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Per Patientenverfügung früher ins Grab - Reanimation ....

Verfasst: 13.03.2013, 12:45
von Presse
Ärzte Zeitung online, 13.02.2013
Verzicht auf Reanimation
Per Patientenverfügung früher ins Grab

Früher tot nach der Not-Op: Ältere Patienten mit einer Patientenverfügung haben nach Notoperationen ein deutlich höheres Sterberisiko.
Das Problem: Sie wollen keine Reanimation, obwohl die sie ohne Komplikationen retten könnte.
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=831030

Patientenverfügung gilt - daher sorgsam formulieren

Verfasst: 14.03.2013, 08:34
von Hildegard Kaiser
Natürlich ist es so, dass eine Patientenverfügung Verbindlichkeiten entfaltet, also in den Situationen, für die sie errichtet wurde, umgesetzt werden kann bzw. muss. Dass möglicherweise bei einer denkbar gewesenen Therapie das Leben hätte erhalten werden können, ist unbeachtlich.
Patienten sind daher gut beraten, sich ihre Willensbekundungen in einer Patientenverfügung gut zu überlegen und vor allem mit einem Arzt des Vertrauens zu besprechen. Man sollte auch diesen Arzt im Verfügungstext nennen und damit einen möglichen medizinischen Ansprechpartner verfügbar haben.

Hilde

Patienten-Selbstbestimmung gilt

Verfasst: 16.03.2013, 08:06
von PflegeCologne
Eigentlich ist es rechtlich gesehen ganz einfach:
Der klar formulierte Patientenwille ist maßgeblich. Das kann auch zur Folge haben, dass sich ein Patient damit früher ins Grab bringt.
Wir müssen das Patienten-Selbstbestimmungsrecht in jeder Hinsicht ernst nehmen.
Pflege Cologne

Patietenautonomie nicht infrage stellen

Verfasst: 17.03.2013, 12:36
von Bajuware
Es gibt immer wieder Leute, die die Patientenautonomie infrage stellen wollen.
Was der Patient willentlich bekundet, muss nicht unbedingt auch für sein vermeintliches Wohl von Belang sein.
Wenn sich ein Patient klar und eindeutig, möglichst ärztlich gut beraten, zur Verweigerung einer Reanimation
entschließt, ist das zu beachten. Schluss aus.

Bajuware