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Betreuung: Wenn ein Fremder das Leben bestimmt
Verfasst: 24.10.2012, 06:44
von Presse
Betreuung: Wenn ein Fremder das Leben bestimmt
Seit 1992 gibt es gesetzliche Betreuer, die dann eingesetzt werden, wenn ein Mensch sich nicht mehr versorgen kann. Seitdem ist ein regelrechter Markt entstanden.
... Beitrag der Panoramasendung vom 23.10.2012, 7,42 Minuten, anschaubar unter
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/p ... ng155.html
Betreuung: Wenn ein Fremder das Leben bestimmt
Verfasst: 24.10.2012, 07:29
von WernerSchell
Die Sendung wird am 27.10.2012, 01:30 Uhr,
bei NDR-Fernsehen, Panorama, wiederholt.
Quelle: Mitteilung vom 24.10.2012 - 08.20 Uhr
Norddeutscher Rundfunk
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Vorsorgliche Verfügungen sollten zeitgerecht bedacht werden
Verfasst: 25.10.2012, 06:59
von Kevin Bednarz
Der Film befasst sich eindrucksvoll mit betreuungsrechtlichen Situationen und animiert eigentlich dazu,
sich zeitgerecht mit dem Thema und der Erstellung vorsorglicher Verfügungen
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung - zu befassen. Insoweit gibt es ja auch hier im Forum zahlreiche Tipps.
Kevin
Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht? - TV 23.04.13
Verfasst: 23.04.2013, 05:55
von WernerSchell
23.04.13 | 22:45 Uhr, ARD Das Erste, Maischberger
Thema:
Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht?
Weitere Informationen:
http://www.daserste.de/unterhaltung/tal ... t-100.html
Betreuer oder Bevollmächtigter - zeitig Gedanken machen
Verfasst: 28.04.2013, 16:21
von Bajuware
Grundsätzlich sind die Regelungen über die Rechtliche Betreuung im BGB doch in Ordnung. Für Situationen, die eine Vertretung erforderlich machen, ist das Betreuungsrecht genau richtig.
Allerdings gehört zu den Betreuungsvorschriften auch die Regelung, dass die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht dann entbehrlich ist, wenn es einen Bevollmächtigten gibt.
Das Wissen darum muss verbreitet werden. Dann kann sich jeder zeitgerecht entscheiden: Betreuer oder Bevollmächtigter.
Bajuware
Re: Betreuer oder Bevollmächtigter - zeitig Gedanken machen
Verfasst: 29.04.2013, 10:33
von Anja Jansen
Bajuware hat geschrieben: Grundsätzlich sind die Regelungen über die Rechtliche Betreuung im BGB doch in Ordnung. Für Situationen, die eine Vertretung erforderlich machen, ist das Betreuungsrecht genau richtig.
Allerdings gehört zu den Betreuungsvorschriften auch die Regelung, dass die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht dann entbehrlich ist, wenn es einen Bevollmächtigten gibt.
Das Wissen darum muss verbreitet werden. Dann kann sich jeder zeitgerecht entscheiden: Betreuer oder Bevollmächtigter.
Hallo Bajuware,
ich rate auch stets dazu, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dann können so manche Schwierigkeiten bei einer Betreuer zeitgerecht ausgeschlossen werden.
Gruß A.J.