Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung nach UBG Baden-Württemberg
Bechluss des Amtsgerichts Nürtingen vom 10.11.2011, 11 XIV 80/11
Leitsatz:
Behandlungsbedürftige psychisch Kranke, die krankheitsbedingt für sich oder andere gefährlich sind, können nach UBG Baden-Württemberg nur untergebracht, aber nicht gegen ihren Willen behandelt werden.
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=14977
Der o.a. Beschluss stützt sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 -Entscheidung nachlesbar unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 63311.html
Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung
Moderator: WernerSchell
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Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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