Seite 1 von 1

Reichenbegrenzung bei Patientenverfügungen

Verfasst: 06.02.2011, 07:39
von Service
Übersichtstabelle zu verschiedenen Reichweiten-Modellen von PV

Die Schwäche der ihr vorgelegten Patientenverfügungen bestand, wie Neumann auf Nachfrage von pv-newsletter betont, keinesfalls darin, dass es sich um die Christliche PV gehandelt hätte. Vielmehr seien es in der Regel notarielle Vorsorgedokumente gewesen. Die PV-Expertin hält das Christliche Formular nicht für nutzlos – die Notwendigkeit der dokumentierten Zustimmung selbst zur Schmerztherapie mit indirekter Sterbehilfe wäre eben erst durch den Fall Dr. Bach ins Bewusstsein gerückt.

Der Abkehr von der alten Christlichen PV durch das neue Standard-Formular der Kirchen gewinnt Neumann durchaus Positives ab: Dadurch, dass es sich den ursprünglich von staatlicher Seite vorgeschlagenen Standard-Gliederung annähere, ist erstmalig eine viel bessere Vergleichbarkeit für die Nutzer/innen möglich. Die Unterschiede der Modelle von ca. einem Dutzend staatlicher und gemeinnütziger Hauptanbieter von PV ließen sich jetzt sehr schön an den jeweils unterschiedlichen Reichweiten, d.h. Geltungsbereichen festmachen.

So konnte auch das neue christliche Muster in die Übersichtstabelle der Bundeszentralstelle PV eingefügt werden, in der darüber hinaus Leistungen, Gebühren und weitere Kriterien verbraucherschutzgerecht verglichen werden: http://www.patientenverfuegung.de/vergleichstabelle

Quelle: Mitteilung vom 05.02.2011
http://www.patientenverfuegunge.de