Neuregelung der Organspende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Konfliktfall Organspende

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2011, 07:02

19.12.2011, 23.25 - 00.10 Uhr, ARD Das Erste (WDR)

Konfliktfall Organspende

Film von Jule Sommer und Udo Kilimann

Die große Mehrheit der Deutschen befürwortet Organspenden, aber nur wenige haben tatsächlich einen Organspendeausweis. Eine Organentnahme wird damit kompliziert: Ärzte und Angehörige müssen entscheiden, ob der Patient eventuell einer Organspende zugestimmt hätte. Daher gibt es pro Jahr nur etwa 3000 Spender für rund 12.000 Menschen in Deutschland, die dringend auf ein lebensrettendes Organ warten.
Der Bundestag plant jetzt ein neues Transplantationsgesetz, unterschiedliche parteiübergreifende Gesetzesvorschläge liegen vor. Der weitestgehende Vorschlag macht jeden Menschen per Gesetz zum Organspender. Nur wenn ein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt, ist man von der Spendepflicht ausgenommen. Andere wollen einmal im Leben eine Erklärung von jedem Deutschen, ob er Organspender sein will.
Doch zunehmend tauchen auch gravierende Bedenken auf. Ethiker fragen: Kann jeder Mensch per Gesetz gezwungen werden, für andere Lebensretter zu sein? Wem gehören eigentlich die Organe eines Menschen - ihm selbst oder dem Staat? Ist ein menschlicher Körper eine personale Einheit oder nach dem Hirntod ein Ersatzteillager? Chefärzte von Intensivstationen bezweifeln, dass ein Kriterium wie Hirntod eindeutig das Ende des Lebens festlegt. Fürsprecher der Organspende, ebenfalls Mediziner, halten dagegen: Der Hirntod ist irreversibel und wenn der Patient noch von der Maschine beatmet wird, ergibt sich das schmale Zeitfenster, in dem Organentnahme überhaupt möglich ist. Und Organspende rettet Leben.
Die Bundestagsabgeordneten müssen entscheiden: Wird Organspende zur Routine und Selbstverständlichkeit im Klinikalltag, oder muss wie bisher in jedem einzelnen Fall aufwendig die Situation geklärt werden, von Patienten, Ärzten und Angehörigen?
Der Film stellt die unterschiedlichen Gesetzesvorschläge vor, geht auf die ethischen Fragen ein, zeigt den Klinikalltag bei Organspenden und lässt Angehörige zu Wort kommen, die Erfahrungen mit Organspenden in ihrer Familie gemacht haben.

Weitere Informationen unter
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn ... 4gw~cm.asp
http://programm.daserste.de/pages/progr ... 6DA7D3F824
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Einstellung der Bevölkerung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2011, 16:24

Buchtipp!

Jan Böcken, Bernard Braun, Uwe Repschläger (Hrsg.):

Gesundheitsmonitor 2011
Bürgerorientierung im Gesundheitswesen – Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung der BARMER GEK


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Näheres hier:
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Das Buch informiert u.a. auch zu folgenden Themen:

- Beurteilungskriterien für die Auswahl einer Pflegeeinrichtung
- Versorgung am Lebensende: Vorstellungen, Wissen und Haltungen
- Einstellung der Bevölkerung zur Organspende
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Organspende - Sechs zentrale Fragen vorgestellt

Beitrag von Presse » 21.12.2011, 16:04

Sechs zentrale Fragen zur Organspende vorgestellt - Bundestag muss Antworten geben

Berlin. Der Bundestag muss Anfang des kommenden Jahres die EU-Richtlinie im Transplantationsgesetz umsetzen. Doch neben mehr Transplantationsbeauftragten will die Politik eine zusätzliche Novellierung des Systems erreichen. Die Fraktionsspitzen hoffen, mit einer Entscheidungslösung den Mangel an Organspendern zu beheben. Jeder Bundesbürger soll mindestens einmal im Leben zu dem Thema befragt werden.

