Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Bischofskonferenz - "Staat erlaubt Fremdtötung"

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2014, 07:14

Ärzte Zeitung, 29.09.2014
Bischofskonferenz - "Staat erlaubt Fremdtötung"

FULDA. Die katholischen Bischöfe haben ihre ablehnende Haltung zu allen Formen der aktiven Sterbehilfe
und der Beihilfe zur Selbsttötung bekräftigt.
Beim Treffen der Bischöfe in Fulda räumte Kardinal Karl Lehmann ein, dass die "Diskussion schwieriger geworden sei".
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=869 ... ung&n=3763
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot

Beitrag von WernerSchell » 03.10.2014, 07:45

Deutsches Ärzteblatt:
Wunsch nach Sterbehilfe steigt in Niederlanden und Belgien an
Wenn die Psyche krank ist, kann das Leben eines Menschen erheblich beeinträchtigt sein.
Bis zu 40 Prozent aller Menschen leiden nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Laufe
ihres Lebens mindestens einmal an ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... Belgien-an

Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe
Belgischer Sexualstraftäter darf sterben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... rf-sterben
Lehmann sieht bei Suizidbeihilfe Dissens zwischen Kirchen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... en-Kirchen
Montgomery warnt vor ärztlich assistiertem Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... tem-Suizid
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbehilfe - 4 von 5 Deutschen wünschen sich Arztunterstüt

Beitrag von WernerSchell » 06.10.2014, 15:52

Legale Suizidbeihilfe - Vier von fünf Deutschen wünschen sich Unterstützung vom Arzt - Infratest dimap Umfrage im Auftrag von "hart aber fair"

Köln/Berlin (ots) - Vier von fünf Deutschen wünschen sich, dass Ärzte schwerkranken Menschen beim Suizid assistieren dürfen. In einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag der ARD-Sendung "hart aber fair" (WDR) erklärten 79 Prozent der Befragten, dass es Ärzten erlaubt sein solle, in solchen Fällen ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen. Nur 17 Prozent der Befragten wünschen sich ein Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe, wie es derzeit unter anderem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordert.

In den vergangenen Jahren ist die Zustimmung zur ärztlichen Suizidbeihilfe damit sogar noch einmal gestiegen: Im November 2012 hatten sich in einer ebenfalls von "hart aber fair" beauftragten infratest dimap-Befragung noch 76 Prozent der Deutschen für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ausgesprochen. Die Zustimmung ist dabei weitgehend unabhängig von Alter und Bildungsgrad.

Eine große Mehrheit der Deutschen gibt an, mit ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt des Vertrauens offen über das Thema Sterbehilfe sprechen zu können - das erklärten 81 Prozent der Befragten. Nur 15 Prozent glauben, dass ein solches Gespräch nicht möglich ist.
Tatsächlich hat bisher aber nur ein Prozent der Befragten mit einem Arzt über Sterbehilfe gesprochen.

Bei "hart aber fair" mit Frank Plasberg diskutieren am Montagabend um 21 Uhr unter anderem der Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU), die Medizinerin und Schauspielerin Marianne Koch sowie der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt (Redaktion Matthias Radner/WDR).

Infratest dimap hat im Auftrag von "hart aber fair" vom 2. bis zum 4. Oktober 2014 insgesamt 1.005 repräsentativ ausgewählte Deutsche ab
14 Jahren befragt.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.10.2014 WDR Westdeutscher Rundfunk
Pressekontakt: WDR Presse und Information, Annette Metzinger Telefon 0221 220 7100
E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2014, 06:30

Sterbehilfe: Lauterbach will Ärzte vor Verfolgung schützen
Rechtssicherheit für Ärzte einerseits, ein Verbot jeder organisierten Form von Sterbehilfe andererseits:
Politiker von Union und SPD gehen gemeinsam in die Debatte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3781
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe wächst

Beitrag von WernerSchell » 11.10.2014, 10:46

Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe wächst / Politiker dürfen den Willen der Bevölkerungsmehrheit nicht ignorieren

Berlin (ots) - 80 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten ein Recht auf Letzte Hilfe, doch führende Politiker wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wollen die Sterbehilfe durch Verbotsgesetze weiter einschränken. Scharfe Kritik dazu kommt vom Vorsitzenden der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, dem Medizinethiker Dieter Birnbacher. In einer Stellungnahme, die am Freitagmorgen im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, erklärt Birnbacher, dass "der Versuch, die ohnehin erheblich eingeengten Möglichkeiten der Sterbehilfe zu beschneiden", nicht nur von einer "Geringschätzung des Rechts auf Patientenselbstbestimmung"
zeuge, "sondern auch von mangelnder Fürsorge".

Birnbacher zählt neben Prominenten wie dem Liedermacher Konstantin Wecker, den Schriftstellern Ralph Giordano und Fritz J. Raddatz und den Schauspielerinnen Eva Mattes, Gudrun Landgrebe und Petra Nadolny zu den Unterstützern der "Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe", die seit Wochenbeginn mit Großplakaten in Berlin und Frankfurt auf sich aufmerksam macht. Im Haus der Bundespressekonferenz stellte der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon heute die Ziele der Kampagne vor. Der Philosoph und Schriftsteller wies darauf hin, "dass der Widerstand gegen ein Verbot der Sterbehilfe in der Bevölkerung kontinuierlich wächst": "Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden es nicht hinnehmen, dass man ihnen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende entzieht. Wir werden unsere Aktionen für das Recht auf Letzte Hilfe solange fortsetzen, bis das klare Votum der Bevölkerungsmehrheit in der Politik und Ärzteschaft berücksichtigt wird."

Auch die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Elke Baezner, ließ an den ambitionierten Zielen der Kampagne keinen Zweifel aufkommen: "Politiker sind vom Volk gewählt und haben somit "Volkes Stimme" umzusetzen, anstatt uns zu bevormunden und unsere individuellen, vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte beschneiden zu wollen. Eine Minderheit von 14 Prozent unserer Gesellschaft darf sich nicht anmaßen, der Mehrheit vorschreiben zu wollen, wie, wann und mit welchen Mitteln sie zu sterben hat. Wir fordern von der Politik "praktizierte Toleranz", d.h. Wahlfreiheit für alle Betroffenen. Wir alle haben ein Recht auf Selbstbestimmung im Leben wie auch im Sterben."

Anfang der Woche hatte die Kampagne sämtlichen Bundestagsabgeordneten das Buch "Letzte Hilfe" des Arztes und Sterbehelfers Uwe-Christian Arnold zukommen lassen:
"Bedauerlicherweise haben nur die wenigsten Politiker Kenntnis von den realen Nöten schwerstleidender Patienten", sagte Arnold heute in Berlin. "Sie spekulieren wild über die möglichen Konsequenzen der Sterbehilfe, nehmen aber die empirischen Daten aus Ländern, die Freitodbegleitungen seit Jahren praktizieren, überhaupt nicht zur Kenntnis. Tatsächlich nämlich führt die Akzeptanz von Freitodbegleitungen nicht zur einer Verschlechterung, sondern zu einer Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Und die Zahl der Verzweiflungssuizide steigt nicht etwa an, sondern geht zurück. Hier ist Aufklärung dringend erforderlich!"

Diese Meinung vertrat auch der renommierte Jurist und Rechtsphilosoph Eric Hilgendorf, der den Bundestag bereits mehrfach in Fragen des Medizinstrafrechts beraten hat. Im Haus der Bundespressekonferenz führte Hilgendorf aus, dass es unsinnig wäre, die Sterbehilfe über das Strafgesetzbuch einzuschränken. Die geltende Rechtslage reiche völlig aus, um Fehlentwicklungen sicher in den Griff zu bekommen: "Eine Neukriminalisierung von Ärzten ist unnötig und schadet weit mehr, als sie nützt", sagte Hilgendorf. "Der Gesetzgeber sollte den nötigen Respekt vor der Gewissensentscheidung der Ärzte zeigen."

Weitere Informationen zur Kampagne unter:
http://www.letzte-hilfe.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.10.2014 Giordano Bruno Stiftung

Kontakt: Wega Wetzel (DGHS), 030/21 22 23 37-22, presse@dghs.de Elke Held (gbs), presse@giordano-bruno-stiftung.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2014, 06:32

Ärzte Zeitung, 13.10.2014
Sterbehilfe: SPD-Politiker wollen Status quo für Ärzte erhalten
Zwei SPD-Bundestagsabgeordnete haben am Freitag Eckpunkte für einen Gruppenantrag in der Diskussion um Sterbehilfe und - begleitung vorgelegt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3790

Sterbehilfe: Debatte über Leben und Tod
Rechtsfragen der Sterbehilfe zu regeln - das sprengt den Rahmen des herkömmlichen Parlamentsbetriebs. Nun ist jeder Abgeordnete gefragt, frei - nur seinem Gewissen verpflichtet. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ama&n=3790
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2014, 12:39

Ärzte Zeitung, 16.10.2014
Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern
Beim assistierten Suizid befinden sich Ärzte bisher in einer rechtlichen Grauzone. Die Regelungen im Berufsrecht
sind in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Eine Initiative von Bundestagsabgeordneten will nun mehr
Klarheit schaffen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ung&n=3801
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen - Klarstellung ...

