Ich glaube bei mir droht ein Behandlungsfehler...

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Moderator: WernerSchell

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Dantin
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Ich glaube bei mir droht ein Behandlungsfehler...

Beitrag von Dantin » 18.12.2011, 09:21

Hallo,
erstmal Danke, dass es dieses Forum gibt!

Nun zu meinem Problem, das ich erstmal beschreibe zum besseren Verständnis:

Bei meinen gyn. Krebsvorsorgeuntersuchungen war der PAP-Abstrich bis Ende 2008 immer ohne Befund, also nicht mal ein PAP 1.
Dann bin ich erst wieder nach 3 Jahren zur Vorsorge gegangen.
Ende Oktober diesen Jahres ergab der Abstrich einen PAP 4A. Im November, eine Woche vor der geplanten Konisation, war ich nochmal bei meiner Gynäkologin, weil sie nochmal einen Abstrich zum HPV Test machen wollte. Beim Anschauen des Muttermunds bemerkte sie dann, dass das garnicht so entzündet aussähe, wie man das bei einem PAP 4A erwarten würde.
Einen Tag vor der OP wurde ich dann nochmal von dem Gynäkologen im Krankenhaus untersucht und auch der wunderte sich und sagte, das der Muttermund garnicht so schlimm aussähe.
Dann war die Konisation, die lief völlig problemlos und ich war sehr zufrieden mit dem Krankenhaus und dem gesamten Personal.
Eine Woche später kam der erste Befund: FIGO 1A2, weiteres Vorgehen sollte sich entscheiden, wenn der Befund der feingeweblichen Untersuchung da ist. Dieser kam vor einigen Tagen. Ich habe ihn noch nicht gesehen, doch wird laut Aussage meiner Ärztin empfohlen: Eine einfache Geärmutterentfernung und vorsichtshalber die Entfernung der Lymphknoten im kleinen Becken.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass da was nicht stimmt. Ich lese überall, dass die Entwickung eines Zervixkarzinoms mindestens 10 Jahre dauert und bei mir soll das in nur 3 Jahren passiert sein? Darüber hinaus wunderten sich 2 Ärzte unabhängig voneinander darüber, dass mein Muttermund noch nicht mal nach einem PAP 4A aussah, geschweige denn noch mehr.
Nun meine Fragen:
1. Muss das Labor die Gewebeproben aufbewahren?
2. Und kann ich verlangen, dass vor der OP geprüft wird, ob das tatsächlich meine Probe ist?
3. Und wenn die Diagnose stimmt, könnte man dann nicht die Sentinel-Methode anwenden?
Die Entferung der Lymphknoten hätte keine gringen Konsequenzen auf mein restliches Leben, ich bin erst Anfang 40 und ich denke, es ist nachvollziehbar, dass ich bei diesen Voraussetzungen, Klarheit haben möchte.
Ich wäre echt dankebar, wenn mir da jemand raten könnte.

Grüße von der Dantin

Bettina Olbing
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Behandlungsfehler oder ?

Beitrag von Bettina Olbing » 18.12.2011, 09:43

Hallo Dantin,

in der Frage wird ein Sachverhalt angesprochen, der weniger rechtlich relevant erscheint. M.E. muss vorrangig eine medizinische Einschätzung erfolgen.
Wenn es einen Hausarzt gibt, zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht, würde ich dort einmal eine Beratung erbitten, allerdings ohne den Hinweis, dass möglicherweise von Fehlbeurteilungen ausgegangen wird. Man darf auch an die Einholung einer Zweitmeinung denken.
Als Patientin kann man natürlich auch alle z.Zt. beteiligten Ärzte befragen und sich alles genau erklären lassen. Dazu ist es ggf. ratsam, zu Hause einen Zettel mit entsprechenden Fragen vorzubereiten und diese dann allesamt zu problematisieren. Das ist das gute Recht eines Patienten!

MfG Bettina
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Herbert Kunst
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Körperliche Unversehrtheit = Aufklärungspflichten

Beitrag von Herbert Kunst » 18.12.2011, 10:13

Guten Morgen,

ich möchte den Hinweisen von Bettina anfügen:
Es ist das gute Recht eines jeden Patienten, die ihn berührenden Fragen in alle Richtungen hin zu stellen und beantworten zu lassen. Zu einem solchen Gespräch sind die Ärzte verpflichtet, denn es geht immerhin um das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit. Insoweit haben die Gerichte immer wieder umfassende Aufklärungspflichten der Ärzte beschrieben. Daher ermuntere ich dazu, entsprechende Fragen zu formulieren und eine angemessene Beantwortung einzufordern.

Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Gerhard Schenker
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Aufbewahrungsfristen

Beitrag von Gerhard Schenker » 18.12.2011, 17:14

Hallo,
zu den Aufbewahrungsfristen fand ich Hinweise im Netz. Vielleicht hilft das insoweit weiter:
http://www.kvhb.de/div/aufbewahrungsfrist.php
http://www.trainergy.de/gesundheit/doku ... risten.htm
Im Übrigen rate ich auch dazu, zunächst einmal alle offenen Fragen mit den zuständigen Ärzten zu besprechen.
Dabei sollte natürlich nicht der Verdacht einer mutmaßlichen Fehlbehandlung angesprochen werden. Dann blocken nämlich alle ab.
MfG Gerhard Schenker
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Dantin
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Beitrag von Dantin » 19.12.2011, 07:24

Danke für die Antworten! Die beiden Links haben mir schon mal weiter geholfen, denn nun weiß ich, dass die Gewebeprobe noch da sein sollte.

Weiß niemand, ob ich das Recht habe, prüfen zu lassen, ob es sich tatsächlich um meine Gewebeprobe handelt?

Im Netz konnte ich dazu bisher nichts finden.

Grüße an euch...

Gerhard Schenker
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Behandlungsfehler - muss im Zweifel bewiesen werden

Beitrag von Gerhard Schenker » 19.12.2011, 07:59

Dantin hat geschrieben: .... Weiß niemand, ob ich das Recht habe, prüfen zu lassen, ob es sich tatsächlich um meine Gewebeprobe handelt?
Im Netz konnte ich dazu bisher nichts finden. ...
Hallo,
ich denke, dass alle hier angesprochenen Vorgänge letztlich überprüfbar sind. Allerdings wird dies wohl eher nur in einem streitigen Verfahren in Gang kommen. Denn jeder, der jetzt tätig geworden ist, wird behaupten, mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt zu haben und jede Vorwürfe zurückweisen.
Ich würde mich daher zunächst einmal darauf konzentrieren, mit den behandelnden Ärzten für eine Aufhellung des Sachverhalts zu sorgen. Dann kann man verbleibenden Zweifeln immer noch intensiver nachgehen.
MfG Gerhard Schenker
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