 100 Abgeordnete unterstützen bislang den Vorschlag. CDU-Mann Rudolf Henke, Internist und Präsident der Ärztekammer Nordrhein, hielt vehement dagegen: Ob der Gruppe eigentlich klar sei, was ihr Gesetzesvorschlag für den Berufsstand bedeute? Ärztliche Fortbildung, Abrechnungsziffern für Suizidhilfe, Qualitätssicherung? Und mehr noch: Was, wenn das tödliche Mittel [welches eigentlich?] nicht wirkt und der Arzt nachhelfen muss?
Es gibt zwei weitere, weit auseinanderliegende Vorschläge. Der eine hat wenig Chancen, der andere (rigoroseste von allen) gar keine. Etwa 50 Unterstützer hat die Initiative von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), die kommerzielle Suizidhilfe verbieten wollen, organisierte Sterbehilfe durch Ärzte und Vereine aber weiterhin erlauben wollen – sofern Dokumentations- und Beratungspflichten eingehalten werden. „Wir haben eine Verantwortung für die, die entschlossen sind, Suizid zu begehen, ohne andere damit belasten zu wollen“, so Künast. Die wenigsten Befürworter hat Patrick Sensburg (CDU), der die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich – also auch Angehörigen und Ärzten – verbieten will. Er erreichte nur mit einiger Mühe das nötige Quorum von 31 Unterstützer/innen, um seinen Vorschlag eines absoluten Suizidhilfeverbots (Strafmaß: bis zu 5 Jahren) überhaupt einbringen zu können.
Rund ein Drittel der 631 Abgeordneten sollen sich bisher keinem der Entwürfe angeschlossen und noch unentschlossen sein. Um diese wird nun gerungen.
Plenarprotokoll der Debatte: https://www.bundestag.de/dokumente/prot ... 115/381234

2. Antrag von Katja Keul (Grüne): keinem der vorliegenden Entwürfe zustimmen !
Der Antrag "Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe" von Katja Keul (Grüne) hat dabei nicht die erforderliche Anzahl von Unterstützerunterschriften aus dem Kreis der Abgeordneten erhalten und war somit nicht offizieller Bestandteil der Debatte. Die Autorin (sebst Juristin) hat aber von der Vereinbarung Gebrauch gemacht, ihr Redemanuskript zu Protokoll geben können.
Keul erklärt in ihrer Rede den vielen noch unentschlossenen Kolleg/innen im Bundestag, warum sie keinem der vorgestellten Entwürfe zu einer Mehrheit verhelfen sollten. Ihre Begründung ist einfach: Es gebe gar keinen Regelungsbedarf. Sie beginnt mit den Worten :„ … Was wir leider nicht hören können ist die Gegenrede zu sämtlichen dieser Gesetzesentwürfe. Und deswegen ist es mir persönlich wichtig, dass Sie diese Rede wenigstens lesen können ...“
Lesen im pv-newsletter exklusiv die Rede von Katja Keul: hier >>> http://katja-keul.de/userspace/NS/katja ... P_Keul.pdf

3. Mehrheit für restriktives Suizidverbot wahrscheinlich – Statements von Verbänden
Bei der Reform der Suizidhilferegelung im Bundestag deutet sich eine Mehrheit für eine restriktive Regelung zum Verbot jeder Form organisierter Suizidhilfe an (wenngleich nicht ein Totalverbot auch für Angehörige). Das resumiert aerztezeitung.de.
Bereits im Vorfeld hätten sich bislang 212 von 631 Abgeordneten für diesen fraktionsübergreifenden Antrag von Brand/Griese ausgesprochen. Sterbehilfevereine betrieben ein "zynisches Spiel und wollen den Tod zur Dienstleistung machen", sagte Katrin Vogler (Linke), die den Entwurf unterstützt. Es gehe darum, gebrechliche Menschen gegen die Zumutungen der Leistungsgesellschaft zu verteidigen.

