Handbuch PatVerfü ... Buchvorstellung
Verfasst: 24.06.2011, 06:24
Mitteilung vom 23.06.2011:
Das Handbuch PatVerfü http://www.patverfue.de/ wird im redaktionellen Teil der aktuellen Ausgabe 6/2011 des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts auf Seite 67 mit folgender großartigen Rezension beworben, siehe: http://www.aeksh.de/download/shae_20110 ... gung_1.pdf
„Handbuch PatVerfü“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen ein informatives und praktisches Handbuch mit Tipps und Hintergründen zur Nutzung der Patientenverfügung herausgegeben. Es enthält Kapitel zu rechtlichen Grundlagen von Zwangspsychiatrie und Patientenverfügung, einen Mustertext als Formular und Empfehlungen zum Aufsetzen und Nutzen einer Patientenverfügung.
Gelungen und rechtlich spitzfindig empfand ich die Idee, dass der Patient grundsätzlich „jedem Mediziner untersagt, hinsichtlich des Verdachtes einer psychischen Krankheit zu untersuchen … und irgendeine der Diagnosen im Kapitel V mit den Bezeichnungen von F00 fortlaufend bis F99 als Psychische und Verhaltensstörungen zu stellen“. Würden wir uns damit als psychotherapeutisch oder psychiatrisch tätige
Ärzte nicht handlungsunfähig machen? Nein, gerade nicht, denn wenn wir Patienten vorher sachgerecht aufklären, welchen Sinn unsere Diagnostik hat und wir Diagnosekriterien mit unseren Patienten nachvollziehbar besprechen, dann wird der Patient von seinem in der Patientenverfügung festgelegten Grundsatz abweichen können und uns ausnahmsweise gestatten, eine solche Diagnose zu stellen. Wenn der Patient selbst nachvollzieht, dass bestimmte Kriterien auf ihn zutreffen, dann wird er auch mit solchen Diagnosen einverstanden sein, die gemeinhin als stigmatisierend erlebt werden. Der Untersuchung und Behandlung von Menschen ohne Leidensdruck, die also keine Patienten sind, gegen ihren erklärten Willen ist jedoch ein Riegel vorgeschoben. „Die schlaue Patientenverfügung für ein Leben ohne Zwangspsychiatrie“ sollte meiner Ansicht nach in jeder psychotherapeutischen oder psychiatrischen Praxis ausliegen und verwendet werden als hilfreiches Werkzeug zur Herstellung einer gleichberechtigten, respektvollen und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arzt und Patient. Bestelladresse: Werner-Fuß-Zentrum, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, E-Mail werner-fuss@gmx.de. Dr. Ralf Cüppers, Flensburg
Endlich ein Arzt, der ganz offensichtlich die Möglichkeiten der PatVerfü verstanden hat und souverän unterstützt, was auch im Handbuch PatVerfü im Kapitel "Hinweise für psychiatrische Fachärzte" vorgezeichnet ist: http://www.patverfue.de/hinweise.html#%C3%84
Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Das Handbuch PatVerfü http://www.patverfue.de/ wird im redaktionellen Teil der aktuellen Ausgabe 6/2011 des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts auf Seite 67 mit folgender großartigen Rezension beworben, siehe: http://www.aeksh.de/download/shae_20110 ... gung_1.pdf
„Handbuch PatVerfü“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen ein informatives und praktisches Handbuch mit Tipps und Hintergründen zur Nutzung der Patientenverfügung herausgegeben. Es enthält Kapitel zu rechtlichen Grundlagen von Zwangspsychiatrie und Patientenverfügung, einen Mustertext als Formular und Empfehlungen zum Aufsetzen und Nutzen einer Patientenverfügung.
Gelungen und rechtlich spitzfindig empfand ich die Idee, dass der Patient grundsätzlich „jedem Mediziner untersagt, hinsichtlich des Verdachtes einer psychischen Krankheit zu untersuchen … und irgendeine der Diagnosen im Kapitel V mit den Bezeichnungen von F00 fortlaufend bis F99 als Psychische und Verhaltensstörungen zu stellen“. Würden wir uns damit als psychotherapeutisch oder psychiatrisch tätige
Ärzte nicht handlungsunfähig machen? Nein, gerade nicht, denn wenn wir Patienten vorher sachgerecht aufklären, welchen Sinn unsere Diagnostik hat und wir Diagnosekriterien mit unseren Patienten nachvollziehbar besprechen, dann wird der Patient von seinem in der Patientenverfügung festgelegten Grundsatz abweichen können und uns ausnahmsweise gestatten, eine solche Diagnose zu stellen. Wenn der Patient selbst nachvollzieht, dass bestimmte Kriterien auf ihn zutreffen, dann wird er auch mit solchen Diagnosen einverstanden sein, die gemeinhin als stigmatisierend erlebt werden. Der Untersuchung und Behandlung von Menschen ohne Leidensdruck, die also keine Patienten sind, gegen ihren erklärten Willen ist jedoch ein Riegel vorgeschoben. „Die schlaue Patientenverfügung für ein Leben ohne Zwangspsychiatrie“ sollte meiner Ansicht nach in jeder psychotherapeutischen oder psychiatrischen Praxis ausliegen und verwendet werden als hilfreiches Werkzeug zur Herstellung einer gleichberechtigten, respektvollen und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arzt und Patient. Bestelladresse: Werner-Fuß-Zentrum, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, E-Mail werner-fuss@gmx.de. Dr. Ralf Cüppers, Flensburg
Endlich ein Arzt, der ganz offensichtlich die Möglichkeiten der PatVerfü verstanden hat und souverän unterstützt, was auch im Handbuch PatVerfü im Kapitel "Hinweise für psychiatrische Fachärzte" vorgezeichnet ist: http://www.patverfue.de/hinweise.html#%C3%84
Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de