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Kein Recht auf staatliche Hilfe beim Freitod
Verfasst: 20.01.2011, 17:40
von Presse
EGMR:
Kein Recht auf staatliche Hilfe beim Freitod
Auch schwer kranke Menschen haben keinen Anspruch auf freien Zugang zu einem tödlichen Gift. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Donnerstag eine entsprechende Klage gegen die Schweiz ab. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=637 ... thik&n=849
Menschenrechtsgericht entscheidet abermals gegen Sterbehilfe
Straßburg – Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat abermals in einem Streit um Sterbehilfe gegen den Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen entschieden. Die Straßburger Richter wiesen heute die Klage eines Schweizers ab, der wegen einer psychischen Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen wollte. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... ehilfe.htm
Verfasst: 21.01.2011, 07:16
von johannes
Na, das ist doch mal eine klare Entscheidung des EGMR.
Weder die deutsche Verfassung gibt nach meinem Verständnis ein Recht auf Unterstützung beim Selbstmord her, noch wie sich jetzt herausstellte die Europäische Menschenrechtskommission, wie mit dem ergangenen Urteil wohl klar gestellt sein dürfte.
Somit habe ich das deutsche Grundgesetz wohl doch richtig verstanden, wenn darin der Schutz des Lebens Vorrang hat.
Ich bin mir allerdings sicher, daß die Befürworter einer Unterstützung beim Selbstmord nicht eher ruhen werden, bis sie ihr Ziel erreicht haben werden.
GG - für Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe offen
Verfasst: 22.01.2011, 06:21
von Lutz Barth
Verehrter Johannes.
Ob sich Ihr Grundrechtsverständnis in der Zunkunft als richtig erweisen wird, wird sich noch zeigen müssen, zumal wir in die Entscheidung des EGMR nicht mehr hineininterpretieren sollten, als ohnehin schon bekannt ist.
Das deutsche Grundgesetz ist in der Frage der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe offen, zumal dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt. Es kommt also darauf an, dass der Gesetzgeber diesen ihm zukommenden Beurteilungsrahmen zunächst erkennt, bevor er ihn ausschöpft und in diesem Zusammenhang ist es zuvörderst wichtig, anzuerkennen, dass das Lebensrecht nicht ohne weiteres "Vorrang" hat, zumal es andere "Güter" gibt, die in dem Wertekanon der Verfassung höherrangig sein dürften.
Verfasst: 22.01.2011, 08:41
von johannes
Sehr geehrter Herr Barth,
bisher deckt sich mein Grundrechtsverständnis sowohl mit dem deutschen Grundgesetz als auch dem des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes.
Sie bestätigen mit Ihrer Aussage aber meinen Hinweis, daß "die Befürworter einer Unterstützung beim Selbstmord nicht eher ruhen werden, bis sie ihr Ziel erreicht haben werden."
Hoch interessant ist für mich Ihre derzeit noch gedankliche
Relativierung des Lebensrechtes, wenn Sie ausführen, daß
Es ist gerade mal 70 Jahre her, daß Menschen in Europa sich das Recht heraus nahmen, das Lebensrecht anderer Menschen zu relativieren, es diesen Menschen absprachen und dann konsequent danach zu handeln.
Die Geschichte Europas ist voll von solchen Entwicklungen, in denen Menschen das Lebensrecht abgesprochen wurde (siehe Kreuzzüge, Inquisition, u. a.) Gab es nicht im 19. Jhdt. sogar in den heute so souverän auftretenden Vereinigten Staaten von Amerika mal eine Zeit, in der es hieß:
"Nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer?"
Auch heute noch gibt es Menschen auf dieser Erde (z. B. China), die anderen Menschen ein Lebensrecht aberkennen.
Auf dem Hintergrund Ihres Menschenbildes - ein Produkt des Zufalls oder vielleicht sogar eine Fehlkonstruktion der Evolution - mag diese Denkweise sogar einen Sinn ergeben. Nur sollten Menschen mit einer solchen Denkweise niemals das Wort Menschenwürde in den Mund nehmen.
Mit Ihren Worten machen Sie sogar sehr deutlich, in welche Richtung es gehen soll.
Nicht ärztliche Suizidbeihilfe ist das Ziel Ihrer Aktivitäten, sondern die Beseitigung "lebensunwerten Lebens".
Hierbei nehmen sich dann bestimmte Menschen das Recht heraus, über den Lebenswert anderer Menschen zu entscheiden. Wie formulieren Sie?
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"Zumal es andere "Güter" gibt, die in dem Wertekanon der Verfassung höherrangig sein dürften."
