Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 10:21

Aktive Sterbehilfe
Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Abgeordnete von SPD und Union wollen die Sterbehilfe neu regeln. In einem Papier fordern Parlamentarier wie Peter Hintze das Selbstbestimmungsrecht von Todkranken zu stärken. Ärzte sollen ohne Angst vor Strafe beim Sterben aktiv helfen dürfen.
ine Gruppe von SPD- und Unions-Parlamentariern um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) will bei einer Neuregelung der Sterbehilfe das Selbstbestimmungsrecht des Todkranken in den Mittelpunkt rücken. Der Mensch am Ende seines Lebens „muss selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“, sagte Hintze (CDU) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers der Abgeordneten zur Regelung der Sterbehilfe.
... (weiter lesen unter) ... http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 12160.html
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Positionspapier zum assistierten Suizid ...

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 17:15

Deutsches Ärzteblatt:

Montgomery lehnt Positionspapier zum assistierten Suizid ab
Die Bundesärztekamme (BÄK) lehnt das Positionspapier einiger Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze
und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zur Sterbehilfe entschieden ab. „Dieser Vorschlag mündet in die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Suizid-ab
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Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2014, 07:24

Neuss-Grevenbroicher Zeit / Rheinische Post, 20.10.2014:
"Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe". - In dem Beitrag wird deutlich gemacht, dass sich die Evangelische Kirche
gegen eine Erlaubnis ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung gewandt hat.
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Pflegeetreff > „Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2014, 06:58

„Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“
- so titelte die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) zum Pflegetreff am 22.10.2014.
Der Bericht der NGZ wird mit Erlaubnis der Redaktion vollständig vorgestellt.
Weitere Informationen (Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Bilddatei …) folgen.

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Siehe auch bei Facebook unter
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Dort können Bild und Text vergrößert aufgerufen werden.
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Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2014, 16:03

Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

München (ots) - Die Delegierten des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden sind der Überzeugung, dass es spezieller gesetzlicher Regelungen zur ärztlichen Sterbebegleitung, wie der geplanten Regelung zum ärztlich assistierten Suizid, nicht bedarf. "Ärztliche Tätigkeit ist darauf gerichtet, Leben zu retten und Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu mindern und Sterbenden beizustehen. Geprägt wird diese Tätigkeit vom Primat des Patientenwohls (primum nil nocere) und des Respekts gegenüber der Patientenautonomie (voluntas aegroti suprema lex)", heißt es wörtlich im Beschlusstext.

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber mit dem Beschluss auf, auf entsprechende Formulierungen in Gesetzesvorschlägen zu verzichten. In § 16 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, der lautet: "Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.", kommt zum Ausdruck, dass bereits bestehende gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches ohne Einschränkung auch für Ärztinnen und Ärzte gelten und daher nicht erneut in die Berufsordnung aufzunehmen sind. Dahinter steht auch die Überzeugung, dass nicht jede Phase des menschlichen Lebens, insbesondere die letzte Lebensphase unmittelbar vor dem Tod, durch gesetzliche Normen regelbar sein kann oder geregelt werden muss.

Der 73. Bayerische Ärztetag sprach sich klar gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid, die Ärztinnen und Ärzte, betreffend aus, signalisierten dem Gesetzgeber jedoch, dass sie die Festschreibung des Verbots der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe im Strafgesetzbuch (StGB) befürworten.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.10.2014 Bayerische Landesärztekammer
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
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Palliative Sedierung als seltene Option ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2014, 16:25

Palliative Sedierung als seltene Option zur Linderung unerträglicher Symptome

„Es gibt keine Situation, in der die Palliativmedizin nichts mehr anzubieten hat.“ betonte Prof. Dr. Lukas Radbruch,Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), bei einem parlamentarischen Abend zum Thema Sterbehilfe, zu dem die wissenschaftliche Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) Bundestagsabgeordnete sämtlicher Fraktionen eingeladen hatte.Bei den allermeisten schwerkranken Patientinnen und Patienten lassen sich mit einfachen palliativmedizinischen Strategien belastende Krankheitssymptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst wie auch psychosoziale Belastungen weitestgehend und eng entlang ihrer Bedürfnisse lindern.

In der gegenwärtigen Diskussion wird von vielen Seiten gefordert, dass es Ärzten unter bestimmten geregelten Bedingungen erlaubt sein soll, schwerkranken Patienten beim Suizid zu helfen. Die Erfahrungen aus der klinischen Praxis zeigen, dass eine adäquate ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung Möglichkeiten bietet, mit denen der Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausgeräumt werden kann. Selbst in Grenzsituationen stehen Handlungsoptionen zur Verfügung. „Den sehr wenigen Patienten, bei denen keine ausreichende Symptomlinderung erreicht werden kann, bleibt die Palliative Sedierung als Option, um unerträgliches Leid zu lindern“ so der Arzt und Wissenschaftler Radbruch. Der überwachte Einsatz von Medikamenten dient dem Ziel, das Bewusstsein zu reduzieren oder auszuschalten, um so die Belastung durch unerträgliches und durch keine anderen Mittel beherrschbares Leiden zu lindern. Dies sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen versagt hätten.

Diese Behandlungsform erfordere große Sorgfalt, umsichtiges Vorgehen und erhebliche klinische Erfahrung, erklärte Prof. Radbruch, welcher gemeinsam mit europäischen Kollegen eine Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung verfasst hat. Die wenigen Male, in denen er nach interdisziplinärer Rücksprache mit Kollegen und Teammitgliedern, mit dem Patienten und dessen Angehörigen die palliative Se-dierung anwende, ließen sich pro Jahr an einer Hand abzählen. Die Intention der palliativen Sedierung besteht „eindeutig in der Symptomlinderung, nicht in einer Beschleunigung des Todeseintrittes“, unterstreicht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer aktuellen Veröffentlichung.

Eine qualifizierte palliativmedizinische Aus- und Weiterbildung sowie der kontinuierliche Austausch der in der Palliativversorgung Tätigen sei essentiell und habe in den vergangenen 20 Jahren vieles vorangebracht, hob Heiner Melching als Geschäftsführer der Fachgesellschaft mit 5.000 Mitgliedern hervor. So könne man heute den großen Ängsten der Menschen bezüglich eines vermeintlichen Ausgeliefertseins an eine lebensbedrohliche Erkrankung eine breite Palette ambulanter und stationärer palliativmedizinischer Möglichkeiten entgegensetzen. Allerdings seien auf dem Weg zu einer bundesweit bedarfsdeckenden Palliativversorgung für schwerkranke Menschen jeden Lebensalters noch eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, so die DGP.

Bis Ende 2013 haben über 8.000 Ärztinnen und Ärzte bundesweit die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erworben. Die Lehre der Palliativmedizin gehört verpflichtend als eigenständiges Querschnittsfach zur universitären Ausbildung von Medizinstudenten. Mehr als 20.000 Pflegende haben die ‘Palliative Care’‐Weiterbildung nach den anerkannten Kriterien der DGP und des DHPV durchlaufen. Für weitere Berufsgruppen existieren eigene Curricula.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: Ärztlich assistierter Suizid: Wenn die Ausnahme zur Regel wird http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... Suizid.pdf

Ärztlich assistierter Suizid – Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Sedierung in der Palliativmedizin – Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung:
http://www.eapcnet.eu/LinkClick.aspx?fi ... 43nqYRA%3D

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Karin Dlubis-Mertens,
06.11.2014
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Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2014, 08:08

Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf
Bundestags-Vize Peter Hintze (CDU) will nicht unter allen Umständen auf seinem Vorstoß für eine gesetzliche Zulassung
des ärztlich assistierten Suizid beharren - die Ärzte könnten auch ihr Berufsrecht ändern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ung&n=3852
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Keinen Tod auf Rezept!

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2014, 12:45

Keinen Tod auf Rezept!

Diakonie Deutschland setzt sich für ein generelles Verbot der organisierten Sterbehilfe ein. Sie fordert eine flächendeckende Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Berlin, 12. November 2014 Die Selbsttötung des ehemaligen MDR-Intendanten Udo Reiter und der ärztlich begleitete Suizid der unheilbar erkrankten 29-jährigen Brittany Maynard in den USA haben in Deutschland die Diskussion über den assistierten Suizid angefacht. Im kommenden Jahr will der Bundestag eine gesetzliche Neuregelung für die Beihilfe zur Selbsttötung verabschieden. Nach geltendem Recht ist in Deutschland aktive Sterbehilfe, insbesondere die Tötung auf Verlagen, verboten. Nicht strafbar ist - bislang - die Beihilfe zum Suizid, auch in ihrer gewerblichen, gewinnorientierten sowie generell in organisierter Form.

Die Diakonie setzt sich für ein generelles Verbot organisierter Sterbehilfe ein. - Ebenso plädiert sie für die Beibehaltung des Verbots einer ärztlichen Mitwirkung am Suizid und für die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung. "Die meisten Menschen wollen zu Hause im Kreis von vertrauten Menschen sterben. - Aber in der Realität sterben 90 Prozent der Menschen in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen. Deshalb setzt sich die Diakonie dafür ein, dass jeder Mensch in der Sterbephase die erforderliche hospizliche Begleitung und palliative Versorgung erhält. Unabhängig von dem Ort, an dem er stirbt", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte. "Wir müssen zuerst der Angst vor einem Tod in Einsamkeit und Abhängigkeit, vor Schmerzen und Kontrollverlust am Lebensende mit einer hospizlich-palliativen Versorgung und Begleitung begegnen, welche die Würde der Sterbenden achtet."

Die Diakonie fordert eine flächendeckende ambulante und stationäre palliative Versorgung: "Wir alle brauchen in der Sterbephase Schutz, Begleitung und Unterstützung. Dies ist nicht allein eine Aufgabe der Familie, von Angehörigen und Freunden. Hier ist die Gesellschaft insgesamt gefordert. Wer die Würde des Menschen schützen will, muss das Leben schützen", bekräftigt Lilie. Neben den ambulanten Diensten müssten auch die Institutionen, in denen Menschen sterben, in der Lage sein, in der letzten Lebensphase eine würdevolle und individuelle Begleitung anbieten zu können.

Mit Blick auf die etwa eine Million Menschen, die in Deutschland in stationären Altenpflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten arbeiten, fordert die Diakonie darüber hinaus, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen im Rahmen eines Therapieabbruchs oder -verzichts sowie die palliative Sedierung als Hilfe beim Sterben ausschließlich Aufgaben der Ärzte bleiben und nicht Pflegekräften übertragen werden können.

"Die letzte Wegstrecke im Leben eines jeden Menschen verdient besondere Aufmerksamkeit. Immer wenn ein Mensch in der Sterbephase eine intensive palliative Versorgung benötigt, muss diese im Hospiz, Zuhause oder in der Pflegeeinrichtung vorbehaltlos ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen würdevoll sterben und Angehörige und Pflegekräfte sterbende Menschen mit Zeit und Kompetenz begleiten können. Dies gehört zum Grundverständnis des christlichen Glaubens", betont Lilie.

Rund 3.000 diakonische ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege wie auch der Hospiz- und Palliativversorgung sorgen mit hauptberuflichen und freiwillig Engagierten um die besonderen Bedürfnisse hochbetagter, kranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

Die Position der Diakonie Deutschland zur aktuellen Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung finden Sie unter http://www.diakonie.de/grenzen-des-helf ... 15702.html

Ihre Forderungen zur Stärkung der palliativen Versorgung hat die Diakonie im Diakonie Text "Finanzierung palliativ kompetenter Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen" veröffentlicht: http://www.diakonie.de/08-2014-finanzie ... 15746.html

Ein Interview mit der Theologin Astrid Giebel "Die Prävention muss dringend verstärkt werden!" finden Sie unter http://www.diakonie.de/nachgefragt-ster ... 15727.html

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin

Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
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Sterbehilfe: Ärzte sollen sich positionieren

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2014, 07:36

Sterbehilfe: Ärzte sollen sich positionieren
Wie stehen die Ärzte zum assistierten Suizid, fragt die PalliativStiftung - eine Unterschriftenaktion soll Klarheit bringen.
Alles lassen, wie es ist, das aber besser machen, fordert derweil eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3858
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Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2014, 15:17