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 06:38

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20675

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

Pressemitteilung vom 17.10.2014

Bei der Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist der Patientenwille entscheidend

In einem betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gelten die zu stellenden strengen Anforderungen nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht. Eine Reichweitenbegrenzung gibt es nicht!

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. In dem in der Streitsache ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.09. 2014 – XII ZB 202/13 – wurde u.a. ausgeführt:

„Nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund des Unterbleibens bzw. des Abbruchs der lebenserhaltenden Maßnahme stirbt. Eine solche betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer bindenden Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Liegt dagegen keine wirksame Patientenverfügung vor, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Die hierauf beruhende Entscheidung des Betreuers bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn zwischen ihm und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem festgestellten Willen des Betroffenen entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
In den verbleibenden Fällen, in denen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese gemäß § 1904 Abs. 3 BGB vom Betreuungsgericht zu erteilen, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Bei dieser Prüfung ist nach § 1901 a Abs. 2 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits zu unterscheiden. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.“

Auf der Grundlage der am 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen nach § 1901a ff. BGB hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Chemnitz aufgehoben. Das LG Chemnitz sei, so der BGH, zu Unrecht davon ausgegangen, dass wegen des nicht unmittelbar bevorstehenden Todes der betroffenen Person noch strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, als in anderen Fällen. Bei seiner erneuten Prüfung wird das LG Chemnitz etwaige geäußerte Behandlungswünsche der Betroffenen unter Anlegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs neu zu ermitteln haben.

Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München, hat in einer Erklärung vom 16.10.2014 ausgeführt, dass mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH der Versuch korrekterweise zurückgewiesen worden sei, bei der passiven Sterbehilfe einen weder nach dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz noch nach dem Grundgesetz zulässigen, überzogenen Maßstab anzusetzen (vgl. dazu auch die Hinweise unter folgender Internetadresse> viewtopic.php?f=2&t=20675 ).

Auch der Medizinethiker Dr. Arnd May, Zentrum für Angewandte Ethik der Universität Bochum, hat die Entscheidung begrüßt und wie folgt klar Position bezogen:

„Dabei ist erfreulich, dass der BGH bestätigt, dass es für den mutmaßlichen Willen (Stufe 3) keine Reichweitenbegrenzung bzw. erhöhte Anforderungen bei nicht irreversiblen Krankheitssituationen gibt.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schließt sich diesen Einschätzungen uneingeschränkt an.

Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in der o.a. Streitsache maßgeblich gewesenen Vorschriften auch beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 angesprochen werden. Denn dann geht es mit hochkarätigen Podiumsgästen um die „Patientenautonomie am Lebensende“ – und damit auch um die Frage, inwieweit durch vorsorgliche Festlegungen über das Unterbleiben bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verfügt werden kann. - Nähere Informationen zu dieser wichtigen Veranstaltung sind nachlesbar unter folgenden Internetadressen: viewtopic.php?f=2&t=20652 / viewtopic.php?f=7&t=20451 .

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 10:19

Aktive Sterbehilfe
Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Abgeordnete von SPD und Union wollen die Sterbehilfe neu regeln. In einem Papier fordern Parlamentarier wie Peter Hintze das Selbstbestimmungsrecht von Todkranken zu stärken. Ärzte sollen ohne Angst vor Strafe beim Sterben aktiv helfen dürfen.
ine Gruppe von SPD- und Unions-Parlamentariern um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) will bei einer Neuregelung der Sterbehilfe das Selbstbestimmungsrecht des Todkranken in den Mittelpunkt rücken. Der Mensch am Ende seines Lebens „muss selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“, sagte Hintze (CDU) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers der Abgeordneten zur Regelung der Sterbehilfe.
... (weiter lesen unter) ... http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 12160.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Positionspapier zum assistierten Suizid ...

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 17:15

Deutsches Ärzteblatt:

Montgomery lehnt Positionspapier zum assistierten Suizid ab
Die Bundesärztekamme (BÄK) lehnt das Positionspapier einiger Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze
und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zur Sterbehilfe entschieden ab. „Dieser Vorschlag mündet in die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Suizid-ab
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2014, 07:24

Neuss-Grevenbroicher Zeit / Rheinische Post, 20.10.2014:
"Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe". - In dem Beitrag wird deutlich gemacht, dass sich die Evangelische Kirche
gegen eine Erlaubnis ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung gewandt hat.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegeetreff > „Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2014, 06:59

„Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“
- so titelte die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) zum Pflegetreff am 22.10.2014.
Der Bericht der NGZ wird mit Erlaubnis der Redaktion vollständig vorgestellt.
Weitere Informationen (Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Bilddatei …) folgen.

