Patientenrechtegesetz verabschiedet
Moderator: WernerSchell
Patientenrechtegesetz verabschiedet
Patientenrechte auf der Zielgeraden – Patientenrechtegesetz vom Bundestag verabschiedet
Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (Patientenrechtegesetz) wurde heute in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patientinnen und Patienten profitieren. Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort, welche Rechte und Pflichten ihn treffen. Das Informationsgefälle zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten wird endlich ausgeglichen. Patientinnen und Patienten müssen vor der Behandlung umfassend informiert werden, insbesondere welche Untersuchungen anstehen und welche Therapien beabsichtigt sind – und zwar so, dass es verständlich ist. Auch haben Patienten zukünftig das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen. Die Neuregelungen stellen sicher, dass die Patientenakte nicht nachträglich manipuliert wird. Diese verbesserten Aufklärungs- und Informationspflichten führen für die Patienten ganz konkret zu einer erheblichen Beweiserleichterung, wenn Behandlungsfehler im Raum stehen. Einwilligungsunfähige Patienten sollen stärker in das Behandlungsgeschehen eingebunden werden. Sie sollen grundsätzlich über wesentliche Umstände der vorgesehenen Maßnahme in verständlicher Weise in Kenntnis gesetzt werden. Die Stärkung der Rechtsposition von Patientinnen und Patienten ist nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern wird nun endlich Realität."
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: „Unser Leitbild ist der mündige Patient. Patientenorientierung und Patientenautonomie sind erklärte Ziele unserer Gesundheitspolitik. Das Patientenrechtegesetz wird die Position der Patienten künftig stärken. So sollen die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen schneller erfolgen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse grundsätzlich drei Wochen Zeit zur Entscheidung. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt. Patientinnen und Patienten sollen die bestmögliche Versorgung erhalten. Wir unterstützen die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. Es gilt, nicht nur die eigenen Fehler aufzuarbeiten, sondern auch aus Fehlern anderer zu lernen. Ziel ist eine Fehlervermeidungskultur, nicht eine Defensivmedizin."
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt: „Das Patientenrechtegesetz ist das moderne Fundament für ein immer komplizierteres Gesundheitswesen. Es stellt die dringend benötigte Transparenz über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten her. Auf dieser Informationsgrundlage werden die Patienten zu gleichwertigen Partnern und ein vertrauensvolles Miteinander zur Regel. Darüber hinaus werden die neu verankerten Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme eine neue Fehlerkultur befördern. Und nicht zuletzt werden die Rechte der Patienten gegenüber den Krankenkassen erheblich gestärkt: Sie müssen bei einem Behandlungsfehlerverdacht helfen und über Leistungen innerhalb von drei Wochen entscheiden - sonst gelten sie als genehmigt. Damit vermeiden wir unnötige Konflikte und schaffen eine noch bessere, sicherere sowie schnellere Versorgung. Das dient einem Ziel: der Gesundheit aller.“
Das Patientenrechtegesetz muss in den nächsten Wochen noch vom Bundesrat beraten werden. Es handelt sich um ein Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Zum Hintergrund:
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten zentral geregelt.
Patientinnen und Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss der Behandelnde den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.
Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.
Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.
Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.
Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:
Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.
Zudem werden Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise einer nicht fristgemäßen Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt. Krankenkassen müssen binnen, drei, bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.
Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.patientenbeauftragter.de
Quelle: Pressemitteilung vom 29.11.2012
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
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Anmerkung der Moderation:
Siehe auch die kritischen Beiträge in diesem Forum, die aufzeigen, dass das Patientenrechtegesetz unzureichende Regelungen enthält:
viewtopic.php?t=16855
Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (Patientenrechtegesetz) wurde heute in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patientinnen und Patienten profitieren. Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort, welche Rechte und Pflichten ihn treffen. Das Informationsgefälle zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten wird endlich ausgeglichen. Patientinnen und Patienten müssen vor der Behandlung umfassend informiert werden, insbesondere welche Untersuchungen anstehen und welche Therapien beabsichtigt sind – und zwar so, dass es verständlich ist. Auch haben Patienten zukünftig das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen. Die Neuregelungen stellen sicher, dass die Patientenakte nicht nachträglich manipuliert wird. Diese verbesserten Aufklärungs- und Informationspflichten führen für die Patienten ganz konkret zu einer erheblichen Beweiserleichterung, wenn Behandlungsfehler im Raum stehen. Einwilligungsunfähige Patienten sollen stärker in das Behandlungsgeschehen eingebunden werden. Sie sollen grundsätzlich über wesentliche Umstände der vorgesehenen Maßnahme in verständlicher Weise in Kenntnis gesetzt werden. Die Stärkung der Rechtsposition von Patientinnen und Patienten ist nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern wird nun endlich Realität."