Mit sechs zentralen Fragen macht die Deutsche Hospiz Stiftung heute in Berlin auf die Mängel des Transplantationsgesetzes aufmerksam. Der Geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch, fordert Aufklärung, um Angst und Misstrauen der Bevölkerung zu beenden. Brysch: "Wir wollen damit auch einen Beitrag leisten, Organspende in Deutschland zu fördern."

Er sieht das Problem des Organmangels unter anderem darin, dass die Krankenhäuser ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Von den 4.000 bekannten Hirntod-Fällen wurden im vergangenen Jahr lediglich 1.900 Patienten gemeldet, also rund 47 Prozent. In 1.300 Fällen kam es dann tatsächlich zur Transplantation. Dabei erfolgte in über 90 Prozent der Organspenden die Zustimmung durch die Angehörigen. Angesichts dieser Zahlen stellen die Patientenschützer die Frage: "Wie sollen mehr Ausweisträger den Organmangel beheben?"

Unterstützt wird die Deutsche Hospiz Stiftung vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling. In einer juristischen Stellungnahme kritisiert er: "Unzureichend legitimierte Akteure (Bundesärztekammer, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Eurotransplant) treffen auf der Grundlage eines inkonsistenten und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaften Todeskonzepts Entscheidungen über Leben und Tod, die nahezu vollständig der rechtsstaatlichen Aufsicht und Kontrolle entzogen sind."

Weiterhin kritisiert Höfling das Hirntodkonzept der Organspendepraxis. Er gibt zu Bedenken, dass bei einem Ausfall aller Hirnfunktionen der menschliche Organismus in seiner funktionellen Ganzheit nicht komplett zusammenbricht. "Seit langem ist bekannt, dass das Herz eines Hirntoten selbständig schlägt, dass seine Vitalfunktionen und der Stoffwechsel erhalten sind. Hirntote Frauen bringen Kinder zur Welt", erläutert Höfling. Er wirft die Frage auf: "Ist ein Hirntoter ein Lebender oder ein Toter?"

Aus seiner täglichen Arbeit am Patientenschutztelefon weiß Brysch, dass es einen weiteren Klärungsbedarf gibt, wenn es um Patientenverfügungen geht. In den meisten der zehn Millionen Patientenverfügungen begrenzen die Menschen intensivmedizinische Maßnahmen. Diese sind aber für die Organentnahme zwingend notwendig. Nur eine individuell auf die Krankheitssituation formulierte Patientenverfügung kann diesen Widerspruch aufheben. "Die dafür notwendige Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein klarer Mangel der Regelungen zur Patientenverfügung", sagt Brysch.

Die Deutsche Hospiz Stiftung verlangt ein ethisches Konzept bei der Herkunft der Spenderorgane. "Werden in Deutschland Organe implantiert, deren Entnahme nach deutschem Recht unzulässig wäre?" Mit dieser Frage verweist Brysch auf unterschiedliche Voraussetzungen für Organentnahmen in den sieben Eurotransplantländern. Während in Deutschland der Hirntod festgestellt werden muss, reicht in den Niederlanden und Belgien auch der Herz-Kreislaufstillstand aus. In Belgien werden sogar nach aktiver Sterbehilfe Organe entnommen. In dem einen Fall wären die Menschen nach deutschem Recht nicht tot, im anderen Fall wären sie getötet worden.

Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert den Bundestag auf, dass zunächst die EU-Richtlinie zu den Transplantationsbeauftragten umgesetzt wird, die grundsätzlichen Fragen des Transplantationssystems aber zunächst im Bundestag beraten und entschieden werden müssen. "Wir brauchen eine funktionierende rechtsstaatliche Kontrolle, um den Menschen durch Transparenz und Information mehr Sicherheit in Fragen der Organspende zu geben", fordert Brysch.

