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Ist § 1906 I 2 BGB verfassungswidrig?

Verfasst: 09.07.2012, 07:36
von Lutz Barth
LG Bremen: Vorlagebeschluss an das BVerfG, ob die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist
LG Bremen, Beschl. v. 10.05.12 - 5 T 101/12

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> http://www.iqb-info.de/LG_Vorlagen-Besc ... B_2012.pdf <<< (pdf.)

Betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung ohne Grundlage

Verfasst: 23.07.2012, 07:43
von WernerSchell
Siehe auch unter
Betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung ohne Grundlage
viewtopic.php?t=17598

Zwangsbehandlungen: Psychiater fordern ein neues Gesetz

Verfasst: 07.11.2012, 11:37
von Presse
Zwangsbehandlungen: Psychiater fordern ein neues Gesetz
Dtsch Arztebl 2012; 109(44): A-2170 / B-1770 / C-1737
http://www.aerzteblatt.de/archiv/132081 ... ues-Gesetz
Richter-Kuhlmann, Eva
Psychisch Kranke dürfen einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge auch in einer akuten Krise nicht gegen ihren Willen behandelt werden. Für Ärzte bedeutet dies eine Erschwernis ihrer Tätigkeit. Eine gesetzliche Regelung soll nun Abhilfe schaffen.
... http://www.aerzteblatt.de/archiv/132081 ... ues-Gesetz

Selbstbestimmungsrecht und Zwangsbehandlung

Verfasst: 13.11.2012, 17:19
von WernerSchell
Beschluss des AG Offenbach vom 26. Oktober 2012 · Az. 14 XVII 1205/12

1. Das Gericht hält an seiner vor Kurzem (im Beschluss vom 26.6.2012, 14 XVII 990/08, juris) ausführlich begründeten am Selbstbestimmungsprinzip ausgerichteten verfassungskonformen Auslegung des § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB auch nach Bekanntwerden der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (vom 20.6.2012, XII ZB 99/12 und XII 130/12) fest.
... Weitere Informationen
http://openjur.de/u/554555.html#

Tenor der Entscheidung:

Die vorläufige Unterbringung der Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung
wird durch einstweilige Anordnung
bis längstens 8.11.2012 betreuungsgerichtlich genehmigt.
Während der Unterbringung dürfen folgende Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen d. Betr. durchgeführt werden:
Regelmäßige Gabe
- hochpotenter Antipsychotika
- von Benzodiazepinen.
Auch bei fehlender Krankheitseinsicht hat der Zwangsmaßnahme eine den Verständnismöglichkeiten des Betroffenen entsprechende Information über die beabsichtige Behandlung und ihre Wirkungen vorauszugehen. Die hat nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Überwachung zu erfolgen. Sie ist einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung zu dokumentieren.
(Siehe Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011, 2BvR 882/09)
Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Zwangsbehandlung: Bundestag beschließt Ultima ratio

Verfasst: 18.01.2013, 07:25
von Presse
Zwangsbehandlung: Bundestag beschließt Ultima ratio
Seit einigen Monaten stehen Ärzte mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie Zwangsmaßnahmen anwenden.
Jetzt hat der Bundesrat solche Eingriffe gesetzlich neu geregelt - und die Hürden deutlich aufgestockt.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=829 ... hik&n=2471