Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Assistierter Suizid unnötig

Beitrag von WernerSchell » 08.03.2015, 18:32

Mit effektiver Schmerz- und Palliativmedizin wird assistierter Suizid unnötig / Klares Statement gegen die Sterbehilfe

Frankfurt (ots) - In einer aktuellen Umfrage unter Ärzten in den Niederlanden haben 85 Prozent der Befragten den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen befürwortet, rund 30 Prozent stimmten der Beihilfe zum Suizid bei einer Demenzerkrankung zu. Auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), die es als eine ihrer Aufgabe sieht, für Menschen am Lebensende einen menschenwürdigen Umgang zu etablieren, diskutierte dieses brisante Thema im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages, u. a. mit dem Theologen Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Das Ergebnis: Ein klares Statement für eine effektive Schmerz- und Palliativmedizin, die den assistierten Suizid überflüssig werden lässt.

Die Themen assistierter Suizid und Sterbehilfe sind regelmäßig Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es u. a. um die Frage, den ärztlich assistierten Suizid auch in Deutschland gesetzlich zu regeln. Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten der Niederlande, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hat ergeben, dass 85 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen und 82 Prozent bei anderen physischen Erkrankungen befürworten. 34 bzw. 40 Prozent der Ärzte sprachen sich außerdem für den assistierten Suizid bei Demenzpatienten im Früh- bzw. Spätstadium aus. Auch bei Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, halten 24 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid für richtig.

Nach Ansicht von Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, macht aber die effektive Umsetzung schmerzmedizinischer und palliativmedizinischer Optionen den assistierten Suizid überflüssig. Eine Ursache für die hohe Anzahl der Befürworter sieht er darin, dass sowohl Ärzte als auch Patienten zu wenig über die Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin wissen.
Müller-Schwefe plädiert daher für mehr Aufklärung und eine bessere Ausbildung von Medizinstudierenden in der Schmerzmedizin.

Auch Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sieht in der aktuellen Diskussion die Gefahr, dass künftig "aktiv lebensverkürzende Maßnahmen als normal hingenommen werden, um mögliches Leiden zu lindern". Das Wissen um die hospizlich-palliativen Möglichkeiten sei dagegen kaum verbreitet. Die Deutsche PalliativStiftung wolle dieses Wissen daher jedem zugänglich machen, um die Chance zu haben, Wünsche und Vorstellungen über das eigene Sterben zu formulieren. Wenn es Schwerstkranken möglich sei, durch gute Symptombehandlung noch am Leben teilzunehmen, sei das für ihn "Sterbehilfe" im besten Sinn.

Verantwortung für das Lebensende heißt medizinische und seelsorgerische Betreuung

Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im Zusammenhang mit der Krebserkrankung seiner Frau aktuell häufig in Diskussionen zum Thema Sterbehilfe involviert, sprach sich beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag ebenso klar gegen Sterbehilfe im Sinne von "Tötung auf Verlangen" aus: "Ein Mensch gehört nicht sich selbst und auch nicht einem anderen Menschen, der über ihn verfügen könnte, sondern Gott, der alles Leben geschaffen hat. Das gilt auch für den Tod."
Verantwortung für das Ende des menschlichen Lebens ziele nach theologischem Verständnis vordringlich auf ärztliche, pflegerische und seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen sowie auf den Ausbau und die Qualifizierung der palliativen Medizin und Versorgung ab. Tötung auf Verlangen sowie ärztlich assistierten Suizid lehne er ab, die Begleitung eines Suizidanten in "Extremsituationen" könne dagegen Ausdruck von Liebe oder Nächstenliebe sein. Ob für solche Grenzbereiche gesetzliche Regelungen sinnvoll seien, scheine ihm zweifelhaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2015 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Pressekontakt: http://www.schmerz-und-palliativtag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2015, 06:27

Ärzte Zeitung vom 16.04.2015
Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung
135 Strafrechtsexperten haben in die Diskussion über Sterbehilfe eingegriffen und warnen davor,
den bisherigen Rechtsrahmen zu verschärfen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=883 ... ung&n=4164
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:45

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

Bild

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Bild

+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2016, 08:14

§ 217 StGB (Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung):
BVerfG lehnt einstweilige Anordnung ab. - Die Entscheidung fällt im Hauptsacheverfahren > viewtopic.php?f=2&t=21457
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Tötung auf Verlangen und ärztlich assistierter Suizid

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2016, 06:43

Deutsches Ärzteblatt:
Tötung auf Verlangen und ärztlich assistierter Suizid:
Trotz zunehmender Legalisierung eher selten
Immer mehr Länder legalisieren die Tötung auf Verlangen – in anderen Ländern auch als “Euthanasie“ bezeichnet – und den ärztlich assistierten Suizid.
Dennoch werden diese beiden Formen der Sterbehilfe vergleichsweise selten ... 
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... her-selten

Niederlande: Sterbehilfe aus psychiatrischen Gründen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... n-Gruenden
Bundestag stimmt für Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe
Niederlande: „Es wäre besser gewesen, die aktive Sterbehilfe zu begrenzen“
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -begrenzen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbehilfe im Schatten des Strafrechts

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2016, 13:07

Pressemitteilung Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Gunnar Bartsch, 18.10.2016

Sterbehilfe im Schatten des Strafrechts

Ein neues Gesetz zur Sterbehilfe hat vor gut einem Jahr für Unruhe in der Hospiz- und Palliativmedizin gesorgt, weil etliche Konsequenzen dabei nicht bedacht wurden. Ein neues Forschungsprojekt an der Juristischen Fakultät soll jetzt nach Wegen zu mehr Rechtssicherheit suchen.