Die komplette juristische Stellungnahme von Prof. Dr. Wolfram Höfling steht im Internet unter http://www.hospize.de/docs/hib/Patiente ... 3_2011.pdf zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.12.2011

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Hospiz-Stiftung kritisiert Organspende-Reform

Beitrag von Gaby Modig » 22.12.2011, 07:48

Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert mit Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk die geplanten Neuregelungen zurecht. Die Ärzte Zeitung hat es daher gestern auf den Punkt gebracht. Dort ist u.a. ausgeführt:
Patientenverfügung steht im Weg
Patientenverfügung mit Therapieabbruch und Organspende passen nicht zusammen. Es ist daher mehr Aufklärung, vor allem über den Hirntod, dringend geboten.

Ärzte-Zeitung vom 21.12.2011:Hospiz-Stiftung kritisiert Organspende-Reform
BERLIN (dpa). Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat die geplante Neuregelung der Organspende scharf kritisiert. ...
Darüber hinaus könnten die meisten der rund zehn Millionen Patientenverfügungen eine Organentnahme verhindern, auch wenn der Betroffene sein Organ eigentlich spenden will. ....
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=684261
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Organspende und die Nächstenliebe

Beitrag von Gaby Modig » 24.12.2011, 08:05

In den letzten Tagen gab es weitere Berichte zur Organspende. Es wird dabei nicht selten der Eindruck erweckt, als sei eine Organspende eine Art moralische Pflicht, die sich aus dem göttlichen Gebot der Nächstenliebe ergebe. Personen, die sich mit einer Organspende (aus verschiedenen Gründen) nicht anfreunden können, wird ein schlechtes Gewissen eingeredet. Das alles halte ich für mehr als unredlich.
Zunächst einmal muss erwartet werden, dass über die Organspende und das gesamte Transplantationsgeschehen offen und ehrlich informiert wird. Dabei muss natürlich auch der Tod des Menschen (Hirntod, Herztod usw.) erklärt werden. Dann wäre auch deutlicher zu machen, dass eineOrganspendeerklärung mit einer Patientenverfügung, die künstliche Beamtung etc. (also Gerätemedizin am Lebensende) verbietet, eher nicht zusammen passt. M.E. wird irrig behauptet, beides könne man unproblematisch miteinander verbinden.

Gaby Modig
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Organ-Lebendspender besser absichern

Beitrag von Presse » 22.01.2012, 14:15

KAUCH: Koalition sichert Organ-Lebendspender besser ab

Zu den Plänen der Koalitionsfraktionen, Organ-Lebendspender versicherungsrechtlich besser abzusichern erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, MICHAEL KAUCH:

Wer seinen Angehörigen oder engen Freunden eine Niere oder einen Teil der Leber spendet, ist derzeit unzureichend sozial abgesichert. Das will die FDP-Fraktion ändern. Gemeinsam mit der Union und dem Bundesgesundheitsminister bereiten wir Verbesserungen im Versicherungsrecht für Lebend-Organspendern vor. Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, sollen endlich fair behandeln werden.

Lebend-Organspender sollen eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in voller Höhe ihres Verdienstes bekommen. Die Kosten dafür sind von der Krankenkasse des Organ-Empfängers zu tragen. Wir werden den Umfang der Leistungen durch die Empfänger-Krankenkasse klar definieren, um Streit über Nachsorge und Reha zu vermeiden.

Beendet wird auch der mögliche Streit zwischen Krankenkassen und gesetzlicher Unfallversicherung über die Behandlungskosten von Spätfolgen der Transplantation. Künftig soll generell die Unfallversicherung für die Erstattung von Schäden zuständig sein. Die Beweislast, ob eine Erkrankung Spätfolge der Transplantation ist, wird zu Gunsten des Patienten umgekehrt. Das hilft auch privatversicherten Organspendern, die heute teils klagen müssen, um ihr Recht auf Kostenerstattung zu bekommen.

Die Änderungen sollen mit dem Gesetzespaket verabschiedet werden, das der liberale Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr derzeit zur Organspende plant. Darin sind neben den Versicherungsfragen Maßnahmen enthalten, um die Sicherheit der Organtransplantation zu erhöhen und Transplantationsbeauftragte für alle Krankenhäuser vorzuschreiben. Parallel dazu werden Gespräche zwischen den Fraktionen im Bundestag geführt, wie man die Zahl der Organspenden nach dem Tod erhöhen kann.

