Bestattungskosten - Übernahme auch bei wenig Kontakt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Bestattungskosten - Übernahme auch bei wenig Kontakt

Beitrag von Presse » 16.11.2012, 07:47

Übernahme der Bestattungskosten auch bei wenig familiärem Kontakt

Familienmitglieder müssen die Bestattungskosten für Angehörige auch dann übernehmen, wenn sie zu Lebzeiten wenig Kontakt hatten. Denn der Sozialhilfeträger komme für die Kosten nur dann auf, wenn es den Verwandten aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, entschied das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 9 SO 226/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Je weiter das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto eher kann dies der Fall sein.
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http://www.journalmed.de/newsview.php?id=39212

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