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Behandlungsfehler - Aufs Gutachten kommt es an ...

Verfasst: 20.09.2013, 07:11
von Presse
Aufs Gutachten kommt es an / Beim Streit um Behandlungsfehler hilft gesetzlich Versicherten ihre Krankenkasse

Baierbrunn (ots) - Wenn ein Patient seinem Arzt einen Behandlungsfehler vorwirft, steht und fällt seine Erfolgsaussicht mit dem Gutachten, das er darüber der Schlichtungsstelle oder dem Gericht vorlegt. Gesetzlich Versicherte können von ihrer Krankenkasse ein kostenloses Gutachten bekommen, berichtet die "Apotheken Umschau".
Private Krankenkassen bieten ihren Versicherten diesen Service nicht, so Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Wer entschädigt werden möchte, dem rät Schlund zunächst zu einer außergerichtlichen Einigung, allerdings mit Unterstützung eines kundigen Anwalts. Dieses Verfahren dauert im Schnitt 13 Monate, ein Gerichtsprozess oft Jahre. Verliert der Kläger, kostet ihn das viele tausend Euro.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2013 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.09.2013 Wort und Bild - Apotheken Umschau
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