Der technische Fortschritt in der Medizin hat dazu geführt, dass der natürliche Alterungs- und Sterbeprozess in erheblichem Umfang beeinflussbar geworden ist. Nicht selten kann das Leben um viele Jahre verlängert werden, was von den Betroffenen in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle dankbar angenommen wird.

Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen Menschen wegen schwerster Krankheiten, die mit unerträglichem Leiden verbunden sind, eine technisch mögliche Lebensverlängerung ablehnen. In solchen Fällen besitzt der Patient nach geltender Rechtslage das Recht, die Behandlung zu verweigern und begonnene Behandlungen abzubrechen – „Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch“ genannt. Führt dies nicht zum erwünschten Ziel, nämlich dem eigenen Sterben, wählen viele Betroffene das „Sterbefasten“ als Alternative und verweigern die Nahrungsaufnahme, bis der Tod eintritt.

Neue Strafbarkeitsrisiken

„Die geschilderten Möglichkeiten, sein Leben zu beenden, galten bisher als durch die Grundrechte des Patienten geschützt“, erklärt Professor Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität Würzburg und Experte auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts. Für Unsicherheit sorgt allerdings seit Dezember 2015 ein neues Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat. „Mit dem neuen Paragraphen 217 Strafgesetzbuch will der Gesetzgeber eigentlich die Aktivitäten von Sterbehilfevereinigungen wie ‚Dignitas‘ oder ‚Sterbehilfe Deutschland‘ auf deutschem Territorium unterbinden“, erklärt Hilgendorf.

Dabei ist er nach Ansicht des Juraprofessors allerdings möglicherweise über das Ziel hinaus geschossen. So stehe jetzt beispielsweise auch das Gewähren einer Möglichkeit zum Sterbefasten unter Strafe. Auch wer hochwirksame, potentiell tödliche Schmerzmitteln verschreibt oder abgibt – etwa im Rahmen einer ambulanten Palliativbetreuung – oder nur ein Sterbezimmer nach erwünschtem Behandlungsabbruch in einem Hospiz zur Verfügung stellt, könnte plötzlich zum Gesetzesbrecher werden. „Damit griffe Paragraph 217 Strafgesetzbuch weit in den durch die Menschenwürde und die Handlungsfreiheit der Patienten geschützten Bereich ein“, so Hilgendorf.

Weitere Strafbarkeitsrisiken ergeben sich im Bereich der Teilnahme, beispielsweise dann, wenn ein Angehöriger Vater oder Mutter zu Dignitas in die Schweiz begleitet und sich so möglicherweise der Beihilfe schuldig macht, jedenfalls dann, wenn er sich vorbehält, auch den anderen Elternteil in dieser Weise zu unterstützen und daher nach dem Wortlaut des Gesetzes „geschäftsmäßig“ handelt.

Das Projekt
„Es spricht vieles dafür, dass der Gesetzgeber diese Folgen nicht vorausgesehen hat“, sagt Hilgendorf. In einem neuen Forschungsprojekt will er nun nach Wegen suchen, die dazu beitragen können, die Hospiz- und Palliativmedizin aus dem Anwendungsbereich des neuen Gesetzes herauszunehmen und den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegekräften wieder mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.
Das Projekt wurde durch eine private Spende in Höhe von 100.000 Euro ermöglicht. Der Spender, der anonym bleiben möchte, engagiert sich bereits seit vielen Jahren in der Palliativ- und Hospizmedizin Nordbayerns.

Kontakt
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik, T: (0931) 31-82304, hilgendorf@jura.uni-wuerzburg.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2016, 08:02

Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe: Unsicherheit bleibt
Seit einem Jahr ist die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung in Deutschland verboten.
Doch für Ärzte bleibt das Thema "Hilfe zur Selbsttötung" heikel. Das Gefühl, sich auf juristisch
unsicherem Terrain zu bewegen, ist weit verbreitet.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=926 ... ung&n=5451
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Umfrage lässt illegale Sterbehilfe vermuten

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2017, 06:39

Am 09.07.2017 bei Facebook gepostet:
Umfrage lässt hohe Dunkelziffer in Bezug auf illegale Sterbehilfe vermuten
Obwohl die Tötung auf Verlangen und Tötung ohne ausdrücklichen Wunsch in Deutschland strafbar ist, haben Ärzte, aber auch Kranken- und Altenpfleger Erfahrungen mit "aktiver Sterbehilfe". Das legt eine bundesweite Umfrage der Universität Witten/Herdecke nahe, deren Ergebnisse jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlicht wurden. Sie lässt vermuten, dass auch Tötungen ohne explizite Willensäußerung der Patienten erfolgten:
viewtopic.php?f=2&t=22196
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten