Assistierende Formen der Sterbehilfe >Pflegetreff diskutiert

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ethikrat warnt vor Gefahren eines "Sterbehilfegesetzes"

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2014, 07:58

Assistierter Suizid: Ethikrat warnt vor Gefahren eines "Sterbehilfegesetzes"
Der Deutsche Ethikrat hat Stellung zur Sterbehilfe bezogen. In Fragen des ärztlichen Berufsrechts hat das Gremium
eine gänzlich andere Haltung als die Ärztekammern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ung&n=3939

Zu den Ad-hoc-Empfehlung
Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen
Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt
gesetzliche Stärkung der Suizidprävention

http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/emp ... ihilfe.pdf
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Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2014, 17:57

"Je näher Befragte dem Leiden Sterbender sind,
desto größer ist ihre Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall."

Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichen Befragung von Palliativmedizinern in NRW.
Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 29.12.2014

Berichte dazu wie folgt:

Rheinische Post / NGZ - 29. Dezember 2014 | 06.51 Uhr
Debatte um Sterbehilfe - Viele Ärzte für assistierten Suizid
Berlin. Entgegen der offiziellen Meinung von Ärzteverbänden wünschen sich Palliativmediziner eine offene Diskussion in der Sterbehilfe-Debatte.
Von Gregor Mayntz
Ärzte, Schwestern und Pfleger wollen offenbar im Extremfall Sterbenden beim Suizid helfen. Eine bislang unveröffentlichte Umfrage unter 274 Palliativmedizinern in Nordrhein-Westfalen
kommt zu dem Ergebnis, dass das von den Fachverbänden offiziell vertretene Verbot jeder Sterbehilfe durch Ärzte von der Basis nicht geteilt werde.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4765026

Würdelose Krankheiten
Palliativmedizin, so sagt der Name, beschirmt; einem Sterbenden wirft sie einen Mantel über - den Mantel der Zuwendung, damit der Kranke sein Sterben bewusster, erträglicher, würdiger erlebt.
Vom Team erfordert Palliativmedizin eine 24-stündige Humanität. Und wenn morgens ein Patient stirbt, ist sein Bett schon bald von einem neuen Patienten belegt.
Von Wolfram Goertz
… (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/politik/wuerdel ... -1.4765114
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Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2015, 13:52

Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten! - „Die Defizite des Umsetzungsstandes der Palliativversorgung sind so groß, dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist“ = Lesen Sie dazu die Einbecker Empfehlungen (von 10/2014) mit Kommentierung > viewtopic.php?f=2&t=20869 - Zu der konkreten Hospizarbeit in Neuss informieren wir am 28.01.2015, 14.30 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Näheres > viewtopic.php?f=7&t=20743
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Assistierter Suizid unnötig

Beitrag von WernerSchell » 08.03.2015, 18:31

Mit effektiver Schmerz- und Palliativmedizin wird assistierter Suizid unnötig / Klares Statement gegen die Sterbehilfe

Frankfurt (ots) - In einer aktuellen Umfrage unter Ärzten in den Niederlanden haben 85 Prozent der Befragten den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen befürwortet, rund 30 Prozent stimmten der Beihilfe zum Suizid bei einer Demenzerkrankung zu. Auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), die es als eine ihrer Aufgabe sieht, für Menschen am Lebensende einen menschenwürdigen Umgang zu etablieren, diskutierte dieses brisante Thema im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages, u. a. mit dem Theologen Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Das Ergebnis: Ein klares Statement für eine effektive Schmerz- und Palliativmedizin, die den assistierten Suizid überflüssig werden lässt.

Die Themen assistierter Suizid und Sterbehilfe sind regelmäßig Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es u. a. um die Frage, den ärztlich assistierten Suizid auch in Deutschland gesetzlich zu regeln. Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten der Niederlande, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hat ergeben, dass 85 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen und 82 Prozent bei anderen physischen Erkrankungen befürworten. 34 bzw. 40 Prozent der Ärzte sprachen sich außerdem für den assistierten Suizid bei Demenzpatienten im Früh- bzw. Spätstadium aus. Auch bei Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, halten 24 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid für richtig.

Nach Ansicht von Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, macht aber die effektive Umsetzung schmerzmedizinischer und palliativmedizinischer Optionen den assistierten Suizid überflüssig. Eine Ursache für die hohe Anzahl der Befürworter sieht er darin, dass sowohl Ärzte als auch Patienten zu wenig über die Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin wissen.
Müller-Schwefe plädiert daher für mehr Aufklärung und eine bessere Ausbildung von Medizinstudierenden in der Schmerzmedizin.

Auch Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sieht in der aktuellen Diskussion die Gefahr, dass künftig "aktiv lebensverkürzende Maßnahmen als normal hingenommen werden, um mögliches Leiden zu lindern". Das Wissen um die hospizlich-palliativen Möglichkeiten sei dagegen kaum verbreitet. Die Deutsche PalliativStiftung wolle dieses Wissen daher jedem zugänglich machen, um die Chance zu haben, Wünsche und Vorstellungen über das eigene Sterben zu formulieren. Wenn es Schwerstkranken möglich sei, durch gute Symptombehandlung noch am Leben teilzunehmen, sei das für ihn "Sterbehilfe" im besten Sinn.

Verantwortung für das Lebensende heißt medizinische und seelsorgerische Betreuung

Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im Zusammenhang mit der Krebserkrankung seiner Frau aktuell häufig in Diskussionen zum Thema Sterbehilfe involviert, sprach sich beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag ebenso klar gegen Sterbehilfe im Sinne von "Tötung auf Verlangen" aus: "Ein Mensch gehört nicht sich selbst und auch nicht einem anderen Menschen, der über ihn verfügen könnte, sondern Gott, der alles Leben geschaffen hat. Das gilt auch für den Tod."
Verantwortung für das Ende des menschlichen Lebens ziele nach theologischem Verständnis vordringlich auf ärztliche, pflegerische und seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen sowie auf den Ausbau und die Qualifizierung der palliativen Medizin und Versorgung ab. Tötung auf Verlangen sowie ärztlich assistierten Suizid lehne er ab, die Begleitung eines Suizidanten in "Extremsituationen" könne dagegen Ausdruck von Liebe oder Nächstenliebe sein. Ob für solche Grenzbereiche gesetzliche Regelungen sinnvoll seien, scheine ihm zweifelhaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2015 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Pressekontakt: http://www.schmerz-und-palliativtag.de
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:44

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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