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: „Unser Leitbild ist der mündige Patient. Patientenorientierung und Patientenautonomie sind erklärte Ziele unserer Gesundheitspolitik. Das Patientenrechtegesetz wird die Position der Patienten künftig stärken. So sollen die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen schneller erfolgen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse grundsätzlich drei Wochen Zeit zur Entscheidung. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt. Patientinnen und Patienten sollen die bestmögliche Versorgung erhalten. Wir unterstützen die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. Es gilt, nicht nur die eigenen Fehler aufzuarbeiten, sondern auch aus Fehlern anderer zu lernen. Ziel ist eine Fehlervermeidungskultur, nicht eine Defensivmedizin."
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt: „Das Patientenrechtegesetz ist das moderne Fundament für ein immer komplizierteres Gesundheitswesen. Es stellt die dringend benötigte Transparenz über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten her. Auf dieser Informationsgrundlage werden die Patienten zu gleichwertigen Partnern und ein vertrauensvolles Miteinander zur Regel. Darüber hinaus werden die neu verankerten Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme eine neue Fehlerkultur befördern. Und nicht zuletzt werden die Rechte der Patienten gegenüber den Krankenkassen erheblich gestärkt: Sie müssen bei einem Behandlungsfehlerverdacht helfen und über Leistungen innerhalb von drei Wochen entscheiden - sonst gelten sie als genehmigt. Damit vermeiden wir unnötige Konflikte und schaffen eine noch bessere, sicherere sowie schnellere Versorgung. Das dient einem Ziel: der Gesundheit aller.“
Das Patientenrechtegesetz muss in den nächsten Wochen noch vom Bundesrat beraten werden. Es handelt sich um ein Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Zum Hintergrund:
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten zentral geregelt.
Patientinnen und Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss der Behandelnde den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.
Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.
Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.
Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.
Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:
Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.
Zudem werden Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise einer nicht fristgemäßen Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt. Krankenkassen müssen binnen, drei, bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.
Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.patientenbeauftragter.de
Quelle: Pressemitteilung vom 29.11.2012
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
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Siehe auch die kritischen Beiträge in diesem Forum, die aufzeigen, dass das Patientenrechtegesetz unzureichende Regelungen enthält:
viewtopic.php?t=16855
Patientenrechtegesetz ist verabschiedet
Deutches Ärzteblatt vom 29.11.2012:
Patientenrechtegesetz ist verabschiedet
Die Koalition kann hinter ein Vorhaben, auf das sie sich in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatte, einen Haken setzen: Der Bundestag hat heute das Patientenrechtegesetz verabschiedet. SPD und Die Linke stimmten gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52594
Patientenrechtegesetz: Die wichtigsten Regelungen im Überblick
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=10196
Bundestag stärkt Rechte von Patienten
Berlin (Reuters) - Patienten erhalten ab dem nächsten Jahr mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ein Gesetz, mit dem Ärzte beim Vorwurf grober Fehler künftig nachweisen müssen, dass sie medizinisch richtig gehandelt haben. Zudem müssen sie ihre Patienten ausführlich über die Risiken und Kosten von Behandlungen aufklären.
.... http://de.reuters.com/article/domesticN ... 5S20121129
Patientenrechtegesetz ist verabschiedet
Die Koalition kann hinter ein Vorhaben, auf das sie sich in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatte, einen Haken setzen: Der Bundestag hat heute das Patientenrechtegesetz verabschiedet. SPD und Die Linke stimmten gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52594
Patientenrechtegesetz: Die wichtigsten Regelungen im Überblick
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=10196
Bundestag stärkt Rechte von Patienten
Berlin (Reuters) - Patienten erhalten ab dem nächsten Jahr mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ein Gesetz, mit dem Ärzte beim Vorwurf grober Fehler künftig nachweisen müssen, dass sie medizinisch richtig gehandelt haben. Zudem müssen sie ihre Patienten ausführlich über die Risiken und Kosten von Behandlungen aufklären.
