Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe: Hintze sorgt für Risse in der Unionsfront

Beitrag von Presse » 07.08.2014, 06:38

Sterbehilfe: Hintze sorgt für Risse in der Unionsfront
In der Debatte über Sterbehilfe hat sich Peter Hintze (CDU) positioniert, der schon traditionell von unionsnahen
Werthaltungen in medizinethischen Fragen abweicht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3646

Herbert Kunst
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Beitrag von Herbert Kunst » 10.08.2014, 11:58

Presse hat geschrieben:Sterbehilfe: Hintze sorgt für Risse in der Unionsfront
In der Debatte über Sterbehilfe hat sich Peter Hintze (CDU) positioniert, der schon traditionell von unionsnahen
Werthaltungen in medizinethischen Fragen abweicht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3646
Man darf über viele neue Vorschläge nachdenken und diskutieren.
Allerdings müssen wir uns vorrangig mit dem befassen, was wir kennen
und von dem wir wissen, wie es funktioniert: Ich meine die
Palliativversorgung und Hospizarbeit.
Insoweit müssen wir das System weiter ausbauen und die Versorgung
von schwer kranken und sterbenden Menschen überall bestmöglich gestalten.
Es darf nirgendwo ein "Sterben zweiter Klasse" geben.
Für diese Art Zuwendung brauchen wir, und das ist oft gesagt und
begründet, mehr Pflegepersonal, entsprechend qualifiziert.
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Gaby Modig
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Soll Deutschland Sterbehilfe erlauben?

Beitrag von Gaby Modig » 11.08.2014, 12:22

Die In Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet am 11.08.2014:
Soll Deutschland Sterbehilfe erlauben?
Berlin. Im Bundestag formieren sich die Anhänger und Gegner eines gesetzlichen Verbots von "Suizid auf Bestellung". Weil diese Frage die Gefühle aufwühlt und das Gewissen fordert, werden Lösungen über Parteigrenzen hinweg formuliert.
Von Gregor Mayntz
Für Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sollte der "ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende ohne jeden Zweifel straffrei sein". Für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dagegen "versündigt sich an der Wertschätzung des Lebens", wer Selbsttötung als Ausdruck der Freiheit des Menschen verkläre. Eine beklemmende Debatte um Leben und Tod ist eröffnet: … (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4444781
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Montgomery: Keine Tötung auf Verlangen

Beitrag von Presse » 12.08.2014, 06:32

Montgomery: Keine Tötung auf Verlangen
Der Ton in der Auseinandersetzung um ein Sterbehilfe-Gesetz wird schärfer. Ärzte-Präsident Montgomery hat
Vorstöße zurückgewiesen, Ärzte könnten zur Suizidbeihilfe herangezogen werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3655

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Sterbehilfe - Diskussion um assistierten Suizid

Beitrag von Presse » 26.08.2014, 06:40

Ärzte Zeitung App, 26.08.2014
Sterbehilfe - Diskussion um assistierten Suizid
Ein neuer Gesetzesvorschlag von Ethikern und Medizinrechtlern könnte Debatte anheizen.
NEU-ISENBURG. Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause wollen die Bundestagsabgeordneten erneut über einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe beraten. Offen ist in der Diskussion in der Sommerzeit, wie viele fraktionsübergreifende Gruppenanträge erarbeitet werden könnten.
Spätestens im Frühjahr 2015 wollen die Bundestagsabgeordneten über die Anträge abstimmen. Wie in Entscheidungen über ethische Fragen üblich, werden die Abgeordneten nicht an den Fraktionszwang gebunden sein.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=867 ... ung&n=3685

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Sterbehilfe: Palliativmediziner warnen

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2014, 06:32

Die Ärzte Zeitung vom 28.08.2014 berichtet heute über Forderungen, die Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
seit vielen Jahren formuliert:
Sterbehilfe: Palliativmediziner warnen
Palliativärzte fordern dringend einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=867 ... ung&n=3691
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Sterbehilfe - Statement von BMG Hermann Gröhe

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2014, 07:03

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Sterbehilfe hat sich am 01.09.2014 ausführlich zur Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung geäußert.
Dieses Statement und die Anmerkungen dazu von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind nachlesbar unter folgender Adresse
:
viewtopic.php?f=2&t=20617
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Bischofskonferenz - "Staat erlaubt Fremdtötung"

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2014, 07:14

Ärzte Zeitung, 29.09.2014
Bischofskonferenz - "Staat erlaubt Fremdtötung"

FULDA. Die katholischen Bischöfe haben ihre ablehnende Haltung zu allen Formen der aktiven Sterbehilfe
und der Beihilfe zur Selbsttötung bekräftigt.
Beim Treffen der Bischöfe in Fulda räumte Kardinal Karl Lehmann ein, dass die "Diskussion schwieriger geworden sei".
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=869 ... ung&n=3763
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Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2014, 07:44

Deutsches Ärzteblatt:
Wunsch nach Sterbehilfe steigt in Niederlanden und Belgien an
Wenn die Psyche krank ist, kann das Leben eines Menschen erheblich beeinträchtigt sein.
Bis zu 40 Prozent aller Menschen leiden nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Laufe
ihres Lebens mindestens einmal an ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... Belgien-an

Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe
Belgischer Sexualstraftäter darf sterben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... rf-sterben
Lehmann sieht bei Suizidbeihilfe Dissens zwischen Kirchen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... en-Kirchen
Montgomery warnt vor ärztlich assistiertem Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... tem-Suizid
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Sterbehilfe - 4 von 5 Deutschen wünschen sich Arztunterstüt

Beitrag von WernerSchell » 06.10.2014, 15:52

Legale Suizidbeihilfe - Vier von fünf Deutschen wünschen sich Unterstützung vom Arzt - Infratest dimap Umfrage im Auftrag von "hart aber fair"

Köln/Berlin (ots) - Vier von fünf Deutschen wünschen sich, dass Ärzte schwerkranken Menschen beim Suizid assistieren dürfen. In einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag der ARD-Sendung "hart aber fair" (WDR) erklärten 79 Prozent der Befragten, dass es Ärzten erlaubt sein solle, in solchen Fällen ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen. Nur 17 Prozent der Befragten wünschen sich ein Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe, wie es derzeit unter anderem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordert.

In den vergangenen Jahren ist die Zustimmung zur ärztlichen Suizidbeihilfe damit sogar noch einmal gestiegen: Im November 2012 hatten sich in einer ebenfalls von "hart aber fair" beauftragten infratest dimap-Befragung noch 76 Prozent der Deutschen für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ausgesprochen. Die Zustimmung ist dabei weitgehend unabhängig von Alter und Bildungsgrad.

Eine große Mehrheit der Deutschen gibt an, mit ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt des Vertrauens offen über das Thema Sterbehilfe sprechen zu können - das erklärten 81 Prozent der Befragten. Nur 15 Prozent glauben, dass ein solches Gespräch nicht möglich ist.
Tatsächlich hat bisher aber nur ein Prozent der Befragten mit einem Arzt über Sterbehilfe gesprochen.

Bei "hart aber fair" mit Frank Plasberg diskutieren am Montagabend um 21 Uhr unter anderem der Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), die Medizinerin und Schauspielerin Marianne Koch sowie der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt (Redaktion Matthias Radner/WDR).

Infratest dimap hat im Auftrag von "hart aber fair" vom 2. bis zum 4. Oktober 2014 insgesamt 1.005 repräsentativ ausgewählte Deutsche ab
14 Jahren befragt.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.10.2014 WDR Westdeutscher Rundfunk
Pressekontakt: WDR Presse und Information, Annette Metzinger Telefon 0221 220 7100
E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de
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Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2014, 06:29

Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen
Rechtssicherheit für Ärzte einerseits, ein Verbot jeder organisierten Form von Sterbehilfe andererseits:
Politiker von Union und SPD gehen gemeinsam in die Debatte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3781
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Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe wächst

Beitrag von WernerSchell » 11.10.2014, 10:45

Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe wächst / Politiker dürfen den Willen der Bevölkerungsmehrheit nicht ignorieren

Berlin (ots) - 80 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten ein Recht auf Letzte Hilfe, doch führende Politiker wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wollen die Sterbehilfe durch Verbotsgesetze weiter einschränken. Scharfe Kritik dazu kommt vom Vorsitzenden der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, dem Medizinethiker Dieter Birnbacher. In einer Stellungnahme, die am Freitagmorgen im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, erklärt Birnbacher, dass "der Versuch, die ohnehin erheblich eingeengten Möglichkeiten der Sterbehilfe zu beschneiden", nicht nur von einer "Geringschätzung des Rechts auf Patientenselbstbestimmung"
zeuge, "sondern auch von mangelnder Fürsorge".

Birnbacher zählt neben Prominenten wie dem Liedermacher Konstantin Wecker, den Schriftstellern Ralph Giordano und Fritz J. Raddatz und den Schauspielerinnen Eva Mattes, Gudrun Landgrebe und Petra Nadolny zu den Unterstützern der "Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe", die seit Wochenbeginn mit Großplakaten in Berlin und Frankfurt auf sich aufmerksam macht. Im Haus der Bundespressekonferenz stellte der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon heute die Ziele der Kampagne vor. Der Philosoph und Schriftsteller wies darauf hin, "dass der Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe in der Bevölkerung kontinuierlich wächst": "Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden es nicht hinnehmen, dass man ihnen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende entzieht. Wir werden unsere Aktionen für das Recht auf Letzte Hilfe solange fortsetzen, bis das klare Votum der Bevölkerungsmehrheit in der Politik und Ärzteschaft berücksichtigt wird."

Auch die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Elke Baezner, ließ an den ambitionierten Zielen der Kampagne keinen Zweifel aufkommen: "Politiker sind vom Volk gewählt und haben somit "Volkes Stimme" umzusetzen, anstatt uns zu bevormunden und unsere individuellen, vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte beschneiden zu wollen. Eine Minderheit von 14 Prozent unserer Gesellschaft darf sich nicht anmaßen, der Mehrheit vorschreiben zu wollen, wie, wann und mit welchen Mitteln sie zu sterben hat. Wir fordern von der Politik "praktizierte Toleranz", d.h. Wahlfreiheit für alle Betroffenen. Wir alle haben ein Recht auf Selbstbestimmung im Leben wie auch im Sterben."

Anfang der Woche hatte die Kampagne sämtlichen Bundestagsabgeordneten das Buch "Letzte Hilfe" des Arztes und Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold zukommen lassen:
"Bedauerlicherweise haben nur die wenigsten Politiker Kenntnis von den realen Nöten schwerstleidender Patienten", sagte Arnold heute in Berlin. "Sie spekulieren wild über die möglichen Konsequenzen der Sterbehilfe, nehmen aber die empirischen Daten aus Ländern, die Freitodbegleitungen seit Jahren praktizieren, überhaupt nicht zur Kenntnis. Tatsächlich nämlich führt die Akzeptanz von Freitodbegleitungen nicht zur einer Verschlechterung, sondern zu einer Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Und die Zahl der Verzweiflungssuizide steigt nicht etwa an, sondern geht zurück. Hier ist Aufklärung dringend erforderlich!"

Diese Meinung vertrat auch der renommierte Jurist und Rechtsphilosoph Eric Hilgendorf, der den Bundestag bereits mehrfach in Fragen des Medizinstrafrechts beraten hat. Im Haus der Bundespressekonferenz führte Hilgendorf aus, dass es unsinnig wäre, die Sterbehilfe über das Strafgesetzbuch einzuschränken. Die geltende Rechtslage reiche völlig aus, um Fehlentwicklungen sicher in den Griff zu bekommen: "Eine Neukriminalisierung von Ärzten ist unnötig und schadet weit mehr, als sie nützt", sagte Hilgendorf. "Der Gesetzgeber sollte den nötigen Respekt vor der Gewissensentscheidung der Ärzte zeigen."

Weitere Informationen zur Kampagne unter:
http://www.letzte-hilfe.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.10.2014 Giordano Bruno Stiftung

Kontakt: Wega Wetzel (DGHS), 030/21 22 23 37-22, presse@dghs.de Elke Held (gbs), presse@giordano-bruno-stiftung.de
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Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2014, 06:32

Ärzte Zeitung, 13.10.2014
Sterbehilfe: SPD-Politiker wollen Status quo für Ärzte erhalten
Zwei SPD-Bundestagsabgeordnete haben am Freitag Eckpunkte für einen Gruppenantrag in der Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung vorgelegt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3790

Sterbehilfe: Debatte über Leben und Tod
Rechtsfragen der Sterbehilfe zu regeln - das sprengt den Rahmen des herkömmlichen Parlamentsbetriebs. Nun ist jeder Abgeordnete gefragt, frei - nur seinem Gewissen verpflichtet. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ama&n=3790
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Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2014, 12:39

Ärzte Zeitung, 16.10.2014
Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern
Beim assistierten Suizid befinden sich Ärzte bisher in einer rechtlichen Grauzone. Die Regelungen im Berufsrecht
sind in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Eine Initiative von Bundestagsabgeordneten will nun mehr
Klarheit schaffen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ung&n=3801
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Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen - Klarstellung ...

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 06:37

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20675

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

Pressemitteilung vom 17.10.2014

Bei der Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist der Patientenwille entscheidend

In einem betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gelten die zu stellenden strengen Anforderungen nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht. Eine Reichweitenbegrenzung gibt es nicht!

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. In dem in der Streitsache ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.09. 2014 – XII ZB 202/13 – wurde u.a. ausgeführt:

„Nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund des Unterbleibens bzw. des Abbruchs der lebenserhaltenden Maßnahme stirbt. Eine solche betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer bindenden Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Liegt dagegen keine wirksame Patientenverfügung vor, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Die hierauf beruhende Entscheidung des Betreuers bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn zwischen ihm und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem festgestellten Willen des Betroffenen entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
In den verbleibenden Fällen, in denen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese gemäß § 1904 Abs. 3 BGB vom Betreuungsgericht zu erteilen, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Bei dieser Prüfung ist nach § 1901 a Abs. 2 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits zu unterscheiden. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.“

Auf der Grundlage der am 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen nach § 1901a ff. BGB hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Chemnitz aufgehoben. Das LG Chemnitz sei, so der BGH, zu Unrecht davon ausgegangen, dass wegen des nicht unmittelbar bevorstehenden Todes der betroffenen Person noch strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, als in anderen Fällen. Bei seiner erneuten Prüfung wird das LG Chemnitz etwaige geäußerte Behandlungswünsche der Betroffenen unter Anlegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs neu zu ermitteln haben.

Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München, hat in einer Erklärung vom 16.10.2014 ausgeführt, dass mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH der Versuch korrekterweise zurückgewiesen worden sei, bei der passiven Sterbehilfe einen weder nach dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz noch nach dem Grundgesetz zulässigen, überzogenen Maßstab anzusetzen (vgl. dazu auch die Hinweise unter folgender Internetadresse> viewtopic.php?f=2&t=20675 ).

Auch der Medizinethiker Dr. Arnd May, Zentrum für Angewandte Ethik der Universität Bochum, hat die Entscheidung begrüßt und wie folgt klar Position bezogen:

„Dabei ist erfreulich, dass der BGH bestätigt, dass es für den mutmaßlichen Willen (Stufe 3) keine Reichweitenbegrenzung bzw. erhöhte Anforderungen bei nicht irreversiblen Krankheitssituationen gibt.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schließt sich diesen Einschätzungen uneingeschränkt an.

Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in der o.a. Streitsache maßgeblich gewesenen Vorschriften auch beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 angesprochen werden. Denn dann geht es mit hochkarätigen Podiumsgästen um die „Patientenautonomie am Lebensende“ – und damit auch um die Frage, inwieweit durch vorsorgliche Festlegungen über das Unterbleiben bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verfügt werden kann. - Nähere Informationen zu dieser wichtigen Veranstaltung sind nachlesbar unter folgenden Internetadressen: viewtopic.php?f=2&t=20652 / viewtopic.php?f=7&t=20451 .

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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