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G-BA reformiert ambulante ärztliche Bedarfsplanung

Verfasst: 20.12.2012, 18:22
von WernerSchell
Zielgenau, flexibel, fristgerecht: G-BA reformiert ambulante ärztliche Bedarfsplanung

Berlin, 20. Dezember 2012 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie den Planungsrahmen für die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten nach Fachgruppen einschließlich der Psychotherapeutinnen und -therapeuten für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung festgelegt. Mit dem am Donnerstag in Berlin gefassten Beschluss erfüllt der G-BA – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – fristgerecht zum Jahresende seinen Auftrag aus dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG), eine funktionsfähige Bedarfsplanung zu schaffen.

„Wir haben nun eine zielgenaue und den regionalen Besonderheiten Rechnung tragende flexible Regelung vorgelegt, mit der die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen verbessert und mit der Verteilungsprobleme in der ärztlichen Versorgung zielgerichtet angegangen werden können“; sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, am Donnerstag in Berlin. „Das neue und feingliedrigere Planungsraster ermöglicht es, Versorgungslücken schneller zu erkennen und zu schließen.“

„Eine wirklich gute Versorgungssteuerung mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen wird nur dann den vielfältigen Facetten lokaler Besonderheiten gerecht, wenn sie in begründeten Fällen Anpassungsmöglichkeiten zulässt. Die Richtlinie wird diesem Anspruch in besonderer Weise gerecht. Wir wissen, dass vor allem die regionale Altersstruktur und Morbidität, räumliche Faktoren oder auch besondere Versorgungslagen Anlass dafür sein können. Gut gesichert ist auch der Zusammenhang zwischen sozioökonomischen Faktoren und der Morbidität einer Bevölkerung“, so Hecken weiter. „Damit stellt die Bedarfsplanung auch ein Steuerungsinstrument dar, das flexibler auf die geänderten Anforderungen an die ambulante Versorgung reagieren kann. Die neue Richtlinie stellt somit gleichwertige Versorgungszugänge im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sicher.“

Die Bedarfsplanung legt bundeseinheitlich einen verbindlichen Rahmen zur Bestimmung der Arztzahlen fest, die für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung benötigt werden und ermöglicht gleichzeitig eine Bewertung der bestehenden Versorgungssituation. Sie macht kenntlich, wo ein über- bzw. unterdurchschnittliches Versorgungsniveau vorliegt.

Die Grundzüge der neuen Bedarfsplanung:

Um den aktuellen Erfordernissen an die ambulante Versorgung gerecht zu werden, wird das ärztliche Leistungsangebot stärker nach Arztgruppen ausdifferenziert und die Raumbezüge auf dieser Basis somit neu strukturiert. Um die hausärztliche Versorgung vor Ort zu sichern und zugleich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Fachärzte mit zunehmendem Spezialisierungsgrad deutlich größere Einzugsgebiete versorgen können, sieht die Richtlinie als neue Planungsbereiche den sogenannten Mittelbereich, die Kreise bzw. kreisfreien Städte, die Raumordnungsregion und das KV-Gebiet vor. Durch die so erreichte Differenzierung der Planungsbereiche in Größe und Zuschnitt wird die Verteilung der Arztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten deutlich verbessert. Neu in die Bedarfsplanung aufgenommen ist die gesonderte fachärztliche Versorgung, um dem Auftrag der Versorgungssteuerung im Sinne eines gleichmäßigen Zugangs auch in diesem Bereich gerecht zu werden.

Künftig gilt für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich, für die allgemeine fachärztliche Versorgung der Kreis und die kreisfreie Stadt und für die spezialisierte fachärztliche Versorgung die Raumordnungsregion als Planungsraum.

Bundesweit ergeben sich so für den hausärztlichen Bereich annähernd 3.000 (inkl. der jetzt schon freien Sitze) neue Zulassungsmöglichkeiten. Für den Bereich der Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird ein Aufwuchs von knapp 1.400 konstatiert. Gerade in diesem Bereich wird damit die im europäischen Vergleich einzigartige Versorgungssituation noch einmal verbessert.

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Die neue Bedarfsplanung hat zudem das Ziel, die Versorgung zu steuern und Zulassungsmöglichkeiten genau dort auszuweisen, wo sie benötigt werden – weg von Ballungszentren hin zu schlechter gestellten Regionen. Gerade im Bereich der Psychotherapie sind solche Ballungen deutlich feststellbar. Die Regelungen ermöglichen daher, den Aufbau von Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum zu beschleunigen. Beispielsweise können innerhalb einer dreijährigen Übergangsphase bestehende Zulassungsbeschränkungen beibehalten werden, bis in jedem ehemaligen Planungsbereich innerhalb des neuen Planungsbereiches ein Versorgungsgrad von mindestens 100 v.H. erreicht ist. Weiterhin wurde die Möglichkeit geschaffen, ebenfalls innerhalb dieser Übergangszeit Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad zwischen 100 bis 110 v.H. zu sperren.

Um eine sukzessive Anpassung von Versorgungsgraden vorzunehmen, sieht die Richtlinie auch die Möglichkeit vor, zeitlich gestaffelt entsprechende Strukturen aufzubauen. Da allerdings kurzfristige Zuwächse bei Hausärztinnen und -ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten vor allem in ländlichen Gebieten erklärtes Ziel dieser Bedarfsplanungsreform sind, werden diese von der Regelung ausgenommen.

Die neue Richtlinie sieht einen Demografiefaktor vor, der sowohl auf die gegenwärtige Verteilung der Ärzte abstellt als auch die im Bundesgebiet unterschiedliche Alterung der Bevölkerung berücksichtigt. So wird der Leistungsbedarf der 65-Jährigen und Älteren bzw. unter 65-Jährigen eines Planungsbereichs getrennt ermittelt. In Folge dessen ergeben sich für eine Reihe von ärztlichen Fachgruppen deutlich gesteigerte Leistungsumfänge für die ältere Bevölkerung im Vergleich zur jüngeren. Allerdings kann der Demografiefaktor nur dort wirken, wo er auch angemessen steuern kann. Der Bereich der Kinderärzte und Kinder- und Jugendpsychiater sowie die Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung werden daher ausgenommen.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2013 in Kraft. Es ist eine Übergangsregelung bis Mitte 2013 vorgesehen. Der Beschlusstext und die Tragenden Gründe werden auf folgender Seite veröffentlicht: http://www.g-ba.de/informationen/beschl ... sschuss/7/

Quelle: Pressemitteilung vom 20.12.2012 - Gemeinsamer Bundesausschuss
Ansp­rech­partner:
Kris­tine Reis
030 / 275 838-173
kris­tine.reis@g-ba.de
Kai Fortelka
030 / 275 838-171
kai.fortel­ka@g-ba.de

Weitere Informationen unter
http://www.g-ba.de/institution/presse/p ... ungen/466/
u.a. Pressemitteilung zum Download (184.2 kB, PDF) http://www.g-ba.de/downloads/34-215-466 ... g-BDPL.pdf

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Anmerkung der Moderation:

Zur hausärztlichen Versorgung gibt es in diesem Forum weitere Beiträge unter:
Hausarzt auf dem Land ... Bedingungen verbessern
viewtopic.php?t=15653
Ärztemangel: Hausärztliche Versorgung dauerhaft stärken
viewtopic.php?t=18219
Die dort aufgezeigten Verbesserungsnotwendigkeiten bleiben durch GB-Regelung unberührt.
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Ambulante hausärztliche Versorgung verbessern

Verfasst: 20.12.2012, 19:25
von WernerSchell
Mit Rücksicht auf die Bedeutung des ambulanten ärztlichen Versorgung durch Hausärzte hat sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk veranlasst gesehen, nochmals die hiesige Sichtweise zu verdeutlichen und daher das nachfolgende Statement formuliert und der Öffentlichkeit vorgestellt:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".


20.12.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass übersende ich ein Statement zum Hausärztemangel und bitte um Berücksichtigung bei Ihrer Berichterstattung.
Beim Pflegetreff am 14.11.2012 in Neuss-Erfftal viewtopic.php?t=17341&highlight=pflegetreff wurde das Thema „Ärztliche Versorgung“ ebenfalls problematisiert. Es ergab sich dabei ergänzend der Mangel, dass die Fachärzte nicht einmal ausreichend Hausbesuche machen bzw. in die Pflegeheime gehen. Einerseits wollen sie sich eine „goldene Nase verdienen“, andererseits lassen sie die Patienten aber z.T. fachärztlich unversorgt. Das gehört deutlich angesprochen und abgestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de

Hausärztemangel - wohnortnahe Versorgung muss Priorität erhalten

In jüngster Zeit gab es wiederholt besorgniserregende Berichte über den drohenden Hausärztemangel, u.a. wurde die Situation in Jüchen / Rhein-Kreis Neuss angesprochen. Dazu ergibt sich:

Eine gute, den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werdenden hausärztlichen Versorgung, ist nicht nur im Rhein-Kreis Neuss, sondern eigentlich überall in Gefahr. Die finanziellen Anreize für die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit in einer Hausarztpraxis (vor allem in einer ländlichen Struktur) sind unzureichend. Um diesem Missstand entgegen zu wirken, hat am 20.12.2012 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Reform der ambulanten ärztlichen Bedarfsplanung beschlossen ( - siehe dazu die Pressemitteilung vom 20.12.2012 - viewtopic.php?t=18266 ). Diese Planungsreform allein wird aber das Problem nicht lösen können.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, sieht weitere Handlungsnotwendigen und erklärt:

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mit dem kürzlich beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Möglichkeiten an die Hand bekommen, um den Versorgungsdefiziten bei der hausärztlichen Versorgung zeitgerecht entgegen zu wirken. Da es den Kassenärztlichen Vereinigungen auf der Basis ihres Sicherstellungsauftrages und der pauschalen Honorierung durch die Krankenkassen obliegt, die Niederlassung von Hausärzten bedarfsgerecht zu gestalten, müssen, auch angesichts der G-BA-Reform, umgehend entsprechende Folgerungen gezogen und die hausärztliche Versorgung attraktiver gestaltet werden. Dazu bieten die genannten Regelungen einige Möglichkeiten.

Sollte sich allerdings in naher Zukunft herausstellen, dass der Gestaltungsrahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht ausreicht, die erforderlichen Hausarztsitze zu erhalten, wird der Gesetzgeber erneut eingreifen müssen. Der Trend, immer mehr fachärztliche Versorgungsangebote in den Städten bzw. stadtnahen Wohnlagen zu konzentrieren, auch in den viel gepriesenen Facharztzentren, muss schnellstens gestoppt werden. In diesem Trend muss weniger die Verbesserung der nötigen Dienstleistungsangebote für Patienten, als vielmehr die Neigung, vielgestaltige ökonomische Interessen zu verfolgen, gesehen werden.

Die rapide steigende Zahl von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen lässt es als zwingend notwendig erscheinen, nicht nur gute wohnortnahe Pflegestrukturen zu gestalten (sog. Quartierskonzepte), sondern dort auch die "gute alte Hausarztversorgung" dauerhaft zu gewährleisten.

Am 16.07.1987 habe ich an einer WDR-Sendung "Hallo-Ü-Wagen" (mit Carmen Thomas) in Mönchengladbach teilgenommen mit der Erkenntnis, dass der hausärztlichen Versorgung bzw. der sprechenden Medizin bei verbesserter Honorierung Vorrang einzuräumen sei. In dieser Sendung bestand insoweit Einvernehmen aller Podiumsgäste. U.a. saßen bei dieser Sendung neben mir (als Patientenvertreter) auf dem Podium der damalige Gesundheitsminister von NRW Heinemann und der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung NRW Dr. med. Fiedler. Es ist ein Jammer, dass wir heute, rd. 25 Jahre nach solchen Erkenntnissen, erneut über den Zerfall der hausärztlichen Strukturen reden müssen.

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
http://www.wernerschell.de

+++ Die Medien berichten wie folgt - Stand 21.12.2012: +++
http://www.openbroadcast.de/article/258 ... alten.html
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=24383
http://www.openpr.de/news/688235.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Hausaer ... ten-643660
... weitere Hinweise folgen ....

Bedarfsplanung: GBA zaubert hunderte neue Arztsitze

Verfasst: 21.12.2012, 07:35
von Presse
Bedarfsplanung: GBA zaubert hunderte neue Arztsitze
Auf dem Land werden die Ärzte knapp. Nun soll eine neue Bedarfsplanung helfen - vor allem bei Hausärzten
Doch es gibt auch enttäuschte Gesichter. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=829 ... tik&n=2428

Ärzte sollen das Landleben lieben lernen
Genügend Ärzte gibt es in Deutschland - nur leider nicht überall. Gerade Patienten auf dem Land sind chronisch unterversorgt. Das soll sich nun ändern.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... ernen.html

Hausärztliche Versorgung & sprechende Medizin ...

Verfasst: 22.12.2012, 17:07
von WernerSchell
Der nachfolgende Hinweis wurde soeben bei Facebook eingestellt
(-> http://www.facebook.com/werner.schell.3 ... r.schell.9 ):

Hausärztliche Versorgung & sprechende Medizin müssen Priorität erfahren
In Deutschland gibt es keinen Ärztemangel. Stetig gestiegene Arztzahlen belegen das Gegenteil.
Allerdings haben wir klar eine falsche Verteilung der Ärzte! – Daran können auch allein die
Richtlinien des G-BA vom 20.12.2012 nichts ändern.


Siehe die aktuelle Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter
viewtopic.php?t=18219

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

Hausärztliche Versorgung & sprechende Medizin ...

Verfasst: 23.12.2012, 08:44
von Dieter Radke
WernerSchell hat geschrieben:Der nachfolgende Hinweis wurde soeben bei Facebook eingestellt (-> http://www.facebook.com/werner.schell.3 ... r.schell.9 ):
Hausärztliche Versorgung & sprechende Medizin müssen Priorität erfahren
In Deutschland gibt es keinen Ärztemangel. Stetig gestiegene Arztzahlen belegen das Gegenteil.
Allerdings haben wir klar eine falsche Verteilung der Ärzte! – Daran können auch allein die
Richtlinien des G-BA vom 20.12.2012 nichts ändern.

Siehe die aktuelle Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter
viewtopic.php?t=18219
Wir haben in der Familie beste Erfahrungen mit dem wohnortnah praktizierenden "Hausarzt" gemacht und möchten ihn nicht missen. Die augenblicklich ablaufenden Konzentrationsanstrenungen, Krankenhäuser und Facharztzentren, zentral vorzusehen, halte ich für einen gewaltigen Irrweg. Das alles ist wohl nur der Ökonomie geschuldet! Dem kann ich nichts Gutes abgewinnen, weil so die zunehmend älter werdende Gesellschaft vor große Probleme gestellt wird. Das Gesundheitssystem wird ohnehin bald nicht mehr finanzierbar sein. -> viewtopic.php?t=18210 Bleiben wir also doch lieber gleich ein wenig "bescheiden" und gönnen uns weiterhin den die Familien betreuenden Arzt, den guten alten Hausarzt. Damit wir solche Ärzte in ausreichender Zahl erhalten bzw. gewinnen, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen, wie schon gesagt, eine bessere Honorierung dieser Tätigkeit vorsehen. Offensichtlich müssen auch die Arztniederlassungen in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung über die Finanzen gesteuert werden. Planungsvorgaben werden nicht reichen. Insoweit sind die neuen Regelungen des G-BA vielleicht hilfreich, aber allein wirkungslos.

Dieter Radke

Neue Bedarfsplanung: Das steckt in der Richtlinie

Verfasst: 24.12.2012, 07:26
von Presse
Neue Bedarfsplanung: Das steckt in der Richtlinie
Mehr Ärzte für das Land, kleinere Planungsbereiche - die neue Bedarfsplanung steht.
Wir erklären, was in ihr steckt.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=829 ... tik&n=2430

Bedarfsplanung: Die Reform ist nicht genug

Verfasst: 11.01.2013, 07:30
von Presse
Bedarfsplanung: Die Reform ist nicht genug
Die Bedarfsplanung kommt in die Regionen. Wirklich gut ist damit aber noch lange nicht alles, sagen Ärzte und Landespolitiker.
Ihre Forderung: Mehr Spielräume und vernünftige Honorare. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=829 ... tik&n=2456

Bedarfsplanung: Die Verantwortung in der Region

Verfasst: 11.01.2013, 15:32
von Presse
Leitartikel zur Bedarfsplanung: Die Verantwortung in der Region
Neue Bedarfsplanung als Instrument gegen den Ärztemangel? Die Vergangenheit zeigt, dass die Planung meist nicht zielgerecht funktioniert hat.
Und allein mit der Beschreibung eines neuen Sollzustandes wird Ärztemangel nicht behoben. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=829 ... tik&n=2458

Bedarfsplanung: Das ändert sich für Hausärzte

Verfasst: 23.01.2013, 08:27
von Presse
Bedarfsplanung: Das ändert sich für Hausärzte
Seit 23 Tagen gilt die neue Bedarfsplanung - und sie hat auch Konsequenzen für bereits niedergelassene Ärzte.
Wir haben zusammengestellt, was für Hausärzte gilt.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=830 ... ung&n=2480