.... http://de.reuters.com/article/domesticN ... 5S20121129
Patientenakte muss stimmen
Gesetzgeber droht mit Härte: Patientenakte muss stimmen
Das Patientenrechtegesetz ist auf der Zielgeraden. Niedergelassene Ärzte sollten sich damit beschäftigen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=827 ... etz&n=2386
Lesen Sie dazu auch:
Neuerungen: Das ändert sich mit dem Patientenrechtegesetz
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... esetz.html
Das Patientenrechtegesetz ist auf der Zielgeraden. Niedergelassene Ärzte sollten sich damit beschäftigen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=827 ... etz&n=2386
Lesen Sie dazu auch:
Neuerungen: Das ändert sich mit dem Patientenrechtegesetz
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... esetz.html
Patientenrechtegesetz: Nachbesserungen empfohlen
Deutsches Ärzteblatt
Flintrop, Jens
Boni für Chefärzte: Die Koalition will mehr Transparenz
http://www.aerzteblatt.de/archiv/132958 ... ransparenz
Patientenrechtegesetz: Nachbesserungen empfohlen
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... ?id=132133
Flintrop, Jens
Boni für Chefärzte: Die Koalition will mehr Transparenz
http://www.aerzteblatt.de/archiv/132958 ... ransparenz
Patientenrechtegesetz: Nachbesserungen empfohlen
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... ?id=132133
Patientenrechtegesetz: Ein windschiefes Konstrukt
Leitartikel zum Patientenrechtegesetz: Ein windschiefes Konstrukt
Das Patientenrechtegesetz konzentriert die Pflichten fast ganz auf Ärzte.
Es wird einer komplexer werdenden Medizin kaum gerecht -
und treibt die Ärzte in ein Dilemma.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=827 ... etz&n=2388
Das Patientenrechtegesetz konzentriert die Pflichten fast ganz auf Ärzte.
Es wird einer komplexer werdenden Medizin kaum gerecht -
und treibt die Ärzte in ein Dilemma.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=827 ... etz&n=2388
Patientenrechtegesetz: Konsensfindung statt Revolution
Krüger-Brand, Heike E.; Rieser, Sabine
Patientenrechtegesetz: Konsensfindung statt Revolution
http://www.aerzteblatt.de/archiv/133298 ... Revolution
Weitere Informationen und Einschätzungen zum Patientenrechtegesetz
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=10254
Patientenrechtegesetz: Konsensfindung statt Revolution
http://www.aerzteblatt.de/archiv/133298 ... Revolution
Weitere Informationen und Einschätzungen zum Patientenrechtegesetz
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=10254
Patientenrechte: Das kommt auf Ärzte zu
Patientenrechte: Das kommt auf Ärzte zu
2013 soll das Patientenrechtegesetz kommen, das für bestimmte Fehler die Beweislastumkehr vorsieht.
Welche Auswirkungen es auf den praktischen Alltag hat und wie sich Ärzte rüsten können,
schildert ein Funktionär der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=828 ... etz&n=2436
Kommentar zum Patientenrechtegesetz: Protektive Dokumentation
Mit dem Neujahrstag vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in Sachen ärztliche Behandlungsfehler.
Denn das Patientenrechtegesetz, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sieht für eine Reihe von
strittigen Fällen ärztlicher Kunst die Beweislastumkehr vor.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=828 ... etz&n=2436
2013 soll das Patientenrechtegesetz kommen, das für bestimmte Fehler die Beweislastumkehr vorsieht.
Welche Auswirkungen es auf den praktischen Alltag hat und wie sich Ärzte rüsten können,
schildert ein Funktionär der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=828 ... etz&n=2436
Kommentar zum Patientenrechtegesetz: Protektive Dokumentation
Mit dem Neujahrstag vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in Sachen ärztliche Behandlungsfehler.
Denn das Patientenrechtegesetz, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sieht für eine Reihe von
strittigen Fällen ärztlicher Kunst die Beweislastumkehr vor.
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- Administrator
- Beiträge: 25257
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Ärztepfusch & das Patientenrechtegesetz - TV-Tipp 09.01.
