Hausbesuchspflicht - Rechtslage verdeutlicht !

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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WernerSchell
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Hausbesuchspflicht - Rechtslage verdeutlicht !

Beitrag von WernerSchell » 02.07.2012, 06:30

Hausbesuchspflicht - wichtige Entscheidung verdeutlicht die Rechtslage!

Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 21.12.2011 - L 24 KA 76/08 -

Leitsatz:
Die Nichtdurchführung eines Hausbesuchs zur ärztlichen Versorgung einer Heimbewohnerin bei Vorliegen einer Stauungspneumonie stellt einen schuldhaften Pflichtverstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten dar, der mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann.

Siehe auch die Beiträge unter
viewtopic.php?t=868&highlight=hausbesuch
Zuletzt geändert von WernerSchell am 11.07.2012, 07:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Taube
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Garantenstellung der Ärzte

Beitrag von Taube » 04.07.2012, 07:03

Dieses Urteil ist in einem berufsgerichtlichen Verfahren ergangen. Es ist wohl nicht auszuschließen, dass bei einem Strafantrag auch eine Verurteilung aufgrund des Strafgesetzbuches in Betracht kommen könnte. Ärzte sind nicht nur, wie andere, zur Hilfe verpflichtet. Ihnen obliegt eine besondere Garantenstellung (§ 13 StGB). Darüber wurde kürzlich hier im Forum informiert. Daran darf erinnert werden.

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