Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

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Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 16.01.2014, 11:03

Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit: Breite Zustimmung für gesetzliche Regelung durch Deutschen Bundestag

Mehrheit für aktive Sterbehilfe: Im Falle einer schweren Erkrankung möchten 70 Prozent der Deutschen für sich selbst die Möglichkeit haben, zum Beispiel auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückgreifen zu können. Das geht aus einer aktuellen und repräsentativen Forsa-Umfrage* im Auftrag der DAK-Gesundheit hervor. Breite Zustimmung gibt es dafür, dass der Deutsche Bundestag wie geplant eine gesetzliche Regelung zum Thema trifft.
In Deutschland gibt es bislang kein spezielles Gesetz, das ein Sterben durch Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. Laut Umfrage der DAK-Gesundheit fänden es 79 Prozent der Befragten gut, wenn der Deutsche Bundestag dieses Thema aufgreifen und entscheiden würde. Die Zustimmung ist in der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen mit 86 Prozent deutlich größer als bei den über 60-Jährigen mit 74 Prozent.
Bei der Frage nach der persönlichen Einstellung zur aktiven Sterbehilfe sagen 70 Prozent der befragten Männer und Frauen, dass sie im Falle einer schweren Krankheit auch auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten. 22 Prozent der Befragten lehnt dies für sich ab. Laut Umfrage wünschen sich die Ostdeutschen mit 82 Prozent häufiger die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe als Westdeutsche mit 67 Prozent.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Politik ein Thema diskutiert, dass die Menschen sehr bewegt“, erklärt der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Herbert Rebscher. „Es wird aber auch deutlich, dass es noch weiteren Aufklärungsbedarf gibt.“ Laut Umfrage der Krankenkasse fühlt sich die Mehrheit der Befragten „weniger gut“ (41 Prozent) oder „überhaupt nicht gut“ (16 Prozent) über die derzeit geltenden Regelungen bei der Sterbehilfe informiert. „Sehr gut“ im Bilde sehen sich nur acht Prozent.
Breit genutzt wird die bereits bestehende gesetzliche Regelung, ob und wie Ärzte bei schweren Erkrankungen lebenserhaltende Maßnahmen einsetzen. Jeder vierte Befragte gibt an, dass er bereits eine so genannte Patientenverfügung habe. Weitere 48 Prozent der Befragten planen, eine solche zu verfassen. 23 Prozent möchten keine Patientenverfügung. Deutliche Unterschiede zeigen sich in Abhängigkeit vom Alter der Befragten. Während unter 30-Jährfige nur selten (sechs Prozent) eine solche Verfügung besitzen, sind es bei den Befragten ab 60 Jahren 44 Prozent.
* Repräsentative Bevölkerungsumfrage durch Forsa für die DAK-Gesundheit, 1.005 Befragte. Erhebungszeitraum: 13. und 14. Januar 2014.
Die gesamte Pressemeldung und Fotos zum Download finden Sie im Internet unter: http://www.dak.de/dak/bundesweite_theme ... 58248.html

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2014
Kontakt: DAK-Gesundheit
Pressestelle
Rüdiger Scharf
Telefon: 040/2396-1505
E-Mail: ruediger.scharf@dak.de

Vgl. auch unter:
viewtopic.php?f=2&t=20065
viewtopic.php?f=2&t=20134&p=78010#p78010

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Sterbebegleitung - aktive Sterbehilfe nein

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2014, 11:27

Presse hat geschrieben:Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit: Breite Zustimmung für gesetzliche Regelung durch Deutschen Bundestag ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten.
Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir klar eine Absage erteilen. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage:
"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein.
In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt. ->
viewtopic.php?f=7&t=18242
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Palliativversorgung und Hospizarbeit ausweiten

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2014, 18:07

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


16.01.2014

An die
Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen



Palliativversorgung und Hospizarbeit ausweiten - Vorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen präzisieren bzw. erweitern !


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt u.a. ein Gesetzentwurf vor, durch den das Wohn- und Teilhabegesetz NRW neu gefasst werden soll (Drucksache 16/3388). Darin wird in § 4 auch eine "angemessene Palliativversorgung" angesprochen. Die vorliegende Fassung ist m.E. unzureichend und sollte erweitert bzw. präziser gefasst werden. Es sollte verdeutlicht werden, dass die stationären Pflegeeinrichtungen gewährleisten müssen, jeder Pflegefachkraft eine Fortbildung in der Palliativpflege zu ermöglichen. Zwingend vorgeschrieben werden sollte, dass für 10 BewohnerInnen mindestens eine besonders weitergebildete Palliativpflegekraft in jeder Einrichtung zur Verfügung steht.

