Assistierende Formen der Sterbehilfe >Pflegetreff diskutiert

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Assistierende Formen der Sterbehilfe >Pflegetreff diskutiert

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2014, 06:50

Es wird über assistierende Formen der Sterbehilfe nachgedacht:

Nikolaus Schneider (66), Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird
angesichts der Krebserkrankung seiner Frau in der Rheinischen Post vom 16.07.2014 u.a. wie
folgt zitiert: "Wenn ein Mensch intensiv darum bittet, dann mache ich mir nach der reinen Lehre
auch die Hände schmutzig". Sätze wie "Gott prüft uns" trügen, so Schneider weiter, jedenfalls nicht:
"Mit dieser Art göttlicher Pädagogik kann ich nichts anfangen" (Ein Beitrag von Frank Vollmer).


Die gute Versorgung schwer kranker Menschen und Sterbender
ist Thema beim Pflegetreff am 22.10.2014 in Neuss-Erfttal
.
Quelle und weitere Informationen: viewtopic.php?f=7&t=20451
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Sterbehilfe - Statement von BMG Hermann Gröhe

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2014, 07:04

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Sterbehilfe hat sich am 01.09.2014 ausführlich zur Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung geäußert.
Dieses Statement und die Anmerkungen dazu von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind nachlesbar unter folgender Adresse
:
viewtopic.php?f=2&t=20617
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Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2014, 07:43

Deutsches Ärzteblatt:
Wunsch nach Sterbehilfe steigt in Niederlanden und Belgien an
Wenn die Psyche krank ist, kann das Leben eines Menschen erheblich beeinträchtigt sein.
Bis zu 40 Prozent aller Menschen leiden nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Laufe
ihres Lebens mindestens einmal an ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... Belgien-an

Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe
Belgischer Sexualstraftäter darf sterben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... rf-sterben
Lehmann sieht bei Suizidbeihilfe Dissens zwischen Kirchen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... en-Kirchen
Montgomery warnt vor ärztlich assistiertem Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... tem-Suizid
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Assistierende Formen der Sterbehilfe >Pflegetreff diskutiert

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2014, 06:29

Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen
Rechtssicherheit für Ärzte einerseits, ein Verbot jeder organisierten Form von Sterbehilfe andererseits:
Politiker von Union und SPD gehen gemeinsam in die Debatte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3781
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Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2014, 06:34

Ärzte Zeitung, 13.10.2014
Sterbehilfe: SPD-Politiker wollen Status quo für Ärzte erhalten
Zwei SPD-Bundestagsabgeordnete haben am Freitag Eckpunkte für einen Gruppenantrag in der Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung vorgelegt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3790

Sterbehilfe: Debatte über Leben und Tod
Rechtsfragen der Sterbehilfe zu regeln - das sprengt den Rahmen des herkömmlichen Parlamentsbetriebs. Nun ist jeder Abgeordnete gefragt, frei - nur seinem Gewissen verpflichtet. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ama&n=3790
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Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2014, 12:38

Ärzte Zeitung, 16.10.2014
Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern
Beim assistierten Suizid befinden sich Ärzte bisher in einer rechtlichen Grauzone. Die Regelungen im Berufsrecht
sind in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Eine Initiative von Bundestagsabgeordneten will nun mehr
Klarheit schaffen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ung&n=3801
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Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen - Klarstellung ...

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 06:36

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20675

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

Pressemitteilung vom 17.10.2014

Bei der Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist der Patientenwille entscheidend

In einem betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gelten die zu stellenden strengen Anforderungen nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht. Eine Reichweitenbegrenzung gibt es nicht!