Lokale Nachrichten von Newss89.4
Das Radio im Rhein-Kreis Neuss


Sterbehilfe wird diskutiert

Der Bundestag diskutiert heute Vormittag über das Thema Sterbehilfe. Bei uns in Deutschland ist die Sterbehilfe verboten. Werner Schell vom Neusser Netzwerk "Pro Pflege" findet, dass das auch in Zukunft so bleiben sollte. Er fordert statt einer gesetzlichen Sterbehilfe eine bessere Betreuung vom Schwerstkranken. Also eine bessere Palliativmedizin und mehr Unterstützung für die Hospizarbeit. Der Bundestag will sich ab jetzt ein Jahr lang intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Eine endgültige Entscheidung zu dem Thema soll es im nächsten Herbst geben.
Quelle: http://www.news894.de/ 13-11-2ß14
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Sterbehilfe - Debatte

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2014, 07:33

Ärzte Zeitung online, 13.11.2014
Bundestag

Gutes Sterben - Braucht es neue Gesetze?
Mehr Palliativversorgung: Ja. Aber sind neue Regeln für den assistierten Suizid nötig? Der Bundestag ringt um eine Position.
BERLIN. Fast fünf Stunden offene Debatte, 48 Redebeiträge: Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag um Orientierung beim Thema Sterbehilfe und Sterbebegleitung gerungen.
Grundlage der Diskussion bildeten fünf Positionspapiere jeweils fraktionsübergreifender Gruppen. Einigkeit herrschte über den Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung und ein Verbot gewerblicher Sterbehilfevereine.
Die herausragende Rolle der Ärzteschaft dabei betonten alle Redner. "Ich möchte davor warnen, das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis zu verrechtlichen", warnte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn.
... (weiter lesen unter) ...
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3861

+++

Sterbehilfe: Tod eines gepflegten Lebensendes / bpa lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab

Berlin (ots) - "Niemand darf sich anmaßen, über Leben und Tod zu entscheiden. Sterbehilfe lehnen wir ab", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa), die aktuelle Auseinandersetzung um organisierte Sterbehilfe.
"Schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase erfahren von Pflegediensten oder in Pflegeheimen die qualifizierte und umsorgende Pflege, die in dieser so schwierigen Zeit notwendig ist. In Heimen erleben sie oft schon nach kurzer Zeit, dass sich die vorher empfundene Einsamkeit durch neu geknüpfte Kontakte und zahlreiche Aktivitäten deutlich mindert. Dadurch entwickeln viele Pflegebedürftige wieder neue Perspektiven."

Meurer betont weiter: "Wir leisten täglich aktivierende Pflege und keine aktive Sterbeassistenz. Diese emotionalen Konflikte dürfen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinesfalls zumuten."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.
030-30878860, http://www.bpa.de
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Ein Lebensende in Würde

Beitrag von WernerSchell » 21.11.2014, 16:03

ML mona lisa | 15.11.2014
Ein Lebensende in Würde
Was sagen Ärzte und Sterbehelfer?


Angst vor Schmerzen am Lebensende, davor, einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, das fürchten viele Menschen. Und in bestimmten Fällen möchten sie dann ihrem Leben selbst ein Ende setzen können, notfalls mit der Hilfe anderer. Kaum eine Frage polarisiert derzeit die Menschen in Deutschland so sehr wie diese: Darf man sein Ende selbststimmt in die Hand nehmen? Laut Umfragen sind zwei Drittel aller Deutschen für mehr Selbststimmung am Lebensende. ML sprach mit zwei Ärzten, Dr. Eckhard Nagel und Dr. Uwe-Christian Arnold, die zwei unterschiedliche Standpunkte zu diesem Thema vertreten.
... (weiter unter) ... http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/sterbehi ... 07628.html
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Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab

Beitrag von WernerSchell » 25.11.2014, 08:11

Dtsch Arztebl 2014; 111(47)
Richter-Kuhlmann, Eva
Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab
http://www.aerzteblatt.de/archiv/163755 ... en-sich-ab

zum Positionspapier Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne)
http://www.renate-kuenast.de/w/files/pa ... hilfe_.pdf
zum Positionspapier Claudia Lücking-Michel, Michael Brand (beide CDU), Michael Frieser (CSU)
https://www.epenportal.de/web/datapool/ ... orgung.pdf
zum Eckpunktepapier Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka (SPD),
Katherina Reiche (CDU), Dagmar Wöhrl (CSU)
http://www.carola-reimann.de/images/201 ... eimann.pdf
zum Positionspapier Eva Högl und Kerstin Griese (SPD)
http://kerstin-griese.de/Positionierung ... eHoegl.pdf
zum Autorenpapier von Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (Grüne)
http://www.gruene-bundestag.de/fraktion ... 93282.html
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Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2014, 17:15

Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe

Der Deutsche Ethikrat hat sich im Rahmen seiner öffentlichen Plenarsitzung am 27. November mit Fragen der Beihilfe zur Selbsttötung beschäftigt und plant, auf Grundlage der gestrigen Sitzung eine Empfehlung vorzulegen.

Im Mittelpunkt der Beiträge der Ratsmitglieder und der anschließenden Diskussion standen die ethische und rechtliche Verortung der Begriffe Würde, Autonomie und Selbstbestimmung, die Sicht der Palliativmedizin und Suizidprävention, das Selbst- und Fremdverständnis des ärztlichen Auftrags, die besondere Rolle von Sterbehilfeorganisationen sowie mögliche gesetzliche Regelungsmodelle und ihre Implikationen.

Im zusammenfassenden Beitrag untersuchte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen die grundsätzlich möglichen gesetzlichen Regelungsansätze auf Stärken und Schwächen. Diese Analyse ergab, dass es keine durchweg optimale gesetzgeberische Lösung gibt, sondern nur eine möglichst gute, wenn Lebensorientierung, Selbstbestimmung, Solidarität und die Integrität des ärztlichen Berufs angemessen berücksichtigt werden sollen. In diesem Abwägungsprozess muss der Gesetzgeber den unterschiedlichen Überzeugungen in der Gesellschaft Rechnung tragen.

Konsens bestand unter den Ratsmitgliedern in der Einschätzung, dass die geltende Rechtslage im Grunde ausreichend ist. In den Angeboten organisierter Suizidbeihilfe, insbesondere den gewerbsmäßigen, wurden erhebliche Probleme und Gefährdungen im Hinblick auf eine gründliche Berücksichtigung unklarer Situationen von Selbstbestimmung gesehen. Für den Fall einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe wurde die Problematik diskutiert, konstruktive und praktikable Lösungen zu finden, die die intime Situation des Sterbens in der Privatsphäre belassen und das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis vor belastenden Eingriffen durch den Gesetzgeber schützen.

Einigkeit herrschte auch darin, dass die ärztliche Suizidbeihilfe als Gewissensentscheidung im Einzelfall möglich sein sollte, ohne dass sie ein reguläres Angebot der Ärzteschaft oder die Aufgabe eines Arztes wäre. Als problematisch schätzt der Ethikrat das derzeit uneinheitlich geregelte ärztliche Standesrecht ein. Es gelte sowohl die Verantwortung der Ärzte als auch ihre Gewissensfreiheit zu berücksichtigen.

Der Ethikrat hat beschlossen, eine Ad-hoc-Empfehlung zur Suizidbeihilfe zu erarbeiten, die er in seiner Dezember-Sitzung verabschieden wird.
Die Beiträge der Sitzung können unter http://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/ ... bsttoetung nachgehört und nachgelesen werden.

Weitere Informationen:
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/ ... bsttoetung

Quelle: Pressemitteilung vom 28.11.2014
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
http://idw-online.de/de/news615831
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Sterbehilfe: Ethikrat lenkt Blick auf Suizidbeihelfer

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2014, 07:48

Sterbehilfe: Ethikrat lenkt Blick auf Suizidbeihelfer
Sehr kontrovers und offen setzte sich der Deutsche Ethikrat gestern in Berlin sowohl in einer öffentlichen vierstündigen
Debatte als auch in nicht öffentlicher Sitzung mit Fragen der ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... dbeihelfer

Sterbehilfe-Debatte: Fünf Positionen zeichnen sich ab
http://www.aerzteblatt.de/archiv/163755 ... en-sich-ab
Schweizer Ärzte: Beihilfe zum Suizid für vertretbar, aber nur wenige beteiligen sich
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... sich-daran
Palliativmedizin kann Leiden praktisch immer lindern
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... er-lindern
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