Mit solchen ergänzenden Vorgaben kann dann auch sichergestellt werden, dass die "Rahmenempfehlung für die Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen für das Land Nordrhein-Westfalen" - Stand: 24.09.2013 - zielgerichtet umgesetzt wird.

Unabhängig von den o.a. Vorschriften sollten die landesrechtlichen Vorgaben für die allgemeine Palliativversorgung und Hospizarbeit der demografischen Entwicklung angepasst werden. Die Zahl der Palliativ- und Hospizbetten sollte für das Land NRW auf 80 - 100 pro 1 Million Einwohner erhöht werden. Zur Zeit liegen die Planzahlen weit darunter, so dass immer wieder behauptet werden kann, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Palliativ- und Hospizbetten auskömmlich sei. Dies entspricht aber leider nicht der realen Nachfrage. Dass Verbesserungen im Bereich der Palliativversorgung und Hospizarbeit geboten sind, ergibt sich auch aus den Vereinbarungen der großen Koalition in Berlin. Dort heißt es z.B. im Koalitionsvertrag, Abschnitt Pflege: "Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen." Insoweit sind Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht.

Es erscheint geboten, die hier angesprochenen Themen alsbald umfassend aufzugreifen. Denn eine aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit macht deutlich, dass eine Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe eintritt. Diese Befragungsergebnis ist möglicherweise damit zu erklären, dass die in großer Zahl älter werdenden Menschen Besorgnisse haben, bei schwerer Krankheit und vor allem im Sterbeprozess nicht angemessen / schmerzfrei versorgt zu werden. Es sind daher schnellstmöglich politische Konsequenzen angesagt. Mit dem angefügten Brieftext habe ich heute auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


>>>>>>>>> Brief an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag vom 16.01.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen.

Dazu ergibt sich von hier in Kürze folgendes Statement:

"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein"

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Anlass für diese Klarstellung ist eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Danach ist die Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe.
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=20138&p=78013#p78013

Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein". Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt:
viewtopic.php?f=7&t=18242

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativerversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!
Näheres dazu unter -> viewtopic.php?f=7&t=19762

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Umfrage: Mehrheit will ein Recht auf Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 17.01.2014, 07:40

Umfrage: Mehrheit will ein Recht auf Sterbehilfe
Über eine Neuregelung der Sterbehilfe wird schon lange debattiert. Die Politik will das Thema bald gesetzlich regeln.
Viele Abgeordnete plädieren für ein Verbot. Doch eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Deutschen ist für die Sterbehilfe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ung&n=3230

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Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2014, 11:22

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 17.01.2014

Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein
Die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk das folgende Statement abgegeben:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!

Werner Schell

+++ Die Medien berichten u.a. wie folgt: +++
http://www.presseanzeiger.de/pa/Sterbeb ... ein-713735
http://www.openbroadcast.de/article/325 ... -nein.html
http://www.openpr.de/news/771457.html
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Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2014, 18:27

Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=20144

19.01.2014 | 21:45 Uhr - Das Erste - Günther Jauch

Thema:
Mein Tod gehört mir! Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

Jeder soll sich töten dürfen – egal, ob er körperlich, psychisch, schwer oder gar nicht krank ist – und dabei jede erdenkliche Unterstützung erhalten.
Das ist die radikale Forderung von Udo Reiter, ehemaliger Intendant des MDR. Die neue Bundesregierung plant genau das Gegenteil.
Die Regelungen zur Sterbehilfe sollen weiter eingeschränkt werden.

Auf dem Podium:
Udo Reiter, Franz Müntefering, Petra Bahr und Uwe-Christian Arnold.
Außerdem zu Gast im Studio: Reinhard Lindner
.

Quelle und weitere Informationen:
http://daserste.ndr.de/guentherjauch/ak ... index.html

+++
Zum Thema hat es von hier folgendes Statement gegeben:

Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein
Die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk das folgende Statement abgegeben:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!

Siehe auch unter:
viewtopic.php?f=2&t=20138
viewtopic.php?f=2&t=20065
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Re: Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Beitrag von Lutz Barth » 17.01.2014, 18:41

Mit Verlaub: Es wäre sehr hilfreich in der Debatte, wenn zumindestens die Begrifflichkeiten gewahrt bleiben.