Die verabredeten Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2005. Die frühere SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war vier Jahre lang untätig geblieben.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2012

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Organspende vor dem Durchbruch

Beitrag von Presse » 29.02.2012, 07:43

Organspende vor dem Durchbruch
Freie Fahrt für die Entscheidungslösung: Im Bundestag zeichnet sich ein Konsens bei der Organspende ab. Alle Fraktion ziehen nun offenbar an einem Strang - obwohl es ungeklärte Streitpunkte gibt. Am Mittwoch soll die Entscheidung fallen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=806 ... nde&n=1725

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Fünf für die Organspende

Beitrag von Presse » 02.03.2012, 18:26

Fünf für die Organspende
Nach jahrelangem Ringen steht der Kompromiss zur Neuregelung der Organspende: Alle Parteien im Bundestag wollen die Entscheidungslösung. Gezwungen werden soll aber niemand - und das sorgt für Kritik. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=806 ... nde&n=1736

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Organspende

Beitrag von Presse » 03.03.2012, 07:30

Montgomery begrüßt Pläne des Bundestages zur Organspende

Berlin, 02.03.2012 – „Jedes gespendete Organ kann Leben retten. Deshalb ist es eine gute Nachricht für die rund 12.000 Patientinnen und Patienten, die derzeit dringend auf ein Spendeorgan warten, dass die Bundestagsfraktionen mit einem gemeinsamen Gesetz die Spendebereitschaft in der Bevölkerung erhöhen wollen.“ So kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, den gestern vorgestellten fraktionsübergreifenden Arbeitsentwurf zur Organspende. Angesichts des großen Bedarfs an Spenderorganen sei es unerlässlich, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, regelmäßig nachgefragt wird. Ebenso wichtig sei es, dass eine Entscheidung zur Organspende absolut freiwillig bleiben soll, sagte der BÄK-Präsident.

Montgomery betonte, dass es richtig sei, die elektronische Gesundheitskarte für die Dokumentation der Organspendebereitschaft zu nutzen und die Krankenkassen zu verpflichten, eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. Dabei müsse aber ausgeschlossen werden, dass Krankenkassen Kenntnis über den Inhalt einer Erklärung erlangen können.

Im Grundsatz decken sich aber die Pläne der Bundestagsfraktionen in vielen Punkten mit Vorschlägen der Bundesärztekammer. Diese hatte Ende letzten Jahres ein „Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende“ erarbeitet und der Politik zugeleitet. Mit Blick auf die vielfältigen Regelungsvorschläge in dem BÄK-Modell wies Montgomery darauf hin, dass die regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft allein nicht ausreichend sei, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Insofern sei die Initiative der Bundestagsfraktionen eine wichtige Grundlage für weitergehende Schritte. „Nur wenn Politik, Ärzte und andere Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen, wird es uns gelingen, noch mehr Menschen für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren“, so Montgomery.


Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2012
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
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Ein kleiner Schritt für die Organspende

Beitrag von Presse » 05.03.2012, 06:52

Ein kleiner Schritt für die Organspende
Jahrelang haben die Parteien gerungen: Jetzt steht ein Kompromiss für die Organspende.
Kritiker und Fachgesellschaften sind skeptisch. Doch neben der jetzigen Lösung sind noch weitere Änderungen bei der Organspende geplant.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=806 ... nde&n=1739

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Kassen sollen Organspende-Votum anstupsen

Beitrag von Presse » 06.03.2012, 07:45

Kassen sollen Organspende-Votum anstupsen
Jeder Bürger soll sich mehr Gedanken über die Organspende machen. Für die Entscheidungslösung gibt es jetzt einen Gesetzentwurf. Doch der lässt viele Details im Dunkeln. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=807 ... nde&n=1742

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Nachbesserung bei Organspende-Gesetz gefordert

Beitrag von Presse » 14.03.2012, 08:34

Patientenschützer fordern Nachbesserung bei Organspende-Gesetz
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den Gesetzentwurf zur Förderung der Organspende kritisiert und Nachbesserungen gefordert. In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Dienstag forderte Vorstand Eugen Brysch zudem Änderungen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49478

