Vorsorgen, solange es noch geht
Rechtsgebiet: Familienrecht
Rechtstipp vom 09.02.2012
Zahlreiche Menschen mit plötzlich schwer pflegebedürftigen Angehörigen machen meist zum ersten Mal im Leben überraschend Erfahrungen mit dem Betreuungsgericht.
Ein weitverbreiteter Irrtum trägt dazu bei: Viele meinen, für plötzlich nicht mehr entscheidungsfähige Angehörige einfach handeln zu können. Dabei ist das ebenso wenig
für den Ehegatten möglich wie für Vater, Mutter oder volljährige Kinder.
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http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsor ... 23913.html
Vorsorgen, solange es noch geht
Moderator: WernerSchell
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Vorsorgen, solange es noch geht
Vorsorgen, solange es noch geht
Das ist genau der richtige Hinweis, er richtet sich an alle BürgerInnen, ob jung oder alt.
Es gibt viele Möglichkeiten, z.B. eine Rechtsvertretung, für den Verhinderungsfall zu gestalten. Daher sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, sich insoweit zu informieren.
Ich mache daher auf die Vortragsveranstaltung von Pro Pflege ... am 27.02.2012 in Neuss aufmerksam:
viewtopic.php?t=16907
H.K.
Das ist genau der richtige Hinweis, er richtet sich an alle BürgerInnen, ob jung oder alt.
Es gibt viele Möglichkeiten, z.B. eine Rechtsvertretung, für den Verhinderungsfall zu gestalten. Daher sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, sich insoweit zu informieren.
Ich mache daher auf die Vortragsveranstaltung von Pro Pflege ... am 27.02.2012 in Neuss aufmerksam:
viewtopic.php?t=16907
H.K.
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de