Aufklärungspflicht: Zur Arzthaftung bei fehlendem Wissen
Verfasst: 24.11.2010, 13:42
Ärztliche Aufklärungspflicht: Zur Arzthaftung bei fehlendem Wissen
Urteil des BGH vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 -
Ein Arzt, dem im Zeitpunkt der Behandlung ein Risiko noch nicht bekannt ist und es ihm auch nicht bekannt sein muss, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, haftet nicht wegen schuldhafter Pflichtverletzung. Das Gericht darf sich nicht über Widersprüche oder Unklarheiten in den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen hinwegsetzen. .....
http://redirect2.mailingwork.de/redirec ... &PCT=false
Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2010
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Urteil des BGH vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09 -
Ein Arzt, dem im Zeitpunkt der Behandlung ein Risiko noch nicht bekannt ist und es ihm auch nicht bekannt sein muss, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, haftet nicht wegen schuldhafter Pflichtverletzung. Das Gericht darf sich nicht über Widersprüche oder Unklarheiten in den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen hinwegsetzen. .....
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Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2010
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
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