Wie ich bereits früher angemerkt habe, wird diese wirkliche Absicht derzeit noch hinter der "ärztlichen Suizidbeihilfe" versteckt. Sie wird erst dann zutage treten, wenn der erste Schritt erfolgreich in den deutschen Gesetzen verankert ist.
Sie haben Recht! Das derzeitige Grundrechtsverständnis unserer Gesellschaft wird sich in der Zukunft verändern. Aber das wurde uns bereits vor 2.000 Jahren prophezeiht, daß es Menschen geben wird, die geltendes Recht in Unrecht und bestehendes Unrecht in Recht verwandeln werden. Ihre Ansprüche sind als so neu nicht wirklich.
@Johannes
Verfasst: 22.01.2011, 08:59
von Lutz Barth
Verehrter Johannes.
Nun - auch wenn es mich natürlich reizen würde, in diesem Thread einige verfassungsrechtliche Grundkenntnisse zu vermitteln, werden wir Ihr Anliegen wohl auf die nähere Zukunft vertagen müssen.
Völlig unsinnig und unverschämt ist freilich Ihr Hinweis darauf, dass es in meiner Absicht stünde, "lebensunwertes Leben" zu beseitigen. Dies zeigt mir in besonders dramatischer Weise, dass es hier keinen Sinn hat, auf einen Wettbewerb um das bessere Argument im wissenschaftlichen Diskurs zu setzen, da es nun wahrlich nicht meine Aufgabe sein kann, Sie von der Bedeutung verfassungsrechtlicher Fragen in dem Wertediskurs zu überzeugen.
Ich würde Ihnen allenfalls empfehlen wollen, dass eine oder andere Buch zur Hand zu nehmen und sich so einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Positionen im Diskurs verschaffen zu können, freilich in der Hoffnung, dass Sie dann die entsprechenden Hinweise auch sachgerecht einordnen können.
Das Verfassungsrecht ist von seiner Bedeutung her nicht gering einzuschätzen und so gesehen sind für "Botschaften" von "Hobbyjuristen" kein Raum!
Das überragende Verfassungsgut dürfte ohne Frage die "Würde des Menschen sein", die zu achten und zu schützen Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist! Hierin liegt der Schlüssel der "Wertedebatte" und dieser offenbart sich nur demjenigen, der ideologisch nicht vorbelastet ist!
Verfasst: 22.01.2011, 12:10
von johannes
Sehr geehrter Herr Barth,
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Völlig unsinnig und unverschämt ist freilich Ihr Hinweis darauf, dass es in meiner Absicht stünde, "lebensunwertes Leben" zu beseitigen
Ich sehe das aus einem anderen Blickwinkel. Es mag ihnen tatsächlich völlig unsinnig erscheinen und auch unverschämt klingen. Ich nehme Sie ernst, Herr Barth, sehr ernst sogar. Darum besitze ich die Unverschämtheit, über die
vordergründige Debatte hinweg auf
das Ziel zu sehen. Sie weigern sich vielleicht noch, dieses Ziel zu benennen oder zu sehen. Mag sein. Aber hat nicht mal ein großer Kriegsherr gesagt: "Eine gewonnene Schlacht ist noch kein gewonnener Krieg!"?
Sicher klingt die Liberalisierung der "ärztlichen Suizidbeihilfe" harmloser als deren Ergebnis. Gleiches finden wir in anderen Bereichen, in denen nach der gleichen Methode die Interessen Einzelner über das Gemeinwohl gestellt wurden (ich erinnere nur an die Zulassungspraxis in der Atomindustrie).
Nach der Taktik der kleinen Schritte ist dies nach meiner Überzeugung
derzeit nicht Ihre Absicht. Aus Ihren Äußerungen a.a.O. entnehme ich aber, daß sie einer solchen Entwicklung positiv gegenüber stehen. Sagten Sie nicht, daß bereits 1/3 der Mediziner eine ehemals eindeutige Einstellung ins Gegenteil verkehrt haben? Fordern sie nicht, daß 2/3 der Mediziner sich dem Votum dieses 1/3 endlich beugen sollten? Und diese Entwicklung soll schließlich fortgeschrieben werden. Kann ich Ihre Äußerung
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Ob sich Ihr Grundrechtsverständnis [b]in der Zunkunft[/b] als richtig erweisen wird, wird sich noch zeigen müssen, ...
Ich habe lediglich in meiner Aussage bereits die nächsten Schritte nach der "Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe" berücksichtigt, wie sie - wenn auch noch nicht gesetzlich gestützt - in den Niederlanden schon lange Wirklichkeit geworden ist. Ich erinnere daran, daß Sie - wohlweislich? - nicht auf die offizielle Statistik der Regierung der Niederlande, die ich in diesem Zusammenhang eingestellt habe, eingegangen sind.
Ich setze nicht auf Wissenschaft, sondern gesunden Menschenverstand, insofern haben Sie allerdings Recht. Schließlich sind wir nicht in erster Linie Wissenschaftler, sondern Menschen. Die Wissenschaft hat auch noch nicht unter Beweis gestellt, daß all ihre Prämissen zutreffend und vertretbar sind. Die verfassungsrechtlichen Grundkenntnisse liegen bei mir wohl vor, ich lege sie allerdings nicht nach Ihren Vorstellungen aus, sondern sehe meine Position in der bisherigen Rechtsauffassung sowohl unseres Grundgesetzes als auch des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes, nach der der Schutz des Lebens Vorrang hat. Sie wollen dieses relativieren und geändert wissen, nicht ich!
Daß Sie Nichtjuristen nicht die Ernsthaftigkeit zugestehen wie Juristen - und selbst da nur jenen, die Ihre Vorstellungen stützen - haben Sie mir deutlich zu verstehen gegeben.
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Hierin liegt der Schlüssel der "Wertedebatte" und dieser [b]offenbart sich nur demjenigen, der ideologisch nicht vorbelastet ist[/b]!
Nehme ich Ihre Aussage a.a.O. ernst, daß Sie der christlichen Werteordnung distanziert, wenn nicht sogar konträr gegenüber stehen, erschließt sich mir nicht, wie Sie den Schlüssel der "Wertedebatte" haben könnten um von "ideologisch nicht vorbelastet" zu reden, wo Sie doch ebenso wie ich hinter einer Ideologie stehen.
Sie sprechen von einem "überragenden Verfassungsgut" in dem Wissen, daß die Verfassung von Menschen erstellt wurde, die heute so und morgen wieder anders reden können - und werden. Die Verfassung ist gerade deshalb nicht überragend, weil sie je nach Wind änderbar ist und geändert wird. Ihnen als Jurist, der sich offensichtlich intensiv mit der Verfassung beschäftigt, dürften die bisherigen Veränderungen der Verfassung im Detail durchaus bekannter sein als mir.
Menschenwürde und Lebensschutz
Verfasst: 22.01.2011, 12:28
von Cicero
An die Diskutanten!
Ich rate doch sehr, von persönlichen Angriffen abzusehen. Denn es geht wohl um den Austausch von Argumenten, die in ihrer Gewichtigkeit sehr unterschiedlich ausgedeutet werden können.
Nach meiner Sicht der Dinge hat der Lebensschutz im Grundgesetz allergrößte Bedeutung mit der Folge, dass auch in Gesetzen, vor allem dem Strafgesetzbuch, Folgerungen gezogen worden sind. Wenn ich das richtig sehe, darf nur der Wesensgehalt der Grundrechte nicht verändert werden. Die dem Verfassungsrecht untergeordnete Gesetzeslage lässt unter Beachtung der Wesensgehaltgarantie durchaus Veränderungen zu. Damit wird nicht der Rechtsstaat infrage gestellt!
Wir müssen dabei auch zur Kenntnis nehmen, dass die Menschen nicht mehr, wie früher, so einfach einen natürlich Tod erfahren können. Sondern die moderne Medizin lässt das Weiterleben unter zum Teil schmerzvollen und auch menschenunwürdigen Bedingungen zu. Siehe insbesondere die Ernährung per Magensonde. Vor rd. 20 Jahren starben noch alle Menschen, die nicht mehr selbst und essen und trinken konnten. Heute können sie, zum Teil mit guten Gründen, über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg künstlich ernährt werden. Und dabei geht es möglicherweise nicht immer nur um die Durchsetzung der grundgesetzlichen Werteordnung, sondern allein um wirtschaftliche Interessen. Die moderne Medizin hat viele Verdienstmöglichkeiten geschaffen.
Dies alles gilt es doch zu bedenken mit der Folge, dass auch Veränderungen bezüglich der Strafandrohungen und der Hilfenotwendigkeiten gerechtfertigt sind. Daher können sich auch die ärztlichen Aufgaben verändern und eine Sterbebeihilfe, es muss ja nicht noch den niederländischen Vorstellungen ablaufen, muss erörtert werden dürfen.
Das meint, ohne Fachmann für die hier infrage kommenden medizinischen und pflegerischen Fragen sein zu wollen,
Cicero
"Taktik der kleinen Schritte!"
Verfasst: 22.01.2011, 16:45
von Lutz Barth
Verehrter Johannes.
Ich bin durchaus gewohnt, die Dinge beim Namen zu nennen und so gesehen haben Sie freilich recht, dass ich ohne wenn und aber für eine ärztliche Suizidassistenz plädiere, und zwar ohne etwa die christliche Wurzeln in unserer Verfassung leugnen zu wollen. Im Gegenteil: aus etlichen Beiträgen von mir ist eher auf das Gegenteil zu schließen, da ich - im Unterschied zu Vertretern der Lebensschützer-Fraktion - bemüht bin, selbstverständlich auch Art. 4 i.V.m. Art. 140 GG hinreichend zur Geltung zu bringen. Hier liegt der Schlüssel: die gebotene Toleranz, die ich aber gerade bei einigen namhaften Ethikern derzeit schmerzlich vermisse, betreiben diese doch eine ideologische Engführung des Themas und sind zuweilen derart arrogant, dass sie sich eines wissenschaftlichen Diskurses schlicht verweigern!
Hier ist manchem Professor dringend ein Nachhilfeunterrricht in Sachen Verfassungskunde anbefohlen - besser wohl ein Grundkurs! NUn will ich hier nicht vermessen erscheinen, aber Ihr Rechtsverständnis, verehrter Johannes, mag Ihnen zugestanden werden, hält aber einer Normexegese m.E. nicht stand und zwar gerade unter der Prämisse, dass Grundrechte zuvörderst subjektive Rechte sind und sofern wir objektivrechtliche Elemente in unserer Verfassung nicht ganz leugnen wollen, so sind diese lediglich zu "dienen bestimmt" - will heißen: der primär subjektivrechtliche Charakter muss zwingend erhalten bleiben, auch wenn mit Blick auf wichtige Rechtsgüter, zu denen ohne Fragen auch das Leben zählt, der Gesetzgeber einen beachtlichen Beurteilungsspielraum hat, um seinen Schutzpflichten nachzukommen.
Im Übrigen sind wir alle sicherlich aufgerufen, die möglichen Gefahren im Blick zu haben, aber allein nur die "Gefahren" herauf zu beschwören, ohne dass diese sich realisiert haben, halte ich für denkbar unwissenschaftlich, zumal der Hinweis auf die unsägliche deutsche Geschichte nicht verfängt, es sei denn, es käme erneut zu einer rechtsgerichteten Revolution verwirrter Geister, die dann sich auf den Weg machen, eine Diktatur zu errichten. Dann hätten wir wohl alle ein Problem, denn dann haben wir uns vom freiheitlichen Geist unserer Verfassung verabschiedet.
Nun - ich bin beileibe nicht zart beseitet, aber es sei mir nachgesehen, wenn ich mich energisch dagegen wende, ggf. zu der Gruppe gezählt zu werden, die da meinen, über "lebensunwertes Leben" entscheiden zu können resp. zu wollen.
Gleichwohl habe ich anderenorts (z.B. mit Blick auf einen später dementiell Erkrankten) gesunden Menschen das Recht zugestanden, für sich (!) die Kategorie des "Lebenswertes" zu erschließen und da bin ich insoweit konsequent und akzeptiere die Entscheidung, wenn jemand meint, für ihn sei ein Leben mit Demenz nicht bereichernd, sinnstiftend oder gar lehrreich für die Anderen.
Hiermit stigmatisiere ich aber keinesfalls diejenigen, die da meinen, auch mit einer Demenz alt werden zu wollen, geschweige denn plädiere ich für ein sozialverträgliches Ableben, auch wenn einige Gegenwartsethiker meinen, dies sei eine logische Konsequenz der kontrollierten Freigabe der ärztlichen Suizidhilfe. Dies ist Unfug und daher wird der Diskurs auch zunehmend vitaler geführt werden müssen, mehren sich doch gerade in jüngster Zeit wieder die Stimmen derjenigen, von denen ich glaube, dass sie "Überzeugungstäter" sind und uns alle davon überzeugen wollen, dass ihr Weg der richtige sei - nur: einen Blick in die Verfassung meiden diese und da finde ich es in einem zunehmenden Maße für bedenklich, wenn dies auch noch auf eine Art und Weise geschieht, die uns als besonders wissenschaftlich angepriesen wird. Auf den Punkt gebracht: mancher Aufsatz verdient mit Mühen ein "ausreichend", eher ein "mangelhaft", sieht man/frau sich derzeit noch nicht einmal in der Lage, überhaupt den Literaturstand der widerstreitenden Meinungen abzubilden.
Und, verehrter Johannes, insofern darf es Sie nicht verwundern, wenn ich z.B. weitaus mehr Respekt vor einigen Moraltheologen im Diskurs habe, da diese auf ihrem Glauben und ihrer Lehre aufbauend versuchen, uns ein stückweit zum weiteren Nachdenken anzuregen, während demgegenüber einige Oberethiker in unserem Lande es überhaupt verabsäumen, uns ihre Offenbarungsquellen darzulegen. Wäre es da nicht redlicher, sich zu seinem Glauben zu bekennen und dann die Argumentation aufzunehmen?
Ich setze auf beides: gesunden Menschenverstand und Wissenschaft und da ich dieses tue, ringe ich auch um Toleranz bei der Frage, ob wir einem schwersterkrankten und sterbenden Menschen seine letzte Bitte abschlagen sollten, sich zu verabschieden, auch wenn er dazu nicht eigens in der Lage ist?
Schauen Sie, die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen hat große Zustimmung erfahren, während ich persönlich die Charta zunächst für ein "Glaubensbekenntnis" einiger Gesinnungsgenossen halte.
Keiner der Oberethiker hat bisher die Frage beantwortet, ob der "beatmete, aber eben nicht sterbende Kopf" einen Suizidwunsch nicht nur äußern darf, sondern ob ihm auch Hilfe zuteil wird, weil er seinen Wunsch nicht eigenhändig ausführen kann! Hier offenbart sich für mich ein Zynismus, der kaum noch zu ertragen ist, zumal, wenn herbeigerufene Ethiker sich dazu aufschwingen, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern (mit welchen Methoden auch immer) und dann auch noch behauptet wird, es sei unmoralisch, diesen Wunsch überhaupt zu äußern.
Da ich auch hier im Thread nicht gefallen möchte, frage ich mich manchmal in einer stillen Stunde, wessen Geistes Kind eigentlich solche Ethiker sind, die nicht in der Lage sind, einen letzten selbstbestimmten Wunsch zu akzeptieren? Die Ethik führt so in eine Unfreiheit, die ich weder für mich selbst noch für Andere zu akzeptieren bereit bin, mal ganz davon abgesehen, dass es gerade die Oberethiker in unserem Lande sind, die einem Sterbetourismus Vorschub leisten!
Und in der Tat, verehrter Johannes: ich nehme diese Oberethiker mehr als ernst, stellen sie doch eine unmittelbare Gefahr für eine plurale Wertekultur in unserer Gesellschaft dar, in der dem Selbstbestimmungsrecht - mehr noch als dem Leben - eine überragende Bedeutung zukommt.
Verfasst: 22.01.2011, 20:47
von johannes
Sehr geehrter Herr Barth,
danke für Ihr letztes Statement. Wie Sie mich kennen gelernt haben, bin auch ich ein Freund klarer Worte. Wir gehen sicher darin einig, daß vieles, was uns die moderne Medizin zu bieten hat, nicht zwingend mit der Menschenwürde vereinbar ist. Auch ich lehne die künstliche Lebensverlängerung, die durch Maschinen und/oder Magensonden, usw. oft nur als eine Leidensverlängerung betrachtet werden kann, ab.
Auch wenn es mir als Heimbetreiber durchaus gelegen sein kann, Vitalfunktionen möglichst lange aufrecht zu erhalten, stehen bei mir die Gespräche mit den Betroffenen und Angehörigen über eine Patientenverfügung bereits in den Sondierungsgesprächen auf der Liste der unverzichtbaren Punkte. In der pflegerischen Praxis werden diese Verfügungen daher auch sehr ernst genommen. Das ist also für mich nicht die Frage.
Ich möchte mich auch nicht für die von Ihnen angesprochenen Vertreter der Lebensschützer-Fraktion stark machen. Wenn ich mich äußere, geschieht das im ureigensten Interesse als Einzelperson.
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dass Grundrechte zuvörderst subjektive Rechte sind und sofern wir objektivrechtliche Elemente in unserer Verfassung nicht ganz leugnen wollen, so sind diese lediglich zu "dienen bestimmt"
Wenn Sie hiermit aussagen wollen, daß es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, kann ich Ihnen sogar zustimmen. Das ist schließlich die Erfahrung eines jeden Bürgers. Leider sind unsere Gesetze nicht so eindeutig verfasst, daß jeder darunter das Gleiche versteht. Selbst die Juristen streiten sich darüber, wie das nun zu verstehen ist und sorgen vor Gericht oft genug für konträre Urteile.
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aber allein nur die "Gefahren" herauf zu beschwören, ohne dass diese sich realisiert haben, halte ich für denkbar unwissenschaftlich
Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, daß selbst Hypothesen zur Genüge als wissenschaftlich verkauft werden, obwohl sie die Kriterien, die an Wissenschaftlichkeit gestellt werden in keiner Weise berücksichtigen (siehe Evolutions
theorie). Unabhängig hiervon geht es mir nicht darum, "allein nur die "Gefahren" herauf zu beschwören". Meine Ablehnung beruht auf konkreten, bereits realisierten Vorgängen in unseren Nachbarstaaten. Nach meinem Kenntnisstand sind die Niederlande kein rechtgerichteter Staat. Dennoch verlieren dort jährlich statistisch erfasst rund 1.000 Menschen ihr Leben ohne ihre Zustimmung und ohne Wissen. Das Problem entsteht offensichtlich nicht unbedingt auf dem Hintergrund einer rechtsgerichteten Diktatur.
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Gleichwohl habe ich anderenorts (z.B. mit Blick auf einen später dementiell Erkrankten) gesunden Menschen das Recht zugestanden, für sich (!) die Kategorie des "Lebenswertes" zu erschließen und da bin ich insoweit konsequent und akzeptiere die Entscheidung, wenn jemand meint, für ihn sei ein Leben mit Demenz nicht bereichernd, sinnstiftend oder gar lehrreich für die Anderen.
Mir liegt es ebenso fern, einem Menschen das persönliche Recht abzusprechen, über sein Leben zu entscheiden. Ich wende mich dagegen, ihm auf rechtlicher Grundlage eine Plattform zu eröffnen - wenn auch nicht gleich bei der ersten gesetzlichen Regelung, so aber doch in einer späteren, fortführenden - Dritte in seine persönliche Entscheidung einzubeziehen. Es darf Dritten nicht gestattet werden, direkt in das Leben zwecks Beendigung einzugreifen. Die Praxis in den Niederlanden zeigt, daß sich das Handeln bei einer solchen rechtliche Grundlage sehr schnell verselbständigt. Hierzu muß ich auch nicht die Religion bemühen. Da reicht bereits der Selbsterhaltungstrieb aus.
Gerade bei der in den Niederlanden realen Tötungspraxis lebend geborener Kinder, die Mediziner und/oder Angehörige als "lebensunwert" einschätzen, wird sichtbar, wohin die kontrollierte Freigabe der ärztlichen Suizidhilfe führen wird. Dazu muß man kein Prophet sein. Auch wenn das Gros der Mediziner diesen Weg nicht gehen wird, wird es auch hier solche geben, die diesen Weg befürworten.
Derzeit mag die Verfassung solche Handlungsweise auch ansatzweise nicht hergeben, da gebe ich Ihnen Recht. Aber die Verfassung ist eben nicht statisch und ich bin der Überzeugung: "Wehret den Anfängen!" Es gibt bereits heute schon genug Baustellen, in denen der Satz aus dem Zauberlehrling zutrifft: "Die Geister die ich rief, werde ich nun nicht wieder los!"
Während Sie, verehrter Herr Barth auf "gesunden Menschenverstand und Wissenschaft" setzen, setze ich auf "die göttliche Ordnung, die auf das Leben abstellt und gesunden Menschenverstand". Hierbei sehe ich die göttliche Ordnung als eine übergeordnete Instanz, die für beide verbindlich ist, den um dessen Leben es geht und jenen, der dieses Leben auslöschen soll/will.
Wer Leben (eigentlich die vitalen Funktionen) um jeden Preis erhalten will, steht genau so außerhalb der für alle Menschen verbindlichen übergeordneten Rechtsordung wie jener, der sich am Leben eines Dritten vergreift. Bei einem Menschen, der auf sexuellem Gebiet nicht mehr in der Lage ist, seine Bedürfnisse zu befriedigen, gilt es als unangemessen, wenn Pflegekräfte dies für ihn erledigen sollen. Das Gleiche gilt nach meinem Dafürhalten erst recht in der Frage um Leben und Tod.
Um es noch einmal zu verdeutlichen:
Das krampfhafte Festhalten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen betrachte ich als ein gleich großes Unrecht wie den willkürlichen Eingriff zur Beendigung des Lebens.
Achtungsanspruch und die Schutzpflicht des Staates ...
Verfasst: 23.01.2011, 08:14
von Lutz Barth
Verehrter Johannes.
Ich denke, wir sind an einem Punkt angelangt, der der weiteren Diskussion bedarf, aber mir hier einstweilen nicht der rechte Ort zu sein scheint, um diese zu vertiefen.
