Hallo,
Anfang der 90iger Jahre begab ich mich (dummerweise) wegen Depression stationär in die psychosomaische Abteilung einer Psychiatrie. Der Aufenthalt hatte nachhaltige, negative Folgen. Daraufhin war ich noch 3x dort. Letzter Aufenthalt war 1994.
Nun forderte ich nach der langen Zeit dennoch Akteneinsicht. Was ich dort las, übertraf meine Vorstellungen bzw. Befürchtungen und ich kann mit Glück sagen, nicht mehr dort gewesen zu sein. Viele Dokumentationen zu meiner Person stimmen nachweislich nicht.
Die Unterlagen wurden damals, ohne meines Wissens auch an eine andere Klinik weitergeleitet.
Dabei fiel mir aber auf, dass die Aufbewahrungsfrist eigentlich nur 10 Jahre beträgt. Deswegen bat ich die Klinik um Stellungnahme mit plausibler Erklärung. Die Antwort, man behalte sich in meinem Fall 30 Jahre wegen möglicher Schadensersatzansprüche aufgrund eines Behandlungsfehlers vor.
Die Datenschutzbeauftragte für die Psychiatrie ist auch eine Fachärztin dieser Klinik. Kann es hier nicht Interessenkonflikte geben?
Ich möchte auf jeden Fall, dass der ganze schriftliche Müll endlich geschreddert wird. Wie kann ich eine Löschung meienr Daten erreichen?
Danke für Antworten.
Fredde
Lange Aufbewahrung von Patientenakte
Moderator: WernerSchell
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Krankendokumenation - Aufbewahrungsfrist
Hallo fredde,
die Verjährungsfrist für die Patientendokumention / Krankendokumentation wird im Patientenrechtegesetz und auch in den ärztlichen Berufsordnungen mit (mindestens) 10 Jahren angegeben.
Damit ist aber m.E. keine Pflicht verbunden, die Unterlagen nach 10 Jahren zu vernichten. In der Tat kann es empfohlen werden, solche Unterlagen mindestens 30 Jahre aufzubewahren, weil die "äußere" Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen so lange läuft. Daher sehe ich eigentlich kaum Argumente, eine Vernichtung vor Ablauf dieser längeren Frist geltend machen zu können.
Eine andere Frage wäre, dem Eigentümer der Dokumentation, also dem Krankenhausträger oder Arzt, das Angebot zu machen, auf jegliche Ansprüche unwiderruflich zu verzichten, wenn die Unterlagen vernichtet werden. Die Argumente für ein diesbezügliches Interesse könnte man näher erläutern. Möglicherweise macht es aber Sinn, eine diesbezügliche Vorgehensweise mit einem Anwalt (für Medizinrecht) zu sprechen und vielleicht auch den entsprechenden Vernichtungsantrag stellen zu lassen.
Gruß Herbert Kunst
die Verjährungsfrist für die Patientendokumention / Krankendokumentation wird im Patientenrechtegesetz und auch in den ärztlichen Berufsordnungen mit (mindestens) 10 Jahren angegeben.
Damit ist aber m.E. keine Pflicht verbunden, die Unterlagen nach 10 Jahren zu vernichten. In der Tat kann es empfohlen werden, solche Unterlagen mindestens 30 Jahre aufzubewahren, weil die "äußere" Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen so lange läuft. Daher sehe ich eigentlich kaum Argumente, eine Vernichtung vor Ablauf dieser längeren Frist geltend machen zu können.
Eine andere Frage wäre, dem Eigentümer der Dokumentation, also dem Krankenhausträger oder Arzt, das Angebot zu machen, auf jegliche Ansprüche unwiderruflich zu verzichten, wenn die Unterlagen vernichtet werden. Die Argumente für ein diesbezügliches Interesse könnte man näher erläutern. Möglicherweise macht es aber Sinn, eine diesbezügliche Vorgehensweise mit einem Anwalt (für Medizinrecht) zu sprechen und vielleicht auch den entsprechenden Vernichtungsantrag stellen zu lassen.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de