"Aktive Sterbehilfe" ist und bleibt voraussichtlich verboten. Die Strafrechtsnorm des § 216 StGB ist insoweit eindeutig.

Es geht primär um eine weitere Liberalisierung der Suizidbeihilfe und zwar mit Blick auf die verfasste Ärzteschaft, und zwar ungeachtet der Möglichkeit der Sterbebegleitung.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Beitrag von Herbert Kunst » 17.01.2014, 19:47

Lutz Barth hat geschrieben:Mit Verlaub: Es wäre sehr hilfreich in der Debatte, wenn zumindestens die Begrifflichkeiten gewahrt bleiben.
"Aktive Sterbehilfe" ist und bleibt voraussichtlich verboten. Die Strafrechtsnorm des § 216 StGB ist insoweit eindeutig.
Es geht primär um eine weitere Liberalisierung der Suizidbeihilfe und zwar mit Blick auf die verfasste Ärzteschaft, und zwar ungeachtet der Möglichkeit der Sterbebegleitung.
Hallo Herr Barth,
Ihr Hinweis ist korrekt. Aber in der DAK-Umfrage ging es ausdrücklich um die Formulierung "aktive Sterbehilfe". Daher war es m.E. schon richtig, dazu entsprechend zu kontern.
Ausgehend von den Bemerkungen des neuen Gesundheitsministers - siehe unter viewtopic.php?f=2&t=20065 - muss wohl bei den weiteren Erörterungen differenziert werden. Die Regelungen in § 216 StGB werden ja wohl unangetastet bleiben. Allerdings die schwierigen Fallkonstellationen, die mit einer Unterstützung einer Selbsttötung einher gehen können, gehören erörtert. Insoweit gibt es wohl eine breite Meinungsvielfalt. - Wahrscheinlich werden auch jetzt in der Bevölkerung allerlei Begrifflichkeiten miteinander vermengt. Aber am 19.01.2014 wird es ja bei Herrn Jauch Klarheit geben. Oder auch nicht.
Infos zur Sendung von Herrn Jauch unter viewtopic.php?f=7&t=20144
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Sterbehilfe -Gröhe für Verbot organisierter Selbsttötungshi

Beitrag von Presse » 20.01.2014, 07:25

Frankfurter Allgemeine:
Sterbehilfe - Gröhe für Verbot organisierter Selbsttötungshilfe
19.01.2014 • Noch in diesem Jahr könnte es ein neues Gesetz zur Sterbehilfe geben. Gesundheitsminister Gröhe (CDU) sprach sich in der F.A.Z.
für ein Verbot sowohl der erwerbsmäßigen als auch der nichtkommerziellen Suizidhilfe aus.
ie Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen bei dem geplanten Gesetz zur Sterbehilfe eine Gewissensentscheidung treffen können und nicht
der Fraktionsdisziplin unterworfen sein. Darüber besteht nach Informationen der F.A.Z. Einigkeit in der Koalition.
… (weiter lesen unter) …. http://www.faz.net/aktuell/politik/ster ... 59082.html

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DGP gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid

Beitrag von Presse » 20.01.2014, 17:34

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid
Die Beihilfe zum Suizid gehört nicht zu den Aufgaben des Arztes. Das betont die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
im Deutschen Ärzteblatt (Heft 3). Rechtlich gesehen bleibe der ärztlich assistierte ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... zum-Suizid

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Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

Beitrag von Presse » 21.01.2014, 07:54

Sterbehilfe in der ARD: Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?
Absolute Selbstbestimmung? Ja zum "palliativen Notausgang" bei der Sterbehilfe? Darüber stritten bei Günther Jauch am
Sonntagabend der frühere MDR-Intendant Udo Reiter und das SPD-Urgestein Franz Müntefering.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ung&n=3235

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Sterbehilfe: Lange Debatte erwartet

Beitrag von Presse » 22.01.2014, 07:58

Sterbehilfe: Lange Debatte erwartet
Die große Koalition will in der Diskussion um ein Sterbehilfe-Gesetz keine hektische Debatte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ung&n=3238

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Re: Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Beitrag von Lutz Barth » 24.01.2014, 08:32

Leserbriefe im Deutschen Ärzteblatt zur Sterbehilfeproblematik

Hilfe beim Suizid: Ist das menschlich?