Vielleicht nur soweit und ausdrücklich als Anregung verstanden: In der Tat ist es ein "heikle" Frage, ob man/frau Dritte in einen Tötungsakt (also hier der Selbstötung) einbeziehen darf.
Die Frage wird virulent, wenn wir uns insbesondere den Menschen zuwenden, die schwersterkrankt, aber nicht sterbend sind und sich selbst das Leben nicht nehmen können, aber den nachvollziehbaren Wunsch aus ihrer Innenpersoektive haben.
Hier ist unmittelbar eine offene und lebhaft diskutierte Frage angesprochen, die hochkomplex und äußerst defizil ist: die sog. rechtfertigende Pflichtenkollision i.R. von Art. 1 GG. Der Achtungsanspruch und die Schutzpflicht des Staates scheinen formaljuristisch betrachtet hier zu kollidieren. Nun - auch ich bin dabei, mich hierzu zu positionieren, ohne allerdings schon endgültig entschieden zu sein.
Gleichwohl halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass - auch wenn dem Gesetzgeber ein beachtlicher Beurteilungsspielraum zukommt - in Grenzsituationen die Tötung auf Verlangen zulässig ist (?) resp. sein sollte.
Und natürlich streiten auch die Juristen hierüber und da gilt es, sich sehr sorgfältig mit den bisher im Diskurs vorgetragenen Argumenten auseinanderzusetzen.
Was mich aber letztlich stört, ist die ungeheure Arroganz mancher Oberethiker, sich nicht auf einen wissenschaftlichen Diskurs einzulassen und dies halte ich für kaum akzetabel.
Im Gegensatz dazu finde ich Ihre Einstellung sehr lobenswert, bekennen sie sich doch zu ihrem Glauben und orientieren sich an einem übergeordneten Gesetzgeber; damit kann ich persönlich sehr gut umgehen und - wie mir Art. 4 des Grundgesetzes zeigt - ist dies auch völlig legitim so wie ich anderenorts auch erklärt habe, dass mir z.B. die Beiträge des Moraltheologen Schockenhoff ausgeprochen gut gefallen, so wie auch die Beiträge des evangelischen Theologen Kress.
Bedenklich finde ich es aber, wenn im Diskurs manche führende Ethiker ihre Offenbarungsquellen nicht hinreichend darlegen und so natürlich sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, ideologisch eingefärbte Thesen zu verbreiten. Dies muss Argwohn auslösen, zumal in einem liberalen Verfassungsstaat, in dem die Ethiker weit davon entfernt sind, "Normgeber von Moralgesetzen" zu sein. Hier ist der Wunsch der Vater des Gedankens und ich für meinen Teil sehe meine Aufgabe, dies auch im Diskurs so zu benennen.
Ihnen einen schönen und angenehmen Sonntag gewünscht und ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
Sterbehilfe-Debatte - richtungsweisendes Urteil
Verfasst: 25.01.2011, 08:20
von Presse
Neues zur Sterbehilfe-Debatte: Richtungsweisendes Urteil des Europaeischen Menschenrechtsgerichtshofs und geplante Sterbehilfeklinik in den Niederlanden
Strassburg / Den Haag (ALfA). In der vergangenen Woche gab es gleich zwei wichtige Ereignisse in Sachen Sterbehilfe.
In einem richtungsweisenden Urteil am 20. Januar hat der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg klargestellt, dass Staaten nicht verpflichtet sind, ihre Buerger bei der Sterbehilfe zu unterstuetzen. Damit wiesen die Richter die Beschwerde eines 57-jaehrigen Mannes ab, der vergeblich in der Schweiz eine toedliche Medikamenten-Dosis fuer einen seiner Ansicht nach sicheren und schmerzfreien Tod beantragt hatte. In seiner Klage warf der Mann der Schweiz einen Verstoss gegen das in der Europaeischen Menschenrechtskonvention garantierte Grundrecht auf Schutz des Privat- und Familienlebens vor.
Hintergrund seiner Suizidabsichten ist eine seit Jahren bestehende so genannte bipolare Stoerung, die ihn manisch-depressiv macht. Zunaechst hatte er vergeblich versucht, von Psychiatern eine Verschreibung fuer eine toedliche Dosis an Schlafmitteln zu bekommen. Schliesslich versuchte er vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, um auch ohne Rezept das Medikament zu erhalten. Doch auch dies gelang ihm in hoechster Instanz nicht. Daraufhin reichte er Klage vor dem EU-Gerichtshof ein.
