Organspende muss eine solidarische Spende für Menschen in Not sein
Verfasst: 14.01.2020, 08:11
Organspende muss eine solidarische Spende für Menschen in Not sein
Berlin, 13. Januar 2020 Vor der Bundestags-Entscheidung zur Neuregelung der
Organspende spricht sich die Diakonie für eine freiwillige und praxisorientierte Lösung aus. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Widerspruchslösung ist aus Sicht der Diakonie widersprüchlich. "Sie kann nicht überzeugen, weil die Selbstbestimmung der Spender nicht gewährleistet ist. Die Organspende muss eine solidarische Spende für Menschen in Not bleiben", so Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Ziel müsse es sein, in der sensiblen Debatte vor allem eine überzeugende Praxis vor Ort in den Krankenhäusern zu erreichen.
Dazu gehöre vor allem eine gute Aufklärung der Spender und die notwendige Zeit, die es braucht, bis solche Veränderungen Wirkungen entfalten.
Potenzielle Spender und deren Angehörigen müssten von der Sinnhaftigkeit einer Organspende überzeugt sein, sagte Lilie: "Das funktioniert aber nicht über eine radikale Lösung, in der alle potenzielle Spender werden sollen, die nicht ausdrücklich widersprechen. Das geht nur mit Freiwilligkeit und einer tiefen Überzeugung zur Spende."
Hintergrund:
Bislang sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Zur Bundestagsentscheidung am Donnerstag liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Bei dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf einer "doppelten Widerspruchslösung" sollen künftig alle Bürger automatisch als Spender gelten, wenn sie nicht widersprochen haben.
Ein anderes Modell schlägt vor, dass Bürger über einen bestimmten Zeitraum immer wieder auf die Organspende angesprochen werden. Zum Beispiel bei der Abholung behördlicher Dokumente wie Personalausweis oder Führerschein. Diese Regelung wird von der Diakonie unterstützt.
Die Organspende basiert auf der freiwilligen, zu Lebzeiten des potentiellen Organspenders getroffenen Entscheidung für den Fall eines Hirntodes. Die Freiwilligkeit zeigt sich in der gegenwärtigen Regelung der "erweiterten Zustimmungslösung", nach der zunächst die Einwilligung in die Organspende zu Lebzeiten Gültigkeit erfährt, sollte zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen worden sein, wird der nächste Angehörige zum mutmaßlichen Willen befragt.
Eine Widerspruchslösung (auch als doppelte Widerspruchslösung) stellt demnach nicht nur einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, sondern führt in unklaren Fällen zu einer Beweislastumkehr zu Lasten der Angehörigen.
Fraglich ist, ob die Widerspruchslösung die Zahl der Spender erhöhen würde, bzw.
ob die Widerspruchslösung für sich allein die Zahl der durchgeführten Organentnahmen erhöhen würde. Studien zeigen, dass besonders die Faktoren Aufklärung, Organisation und Vertrauen zu vermehrten Organspenden führen. Diese Faktoren wurden bereits im Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) umgesetzt. Ob es gelingt, dadurch das vorhandene, ungenutzte Potential möglicher Organspender zu heben, gilt es noch abzuwarten.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.01.2020
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
****************************************
Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind
599.282 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 31.600 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,18 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
Berlin, 13. Januar 2020 Vor der Bundestags-Entscheidung zur Neuregelung der
Organspende spricht sich die Diakonie für eine freiwillige und praxisorientierte Lösung aus. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Widerspruchslösung ist aus Sicht der Diakonie widersprüchlich. "Sie kann nicht überzeugen, weil die Selbstbestimmung der Spender nicht gewährleistet ist. Die Organspende muss eine solidarische Spende für Menschen in Not bleiben", so Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Ziel müsse es sein, in der sensiblen Debatte vor allem eine überzeugende Praxis vor Ort in den Krankenhäusern zu erreichen.
Dazu gehöre vor allem eine gute Aufklärung der Spender und die notwendige Zeit, die es braucht, bis solche Veränderungen Wirkungen entfalten.
Potenzielle Spender und deren Angehörigen müssten von der Sinnhaftigkeit einer Organspende überzeugt sein, sagte Lilie: "Das funktioniert aber nicht über eine radikale Lösung, in der alle potenzielle Spender werden sollen, die nicht ausdrücklich widersprechen. Das geht nur mit Freiwilligkeit und einer tiefen Überzeugung zur Spende."
Hintergrund:
Bislang sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Zur Bundestagsentscheidung am Donnerstag liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Bei dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf einer "doppelten Widerspruchslösung" sollen künftig alle Bürger automatisch als Spender gelten, wenn sie nicht widersprochen haben.
Ein anderes Modell schlägt vor, dass Bürger über einen bestimmten Zeitraum immer wieder auf die Organspende angesprochen werden. Zum Beispiel bei der Abholung behördlicher Dokumente wie Personalausweis oder Führerschein. Diese Regelung wird von der Diakonie unterstützt.
Die Organspende basiert auf der freiwilligen, zu Lebzeiten des potentiellen Organspenders getroffenen Entscheidung für den Fall eines Hirntodes. Die Freiwilligkeit zeigt sich in der gegenwärtigen Regelung der "erweiterten Zustimmungslösung", nach der zunächst die Einwilligung in die Organspende zu Lebzeiten Gültigkeit erfährt, sollte zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen worden sein, wird der nächste Angehörige zum mutmaßlichen Willen befragt.
Eine Widerspruchslösung (auch als doppelte Widerspruchslösung) stellt demnach nicht nur einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, sondern führt in unklaren Fällen zu einer Beweislastumkehr zu Lasten der Angehörigen.
Fraglich ist, ob die Widerspruchslösung die Zahl der Spender erhöhen würde, bzw.
ob die Widerspruchslösung für sich allein die Zahl der durchgeführten Organentnahmen erhöhen würde. Studien zeigen, dass besonders die Faktoren Aufklärung, Organisation und Vertrauen zu vermehrten Organspenden führen. Diese Faktoren wurden bereits im Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) umgesetzt. Ob es gelingt, dadurch das vorhandene, ungenutzte Potential möglicher Organspender zu heben, gilt es noch abzuwarten.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.01.2020
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
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599.282 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 31.600 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,18 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.