Quelle: Dtsch Arztebl 2014; 111(4): A-129 / B-112 / C-108; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/153129 ... menschlich <<<

Hilfe beim Suizid: Individuelle Wertvorstellungen
v. Wedler, Hans

Quelle: Dtsch Arztebl 2014; 111(4): A-129 / B-112 / C-108; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/153130 ... stellungen <<< (html)

Hilfe beim Suizid: Lobenswerter Versuch
v. Kuhlmann, theol. Andreas

Quelle: Dtsch Arztebl 2014; 111(4): A-130 / B-113 / C-109; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/153131 ... er-Versuch <<< (html)


Die Briefe nehmen Bezug auf einen Beitrag v. Roland Kipke, „Suizidassistenz: Ein gerechtfertigtes Verbot“ (in DÄ 48/2013).

Vgl. dazu auch den diesseitigen Kommentar „Rechtfertigungsversuche des Ethikers überzeugen nicht!“ unter >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/150566 ... t#comments <<< (html)

Das Verbot der ärztlichen Suizidassistenz in der ärztlichen Musterberufsordnung überzeugt entgegen der von R. Kipke (Suizidassistenz: Ein gerechtfertigtes Verbot“ (in DÄ 48/2013) vorgetragenen Argumente keineswegs, zumal sich der Ethiker von der m.E. irrigen Vorstellung leiten lässt, als könne eine individuelle ärztliche Gewissensentscheidung durch eine „ethische Mehrheitsentscheidung“ ersetzt werden.

Ohne Frage kommt dem Demokratieprinzip in unserer Verfassungsordnung eine überragende Rolle zu, wenngleich hierdurch keineswegs individuelle Rechte über Gebühr verdrängt resp. qua pseudodemokratischer Legitimation ersetzt werden.
Mit der Teilnahme eines einzelnen Arztes bei einer Suizidassistenz ist eben nicht (!) die gesamte Ärzteschaft betroffen, sondern trifft – anders freilich wie Kipke meint, akzentuieren zu müssen – in der Tat die individuelle (!) ärztliche Identität in ihrem Kern, wie sich unschwer aus einer Analogie zum Schwangerschaftsabbruch aufdrängt. Auch hier wird die Entscheidung expressis verbis in die ärztliche (Gewissens-)Entscheidung gestellt und wie ich meine, eine durchaus sachgerechte Regelung in der ärztlichen Musterberufsordnung.

Eine individuelle Gewissensentscheidung bedarf keiner demokratischen Legitimation oder gar den „Segen“ einer berufsständischen Organisation, mal ganz davon abgesehen, dass auch selbstverständlich Standesorganisationen Grundrechte ihrer (Zwangs-)Mitglieder zu wahren und ggf. Wert- resp. Zielkonflikte schonend zum Ausgleich zu bringen haben.

Auch wenn es schwerfällt, zu akzeptieren, dass Ärzte schon immer getötet haben (siehe Schwangerschaftsabbruch), bleibt festzustellen, dass die Arztethik gerade in der Frage der ärztlichen Suizidassistenz nicht ganz so unverbrüchlich ist, wie uns der Ethiker Kipke Glauben schenken will.
Es ist hinlänglich bekannt, dass einige Landesärztekammern bewusst (!) davon Abstand genommen haben, die Regelung der Musterberufsordnung im Verhältnis 1:1 zu übernehmen.

Vielmehr wird der Arzt mit seiner individuellen Gewissensentscheidung respektiert und die BÄK resp. die Delegierten wären gut beraten, sich bei nächster Gelegenheit von dem ethischen Zwangsdiktat in der ärztlichen Musterberufsordnung zu verabschieden.

Zugleich mag der Ethiker Kipke daran erinnert werden, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten eines der überragenden Grundrechte darstellt und keineswegs auf die klassische Funktion der Grundrechte im Sinne eines Abwehrrechtes reduziert werden darf.
Mit Blick auf die Schwersterkrankten, die schlicht und sicherlich auch ergreifend ihrem persönlichen Leid zu entfliehen gedenken, erwächst eben dieses Grundrecht in eine überragende Bedeutung, die wir zu akzeptieren haben. Begegnen wir der individuellen Entscheidung sowohl der Schwersterkrankten und Sterbenden als auch der zur Assistenz bereiten Ärzten mit Respekt und Toleranz so wie wir auch den Schwangerschaftsabbruch und die „Tat“ ausführenden Ärzten nicht stigmatisieren sollten, mag es ansonsten ein besonderes Anliegen der Lebensschützer-Fraktionen sein, für einen konsequenten Lebensschutz einzutreten.

Eine berufsständisch abgesicherte Arztethik, die einerseits die betroffene Ärzteschaft in eine ethische Unfreiheit führt und andererseits mittelbar in die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung einen moralisch-ethischen Keil treibt, ist des ärztlichen Berufsstandes nicht nur unwürdig, sondern missachtet einen gangbaren Weg, bei dem die Grundrechte insbesondere der Ärzteschaft als auch der Patienten gewahrt werden.

Ein ethisches Zwangsdiktat im ärztlichen Standes- resp. Berufsrecht verkennt mithin den Stellenwert herausragender Grundrechte und die Ethik scheint gut beraten zu sein, sich daran zu erinnern, dass diese zugleich ihre wertentscheidende Impulse aus der Rechtsethik bezieht, so dass auch bei möglichen Zielkonflikten der ethische Grundstandard des Grundgesetzes gewahrt bleibt, über den sich hinwegzusetzen auch nicht die Ärztefunktionäre und die Delegierten befugt sind!

Die Debatte um die Sterbehilfeassistenz ist zuvörderst zu entethisieren, da unter dem Tarnmäntelchen der Ethik als Wissenschaft nicht selten fundamentalistisch anmutende Ideologien und Philosophien offenbart werden, die sich im Kern als individuelle Gewissensentscheidungen erweisen.
Dies mag die Diskursgemeinschaft zu respektieren haben so wie aber gleichzeitig auch die Binnenperspektive des Schwersterkrankten oder Sterbenden als individuelle (Gewissens-)Entscheidung zu tolerieren ist. Das Sterben ist und bleibt ein individueller Akt, der nicht einer kollektiven Billigung weder des Parlaments noch des Ärzteparlaments, einer verfassten Amtskirche oder vermeintlicher Experten insbesondere aus der Zunft der Ethik bedarf!

Mithin sollte auch die verfasste Ärzteschaft in die wohlverstandene und im Übrigen (zunächst) vorbehaltlos gewährleistete Freiheit ihrer jeweiligen Gewissensentscheidung entlassen werden und hierzu bedarf es eigentlich „nur“ der Einsicht einiger „Oberethiker“, die da meinen, ein „ärztliches Obergewissen“ mit Blick auf ein nicht durchgängig verbrieftes und verbindliches Arztethos ausgebildet zu haben.
Der Arzt ist aus individualrechtlicher Perspektive in erster Linie seinem ärztlichen Gewissen „verpflichtet“ und nicht einer höchst fragwürdigen Kollektivethik, die einstweilen für sich eine demokratische Legitimation beanspruchen kann, aber deswegen nicht humaner erscheint, als die einzelne ärztliche Entscheidung, im Zweifel bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten Patienten als einem Akt höchster Humanität zu assistieren.

Nicht ethische Überzeugungstäter sind gefordert, sondern die Ärztin und der Arzt, die mit ihren Patienten einen verantwortungsvollen und gangbaren Weg beschreiten, ohne hierbei in tiefe Gewissenskonflikte gestürzt zu werden.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Mehrheit kann sich Suizid vorstellen

Beitrag von Presse » 04.02.2014, 07:39

Schwere Erkrankungen: Mehrheit kann sich Suizid vorstellen
Führende Unions-Politiker wollen die organisierte Sterbehilfe verbieten. Doch viele Bürger können sich Suizid als Ausweg
etwa bei schwerer Krankheit vorstellen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=854 ... ung&n=3263

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Pflegenetzwerk spricht sich für Sterbebegleitung aus

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2014, 07:56

Der Newsletter für Gesundheit des Rhein-Kreises Neuss,
Februar 2014, informierte u.a. wie folgt


Pflegenetzwerk spricht sich für Sterbebegleitung aus

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe
aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung
führen, erteilt Schell eine Absage. Anlass für diese Klarstellung ist eine Umfrage der DAK-Gesundheit.
Danach ist die Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage:
"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein". Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine
Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein.

Weitere Auskunft erteilt:
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk - Werner Schell
Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 150779
E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Impressum Newsletter:
Rhein-Kreis Neuss, 53.7 Gesundheitsplanung & Gesundheitsförderung, Valeria
Diewald, Lindenstr. 16, 40515 Grevenbroich, Tel. 02181 6015333; Fax 02181-
60185333, Email: valeria.diewald@rhein-kreis-neuss.de
Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik
Deutschland.
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