Bestattungskosten - Übernahme auch bei wenig Kontakt
Verfasst: 16.11.2012, 07:47
Übernahme der Bestattungskosten auch bei wenig familiärem Kontakt
Familienmitglieder müssen die Bestattungskosten für Angehörige auch dann übernehmen, wenn sie zu Lebzeiten wenig Kontakt hatten. Denn der Sozialhilfeträger komme für die Kosten nur dann auf, wenn es den Verwandten aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, entschied das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 9 SO 226/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Je weiter das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto eher kann dies der Fall sein.
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http://www.journalmed.de/newsview.php?id=39212
Familienmitglieder müssen die Bestattungskosten für Angehörige auch dann übernehmen, wenn sie zu Lebzeiten wenig Kontakt hatten. Denn der Sozialhilfeträger komme für die Kosten nur dann auf, wenn es den Verwandten aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, entschied das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 9 SO 226/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Je weiter das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto eher kann dies der Fall sein.
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