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Risse im schönen Organspende-Konsens

Beitrag von Presse » 21.03.2012, 18:01

Risse im schönen Organspende-Konsens
Eigentlich war alles klar beim Thema Organspende: Die Politiker hatten sich auf die Entscheidungslösung geeinigt. Doch jetzt melden sich einzelne Abgeordnete zu Wort - und kritisieren die Neuregelungen, die morgen im Bundestag beraten werden. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... nde&n=1781

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Fortschritt für Organtransplantationen

Beitrag von Presse » 21.03.2012, 18:05

Bahr-Entwurf ist wesentlicher Fortschritt für
Organtransplantationen


Berlin. Zur morgigen Einbringung des Gesetzentwurfes des
Bundesgesundheitsministers zum Transplantationsgesetz erklärt der
Gesundheitsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat nicht nur wesentlichen Anteil
am Gruppenentwurf zur Entscheidungslösung bei der Organspende. Er
bringt morgen parallel einen Gesetzentwurf ein, der wichtige
Veränderungen bei der Organtransplantation vorsieht.
In den Krankenhäusern wird vor allem die flächendeckende Einführung
von Transplantationsbeauftragten zu mehr Transplantationen führen.
Gleichzeitig plant die Koalition eine bessere versicherungsrechtliche
Absicherung von Organ-Lebendspendern. Damit wird die jahrelange
Untätigkeit der früheren SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt beendet.
Wer seinen Angehörigen oder engen Freunden eine Niere oder einen Teil
der Leber spendet, ist derzeit unzureichend sozial abgesichert. Das will die
FDP-Fraktion ändern. Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten
zeigen, sollen endlich fair behandelt werden.
Lebend-Organspender sollen eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in
voller Höhe ihres Verdienstes bekommen. Die Kosten dafür sind von der
Krankenkasse des Organ-Empfängers zu tragen. Wir werden den Umfang
der Leistungen durch die Empfänger-Krankenkasse klar definieren, um
Streit über Nachsorge und Reha zu vermeiden.
Beendet wird auch der mögliche Streit zwischen Krankenkassen und
gesetzlicher Unfallversicherung über die Behandlungskosten von
Spätfolgen der Transplantation. Künftig soll generell die Unfallversicherung
für die Erstattung von Schäden zuständig sein. Das hilft auch
privatversicherten Organspendern, die heute teils klagen müssen, um ihr
Recht auf Kostenerstattung zu bekommen.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.2012
Jens Weigert
Büro Michael Kauch, MdB
Tel.: 030 227 70537
Fax: 030 227 76535

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Organspende - Entscheidungslösung nicht akzeptabel

Beitrag von WernerSchell » 21.03.2012, 18:28

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


21.03.2012

An die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den vorliegenden Informationen soll am 22.03.2012 über die Organspende bzw. Transplantationsgeschehen beraten und entschieden werden. Wir teilen daher mit Blick auf das verfassungsrechtlich garantierte Patienten-Selbstbestimmungsrecht noch einmal mit:

Die bisherigen Regelungen zur Organspendeerklärung sind nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend. Wer das Transplantationsgeschehen verbessern will, muss vornehmlich in den Krankenhäusern mit entsprechenden personellen und sachlichen Mitteln neue Strukturen schaffen.
Die Einführung einer Entscheidungslösung, die ganz entschieden auf Druck setzt, ist abzulehnen. Dies zumal deshalb, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Menschen ausreichend aufgeklärt werden, vor allem über den Hirntod und weitere bedeutsame Fragestellungen. Dazu gehört auch, den Menschen klarzumachen, dass trotz entgegenstehenden Anmerkungen eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung mit einer Organspende nicht vereinbar ist.
Wird man in dieser Weise informieren, wird die vielfach behauptete Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die aktuell mit 75% angegeben wird, in sich zusammen brechen. In zahlreichen Vortragsveranstaltungen konnten diesbezügliche Feststellungen getroffen werden.
Es ist auch nicht akzeptabel, dass weiter vorgesehen ist, den Druck bezüglich der Organspendebereitschaft bei Straßenverkehrsämtern und anderen Behörden ausüben zu lassen. Die angefügte Pressemitteilung vom 11.07.2011 ist daher weiterhin aktuell.
Es wird daher gebeten, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 11.07.2011