09.01.2013, 21.45 - 22.15 Uhr, ARD Plusminus
Thema u.a.:
Ärztepfusch - Warum das neue Gesetz nichts bringt
Thema u.a.:
Ärztepfusch - Warum das neue Gesetz nichts bringt
Patientenrechtegesetz hilft nicht
Lokalzeit Ruhr, WDR, berichtete am 08.01.2013:
Beitrag vorübergehend anschaubar >>>
Neues Gesetz soll Position der Patienten verbessern [02:32 min]
http://www.wdr.de/mediathek/html/region ... t_ruhr.xml
Beitrag vorübergehend anschaubar >>>
Neues Gesetz soll Position der Patienten verbessern [02:32 min]
http://www.wdr.de/mediathek/html/region ... t_ruhr.xml
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- phpBB God
- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Patientenrechte: Patientenwohl oder Autonomie ?
In der Ärzte Zeitung heißt es heute:
Leitartikel zu Patientenrechten: Patientenwohl oder Autonomie?
Im Prinzipienkatalog der Ethik in der Medizin steht das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ganz vorne. Oberstes Gebot für Ärzte ist es jedoch, ihre Patienten gesund zu erhalten.
Beides leuchtet ein - und kann zu ethischen Konflikten führen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=829 ... etz&n=2464
Entweder oder? Natürlich entscheidet der Patientenwille vorrangig. Ob dann eine solche Entscheidung auch dem Wohl dienlich ist,
kann dahingestellt bleiben. Der Patient muss das Heft in der Hand behalten und darf nicht fürsorglich durch Argumente, wie Patientenwohl, Entmündigung erfahren.
R.K.
Leitartikel zu Patientenrechten: Patientenwohl oder Autonomie?
Im Prinzipienkatalog der Ethik in der Medizin steht das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ganz vorne. Oberstes Gebot für Ärzte ist es jedoch, ihre Patienten gesund zu erhalten.
Beides leuchtet ein - und kann zu ethischen Konflikten führen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=829 ... etz&n=2464
Entweder oder? Natürlich entscheidet der Patientenwille vorrangig. Ob dann eine solche Entscheidung auch dem Wohl dienlich ist,
kann dahingestellt bleiben. Der Patient muss das Heft in der Hand behalten und darf nicht fürsorglich durch Argumente, wie Patientenwohl, Entmündigung erfahren.
R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Patientenrechtegesetz = Verbrauchertäuschung
Zur Zeit gibt es wieder einmal viele Medienberichte zum Thema Patientenrechte. Erfreulich ist, dass nun wohl auch die Gutgläubigen allmählich erkennen,
dass das neue Patientenrechtegesetz ein Flop ist. Es ist lediglich eine unvollkommene Beschreibung des seit Jahrzehnten bestehenden Rechtszustandes.
Allerdings ist dieser Rechtszustand in Teilen wenig patientenfreundlich, so dass mit einem Patientenrechtegesetz insoweit Verbesserungen erwartet werden
durften. Vor allem bei der Aufhellung von Behandlungsfehlern gibt es nahezu keine wirklichen Fortschritte.
Also, vergessen wir dieses neue Gesetz und legen es zu den vielen anderen Gesetzen der jetzigen Koalition, die nichts taugen.
Herbert Kunst
dass das neue Patientenrechtegesetz ein Flop ist. Es ist lediglich eine unvollkommene Beschreibung des seit Jahrzehnten bestehenden Rechtszustandes.
Allerdings ist dieser Rechtszustand in Teilen wenig patientenfreundlich, so dass mit einem Patientenrechtegesetz insoweit Verbesserungen erwartet werden
durften. Vor allem bei der Aufhellung von Behandlungsfehlern gibt es nahezu keine wirklichen Fortschritte.
Also, vergessen wir dieses neue Gesetz und legen es zu den vielen anderen Gesetzen der jetzigen Koalition, die nichts taugen.
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Behandlungsfehler: Zöller pocht weiter auf Härtefallfonds
Behandlungsfehler: Zöller pocht weiter auf Härtefallfonds
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), drängt weiter auf einen Fonds, um die Opfer von Arztfehlern zu entschädigen.
„Wir brauchen einen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... efallfonds
Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern entfällt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -entfaellt
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), drängt weiter auf einen Fonds, um die Opfer von Arztfehlern zu entschädigen.
„Wir brauchen einen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... efallfonds
Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern entfällt
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -entfaellt
Patientenrechtegesetz passiert den Bundesrat
Patientenrechtegesetz passiert den Bundesrat
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat heute den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken.“
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: "Wir schaffen mit dem Gesetz ein gutes Fundament: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird damit weiter ausgebaut. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann. Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstützen wir einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern. Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten. Ein weiteres Beispiel für verbesserte Patientenrechte durch das neue Gesetz ist die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse zügig - jedenfalls innerhalb von drei oder bei erforderlichen Gutachten von fünf Wochen - zu entscheiden. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt."
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt: „Endlich: Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten. Bisher wissen Patienten und Ärzte oft nicht, welche Rechtsnorm gilt und wo sie zu finden ist. Mit dem neuen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch sorgen wir deshalb dafür, dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im Zusammenhang nachlesen können. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Aufklärung und Information – über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, aber auch über die Kosten und sogar über Behandlungsfehler. Die Regelungen zu Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen werden zudem die Versorgung in Zukunft sicherer machen. Außerdem werden Krankenkassen zur schnelleren Entscheidung über Anträge auf Leistungen und zu mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern verpflichtet. So vermeiden wir unnötige Konflikte. Und nicht zuletzt werden auch die Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten gestärkt. Das Patientenrechtegesetz schafft so die Vorraussetzungen für einen partnerschaftlichen Umgang und damit für eine bessere medizinische Versorgung.“
Zum Hintergrund:
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
• Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten, zentral geregelt.
• Patientinnen und Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss der Behandelnde den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.
• Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.
• Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.
• Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.
• Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:
• Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.
• Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.
• Zudem wird dafür gesorgt, dass Versicherte ihre Leistungen schneller erhalten. Krankenkassen müssen spätestens binnen drei bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
• Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.
Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.
Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2013
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
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Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat heute den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken.“
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: "Wir schaffen mit dem Gesetz ein gutes Fundament: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird damit weiter ausgebaut. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann. Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstützen wir einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern. Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten. Ein weiteres Beispiel für verbesserte Patientenrechte durch das neue Gesetz ist die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse zügig - jedenfalls innerhalb von drei oder bei erforderlichen Gutachten von fünf Wochen - zu entscheiden. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt."
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt: „Endlich: Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten. Bisher wissen Patienten und Ärzte oft nicht, welche Rechtsnorm gilt und wo sie zu finden ist. Mit dem neuen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch sorgen wir deshalb dafür, dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im Zusammenhang nachlesen können. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Aufklärung und Information – über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, aber auch über die Kosten und sogar über Behandlungsfehler. Die Regelungen zu Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen werden zudem die Versorgung in Zukunft sicherer machen. Außerdem werden Krankenkassen zur schnelleren Entscheidung über Anträge auf Leistungen und zu mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern verpflichtet. So vermeiden wir unnötige Konflikte. Und nicht zuletzt werden auch die Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten gestärkt. Das Patientenrechtegesetz schafft so die Vorraussetzungen für einen partnerschaftlichen Umgang und damit für eine bessere medizinische Versorgung.“
Zum Hintergrund:
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
• Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten, zentral geregelt.
• Patientinnen und Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss der Behandelnde den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.
• Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.
• Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.
• Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.
• Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:
• Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.
• Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.
• Zudem wird dafür gesorgt, dass Versicherte ihre Leistungen schneller erhalten. Krankenkassen müssen spätestens binnen drei bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
• Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.
Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.
Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2013
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
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Patientenrechtegesetz gebilligt
Patientenrechtegesetz gebilligt
Patienten sollen künftig ihre Rechte gegenüber Ärzten leichter durchsetzten können. Dazu billigte der Bundesrat am Freitag das neue Patientenrechtegesetz.
Mit ihm werden die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen gebündelt und für die Bürger übersichtlicher. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -gebilligt
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Patientenrechtegesetz: Das müssen Ärzte nun beachten
Neues Patientenrechtegesetz: Das müssen Ärzte nun beachten
Das neue Patientenrechtegesetz tritt in wenigen Tagen in Kraft. Welche Veränderungen ergeben sich für Ärzte?
Eine Medizinjuristin klärt auf. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=830 ... etz&n=2506
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