Seite 1 von 1

Aufklärungspflicht: Zur Arzthaftung bei fehlendem Wissen

Verfasst: 24.11.2010, 13:42
von Presse
Ärztliche Aufklärungspflicht: Zur Arzthaftung bei fehlendem Wissen

Urteil des BGH vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 -

Ein Arzt, dem im Zeitpunkt der Behandlung ein Risiko noch nicht bekannt ist und es ihm auch nicht bekannt sein muss, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, haftet nicht wegen schuldhafter Pflichtverletzung. Das Gericht darf sich nicht über Widersprüche oder Unklarheiten in den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen hinwegsetzen. .....
http://redirect2.mailingwork.de/redirec ... &PCT=false

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2010
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Aufklärungspflicht

Verfasst: 27.11.2010, 17:42
von AnkeRohrbach
.... schwieriges Thema. Meinem Arzt war damals bekannt, dass mein Blutzucker ein wenig höher war als normal. Er hat es mir wohl auch mitgeteilt, jedoch nicht eindringlich genug damit Ich zum Diabetologen gegangen bin. Im nachhinein hätte Ich mir gewünscht das her es eindringlicher gesagt hätte, so richtig Vorwürfe kann Ich Ihm aber nicht machen.

Aufklärungspflicht bei Diabetes

Verfasst: 28.11.2010, 07:43
von conny24
Hi Anke,
zur Aufklärungspflicht wäre eigentlich viel zu sagen. Dass sie öfter ausführlicher und eindringlicher sein sollte, versteht sich. Aber Patienten haben natürlich auch eine gewisse Eigenverantwortung. Sie ist bereits in § 1 SGB V beschrieben. Von daher muss man im Zweifel auch einmal nachfragen oder sich in allgemein zugänglichen Schriften / Büchern weiter informieren. Es gibt ja auch seit vielen Jahren Selbsthilfegruppen. Insoweit gibt es Informationen von den Krankenkassen und Selbsthilfe-Kontaktstellen. Gesundheitsamt im Zweifel befragen.
Grüße Conny24