Wie die Richter nun in der Pressemitteilung des Gerichtshofes ausfuehrten, bestehen in den 47 Europarats-Staaten unterschiedliche Auffassungen zur aktiven Sterbehilfe und zum Lebensende. Daher haetten diese in der Frage der Sterbehilfe einen grossen Ermessensspielraum. Im konkreten Fall der Schweiz sei die Suizidbeihilfe nur strafbar, wenn der Helfer aus egoistischen Motiven handle. Bei der Verschreibungspflicht des geforderten Medikamentes gehe es darum, Menschen vor voreiligen Entscheidungen zu schuetzen und zugleich Missbraeuche zu vermeiden. Dies sei ein legitimes Ziel, das die Schweiz damit verfolge. Zugleich verwiesen die Richter auf die nicht zu unterschaetzenden Gefahren eines Systems, in dem die Beihilfe zum Suizid erleichtert wuerde. Das in der Europaeischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben bedeute nach Auffassung der kleinen Kammer des hoechsten Gerichtshofes fuer die Staaten auch die Pflicht, Regelungen dafuer zu schaffen, dass die Entscheidung zur Lebensbeendigung wirklich dem freien Willen des Betroffenen entspreche. Dem trage etwa die Verschreibungspflicht Rechnung. Sie bedeute, dass eine gruendliche Befassung des konkreten Einzelfalles mit dem Praeparatserwerb vorausgehen muesse.
Geplante Sterbehilfeklinik in den Niederlanden
Unterdessen gab die "Niederlaendische Vereinigung fuer ein freiwilliges Lebensende" (NVVE) bekannt, dass sie im kommenden Jahr in den Niederlanden eine Sterbehilfeklinik einrichten will. Als Grund fuer den Vorstoss fuehrte die Organisation laut Medienberichten an, dass immer wieder Menschen, die Sterbehilfe wuenschten, Schwierigkeiten haetten, einen Arzt fuer lebensbeendende Massnahmen zu finden. Sollten die Plaene Wirklichkeit werden, sollen nach den Vorstellungen der Vereinigung in der Klinik jaehrlich bis zu 1.000 Menschen Sterbehilfe erhalten. Niederlaendische Aerzteorganisationen geht dieses Vorhaben den Berichten zufolge jedoch eindeutig zu weit. Sie kritisierten in erster Linie die kurze Verweildauer von drei Tagen, die Sterbewillige dort bis zu ihrem Tod verbringen sollen. Zielgruppe fuer die Klinik sollen vor allem Krebspatienten, chronisch psychisch Kranke und alte demente Menschen sein.
Der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, reagierte schockiert auf die Ankuendigung der niederlaendischen Sterbehelfe. "Schwerstkranke brauchen kein Toetungsangebot, sie brauchen psychische, pflegerische und medizinische Hilfe. Jeder, der in Deutschland den assistierten Suizid ermoeglichen moechte, oeffnet solchen Tendenzen ungewollt auch hierzulande Tuer und Tor", warnte Brysch. "Sollte die Toetungsklinik in den Niederlanden staatlich genehmigt werden, dann ist diese Entsolidarisierung mit den Schwaechsten der Gesellschaft auch ein Schlag gegen die europaeische Wertegemeinschaft. Toeten ist kein gesellschaftliches Konzept. Wir brauchen keine Coffeeshops, wo der Tod bei einem schnellen Besuch angeboten wird." Er forderte Aussenminister Westerwelle auf, mit allen diplomatischen Mitteln auf die Regierung des Koenigreiches Niederlande einzuwirken.
Weitere Informationen:
Switzerland cannot be criticised for not having assisted a suicide
This case raised the issue of whether, by virtue of the right to respect for private life, the State should have ensured that a sick man wishing to commit suicide could obtain a lethal substance without a prescription, by way of derogation from the law, so as to be able to end his life without pain and with no risk of failure.
PRESSEMITTEILUNG European Court Of Human Rights 20.01.11
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view. ... 6DEA398649
Sterbepillen, Sterbekliniken und die gute Nachricht
Oliver Tolmein
"Mords was los in Sachen Sterbehilfe" soll man ja wohl nicht schreiben.
FAZ.NET Blog Biopolitik 21.01.11
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... richt.aspx
Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2011
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail:
bgs@alfa-ev.de
Internet:
http://www.alfa-ev.de
"Neues zur Sterbehilfe-Debatte"?
Verfasst: 25.01.2011, 08:29
von Lutz Barth
Nun warten wir alle gemeinsam auf die neue Pressemitteilung von ALfA, in der die frohe Kunde übermittelt wird, dass die BÄK nicht willens ist, die "hohe ethische Norm" mit Blick auf den Lebensschutz "zu Grabe tragen zu wollen".
Mann oh man...