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Widerruf der Schweigepflicht & Datennutzung der Kasse

Verfasst: 09.08.2013, 06:06
von Presse
Widerruf der Schweigepflicht:
Kasse darf Patientendaten trotzdem nutzen

Behandlungsunterlagen sind rechtmäßig erworbene Beweise. Deshalb darf eine Kasse die Daten in Regressverfahren selbst dann nutzen,
wenn der Patient eine erteilte Schweigepflichtsentbindung widerruft.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... ent&n=2892

Streit um Schweigepflicht-Entbindung

Verfasst: 09.08.2013, 06:47
von Rauel Kombüchen
Siehe auch unter:
Streit um Schweigepflicht-Entbindung
1.8.2013 – Entbindet ein Patient die ihn behandelnden Ärzte gegenüber seinem Krankenversicherer von ihrer Schweigepflicht,
so darf der Versicherer die dadurch gewonnenen Erkenntnisse selbst dann verwenden, wenn die Schweigepflicht-Entbindung wieder zurückgezogen wird.

Das hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 16. Mai 2013 entschieden ( Az.: 1 U 4156/12 ).
Quelle: http://www.versicherungsjournal.de/vers ... 116222.php