»Organspende kann Leben retten«
Transplantationsgeschehen und dazu erforderliche Aufklärungsarbeit sollten verbessert werden


Mit Rücksicht auf die rund 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, sind geeignete Maßnahmen geboten, das Transplantationsgeschehen – Organspende bis zur Organverpflanzung – effektiver zu gestalten.
Das geltende Transplantationsgesetz regelt bereits die Pflichten zur Aufklärung über die freiwillige Organspende. Entsprechende Kampagnen werden seit Jahren, z.B. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, durchgeführt und durch das Verteilen von Broschüren einschließlich „Organspendeausweis“ ergänzt. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in der Vergangenheit durch Vortragsveranstaltungen und die Auslage entsprechender Informationsschriften bei den Neusser Pflegetreffs an der Aufklärungsarbeit konkret beteiligt. Gleichwohl konnten 2010 in Deutschland nur rund 4.000 Organtransplantationen durchgeführt werden. Die Zahl der benötigten Organe liegt also weit über der Zahl der gespendeten Organe.
Es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass mehr Organe unter Achtung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte gespendet und transplantiert werden könnten, wenn die rechtlich gegebenen Möglichkeiten effektiver genutzt würden. So erscheint es sinnvoll, die Aufklärungsarbeit zur Organspende noch einmal deutlich zu verstärken und durch Angebote spezieller Informationen zu ergänzen. Dabei wird es darum gehen müssen, alle relevanten Fragen hinsichtlich des Organentnahmeverfahrens und der Hirntodproblematik ergebnisoffen zu erläutern. Kritische Erwägungen dürfen dabei ausdrücklich nicht ausgeklammert bleiben. Denn in der Frage für oder gegen Organspende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“. Es kann gute Gründe geben, sich für aber auch gegen eine Organspende zu entscheiden. Jeder Einzelne muss sein Selbstbestimmungsrecht frei und ohne jegliche Einflussnahme bzw. ohne Druck wahrnehmen können, ob und wie er sich zur Organspende äußert und entscheidet.
Herausragend bedeutsam erscheint die Notwendigkeit, in den bundesdeutschen Krankenhäusern das System der Meldung potenzieller Organspender und die Strukturen zur Organentnahme und Transplantation, ohne die angesprochenen Selbstbestimmungsrechte zu berühren oder gar einzuschränken, durch präzisere Regelungen zu verbessern. Dazu sind offensichtlich auch weitere finanzielle Anreize geboten.
Die zur Zeit in der Öffentlichkeit diskutierten Absichten, jede Bürgerin / jeden Bürger einmal im Leben, z.B. beim Führerscheinerwerb oder bei der Beantragung eines Personalausweises, auf die Organspendebereitschaft anzusprechen, wird in dieser Form als ungeeignete Lösung angesehen, für die notwendige Klarheit zu sorgen. Mit dem in Aussicht genommenen frühzeitigen Ansprechen der BürgerInnen wird von insoweit inkompetenten Institutionen zu den Grundpositionen von Leben und Tod ein unvertretbarer Entscheidungsdruck erzeugt, so dass sich zwangsläufig verfassungsrechtliche Bedenken ergeben müssen. Das Ausbringen einer gegebenenfalls getroffenen Entscheidung auf einem amtlichen Papier, Führerschein, Personalausweis oder Versichertenkarte, wird daher abgelehnt. Die Verdeutlichung einer unbeeinflussten Entscheidung zur Organspende mittels gesondertem „Organspendeausweis“ ist nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
+++
Siehe auch unter
http://www.mg-heute.de/2012/03/aufruf-a ... ndestages/
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=21463
Zuletzt geändert von WernerSchell am 24.03.2012, 07:37, insgesamt 1-mal geändert.
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