Kinderarzt soll für Kunstfehler zahlen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Kinderarzt soll für Kunstfehler zahlen

Beitrag von Presse » 31.08.2012, 16:11

Urteil: Kinderarzt soll für Kunstfehler zahlen
Ein Diagnosefehler hat einem kleinen Jungen beide Beine gekostet: Dafür ist heute ein Pädiater in Schleswig-Holstein verurteilt worden.
Ihm droht eine Millionenstrafe. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=820 ... cht&n=2169

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