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Entbindungsmethoden - Aufklärungspflichten

Verfasst: 20.07.2011, 13:25
von Presse
Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.5.2011 - VI ZR 69/10 -

Zur vorgezogenen Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Entbindungsmethoden
Eine vorgezogene Aufklärung über die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Entbindungsmethoden ist zwar nicht bei jeder Geburt erforderlich. Sie ist aber immer dann erforderlich, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, dass sich der Geburtsvorgang in Richtung auf eine solche Entscheidungssituation entwickeln kann, in der die Schnittentbindung notwendig oder zumindest zu einer echten Alternative zur girl thingy Entbindung wird.

Näheres:
http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... 22270.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =6&anz=680