Leichenschau - wer trägt die Kosten?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Leichenschau - wer trägt die Kosten?

Beitrag von WernerSchell » 04.03.2011, 08:46

Leichenschau - wer trägt die Kosten?

In einer Mailingliste ergab sich u.a. der nachfolgende Schriftwechsel. Er wird anonymisiert vorgestellt:

Herr ... schrieb:
.... wer ist für die Begleichung der Kosten einer Leichenschau zuständig ? Der Auftraggeber (rechtl. Betreuer, Insitution ...) oder grundsätzlich die Erben ? Klient ist verstorben, rechtl. Betreuer informiert Feuerwehr (in diesem Fall mit Sanitätern zuständig), die stellt vor Ort den Tod fest, ordert Arzt .... Die Rechnung des Arztes ( 93,24) wird an den rechtl. Betreuer adressiert.

Sehr geehrter Herr .... ,
m.E. sind die Erben vorrangig zahlungsverpflichtet (§ 1968 BGB). Siehe aber auch (§ 1615 BGB):
"Kinder haften für Beerdigungskosten der Eltern. Der Verpflichtung erwachsener Kinder, für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern einzustehen, steht nicht entgegen, dass dauerhaft kein persönlicher Kontakt zwischen ihnen bestand. Ausreichend ist für das Verwaltungsgericht Koblenz, dass Kinder eines Verstorbenen diesem näher stehen als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Bestattung aufkommen müsste (Quelle: Urteil des VG Koblenz vom 14.06.2005 6 K 93/05 Handelsblatt vom 06.07.2005" http://www.finanzenchannel.de/urteile/905.html ).
Ggf. greift § 74 SGB XII.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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Karl Büser
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Leichenschau - und Beerdigungskosten

Beitrag von Karl Büser » 05.03.2011, 10:10

Hallo Herr Schell,
der von Ihnen eingestellte Text kam mir gelegen. Denn es gab im Bekanntenkreis Diskussionen zu diesem Thema. Probleme gibt es ja mit den Leichenschau- und Beerdigungskosten auch deshalb, weil die Krankenversicherung dafür nichts mehr zahlt. Die Leichenschau wird vom herbei gerufenen Arzt privat liqudiert - und es wird dann prompte Begleichtung erwartet.
Viele Grüße
Karl Büser
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