Widerruf der Schweigepflicht & Datennutzung der Kasse
Verfasst: 09.08.2013, 06:06
Widerruf der Schweigepflicht:
Kasse darf Patientendaten trotzdem nutzen
Behandlungsunterlagen sind rechtmäßig erworbene Beweise. Deshalb darf eine Kasse die Daten in Regressverfahren selbst dann nutzen,
wenn der Patient eine erteilte Schweigepflichtsentbindung widerruft.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... ent&n=2892
Kasse darf Patientendaten trotzdem nutzen
Behandlungsunterlagen sind rechtmäßig erworbene Beweise. Deshalb darf eine Kasse die Daten in Regressverfahren selbst dann nutzen,
wenn der Patient eine erteilte Schweigepflichtsentbindung widerruft.
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