Hallo,
bei dem Streit zwischen der AOK Bayern und den Hausärzten geht es wohl entscheidend um vertragliche Beziehungen zueinander und letztlich um Honorierung. Ich füge einige Informationen an.
MfG Gaby
Dazu gibt es einen informativen Bericht in der
Ärzte Zeitung vom 17.12.2010:
Nach gekündigtem Hausarztvertrag: BHÄV setzt weiter auf Systemumstieg
BHÄV-Vize: Halten an Kernforderungen fest / Unterstützung aus dem Südwesten
Mit der fristlosen Kündigung des Hausarztvertrages mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) durch die AOK Bayern
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... rtrag.html ist der Konflikt weiter eskaliert. Der BHÄV setzt nun seine Hoffnungen auf den Systemumstieg - in einer Woche sollen die Mitglieder entscheiden.
.... weiterer Text
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=634614
Dazu gabe es gestern, 16.12.2010 eine Pressemitteilung der
AOK Bayern, die deren Position beschreibt:
AOK Bayern kündigt Hausarztvertrag fristlos wegen erneuten Rechtsbruchs des BHÄV
Die AOK Bayern hat den Hausarztvertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) heute fristlos gekündigt. Dieser Kündigung war eine Sitzung des Verwaltungsrats vorausgegangen. Die größte Krankenkasse im Freistaat begründet ihren Schritt mit dem Vorliegen eines neuen eigenständigen Kündigungsgrundes. Danach habe der BHÄV nach Zugang der ersten Kündigung mit Fristsetzung vom 3. Dezember erneut Aufrufe zum Systemausstieg verkündet und versucht, die AOK Bayern unter Androhung des rechtswidrigen Systemausstiegs zur Änderung des bestehenden Hausarztvertrags zu zwingen. Nach Aussage der AOK hat damit der BHÄV eine wichtige Chance vertan. Die jetzt ausgesprochene Kündigung ist zwar fristlos, die Kasse bietet dem BHÄV jedoch eine Auslauffrist bis 31. Dezember an, um das laufende Quartal abwickeln und die notwendigen Umstellungen vornehmen zu können.
Patientinnen und Patienten können nach Angaben der AOK Bayern ihren Hausarzt wie gewohnt weiterhin mit ihrer Versichertenkarte aufsuchen. Denn die Kündigung betrifft nicht die Kassenzulassung der Hausärzte, die unverändert bestehen bleibt, es sei denn die Hausärzte geben sie von sich aus zurück. „Die Versorgungssicherheit der Patienten ist vollumfänglich gewährleistet“, so Dr. Helmut Platzer, Vorsitzender des Vorstands der AOK Bayern. Die Ärzte seien im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Zulassung zur Behandlung verpflichtet. Allerdings werde nun für die Patienten die volle Praxisgebühr fällig und die im Hausarztvertrag zusätzlich vereinbarten Leistungen könnten derzeit nicht in Anspruch genommen werden. Die Kasse wird die 2,6 Millionen Versicherten, die in den Hausarztvertrag eingeschrieben sind, umfassend informieren.
"Die AOK Bayern steht unverändert zur Idee der Hausarztverträge", so Platzer. Es sei aber unmöglich und unzumutbar, mit einem Verband zusammenzuarbeiten, der sich in zentralen Fragen der Sozialgesetzgebung rechtswidrig verhält, andere zum Rechtsbruch aufruft, darüber hinaus auch noch den Vertragspartner unter Androhung des rechtswidrigen Systemausstiegs zu einem neuen Vertrag zwingen will und zudem öffentlich verunglimpft. „Wir können auch nicht zulassen, dass unsere Versicherten Spielball der machtpolitischen Ambitionen des BHÄV werden“, so Platzer. Eigentliches Ziel der BHÄV-Aktionen sei die neue Bundesgesetzgebung, wonach neue Hausarztverträge nur noch mit dem Honorar versehen werden können, das in der Regelversorgung über die Kassenärztliche Vereinigung gezahlt wird - es sei denn, höhere Honorare würden durch Einsparungen kompensiert.
Die AOK Bayern sieht durch den geplanten Systemausstieg des BHÄV die ambulante Versorgung der bayerischen Bevölkerung und die wirtschaftliche Existenz tausender Arztpraxen bedroht. Denn im Falle eines kollektiven Systemausstiegs verlieren alle Verträge mit den Krankenkassen von Gesetzes wegen ihre Gültigkeit. Für die beteiligten Ärzte ergeben sich daraus massive Konsequenzen. So erhalten sie weder von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) noch von den Krankenkassen ein Honorar. Patienten können nur noch auf Privatrechnung behandelt werden, die von den Kassen nicht erstattet werden darf. Eine neue Zulassung als Vertragsarzt ist frühestens nach sechs Jahren möglich.
Nach Verlautbarungen des BHÄV sollen nach einer kollektiven Rückgabe der vertragsärztlichen Zulassung Praxisschließungen nach einem ausgearbeiteten Aktions- und Ablaufplan angedroht werden, um einen neuen Hausarzt-vertrag auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und unter Ausschluss des Sozialgesetzbuchs zu erzwingen. Platzer betonte jedoch, dass Hausarztverträge nur mit Ärzten geschlossen werden können, die ihre Kassenzulassung nicht zurückgegeben haben. „Der Abschluss eines neuen Vertrags mit Ärzten, die kollektiv auf die Zulassung verzichtet haben, ist laut Sozialgesetzbuch nicht möglich“, so Platzer.
Bereits seit 2005 gibt es im Freistaat AOK-Hausarztverträge. Zuletzt nahmen nach AOK-Angaben über 7.000 Hausärzte und 2,6 Millionen Versicherte am Hausarztvertrag im Freistaat teil. „Für die AOK Bayern ist die Umsetzung der versorgungspolitischen Idee der hausarztzentrierten Versorgung unverändert eine der großen Aufgaben im Gesundheitswesen“, so Platzer. Der Patient profitiere von einer erheblich besseren Versorgungsqualität, wenn er mit Hilfe eines qualifizierten Hausarztes durch das komplizierte Gesundheitssystem gelotst werde. Die Hausärzte würden deshalb Partner der AOK Bayern bleiben. „Dies geht allerdings nur im Rahmen der geltenden Gesetze“, so der AOK-Chef. Auf dieser Grundlage biete die AOK Bayern weiterhin ihre Zusammenarbeit in der hausarztzentrierten Versorgung an.
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Ansprechpartner: Michael Leonhart, Pressesprecher
Zentrale, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München