Arzneimitteltherapie im Pflegeheim
„Chemische Gewalt gegen ältere Menschen muss vermieden werden“
Interview mit Prof. Dr. Gerd Glaeske und Susann Kämpfe, geführt v. Brigitte Teigeler, in Die Schwester/Der Pfleger 03/11, S. 242 ff.
Eine kurze Anmerkung v. Lutz Barth (22.03.11)
>>> http://www.iqb-info.de/Arzneimittelther ... _Barth.pdf <<< (pdf.)
Pharmakotherapie eines hochaltrigen Patienten!
Moderator: WernerSchell
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Pharmakotherapie eines hochaltrigen Patienten!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Zuwendung oder sedierender Saft ?
Die Problemstellung ist und bleibt doch ganz einfach:
Reagiere ich auf einen unruhigen Demenzkranken mit persönlicher Zuwendung oder mit einem sedierenden Saft?
Wir haben diese Frage längst beantwortet und uns für die kostengünstigere Variante entschieden.
Aus der Sicht des Demenzkranken werden offensichtlich seine Grundrechte verletzt. Aber es gibt für die Einhaltung dieser Grundrechte eine gesellschaftlich akzeptierte Kostenbremse.
Selbstverständlich hat auch ein Professor Glaeske keine Lösung parat. Er kritisiert -ethisch korrekt - den status quo.
Reagiere ich auf einen unruhigen Demenzkranken mit persönlicher Zuwendung oder mit einem sedierenden Saft?
Wir haben diese Frage längst beantwortet und uns für die kostengünstigere Variante entschieden.
Aus der Sicht des Demenzkranken werden offensichtlich seine Grundrechte verletzt. Aber es gibt für die Einhaltung dieser Grundrechte eine gesellschaftlich akzeptierte Kostenbremse.
Selbstverständlich hat auch ein Professor Glaeske keine Lösung parat. Er kritisiert -ethisch korrekt - den status quo.
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Wenn es so einfach...
wäre, fragt sich, warum es noch keine Lösungen gibt, die auch nur ansatzweise eine defizitäre Pharmakotherapie eines multimorbiden Alterspatienten zu vermeiden hilft.
Ich glaube, dass "wir" nicht die Frage einhellig beantwortet haben, mal ganz davon abgesehen, dass ein pauschaler Vorwurf, wonach ggf. Psychopharmaka flächendeckend zur "Erleichterung der Pflege" eingesetzt wird, nicht haltbar sein dürfte.
Im Zweifel wird hier über die lege artis - Bedingungen einer polypharmakologischen Therapie eines multimorbiden und hochaltrigen Patienten zu diskutieren sein. das im Zweifel Grundrechte verletzt werden, soll nicht in Abrede gestellt werden, wenngleich es hier zunächst auch um strafbewehrte Körperverletzungstatbestände geht, die nicht durch fragwürdige gesellschaftlich motivierte Kostenbremsen legitimiert sind.
Ich glaube, dass "wir" nicht die Frage einhellig beantwortet haben, mal ganz davon abgesehen, dass ein pauschaler Vorwurf, wonach ggf. Psychopharmaka flächendeckend zur "Erleichterung der Pflege" eingesetzt wird, nicht haltbar sein dürfte.
Im Zweifel wird hier über die lege artis - Bedingungen einer polypharmakologischen Therapie eines multimorbiden und hochaltrigen Patienten zu diskutieren sein. das im Zweifel Grundrechte verletzt werden, soll nicht in Abrede gestellt werden, wenngleich es hier zunächst auch um strafbewehrte Körperverletzungstatbestände geht, die nicht durch fragwürdige gesellschaftlich motivierte Kostenbremsen legitimiert sind.
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Sedierende Medikamente als FEM
Was soll das heißen? Das nicht sein kann, was nicht sein darf? Oder kann man sich das als Aussenstehender einfach nicht vorstellen?nicht haltbar sein dürfte
Es wurden auch in diesem Forum schon Untersuchungen diskutiert, wonach bei 90% der Verordnungen die entsprechende Indikation fehlt. Und die 10% dienen als Rechtfertigung? Wofür?
Rechtlich ändern könnte man das jederzeit, indem man den Einsatz von sedierenden Medikamenten bei nichteinwilligungsfähigen Patienten grundsätzlich als freiheitsentziehende Massnahme deklariert, die einen richterlichen Beschluss erfordert.
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Realitätsfremd! - Pharmakon nur mit Diagnose
Der Vorschlag, jeweils einen richterlichen Beschluss einholen zu wollen, dürfte realitätsfremd sein. Es geht zuvörderst um eine Pharmakotherapie lege artis, auch wenn die Beurteilung einzelner Arzneimittelinteraktionen höchste Fachwissen erfordert.
Selbstverständlich sind Alternativen in Erwägung zu ziehen; gleichwohl geht es hier nicht um "pflegeerleichternde Maßnahmen", denn die Applikation eines Pharmakons setzt regelmäßig eine Diagnose und damit eine Indikation voraus, die im Zweifel auch wieder zu revideren ist.
Selbstverständlich sind Alternativen in Erwägung zu ziehen; gleichwohl geht es hier nicht um "pflegeerleichternde Maßnahmen", denn die Applikation eines Pharmakons setzt regelmäßig eine Diagnose und damit eine Indikation voraus, die im Zweifel auch wieder zu revideren ist.
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lege artis-Elfenbeinturm
Dann weiter viel Vergnügen in ihrem lege artis-Elfenbeinturm. Mich interessiert mehr die Realität.
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"Elfenbein-Turm" & Hobbyjuristen
Ich danke für den erkennbar wohlgemeinten Hinweis; allerdings sind wir Juristen gut beraten, zumindest daran zu arbeiten, dass nicht jedwede "pflege- oder medizinrechtliche" Themenstellung durch "Hobbyjuristen" nachhaltig bestimmt und damit einseitig "fachwissenschaftlich" diskutiert wird.
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Psychopharmaka - Zurückhaltung bei der Verordnung
Ich mache auf die Texteinstellung im Forum unter
viewtopic.php?t=15675
aufmerksam. Dort wird eine Pressemitteilung der AOK Rheinland/Hamburg vorgestellt, mit der mehr Zurückhaltung bei der Verordnung von Psychopharmaka eingefordert wird. Dieses Thema werden wir auch beim Pflegetreff am 20.04.2011 im Zusammenhang mit der Priscus-Liste ansprechen.
Werner Schell
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aufmerksam. Dort wird eine Pressemitteilung der AOK Rheinland/Hamburg vorgestellt, mit der mehr Zurückhaltung bei der Verordnung von Psychopharmaka eingefordert wird. Dieses Thema werden wir auch beim Pflegetreff am 20.04.2011 im Zusammenhang mit der Priscus-Liste ansprechen.
Werner Schell