Hospiz- und Palliativ-Verbände sowie Caritas begrüßen den Brand-Entwurf – nur der Humanistische Verband äußert „harsche Kritik“

Unter aerztezeitung.de sind die zum Gesetzentwurf von Brand/ Griese-Entwurf http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 1688259842 – mit einer Ausnahme – positiven Bewertungen gemeinnütziger Verbände aufgelistet:
>> … Der Deutsche Caritas-Verband hält ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für "dringend erforderlich" …
Mit der gleichen Stoßrichtung kommentiert der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband (DHPV) die Debatte. Werde die Beihilfe zum Suizid als Aufgabe des Arztes explizit formuliert, hätte das "unübersehbare Konsequenzen für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient", sagte der DHPV-Vorsitzende Professor Winfried Hardinghaus.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz favorisiert den Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU) http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 1688259842 und anderen, der ein Totalverbot organisierter Sterbehilfe vorsieht. Anderenfalls werde der "Tod aus den Gelben Seiten" noch befördert, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.
Harsche Kritik an dieser Position kommt vom "Humanistischen Verband": "Warum dilettantische Suizidhilfe durch nicht immer selbstlose Angehörige besser sein soll als professionelle Hilfe, vermag der Entwurf von Brand nicht zu erklären", hieß es. <<
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... -vorn.html

4. Kommentar: Staatlicher Regulierungseifer am Sterbebett
>> Drei Viertel der Bevölkerung wollen am Ende ihres Lebens kompetente Hilfe finden können, falls sie ein für sie unerträgliches Leiden freiwillig beenden möchten. Das bereitet vielen Bundestagsabgeordneten große Sorge – als Gesetzgeber wollen sie nunmehr sterbewillige Bürger/innen vor sich selbst und vor vermeintlich normal werdenden Angeboten von einem Suizidhilfeverein in Deutschland und in der Schweiz schützen. Im schlimmsten und gleichzeitig wahrscheinlichsten Fall kann es dazu kommen, dass sogar die Hilfsmöglichkeit in der Schweiz für Deutsche kriminalisiert würden. Die Lage, was zukünftig wie reguliert oder wer mit Gefängnis bedroht werden soll, ist höchst verworren. Die beiden großen christlichen Kirchen haben allerdings eine klare Botschaft.
"Ohne ein klares gesetzliches Zeichen gegen geschäftsmäßig angebotene Beihilfe zum Suizid befürchten wir eine zunehmende Aufweichung des Tötungstabus in unserer Gesellschaft", heißt es in einem Appell an die Bundestagsabgeordneten http://www.rtl.de/cms/kirchen-fordern-v ... 64058.html des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm. Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschland fordert in einer Presseerklärung http://hpd.de/artikel/11910 genau das Gegenteil: Demnach sei „kein Platz für staatliche Regulierungswut am Lebensende“.
Mit vielen Vertretern verschiedener Gesetzentwürfe ist in den letzten Monaten landauf, landab bei öffentlichen Veranstaltungen über die Neuregelung der Suizidhilfe diskutiert worden. Dabei vermeiden diese tunlichst, sich als paternalistisch erkennen zu geben und streuen der Bevölkerung Sand in die Augen. Es werden von den Vertreter/innen der einzelnen Anträge immer wieder Absichtserklärungen und zustimmungsfähige Ziele in den Vordergrund gestellt …
So erklärt sich ein beunruhigendes Phänomen: Die drastische Knebelung einer möglichen Selbstbestimmungsoption am Lebensende durch den Deutschen Gesetzgeber ist kaum noch abwendbar. Dies geschieht gegen den Willen der meisten Bürger/innen in eigener Sache – doch ist von ihnen bisher unbemerkt geblieben. …<<
Weiter im Originaltext: http://hpd.de/artikel/11912 (dort Übersicht aller Entwürfe im Original und Bewertungen im Einzelnen; juristische Begriffsdefinitionen von „geschäftsmäßig“, „gewerbsmäßig“ und „organisiert“)

Quelle: Mitteilung vom 03.07.2015
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61–65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de
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Re: Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2015, 07:06

Deutsches Ärzteblatt:
Richter-Kuhlmann, Eva

Regelung der Suizidbeihilfe: Vier Entwürfe, zwei Favoriten
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171391 ... -Favoriten
Suizidbeihilfe Antrag Thomas Dörfler und Patrick Sensburg (beide CDU)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14957
Suizidbeihilfe Antrag Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linkspartei)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14959
Suizidbeihilfe Antrag Peter Hintze (CDU), Karl Lauterbach und Carola Reimann (beide SPD)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14958
Suizidbeihilfe Antrag Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Harald Terpe (Grüne), Kathrin Vogler (Linkspartei), Michael Frieser (CSU)
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14882
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Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2015, 07:37

Dtsch Arztebl 2015; 112(29-30)
Richter-Kuhlmann, Eva A.

Debatte zu Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171380 ... de-Flecken
Informationen zur Publikation "Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur – Blinde Flecken in der Sterbehilfedebatte"
http://www.hospiz-verlag.de/Publikation ... hp?art=225
Interview der Diakonie mit Ulrich Lilie
http://www.diakonie.de/nachgefragt-blin ... 16365.html
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Lebensmüdigkeit zunehmend Motiv für Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2015, 06:28

Deutsches Ärzteblatt, 11.08.2015:
Lebensmüdigkeit zunehmend Motiv für Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien
Eine „Lebensendeklinik“ aus den Niederlanden führt einer Studie in JAMA Internal Medicine in seltenen Fällen auch bei allgemeiner Lebensmüdigkeit eine Sterbehilfe durch. Auch in Belgien sind zunehmend ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... in-Belgien

Basler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sterbehilfeverein
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ilfeverein
Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe: Viele Unterstützer im Bundestag
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Bundestag
DÄ print: Sterbehilfe versus Suizidbeihilfe: Eine Frage des Gewissens
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171119 ... -Gewissens
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Ärztlich assistierte Selbsttötung kein Fall für das Strafrec

Beitrag von WernerSchell » 21.08.2015, 07:44

Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe: Ärztlich assistierte Selbsttötung ist kein Fall für das Strafrecht

Berlin, 20.8.2015 – Vor dem Hintergrund der derzeit intensiv geführten Sterbehilfe-Debatte um die im Deutschen Bundestag vorgelegten vier Gesetzentwürfe fordert die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. eine Versachlichung der Diskussion. Bereits im Vorfeld der Debatte hatte die Fachgesellschaft in einer Befragung unter ihren Mitgliedern gezeigt, dass es sich bei der Bitte um Hilfe zur Selbsttötung auch bei Ärzten, die auf dem Gebiet der Krebserkrankungen tätig sind, um eine seltene und sehr individuell ausgeprägte Konfliktsituation handelt. Mit der nun aktuell vorliegenden Stellungnahme geht die DGHO explizit auf die vier vorgelegten Gesetzentwürfe ein.

Die vier vorliegenden Gesetzentwürfe beschäftigen sich in ihrem Kern mit unterschiedlichen Aspekten. Im Mittelpunkt des Entwurfs von Michael Brand, Kerstin Griese u.a. steht die "Geschäftsmäßigkeit". Aufgrund der begrifflich weit gefassten Definition einer solchen "Geschäftsmäßigkeit" lehnt der Vorstand der DGHO diesen Gesetzentwurf ab. Mit einer möglichen Realisierung geriete die ärztlich assistierte Selbsttötung in einen von der Kriminalisierung bedrohten Dunstkreis.

Der von Peter Hintze, Prof. Karl Lauterbach, Dr. Carola Reimann u.a. vorgelegte Entwurf sieht keine Änderung des Strafrechts vor, dafür die Aufnahme eines Abschnitts "Selbstbestimmung des Patienten" mit einem Paragraphen "Ärztlich begleitete Lebensbeendigung" in das Bürgerliche Gesetzbuch. Zwar folgt der Gesetzentwurf einer nachvollziehbaren Intention, ungeachtet dessen bleibt die Frage offen, ob durch eine solche Regelung die rechtliche Situation für Patienten und Ärzte tatsächlich verbessert wird. "Nach derzeitiger Rechtslage ist die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Gerade diese Situation lässt Raum für Gewissensentscheidungen in individuell ausgeprägten Notsituationen", betont Prof. Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO.

Kernpunkt des Gesetzentwurfes von Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring u.a. ist das Verbot der "gewerbsmäßigen" Hilfe zur Selbsttötung, das eine Strafbewehrung von bis zu zwei Jahren einschließt. Wie die Autoren des Gesetzentwurfs lehnt der Vorstand der DGHO jegliche profitorientierte Sterbehilfe ab. Aus Sicht der Fachgesellschaft ist es allerdings problematisch, dass die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung bei einer Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs gegebenenfalls unter die Bedrohung des Strafrechts gerät, so Prof. Diana Lüftner, Vorsitzende der DGHO. "Mit der Strafbarkeit der assistierten Selbsttötung würde die gerade in den letzten Jahren durch den Bundesgesetzgeber und die Gerichte erreichte weitgehende Entkriminalisierung des sensiblen Themas Sterbehilfe konterkariert."

Grundsätzlich ist eine Strafrechtsänderung aus Sicht des DGHO-Vorstands nicht wünschenswert. Das macht Freund auch mit Blick auf den Gesetzentwurf von Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer u.a. deutlich: "Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung ist es gut, wenn der Staat in einer so individuellen und mit Not behafteten Situation den Raum für Gewissensentscheidungen offen lässt. Wir haben großes Vertrauen, dass die Ärzte hier verantwortlich handeln." In diesem Zusammenhang verweist Lüftner auf die von der DGHO durchgeführte Umfrage. Fast die Hälfte der befragten Onkologen war noch nie auf eine Hilfe zur Selbsttötung angesprochen worden. Bei denjenigen, die von Patienten angesprochen wurden, war dies in weniger als zehn Fällen in einem ganzen Berufsleben der Fall.

Aus Sicht der DGHO sollte die gesellschaftspolitische Position gegenüber den freiverantwortlichen Sterbewünschen einzelner unheilbar kranker Patienten und den Gewissensentscheidungen ihrer Ärzte von unbedingter Toleranz geprägt sein. Dazu gehören Rechtssicherheit auf der einen und strikte Sorgfältigkeitskriterien auf der anderen Seite. "Als Ärztinnen und Ärzte, die wir tagtäglich mit dem Sterben konfrontiert sind, lehnen wir jegliche Form der profitorientierten Sterbehilfe mit aller Entschiedenheit ab. Mit einem möglichen Gesetz aber würde Ärzten und Patienten der gemeinsame Freiraum genommen, den es in – selten vorkommenden – Situationen braucht. Wenn sich Patienten selbstverantwortlich und in vollem Bewusstsein ihrer Situation zu einer Selbsttötung entscheiden, dann dürfen wir sie als Ärzte nicht allein lassen", so Freund.

Im Einzelnen fordert die DGHO für den ärztlichen Bereich:
• eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung und einen Ausbau der Hospize
• mehr Hilfestellungen für Ärzte beim Umgang mit Extremsituationen am Lebensende
• keine Veränderung des geltenden Strafrechts in Bezug auf die ärztliche Tätigkeit
• keine Verpflichtung für Ärzte zur Hilfestellung bei der Selbsttötung
• Anpassung des ärztlichen Berufsrecht an das geltende Strafrecht

Die Stellungnahme des DGHO-Vorstands zu den im Deutschen Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.dgho.de/informationen/stell ... schland/DG...

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. besteht seit über 75 Jahren und hat heute mehr als 3.000 Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen tätig sind. Mit der Ausarbeitung von Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula, der Erstellung von Behandlungsleitlinien und Behandlungsempfehlungen sowie mit der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.08.2015
Ulrike Feldhusen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.
Kontakt: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. | DGHO Hauptstadtbüro | V.i.S.d.P. Michael Oldenburg | Fon: 030 / 27 87 60 89 - 0 | Fax: 030 / 27 87 60 89 - 18 | E-Mail: oldenburg@dgho.de | Internet: http://www.dgho.de

Weitere Informationen:
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WernerSchell
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Sterbehilfe: DGHO lehnt Änderung des Strafrechts ab

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2015, 06:35

Ärzte Zeitung vom 24.08.2015:
Sterbehilfe: DGHO lehnt Änderung des Strafrechts ab
In der Sterbehilfe-Debatte fordert die DGHO eine Versachlichung der Diskussion -
und erteilt den vier vorgelegten Gesetzentwürfen eine Absage.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=892 ... ebs&n=4433
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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