Röntgen - Patienten-Selbstimmungsrechte sind zu achten
Auszug aus Schriftwechsel in einer Mailingliste (anonymsiert):
..... etwas verwirrt war ich doch als ich heute Abend mein Band abgehört habe und darauf den Anruf eines Heims vorfand. Mir wurde mitgeteilt, daß der Betreute zum Röntgen in ein Krankenhaus müsse und die Ärzte wollten von mir dazu eine Einwilligung! Mir geht es hier nicht um einen Zweizeiler, aber ich meine, daß es bei einer (einfachen) Röntgenuntersuchung keiner Einwilligung bedarf!
Sehr geehrter Herr ....,
es wurden bereits zutreffende Hinweise gegeben, dass jedwede Körpereingriffsmaßnahme der Einwilligung des Patienten bzw. seines Rechtsvertreters bedarf (Art. 2 GG - Patientenselbstbestimmungsrecht). Vorausgehen muss die im Einzelfall gebotene Aufklärung. Dabei sind die Vorschriften der Röntgenverordnung zu beachten und z.B. nach früheren Röntgenbelastungen zu fragen. siehe dazu z.B. § 23 Röntgenverordnung - http://www.gesetze-im-internet.de/r_v_1987/__23.html
Dass eine Röntgenaufnahme eine "einfache Maßnahme" sei, die keiner Einwilligung bedarf, muss deutlich widersprochen werden. In einem vor Jahren durchgeführten Strafprozess gegen einen Arzt wurden Röntgenuntersuchungen und -behandlungen, auch wenn im Einzelfall ursächlich kein Schaden nachgewiesen werden kann, strafrechtlich eindeutig als Körperverletzungen beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Röntgen - Patienten-Selbstimmungsrechte sind zu achten
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