Autonomie und Fürsorge am Lebensende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Autonomie und Fürsorge am Lebensende

Beitrag von Presse » 17.10.2013, 06:24

Der Tod, der Arzt und sein Patient: Autonomie und Fürsorge am Lebensende
Wenn die Heilung einer lebensbedrohlichen Krankheit nicht mehr möglich ist, besteht die ärztliche Fürsorge darin, Symptome zu lindern und den Patienten zu begleiten. Auf möglicherweise belastende Massnahmen zur Lebensverlängerung ist zu verzichten, wenn dies dem Patientenwillen entspricht. Was aber, wenn ein Patient radikal die aktive Beendigung seines Lebens wünscht?
... (weiter lesen unter) ... http://neurologie-psychiatrie.universim ... m-lebensen

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