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. In dem in der Streitsache ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.09. 2014 – XII ZB 202/13 – wurde u.a. ausgeführt:

„Nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund des Unterbleibens bzw. des Abbruchs der lebenserhaltenden Maßnahme stirbt. Eine solche betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer bindenden Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Liegt dagegen keine wirksame Patientenverfügung vor, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Die hierauf beruhende Entscheidung des Betreuers bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn zwischen ihm und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem festgestellten Willen des Betroffenen entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
In den verbleibenden Fällen, in denen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese gemäß § 1904 Abs. 3 BGB vom Betreuungsgericht zu erteilen, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Bei dieser Prüfung ist nach § 1901 a Abs. 2 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits zu unterscheiden. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.“

Auf der Grundlage der am 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen nach § 1901a ff. BGB hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Chemnitz aufgehoben. Das LG Chemnitz sei, so der BGH, zu Unrecht davon ausgegangen, dass wegen des nicht unmittelbar bevorstehenden Todes der betroffenen Person noch strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, als in anderen Fällen. Bei seiner erneuten Prüfung wird das LG Chemnitz etwaige geäußerte Behandlungswünsche der Betroffenen unter Anlegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs neu zu ermitteln haben.

Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München, hat in einer Erklärung vom 16.10.2014 ausgeführt, dass mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH der Versuch korrekterweise zurückgewiesen worden sei, bei der passiven Sterbehilfe einen weder nach dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz noch nach dem Grundgesetz zulässigen, überzogenen Maßstab anzusetzen (vgl. dazu auch die Hinweise unter folgender Internetadresse> viewtopic.php?f=2&t=20675 ).

Auch der Medizinethiker Dr. Arnd May, Zentrum für Angewandte Ethik der Universität Bochum, hat die Entscheidung begrüßt und wie folgt klar Position bezogen:

„Dabei ist erfreulich, dass der BGH bestätigt, dass es für den mutmaßlichen Willen (Stufe 3) keine Reichweitenbegrenzung bzw. erhöhte Anforderungen bei nicht irreversiblen Krankheitssituationen gibt.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schließt sich diesen Einschätzungen uneingeschränkt an.

Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in der o.a. Streitsache maßgeblich gewesenen Vorschriften auch beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 angesprochen werden. Denn dann geht es mit hochkarätigen Podiumsgästen um die „Patientenautonomie am Lebensende“ – und damit auch um die Frage, inwieweit durch vorsorgliche Festlegungen über das Unterbleiben bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verfügt werden kann. - Nähere Informationen zu dieser wichtigen Veranstaltung sind nachlesbar unter folgenden Internetadressen: viewtopic.php?f=2&t=20652 / viewtopic.php?f=7&t=20451 .

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 10:18

Aktive Sterbehilfe
Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Abgeordnete von SPD und Union wollen die Sterbehilfe neu regeln. In einem Papier fordern Parlamentarier wie Peter Hintze das Selbstbestimmungsrecht von Todkranken zu stärken. Ärzte sollen ohne Angst vor Strafe beim Sterben aktiv helfen dürfen.
ine Gruppe von SPD- und Unions-Parlamentariern um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) will bei einer Neuregelung der Sterbehilfe das Selbstbestimmungsrecht des Todkranken in den Mittelpunkt rücken. Der Mensch am Ende seines Lebens „muss selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“, sagte Hintze (CDU) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers der Abgeordneten zur Regelung der Sterbehilfe.
... (weiter lesen unter) ... http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 12160.html
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Positionspapier zum assistierten Suizid ...

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 17:14

Deutsches Ärzteblatt:

Montgomery lehnt Positionspapier zum assistierten Suizid ab
Die Bundesärztekamme (BÄK) lehnt das Positionspapier einiger Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze
und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zur Sterbehilfe entschieden ab. „Dieser Vorschlag mündet in die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Suizid-ab
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Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2014, 07:24

Neuss-Grevenbroicher Zeit / Rheinische Post, 20.10.2014:
"Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe". - In dem Beitrag wird deutlich gemacht, dass sich die Evangelische Kirche
gegen eine Erlaubnis ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung gewandt hat.
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Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2014, 16:04

Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

München (ots) - Die Delegierten des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden sind der Überzeugung, dass es spezieller gesetzlicher Regelungen zur ärztlichen Sterbebegleitung, wie der geplanten Regelung zum ärztlich assistierten Suizid, nicht bedarf. "Ärztliche Tätigkeit ist darauf gerichtet, Leben zu retten und Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu mindern und Sterbenden beizustehen. Geprägt wird diese Tätigkeit vom Primat des Patientenwohls (primum nil nocere) und des Respekts gegenüber der Patientenautonomie (voluntas aegroti suprema lex)", heißt es wörtlich im Beschlusstext.

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber mit dem Beschluss auf, auf entsprechende Formulierungen in Gesetzesvorschlägen zu verzichten. In § 16 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, der lautet: "Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.", kommt zum Ausdruck, dass bereits bestehende gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches ohne Einschränkung auch für Ärztinnen und Ärzte gelten und daher nicht erneut in die Berufsordnung aufzunehmen sind. Dahinter steht auch die Überzeugung, dass nicht jede Phase des menschlichen Lebens, insbesondere die letzte Lebensphase unmittelbar vor dem Tod, durch gesetzliche Normen regelbar sein kann oder geregelt werden muss.

Der 73. Bayerische Ärztetag sprach sich klar gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid, die Ärztinnen und Ärzte, betreffend aus, signalisierten dem Gesetzgeber jedoch, dass sie die Festschreibung des Verbots der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe im Strafgesetzbuch (StGB) befürworten.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.10.2014 Bayerische Landesärztekammer
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
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Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2014, 08:08

Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf
Bundestags-Vize Peter Hintze (CDU) will nicht unter allen Umständen auf seinem Vorstoß für eine gesetzliche Zulassung
des ärztlich assistierten Suizid beharren - die Ärzte könnten auch ihr Berufsrecht ändern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ung&n=3852
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Sterbehilfe - Debatte

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2014, 07:33

Ärzte Zeitung online, 13.11.2014
Bundestag

Gutes Sterben - Braucht es neue Gesetze?
Mehr Palliativversorgung: Ja. Aber sind neue Regeln für den assistierten Suizid nötig? Der Bundestag ringt um eine Position.
BERLIN. Fast fünf Stunden offene Debatte, 48 Redebeiträge: Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag um Orientierung beim Thema Sterbehilfe und Sterbebegleitung gerungen.
Grundlage der Diskussion bildeten fünf Positionspapiere jeweils fraktionsübergreifender Gruppen. Einigkeit herrschte über den Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung und ein Verbot gewerblicher Sterbehilfevereine.
Die herausragende Rolle der Ärzteschaft dabei betonten alle Redner. "Ich möchte davor warnen, das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis zu verrechtlichen", warnte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn.
... (weiter lesen unter) ...
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3861

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Sterbehilfe: Tod eines gepflegten Lebensendes / bpa lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab

Berlin (ots) - "Niemand darf sich anmaßen, über Leben und Tod zu entscheiden. Sterbehilfe lehnen wir ab", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa), die aktuelle Auseinandersetzung um organisierte Sterbehilfe.
"Schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase erfahren von Pflegediensten oder in Pflegeheimen die qualifizierte und umsorgende Pflege, die in dieser so schwierigen Zeit notwendig ist. In Heimen erleben sie oft schon nach kurzer Zeit, dass sich die vorher empfundene Einsamkeit durch neu geknüpfte Kontakte und zahlreiche Aktivitäten deutlich mindert. Dadurch entwickeln viele Pflegebedürftige wieder neue Perspektiven."

Meurer betont weiter: "Wir leisten täglich aktivierende Pflege und keine aktive Sterbeassistenz. Diese emotionalen Konflikte dürfen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinesfalls zumuten."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.
030-30878860, http://www.bpa.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab

Beitrag von WernerSchell » 25.11.2014, 08:14

Dtsch Arztebl 2014; 111(47)
Richter-Kuhlmann, Eva
Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab
http://www.aerzteblatt.de/archiv/163755 ... en-sich-ab

zum Positionspapier Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne)
http://www.renate-kuenast.de/w/files/pa ... hilfe_.pdf
zum Positionspapier Claudia Lücking-Michel, Michael Brand (beide CDU), Michael Frieser (CSU)
https://www.epenportal.de/web/datapool/ ... orgung.pdf
zum Eckpunktepapier Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka (SPD),
Katherina Reiche (CDU), Dagmar Wöhrl (CSU)
http://www.carola-reimann.de/images/201 ... eimann.pdf
zum Positionspapier Eva Högl und Kerstin Griese (SPD)
http://kerstin-griese.de/Positionierung ... eHoegl.pdf
zum Autorenpapier von Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (Grüne)
http://www.gruene-bundestag.de/fraktion ... 93282.html
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Ärztlich assistierte Selbsttötung ...

Beitrag von WernerSchell » 12.12.2014, 07:48

Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab

fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Zur ausführlichen Pressemitteilung
https://www.thieme.de/de/presse/assisti ... -66263.htm
(Pressemitteilung ist auch unten angefügt)

J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014; Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410

+++
Pressemitteilung:
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab

fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.

Bei einer ärztlich assistierten Selbsttötung stellt der Arzt dem Patienten ein tödliches Medikament zur Verfügung. Den letzten Schritt zum Suizid vollzieht der Patient jedoch selbst.
Die Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung ist kein Gegenstand des deutschen Strafgesetzbuchs, allerdings schafften verschiedenen Gerichtsurteile in der Vergangenheit bei Ärzten Verunsicherung. Auch berufsrechtlich ist die Situation nicht eindeutig. Der Deutsche Ärztetag hat zwar 2011 ein Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung in die Musterberufsordnung aufgenommen. Einige Landesärztekammern, wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, haben das strikte Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung jedoch nicht in Berufsordnungen umgesetzt.

Vor diesem strafrechtlich und berufsrechtlich unklaren Hintergrund, sind Umfragen zur ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende wichtig und, wie die Studie zeigt, nicht einfach durchzuführen. Das Forscherteam um Dr. Schildmann von der Ruhr-Universität Bochum hatte das Studienprotokoll und den Fragebogen allen 17 Landesärztekammern mit der Bitte um Kooperation bei der Stichprobenziehung vorgelegt. Jedoch nur die Ärztekammern Westfalen-Lippe, Nordrhein, Saarland, Sachsen und Thüringen, also fünf, stimmten einer Zusammenarbeit zu. Sechs Landesärztekammern lehnten zum Bedauern des Forschungsteams eine Kooperation ab. Als Gründe gaben sie unter anderem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sowie Inhalt und Methode der geplanten Studie an. Sechs weitere Landesärztekammern antworteten gar nicht auf die wiederholten schriftlichen Anfragen. Diese methodische Limitation muss bei der Interpretation berücksichtigt werden, gibt der Leiter der NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ zu bedenken.

Die Antworten zur Handlungspraxis zeigen, dass Ärzte sehr unterschiedlich auf die Bitten ihrer Patienten reagieren. Fast 87 Prozent der 403 befragten Ärzte, die einen erwachsenen Patienten betreuten, der in den letzten 12 Monaten verstorben war, verordneten Mittel zur Symptomlinderung. Etwa die Hälfte verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen. Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung gingen die Ansichten weit auseinander: Rund 34 Prozent lehnten das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung ab, ein Viertel der Befragten befürwortete es und gut 41 Prozent waren unentschieden. Jeder Fünfte war bereits um eine assistierte Selbsttötung gebeten worden. Etwa 40 Prozent meinten, dass sie sich dies auch unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnten. Die Studie belegt zudem, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist – nur in einem der 403 untersuchten Fälle, also bei 0,3 Prozent, wurde davon berichtet.

J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014, Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410
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