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Keine Haftung trotz Kunstfehlers

Verfasst: 15.09.2012, 06:40
von Presse
Ärzte Zeitung, 14.09.2012
Keine Haftung trotz Kunstfehlers
Ärzte haften für eindeutig nachgewiesene Behandlungsfehler. So weit, so klar. Doch es gibt Ausnahmen, wie ein neues Urteil zeigt.
KOBLENZ (mwo). Unsicherheit eingestehen, Fehler erkennen und daraus die Konsequenzen ziehen - das ist mit einem Beschluss des
Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
für Ärzte attraktiver geworden.
.... Az.: 5 U 1510/11
.... weiter lesen unter .....
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 14-_-Recht

Arzt haftet nicht zwangsläufig für groben Behandlungsfehler

Verfasst: 15.09.2012, 08:17
von Presse
OLG: Arzt haftet nicht zwangsläufig für groben Behandlungsfehler
Freitag, 14. September 2012
Koblenz – Ein Arzt haftet nicht zwangsläufig für einen groben Behandlungsfehler, wenn der Patient eine dringend notwendige
anschließende Behandlung durch einen anderen Mediziner verweigert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.
Es bestätigte damit ein zuvor gefälltes Urteil des Landgerichts Trier.
.... weiter lesen unter .... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51662