Patientenverfügungen: Ärzte sehen Beratungsbedarf für die Bevölkerung
fzm – Unklare Vorgaben in Patientenverfügungen erschweren es nicht nur Ärzten, den mutmaßlichen Willen ihrer bewusstlosen Patienten zu erkennen. Auch für die Angehörigen kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Intensivmediziner einer Klinik aus Frankfurt bieten der Bevölkerung deshalb Seminare an, die die Qualität der Patientenverfügungen verbessern soll. Über ihre Erfahrungen berichten sie jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2012).
Zur ausführlichen Pressemitteilung:
http://www.thieme.de/SID-67AB888F-F675F ... 40615.html
M. Schöffner, K. W. Schmidt, U. Benzenhöfer, S. Sahm:
Patientenverfügung auf dem Prüfstand: Ärztliche Beratung ist unerlässlich
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2012: 137 (10): S. 487-490
º Bitte schicken Sie mir den Artikel von M. Schöffner et al. per Mail.
Quelle: Mitteilung vom 23.03.2012
Thieme Verlagsgruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christine Schoner
Tel: 0711 8931-573
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: Christine.Schoner@thieme.de
Patientenverfügungen: Ärzte sehen Beratungsbedarf
Moderator: WernerSchell
Nur unmissverständliche Patientenverfügung bindet Arzt direk
Nur unmissverständliche Patientenverfügung bindet Arzt direkt
«Zunächst muss ein Arzt immer das Leben verlängern», sagt Christoph Kranich, Patientenberater von der Verbraucherzentrale Hamburg.
«Wenn jemand per Patientenverfügung jedoch eine andere Priorität wählt, dann muss der Arzt dies berücksichtigen und ist an die Erklärung gebunden.» Allerdings muss die Patientenverfügung unmissverständlich sein.
Und genau hier liegt das Problem, wie Alfred Simon, Leiter der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen, erklärt: «Die meisten Formulare für Patientenverfügungen sind nicht eindeutig. Es gibt fast immer Klärungsbedarf, was sie im Einzelnen bedeutet. Nur bei einer klaren Verfügung kann der Arzt auf dieser Grundlage allein entscheiden», sagt Simon.
Sätze wie «Ich möchte nicht an medizinische Apparate angeschlossen werden» oder «Ich möchte in Würde sterben», sind nicht eindeutig und daher nicht rechtsgültig, betont Kranich. «Was genau jeder Einzelne darunter versteht, kann sehr unterschiedlich sein», begründet er. Die Verbraucherzentrale rät deshalb von Vordrucken gänzlich ab. «Je klarer ist, dass die Formulierungen von einem persönlich stammen, desto eindeutiger ist die Verfügung für die behandelnden Ärzte.» …
Weiter / Quelle: http://www.aachener-zeitung.de/news/rec ... g-ist.html
Quelle: Mitteilung vom 22.05.2012
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de
«Zunächst muss ein Arzt immer das Leben verlängern», sagt Christoph Kranich, Patientenberater von der Verbraucherzentrale Hamburg.
«Wenn jemand per Patientenverfügung jedoch eine andere Priorität wählt, dann muss der Arzt dies berücksichtigen und ist an die Erklärung gebunden.» Allerdings muss die Patientenverfügung unmissverständlich sein.
Und genau hier liegt das Problem, wie Alfred Simon, Leiter der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen, erklärt: «Die meisten Formulare für Patientenverfügungen sind nicht eindeutig. Es gibt fast immer Klärungsbedarf, was sie im Einzelnen bedeutet. Nur bei einer klaren Verfügung kann der Arzt auf dieser Grundlage allein entscheiden», sagt Simon.
Sätze wie «Ich möchte nicht an medizinische Apparate angeschlossen werden» oder «Ich möchte in Würde sterben», sind nicht eindeutig und daher nicht rechtsgültig, betont Kranich. «Was genau jeder Einzelne darunter versteht, kann sehr unterschiedlich sein», begründet er. Die Verbraucherzentrale rät deshalb von Vordrucken gänzlich ab. «Je klarer ist, dass die Formulierungen von einem persönlich stammen, desto eindeutiger ist die Verfügung für die behandelnden Ärzte.» …
Weiter / Quelle: http://www.aachener-zeitung.de/news/rec ... g-ist.html
Quelle: Mitteilung vom 22.05.2012
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
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