„CAREkonkret“, Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (24.02.2012) titelt „Unterbringung von Demenzkranken – Ein Richter als Angeklagter“ und berichtet über eine Häufung von Unterbringungen, die ohne richtliche Anhörung verfügt worden sind. Deshalb muss sich der verantwortliche aber inzwischen pensionierte Richter vor dem Landgericht Lüneburg wegen Rechtsbeugung verantworten.
Man darf über die Ausgang des Prozesses gespannt sein. Es geht hier um die Missachtung von Regeln, die die Einschränkung des Grundrechtes der Freiheit betreffen.
Werner Schell
Unterbringung ohne Anhörung der Betroffenen
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25257
- Registriert: 18.05.2003, 23:13