Förderung der Organspende - Statement der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Verfasst: 20.07.2019, 13:41
Förderung der Organspende
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Landes- und Bundesregierung zur Erhöhung der Organspende-Bereitschaft. Insbesondere die Freistellung, Fortbildung und Finanzierung von transplantationsbeauftragten Ärztinnen und Ärzten ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Organspenden.
Gleichwohl befindet sich die Organspende-Bereitschaft in Deutschland auf einem niedrigen Niveau: Ende Dezember 2018 standen 9.697 Menschen auf der Warteliste im Vergleich dazu gab es im Jahr 2018 nur 955 Organspender. Europaweit gehört Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Organspenden.
Vor diesem Hintergrund fordert die verfasste Ärzteschaft in Baden-Württemberg den Staat und die Gesellschaft auf, alles dafür zu tun, die Spenden-Bereitschaft und die Transplantation von Organen zu befördern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern.
Die baden-württembergische Ärzteschaft will zudem alles in ihrer Macht stehende tun, zur Förderung der Organspende-Bereitschaft und der Transplantation von Organen auf allen Ebenen sowie der Auswahl von Empfängern unter Einhaltung der ethischen Grundsätze beizutragen, insbesondere durch Aufklärung, Information und Mitarbeit in Gremien.
Die Förderung der Organspende ist ein wichtiger gesellschaftlicher Aspekt und Ge-meinschaftsaufgabe. Nach einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 84 Prozent der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Dennoch ist nur ein leichter Anstieg der jährlichen Organspender-zahlen in Deutschland zu verzeichnen.
Dieses Problem kann nach Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft nicht allein durch eine (derzeit in der fraktionsübergreifenden Bundestagsdebatte befindliche) gesetzliche Regelung gelöst werden. Es muss vielmehr durch ganz unter-schiedliche Maßnahmen angegangen werden:
1. Im Mittelpunkt muss eine breit angelegte und kontinuierliche Informationskampagne für die Bevölkerung über alle Aspekte der Organspende stehen. Zur Aufklärung über die Organspende wird auch die Aufnahme der Gesundheitskompetenz in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen befürwortet. Denn nur wer informiert ist, kann anschließend seinen Organspende-Ausweis ausfüllen und so seine grundsätzliche Spende-Bereitschaft bzw. -ablehnung dokumentieren.
2. In den Entnahmekrankenhäusern müssen umfangreiche organisatorische und logistische Maßnahmen getroffen werden, um einen Verlust von potenziellen Spenderorganen auszuschließen. Dazu gehört auch, dass den Entnahmekrankenhäusern bei realisierter Organspende alle Kosten für intensivmedizinische Betreuung und Organentnahme voll und unbürokratisch erstattet werden.
3. Krankenhäuser, vor allem Kliniken ohne Neurochirurgie, sind für potenzielle Organspenden besser auszustatten als bisher und entstehende Kosten bei realisierter Organspende voll zu erstatten.
4. Den Transplantationsbeauftragten kommt eine ganz entscheidende Rolle im Pro-zess der Spender-Detektion und ihrer Realisation zu; ihr Knowhow und ihr persönliches Engagement sind durch nichts zu ersetzen. Sie müssen an allen Krankenhäusern eingesetzt und für diese Aufgaben von Routinetätigkeiten freigestellt werden, wie dies im „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vorgeschrieben ist.
5. In Arztpraxen und Krankenhaus-Ambulanzen müssen umfassende Informationen über die Organspende vorgehalten werden. Zu jeder Beratung über eine Patientenverfügung gehört auch eine Aufklärung über die Organspende; dies muss fester Bestandteil der medizinischen Versorgung im hausärztlichen Bereich sein. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Ausschluss von intensivmedizinischen Maßnahmen in der Patientenverfügung in der Regel eine Organspende unmöglich macht.
6. Die Zusatzweiterbildung „Transplantationsmedizin“ muss in die baden-württembergische Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Das Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer muss verstärkt beworben werden.
Diese Maßnahmen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Staat und Gesellschaft sind es den Bürgerinnen und Bürgern im hoch entwickelten deutschen Gesundheitswesen schuldig, dass Maßnahmen zur Förderung der Organspende auskömmlich und nachhaltig finanziert werden.
Quelle: Mitteilung vom 20.07.2019
Ärztlichen Pressestelle - Stabsstelle Politik und Kommunikation
Telefon: 0711-76989-99, Telefax: 0711-76989-969
Landesärztekammer Baden-Württemberg - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart
Web: www.aerztekammer-bw.de
Twitter: @AerztekammerBW
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Landes- und Bundesregierung zur Erhöhung der Organspende-Bereitschaft. Insbesondere die Freistellung, Fortbildung und Finanzierung von transplantationsbeauftragten Ärztinnen und Ärzten ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Organspenden.
Gleichwohl befindet sich die Organspende-Bereitschaft in Deutschland auf einem niedrigen Niveau: Ende Dezember 2018 standen 9.697 Menschen auf der Warteliste im Vergleich dazu gab es im Jahr 2018 nur 955 Organspender. Europaweit gehört Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Organspenden.
Vor diesem Hintergrund fordert die verfasste Ärzteschaft in Baden-Württemberg den Staat und die Gesellschaft auf, alles dafür zu tun, die Spenden-Bereitschaft und die Transplantation von Organen zu befördern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern.
Die baden-württembergische Ärzteschaft will zudem alles in ihrer Macht stehende tun, zur Förderung der Organspende-Bereitschaft und der Transplantation von Organen auf allen Ebenen sowie der Auswahl von Empfängern unter Einhaltung der ethischen Grundsätze beizutragen, insbesondere durch Aufklärung, Information und Mitarbeit in Gremien.
Die Förderung der Organspende ist ein wichtiger gesellschaftlicher Aspekt und Ge-meinschaftsaufgabe. Nach einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 84 Prozent der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Dennoch ist nur ein leichter Anstieg der jährlichen Organspender-zahlen in Deutschland zu verzeichnen.
Dieses Problem kann nach Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft nicht allein durch eine (derzeit in der fraktionsübergreifenden Bundestagsdebatte befindliche) gesetzliche Regelung gelöst werden. Es muss vielmehr durch ganz unter-schiedliche Maßnahmen angegangen werden:
1. Im Mittelpunkt muss eine breit angelegte und kontinuierliche Informationskampagne für die Bevölkerung über alle Aspekte der Organspende stehen. Zur Aufklärung über die Organspende wird auch die Aufnahme der Gesundheitskompetenz in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen befürwortet. Denn nur wer informiert ist, kann anschließend seinen Organspende-Ausweis ausfüllen und so seine grundsätzliche Spende-Bereitschaft bzw. -ablehnung dokumentieren.
2. In den Entnahmekrankenhäusern müssen umfangreiche organisatorische und logistische Maßnahmen getroffen werden, um einen Verlust von potenziellen Spenderorganen auszuschließen. Dazu gehört auch, dass den Entnahmekrankenhäusern bei realisierter Organspende alle Kosten für intensivmedizinische Betreuung und Organentnahme voll und unbürokratisch erstattet werden.
3. Krankenhäuser, vor allem Kliniken ohne Neurochirurgie, sind für potenzielle Organspenden besser auszustatten als bisher und entstehende Kosten bei realisierter Organspende voll zu erstatten.
4. Den Transplantationsbeauftragten kommt eine ganz entscheidende Rolle im Pro-zess der Spender-Detektion und ihrer Realisation zu; ihr Knowhow und ihr persönliches Engagement sind durch nichts zu ersetzen. Sie müssen an allen Krankenhäusern eingesetzt und für diese Aufgaben von Routinetätigkeiten freigestellt werden, wie dies im „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vorgeschrieben ist.
5. In Arztpraxen und Krankenhaus-Ambulanzen müssen umfassende Informationen über die Organspende vorgehalten werden. Zu jeder Beratung über eine Patientenverfügung gehört auch eine Aufklärung über die Organspende; dies muss fester Bestandteil der medizinischen Versorgung im hausärztlichen Bereich sein. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Ausschluss von intensivmedizinischen Maßnahmen in der Patientenverfügung in der Regel eine Organspende unmöglich macht.
6. Die Zusatzweiterbildung „Transplantationsmedizin“ muss in die baden-württembergische Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Das Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer muss verstärkt beworben werden.
Diese Maßnahmen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Staat und Gesellschaft sind es den Bürgerinnen und Bürgern im hoch entwickelten deutschen Gesundheitswesen schuldig, dass Maßnahmen zur Förderung der Organspende auskömmlich und nachhaltig finanziert werden.
Quelle: Mitteilung vom 20.07.2019
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