Bild

Bild

>>>
Siehe auch bei Facebook unter
https://www.facebook.com/werner.schell.7
Dort können Bild und Text vergrößert aufgerufen werden.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2014, 16:02

Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

München (ots) - Die Delegierten des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden sind der Überzeugung, dass es spezieller gesetzlicher Regelungen zur ärztlichen Sterbebegleitung, wie der geplanten Regelung zum ärztlich assistierten Suizid, nicht bedarf. "Ärztliche Tätigkeit ist darauf gerichtet, Leben zu retten und Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu mindern und Sterbenden beizustehen. Geprägt wird diese Tätigkeit vom Primat des Patientenwohls (primum nil nocere) und des Respekts gegenüber der Patientenautonomie (voluntas aegroti suprema lex)", heißt es wörtlich im Beschlusstext.

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber mit dem Beschluss auf, auf entsprechende Formulierungen in Gesetzesvorschlägen zu verzichten. In § 16 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, der lautet: "Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.", kommt zum Ausdruck, dass bereits bestehende gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches ohne Einschränkung auch für Ärztinnen und Ärzte gelten und daher nicht erneut in die Berufsordnung aufzunehmen sind. Dahinter steht auch die Überzeugung, dass nicht jede Phase des menschlichen Lebens, insbesondere die letzte Lebensphase unmittelbar vor dem Tod, durch gesetzliche Normen regelbar sein kann oder geregelt werden muss.

Der 73. Bayerische Ärztetag sprach sich klar gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid, die Ärztinnen und Ärzte, betreffend aus, signalisierten dem Gesetzgeber jedoch, dass sie die Festschreibung des Verbots der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe im Strafgesetzbuch (StGB) befürworten.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.10.2014 Bayerische Landesärztekammer
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
http://www.blaek.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Palliative Sedierung als seltene Option ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2014, 16:25

Palliative Sedierung als seltene Option zur Linderung unerträglicher Symptome

„Es gibt keine Situation, in der die Palliativmedizin nichts mehr anzubieten hat.“ betonte Prof. Dr. Lukas Radbruch,Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), bei einem parlamentarischen Abend zum Thema Sterbehilfe, zu dem die wissenschaftliche Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) Bundestagsabgeordnete sämtlicher Fraktionen eingeladen hatte.Bei den allermeisten schwerkranken Patientinnen und Patienten lassen sich mit einfachen palliativmedizinischen Strategien belastende Krankheitssymptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst wie auch psychosoziale Belastungen weitestgehend und eng entlang ihrer Bedürfnisse lindern.

In der gegenwärtigen Diskussion wird von vielen Seiten gefordert, dass es Ärzten unter bestimmten geregelten Bedingungen erlaubt sein soll, schwerkranken Patienten beim Suizid zu helfen. Die Erfahrungen aus der klinischen Praxis zeigen, dass eine adäquate ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung Möglichkeiten bietet, mit denen der Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausgeräumt werden kann. Selbst in Grenzsituationen stehen Handlungsoptionen zur Verfügung. „Den sehr wenigen Patienten, bei denen keine ausreichende Symptomlinderung erreicht werden kann, bleibt die Palliative Sedierung als Option, um unerträgliches Leid zu lindern“ so der Arzt und Wissenschaftler Radbruch. Der überwachte Einsatz von Medikamenten dient dem Ziel, das Bewusstsein zu reduzieren oder auszuschalten, um so die Belastung durch unerträgliches und durch keine anderen Mittel beherrschbares Leiden zu lindern. Dies sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen versagt hätten.

Diese Behandlungsform erfordere große Sorgfalt, umsichtiges Vorgehen und erhebliche klinische Erfahrung, erklärte Prof. Radbruch, welcher gemeinsam mit europäischen Kollegen eine Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung verfasst hat. Die wenigen Male, in denen er nach interdisziplinärer Rücksprache mit Kollegen und Teammitgliedern, mit dem Patienten und dessen Angehörigen die palliative Se-dierung anwende, ließen sich pro Jahr an einer Hand abzählen. Die Intention der palliativen Sedierung besteht „eindeutig in der Symptomlinderung, nicht in einer Beschleunigung des Todeseintrittes“, unterstreicht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer aktuellen Veröffentlichung.

