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Blutentnahme ohne Patientenaufklärung

Verfasst: 04.11.2011, 18:15
von Herbert Kunst
Arzthaftungsrecht: Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es
- anders als im Fall einer fremdnützigen Blutspende - keiner Aufklärung des Patienten über
das Risiko einer Nervenirritation durch die eingeführte Nadel


Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 29.06.2011 - Az.: 4 O 95/08 -
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... os=0&anz=2