Koma-Patientin in Spanien: Behörde zieht den Stecker

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Koma-Patientin in Spanien: Behörde zieht den Stecker

Beitrag von Presse » 25.08.2011, 06:37

Ärzte Zeitung online, 24.08.2011

Koma-Patientin: Behörde zieht den Stecker

Nach einem Schlaganfall liegt eine 90-jährige Spanierin im Koma. Ihre Chancen auf Heilung sind nur gering. Jetzt hat die Behörde den Stopp der künstlichen Ernährung angeordnet - ein neues Gesetz macht es möglich.
SEVILLA (dpa). In Spanien haben die Behörden erstmals einem Krankenhaus aufgetragen, die künstliche Ernährung einer unheilbar kranken Patientin einzustellen. ....
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=667152

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