Eine qualifizierte palliativmedizinische Aus- und Weiterbildung sowie der kontinuierliche Austausch der in der Palliativversorgung Tätigen sei essentiell und habe in den vergangenen 20 Jahren vieles vorangebracht, hob Heiner Melching als Geschäftsführer der Fachgesellschaft mit 5.000 Mitgliedern hervor. So könne man heute den großen Ängsten der Menschen bezüglich eines vermeintlichen Ausgeliefertseins an eine lebensbedrohliche Erkrankung eine breite Palette ambulanter und stationärer palliativmedizinischer Möglichkeiten entgegensetzen. Allerdings seien auf dem Weg zu einer bundesweit bedarfsdeckenden Palliativversorgung für schwerkranke Menschen jeden Lebensalters noch eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, so die DGP.

Bis Ende 2013 haben über 8.000 Ärztinnen und Ärzte bundesweit die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erworben. Die Lehre der Palliativmedizin gehört verpflichtend als eigenständiges Querschnittsfach zur universitären Ausbildung von Medizinstudenten. Mehr als 20.000 Pflegende haben die ‘Palliative Care’‐Weiterbildung nach den anerkannten Kriterien der DGP und des DHPV durchlaufen. Für weitere Berufsgruppen existieren eigene Curricula.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: Ärztlich assistierter Suizid: Wenn die Ausnahme zur Regel wird http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... Suizid.pdf

Ärztlich assistierter Suizid – Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Sedierung in der Palliativmedizin – Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung:
http://www.eapcnet.eu/LinkClick.aspx?fi ... 43nqYRA%3D

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Karin Dlubis-Mertens,
06.11.2014
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Selbstbestimmungsrecht achten ...

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2014, 14:21

Kolpingwerk Deutschland achtet das Selbstbestimmungsrecht und lehnt organisierte Sterbehilfe ab

Köln (ots) - Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland wendet sich gegen jede Form organisierter und kommerzieller Sterbehilfe. Die unantastbare Würde des Menschen und der notwendige Schutz Schwerkranker vor Fremdbestimmung machen nach Ansicht des katholischen Sozialverbandes eine solche Ablehnung notwendig.

Sterbehilfe sei keine Privatsache. "Wer es unterlässt, sein Selbstbestimmungsrecht rechtzeitig auszuüben, bringt möglicherweise durch das Verlangen einer Sterbehilfe andere Menschen in eine unzumutbare Situation", betont das Kolpingwerk. Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige dürften nicht in Gewissenskonflikte gebracht werden.
Organisierte Sterbehilfe wirkt sich nach Ansicht des Kolpingwerkes belastend auf die Schwachen der Gesellschaft aus: auf schwerkranke Menschen, die der Fürsorge und Zuwendung bedürfen, und die vor der Möglichkeit geschützt werden müssen, sich selbst schnell das Ende zu bereiten, damit sie anderen Menschen nicht zur Last fallen.

Viele Menschen befürchten eine mögliche Hilflosigkeit im hohen Alter, besonders bei einer schweren Krankheit. Sie sehen dies als eine Bedrohung an, für die sie einen Ausweg suchen. Nach Ansicht des Kolpingwerkes Deutschland sind weder Suizid noch aktive Sterbehilfe eine Lösung. "Die zuletzt vor drei Jahren veränderte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung hat hier Klarheit geschaffen", betont das Kolpingwerk. Gleichrangige Aufgabe des Arztes ist es demnach, unter Achtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen.

Die Ärzteschaft betont selbst, dass es Situationen gibt, in denen Therapieverfahren nicht mehr angezeigt sind, sondern eine palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund tritt. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist dagegen keine ärztliche Aufgabe.

Auch bei Patienten, die sich noch nicht im Sterben befinden, aber nach ärztlicher Erkenntnis aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit sterben werden, ist gemäß der ärztlichen Richtlinie eine Änderung des Behandlungszieles geboten, wenn lebenserhaltende Maßnahmen Leiden nur verlängern oder die Änderung des Behandlungsziels dem Willen des Patienten entspricht. An die Stelle von Lebensverlängerung und Lebenserhaltung tritt dann die palliativmedizinische Versorgung einschließlich pflegerischer Maßnahmen.

Zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes als Patient ist es nach Auffassung des Kolpingwerkes unerlässlich, die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören Willensbekundungen gegenüber den Vertrauenspersonen über Behandlungswünsche im Krankheitsfall sowie rechtliche Regelungen durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2014 Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald
Pressesprecher (kommiss.)
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-220
Mobil: 0170-8003971
E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de
Homepage: http://www.kolping.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten